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IGNORED

"EU-Waffengesetz" - was kommt da auf uns zu?


der Papst

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Gibt es darüber schon mehr als Gerüchte?

Wie werden wohl unsere Politiker reagieren? Wieder alles abnicken wie üblich?

Bei der VP gibt es doch sehr viele Waffenbesitzer, Strache will sowiso ein noch liberaleres Waffengesetz, aber der sitzt ja nicht in der Regierung...

Am Dienstag ging im Verein das Gerücht um, dass auch Kategorie C WBK-Pflichtig werden soll...

Was passiert dann mit Waffenbesitzern unter 21?

Und wie viele Plätze auf der WBK bekommt man dann, wenn man auch die Repetiergewehre eintragen muss?

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Ich kenn auch nur die Gerüchte, nach denen sollen sowohl Kat. C als auch Kat. D WBK Pflichtig werden...

Für U-21er wirds wohl ne Ausnahmegenehmigung geben (müssen) um für die bestehenden Waffen eine WBK zu kriegen, könnt ich mir vorstellen.

Was sollen sie auch sonst machen?? Wenns keine Ausnahmen gibt, dann verschwinden diese Waffen einfach...

Bzgl. der Plätze: Naja wenn du dann z.B. 15 Langwaffen hast kriegst du wohl auch 15 Plätze, alles andere wäre ja hirnrissig und es würden wieder Waffen nicht gemeldet werden!

Nach allem was ich bis jetzt gehört habe sind Kat. C Meldungen und die Flinten im Waffenbuch übrigens für die Fisch und man wird die Waffen neu anmelden müssen! (Gibt schliesslich doppelt-dreifach-vierfach Meldungen der selben Waffe, die meisten Meldungen älter als 7 Jahre sind längst dem Schredder zum Opfer gefallen, Flinten die privat gekauft wurden sind gar nicht registriert, Privat gekaufte C-Waffen wurden eventuell vom neuen Besitzer gar nicht gemeldet.... etc. etc.)

Die Grosse Frage bzgl. Melden gehen Ja/Nein wird wohl sein:

1. Darf ich freigemachte Plätze auch mit B-Waffen belegen?

2. Darf ich einen freigemachten C- o. D-Platz nur wieder mit C-o. D belegen?

3. Oder verfallen die Plätze aus dem Altbesitz bei Verkauf/Vernichtung wie es bei den Ausnahme WBK´s für die Pumpen ist??

Option Nr. 1 würde wohl sehr viele Leute die jetzt noch keine WBK haben weil ihnen der ganze Aufwand zu hoch war dazu animieren melden zu gehn.

(Ja ich kenne tatsächlich Leute denen das Procedere dafür zu blöd war und die bei ihren freien LW geblieben sind weil sie nicht auf biegen und brechen Halbautomaten etc. gebraucht haben... )

Ausserdem würden wohl die meisten schauen dass sie dann möglichst viel C+D zum melden haben, damit sie sich Plätze sichern von denen sie nachher ein paar für nette Halbautomaten, Pistolen, Revolvern freimachen können. Was ja derzeit mit der normalen 2 Platz WBK nicht so einfach ist, und auch die Erweiterungen sind je nach zuständiger BH nicht so ohne weiteres möglich.

Wäre also ein netter Anreiz diese Option 1 !

bei 2. und 3. : Naja, da werden sich wohl einige Leute schwer überlegen ob sie nicht die ein oder andere Zweitwaffe für Rainy Days verschwinden lassen, und die Erstwaffen mehr deshalb melden damit sie erstens noch schiessen gehen können und damit 2. der Munitionserwerb gesichert ist...

Ansonsten ist alles drin, von Vereinszwang bis mögliche Lockerungen z.B. die Pumpguns zurückstugen von Kat. A zu Kat. B.

Ich seh dem ganzen mit sehr gemischten Gefühlen entgegen, aber wie man dann am besten verfährt kann man erst entscheiden wenn die Richtlinie verabschiedet ist und man genau weiss was Sache ist.

Ich meld demnächst wohl mal vorsorglich Zweitwohnsitz in der Schweiz an..... ;-)

lg maddin

Edit: hab die Wegstaben verbuchselt

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Die Bundesinnung der Bümas und auch einige Vertreter der Iwö sind daran dabei die Richtlinie so mild wie möglich umzusetzen.

