seppl44 Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Auf dem Ostereier schiessen hab ich gehört, dass Einige, die im benachbarten Landkreis wohnen, ein Anschreiben bekommen haben, wo sie Auskunft geben sollen, wieviele Waffen sie haben und wie sie diese verwahren. Warum das Ordnungsamt wissen will, wieviele Waffen jemand hab, wundert mich sehr - haben die denn keine Akten ?? In meinem Landkreis ist noch nichts gekommen, in anderen Internetforen ist aber shcon zu lesen, dass es in Stuttgart ein Schreiben gäbe, ob man seine Waffen nciht freiwillig abgeben will. Hat sonst noch jemand etwas erhalten ?
zielvier Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Dass die Behörde sich nachweisen lässt (Foto oder Rechnung) dass die Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind ist mancherorts schon ein alter Hut. Wurde in Teilen Hessens schon vor einem dreiviertel Jahr gemacht und diese Schreiben verschickt. Man erklärt wie alles untergebracht ist, legt ein paar Fotos der Tresore bei, oder falls noch vorhanden Rechnungen und fertig. Fragt nochmal freundlich nach ob alles ausreicht oder nochwas fehlt und gut ist es. Eigentlich kein Problem und das gute Recht der Behörde zu fragen.
bullpup Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Bei Anzahl würde ich einfach angeben, dass du neben den Waffen in der WBK keine sonstigen meldepflichtigen Waffen hast.
seppl44 Posted April 13, 2009 Author Posted April 13, 2009 Na, fragen können´s schon - bei mir tät es mich nur wundern, weil ich ihm mal alle Rechnungen eingeschickt hab. Ich würd halt nur gern wissen, ob das lokale Aktionen sind oder etwas übergeordnet durchgeführtes / angeordnetes.
wendy Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Bei Anzahl würde ich einfach angeben, dass du neben den Waffen in der WBK keine sonstigen meldepflichtigen Waffen hast.
Mausebaer Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Bei Anzahl würde ich einfach angeben, dass du neben den Waffen in der WBK keine sonstigen meldepflichtigen Waffen hast. Ich befürchtete, dass mich da der Schalk ritte und ich schriftlich zurückfragte, ob ihre Datei einschließlich aller Sicherungkopien vernichtet worden sei und ob es ihnen hälfe, wenn ich ihnen Scanns meiner WBKs schickte.
Mauser Bastler Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Hallo zusammen, bei und im Ortenaukreis gehen die Schreiben auch rum, bei Sportschützen und Jägern. Habe ein paar Bilder gemacht, auch von innen wegen abschließbarem Innenfach und den Typenschildern. Nach der Anzahl der Waffen wurde nicht gefragt. Jürgen
Scott Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Hat jeder Münchener Waffenbesitzer bekommen, jedenfalls alle die ich kenne am selben Tag.
Sal-Peter Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Ich befürchtete, dass mich da der Schalk ritte und ich schriftlich zurückfragte, ob ihre Datei einschließlich aller Sicherungkopien vernichtet worden sei und ob es ihnen hälfe, wenn ich ihnen Scanns meiner WBKs schickte. Dito. Die bekämen von mir Scans der von ihnen ausgestellten WBKs und gut. Alle sind glücklich und meine Tür bleibt heil. BTW: Im neuen Caliber ist ein Ratgeber bezüglich Hausbesuche durch unsere Freunde und Helfer.
freebird Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 Auf dem Ostereier schiessen hab ich gehört, dass Einige, die im benachbarten Landkreis wohnen, ein Anschreiben bekommen haben, wo sie Auskunft geben sollen, wieviele Waffen sie haben und wie sie diese verwahren.Warum das Ordnungsamt wissen will, wieviele Waffen jemand hab, wundert mich sehr - haben die denn keine Akten ?? In meinem Landkreis ist noch nichts gekommen, in anderen Internetforen ist aber shcon zu lesen, dass es in Stuttgart ein Schreiben gäbe, ob man seine Waffen nciht freiwillig abgeben will. Hat sonst noch jemand etwas erhalten ? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Auflagen eines LRA im besagten Umkreis zur Waffenregistrierung Hallo, hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten Wollte letzte Woche eine Repetierbüchse die ich auf meinen Jagdschein erworben habe, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bei meiner zuständigen Behörde dem LRA anmelden. Der zuständige Sachbearbeiter wies mich darauf hin, er habe Anweisung von seinem Vorgesetzten, der wohl vom Polizeipräsidium Stuttgart erhalten nur noch Waffen einzutragen und zu genehmigen wenn ein zweiseitiges Formblatt vorher ausgefüllt und unterschrieben wurde. Dieses beinhaltet unter anderem : Name, Adresse, Den genauen Aufstellungsort, mit Angabe Welche Waffen in welchem Schrank gelagert werden Die Art der Waffenschränke, nachzuweisen mit Rechnung oder verschiedene Fotographien. Sollte der Schrank unter 200kg wiegen, genaue erkennbare Fotographien der Befestigung. mind. Mit 3Schrauben a 10mm oder 4 Schrauben a 8mm. Dann für die sich in meinem Besitz befindlichen Waffenschränke je 1 Formular Ich sehe ja kein Problem meiner Behörde mitzuteilen in welchem Behältnis ich meine Waffen lagere, oder bei einer Kontrolle zu zeigen Besteht hierbei nicht die Gefahr mit Angabe der Räumlichkeiten und der Art der Waffen bei Datenverlust oder Missbrauch gezielt Gruppierungen zu vermitteln wo sich welche Waffen in welchem Behältnis befinden? Zudem ist doch, sollten die gesetzlichen Anforderungen der Behältnisse stimmen mir freigestellt, in