Es ist sehr warscheindlich das die Vorschläge der Büma und der Iwö angenommen werden.

Der Grund ist ein einfacher:

Das Geld.

Der Staat müsste für Verwaltung und Vollstreckung bei einer extremen Verschärfung so dermaßen viel Finanzielle Mittel aufbringen,und das kann in zeiten wo nur gespart wird sich auch der Staat nicht leisten.

Aber sicher ist natürlich nix,warscheindlich ist es aber.

Deshalb wird eine Zugunsten der Waffenbesitzer eine österreichische typische Wischiwaschi Geschichte zustande kommen.

Das einige Waffen von den Waffenbesitzern "vergessen" werden ist natürlich eine logische Schlussfolgerung,wer lässt sich sein Eigentum sich früher oder später wegnehmen?Natürlich keiner.

Könnte eigendlich Die Waffenrichtlinie nicht wie die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EU einfach nicht umgesetzt werden? Da kann die Eu klagen wie sie will ...................

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Einen wichtigen Punkt hab ich noch vergessen:

Ein Hauptpunkt der EU Forderungen ist doch dass man jede Waffe ihrem Besitzer zuordnen kann, also:

Im Prinzip reicht das bestehende Gesetz doch aus um diese Forderung der EU zu erfüllen, lediglich die Kat. D müsste wie die C Waffen meldepflichtig werden und der Fisch ist gelutscht.

Und mit ihren restlichen Forderungen sollen sie uns doch den Buckel runterrutschen.... :heuldoch:

Könnte eigendlich Die Waffenrichtlinie nicht wie die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EU einfach nicht umgesetzt werden? Da kann die Eu klagen wie sie will ...................

Das wär wohl das beste... Wieso lassen uns diese Idioten eigentlich nicht einfach in Ruhe?? Mein Vorschlag wär ja dass jeder geistige Dünnschiss der aus Brüssel kommt sofort die Konsequenz hat dass die Summe die wir dorthin überweisen reduziert wird.

Ob die Subventionen für unsere Bauern nämlich erst nach Brüssel und dann zurück überwiesen werden oder ob man die direkt an die Bauern überweist das ist g´hupft wie g´hatscht, ausser dass sogar mehr Geld über bleibt weil das Brüsseler Moloch nix abzweigen kann. ;-)

lg

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1. Darf ich freigemachte Plätze auch mit B-Waffen belegen?

2. Darf ich einen freigemachten C- o. D-Platz nur wieder mit C-o. D belegen?

3. Oder verfallen die Plätze aus dem Altbesitz bei Verkauf/Vernichtung wie es bei den Ausnahme WBK´s für die Pumpen ist??

Option Nr. 1 würde wohl sehr viele Leute die jetzt noch keine WBK haben weil ihnen der ganze Aufwand zu hoch war dazu animieren melden zu gehn.

(Ja ich kenne tatsächlich Leute denen das Procedere dafür zu blöd war und die bei ihren freien LW geblieben sind weil sie nicht auf biegen und brechen Halbautomaten etc. gebraucht haben... )

Ausserdem würden wohl die meisten schauen dass sie dann möglichst viel C+D zum melden haben, damit sie sich Plätze sichern von denen sie nachher ein paar für nette Halbautomaten, Pistolen, Revolvern freimachen können. Was ja derzeit mit der normalen 2 Platz WBK nicht so einfach ist, und auch die Erweiterungen sind je nach zuständiger BH nicht so ohne weiteres möglich.

Wäre also ein netter Anreiz diese Option 1 !

die sache mit den pumpguns war ja eine ausnahmegenehmigung für sonst verbotene waffen, daher war da nix mit wechsel.

sonst spricht im prinzip nichts dagegen dass plätze die man im zuge so einer umstellung einmal bekommen hat auch bestehen bleiben - ich muss ja schliesslich mindestens die möglichkeit haben meine waffen die ich legal besitze auch gegen andere "tauschen" zu können wenn zB etwas kaputt wird oder ich die disziplin wechsle.

dass kat D zu C wird halte ich für das wahrschenlichste szenario

dass kat C+D zu B wird halte ich für die zweitwahrscheinlichste lösung.

für zweiteren fall kann ich nur empfehlen sich jetzt noch rechtzeitig mit ausreichend C+D einzudecken, altbesitz wurde immer noch gewahrt. egal ob die plätze mit C/D belegt bleiben oder später in kurzwaffen / HA verwandelt werden. noch sind langwaffen auch recht billig zu haben...

lg

Martin

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Wie issn das, wenn ich als Deutscher zu Euch einwandere... Also meinen Erstwohnsitz nach Oberösterreich verlege. Am schönsten wärs in Kärnten - aber das geht frühestens in ein paar Jahren.

Kann ich dann meine ganzen Waffen behalten (Jagd und Sport)?

Wo kann man sich da am besten informieren?

Gibts ne Mengenbrenzung? Bei LW wohl kaum. Und bei den Kurzen?

Gruß

IMI

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Gibts ne Mengenbrenzung? Bei LW wohl kaum. Und bei den Kurzen?

Hallo IMI!

Bei den Kurzwaffen bzw. halbautomatischen Langwaffen, also Kategorie B, gibt es eine Mengenbeschränkung, die auf der WBK eingetragen ist (nicht physisch, sondern als elektronischer Eintrag bei der Behörde). Bei der Erteilung der WBK werden üblicherweise 2 Stück genehmigt, später kann man bei der Waffenbehörde um Erweiterung ansuchen. Dafür benötigt man aber eine Begründung, etwa Waffensammeln oder Schießsport mit mehreren Disziplinen, die verschiedene Waffen erfordern.

Bei der Kategorie C und D gibt es (noch) keine Mengenbeschränkung. Man muss nur auf eines aufpassen: ab einer Menge von 20 Schusswaffen (egal welcher Kategorie), die am gleichen Ort gelagert sind, muss man eine Meldung an die Waffenbehörde machen. Wie gesagt, nur eine Meldung, kein Ansuchen um Genehmigung. Die Behörde wird dann event. die Sicherheit der Aufbewahrung überprüfen.

Aber wenn die Wohnsitzveränderung erst in einigen Jahren erfolgen wird, ist das sowieso nur graue Theorie, da bis dahin die EU-Richtlinie umgesetzt werden muss.

Trenck

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Wie issn das, wenn ich als Deutscher zu Euch einwandere... Also meinen Erstwohnsitz nach Oberösterreich verlege. Am schönsten wärs in Kärnten - aber das geht frühestens in ein paar Jahren.

Kann ich dann meine ganzen Waffen behalten (Jagd und Sport)?

Wo kann man sich da am besten informieren?

Gibts ne Mengenbrenzung? Bei LW wohl kaum. Und bei den Kurzen?

nach nordslowenien zieht es dich? na sowas... :)

als EU bürger wirst du bei uns gleich behandelt wie jeder österreicher sofern du hier einen ordentlichen wohnsitz hast.

du kannst also eine WBK beantragen (mit allem drum und dran - psychotest, waffenführerschein, gebühren...) und danach deine FFW besitzen. (bis dahin könnte dir der EUFWP helfen?) die wird normalerweise auf 2 begrenzt ausgestellt, wenn du mehr auf einmal haben willst musst du das in deinem antrag entsprechend darlegen - es spricht grundsätzlich nichts dagegen und bereits mehr zu besitzen wäre denke ich durchaus ein triftiger grund.

bzgl der langwaffen (außer halbautomaten, und pumpguns da isses etwas enger bei uns) - keine papiere und beschränkungen. nimm mit wieviel dir beliebt. du solltest sie dann bei einem händler melden.

mengenbegrenzungen bei den kurzen ergeben sich aus der WBK, da sind die behörden nicht sehr großzügig mit genehmigungen, musst schon recht vernünftige begründungen abgeben.

mengenbegrenzungen im allgemeinen gibt es nicht, nur die auflage dass du ab 20 waffen das der behörde zu melden hast die dann spezielle auflagen bzgl sicherer verwahrung treffen kann.

informieren kannst du dich hier in WO, beim IWÖ (www.iwoe.at) oder wenn du schon eine ahnung hast wo es hingehen soll bei der zuständigen behörde. welche das ist, suche ich dir gerne raus :)

lg

Martin

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nach nordslowenien zieht es dich? na sowas... :)

als EU bürger wirst du bei uns gleich behandelt wie jeder österreicher sofern du hier einen ordentlichen wohnsitz hast.

du kannst also eine WBK beantragen (mit allem drum und dran - psychotest, waffenführerschein, gebühren...) und danach deine FFW besitzen. (bis dahin könnte dir der EUFWP helfen?) die wird normalerweise auf 2 begrenzt ausgestellt, wenn du mehr auf einmal haben willst musst du das in deinem antrag entsprechend darlegen - es spricht grundsätzlich nichts dagegen und bereits mehr zu besitzen wäre denke ich durchaus ein triftiger grund.

bzgl der langwaffen (außer halbautomaten, und pumpguns da isses etwas enger bei uns) - keine papiere und beschränkungen. nimm mit wieviel dir beliebt. du solltest sie dann bei einem händler melden.

mengenbegrenzungen bei den kurzen ergeben sich aus der WBK, da sind die behörden nicht sehr großzügig mit genehmigungen, musst schon recht vernünftige begründungen abgeben.

mengenbegrenzungen im allgemeinen gibt es nicht, nur die auflage dass du ab 20 waffen das der behörde zu melden hast die dann spezielle auflagen bzgl sicherer verwahrung treffen kann.

informieren kannst du dich hier in WO, beim IWÖ (www.iwoe.at) oder wenn du schon eine ahnung hast wo es hingehen soll bei der zuständigen behörde. welche das ist, suche ich dir gerne raus :)

lg

Martin

Ergänzung zu IMI: da er bereits Jäger ist, ist er (noch) vom Deppentest ausgenommen, wenn er eine WBK oder WP beantragt... :icon14:

Varminter

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Wieso lassen uns diese Idioten eigentlich nicht einfach in Ruhe?

Diese Frage stelle ich mir als legaler Waffenbesitzer die ganze Zeit.

Und sie bezieht ausdrücklich EU- und hiesige Politiker mit ein...

Gruß,

karlyman

(P.S. - zu IMIs Aus- bzw. Einwanderungsgedanken:

"Mein" ganz persönliches, nettes Eckchen in A (im westl. Tirol) hätte ich auch schon;

aber bis das was wird, hätte ich zumindest bezüglich Waffenrecht wohl eh keinen Vorteil mehr von der Luftveränderung...)

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Bzgl. Auswandern:

Es ist zwar ganz nett hier in Österreich dass man (manche) Waffen genau so easy wie in den Staaten, also einfach ab 18 mit Backgroundcheck (und 3 Tage Abkühlphase bei Erstkauf) kaufen kann, aber:

Ein Deutscher der dort bereits eine WBK hat, für den ist es ziemlich sicher ein Rückschritt nach Österreich auszuwandern!

Ich wette mit euch dass ihr 99% eurer GK Halbautomaten zuhause lassen könntet weil sie bei uns nicht zugelassen sind! Z.B Das OA15 ist nur in der speziellen Österreich Version legal, der M1 Carbine ist eine verbotene Waffe etc.

Die Liste der zugelassenen GK HA Büchsen ist sehr überschaubar! :rolleyes:

Also es gibt durchaus Dinge wo man als Österreicher nur neidisch nach Deutschland schaun kann.... grade was HA´s und Pumpen angeht.

So hat halt jedes Land seine Vor- und Nachteile.

grüsse

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Einen wichtigen Punkt hab ich noch vergessen:

Ein Hauptpunkt der EU Forderungen ist doch dass man jede Waffe ihrem Besitzer zuordnen kann, also:

...

Ja aber man muss das EU Gesetz ganz genau lesen, nur die waffen die ab dem Stichtag 2014 den Besitzer wechseln.

Weiss ich weil es lang und breit erklärt wird in der vorgesehenen Umsetzung in der Schweiz.

Wir waren ja so bescheuert Schengen beizutreten.

Joker

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Wir waren ja so bescheuert Schengen beizutreten.

Dabei hab ich doch alles getan damit meine CH Verwandschaft genau weiss wie sie abstimmen muss... hat aber wohl nicht gereicht :traurig_16:

OT: PS: weisst du wie das ist mit dem Schweizer C-Ausweis?? Ist man damit auch berechtigt Waffen zu erwerben, und was muss man erfüllen um so einen C-Uswiis zu bekommen?

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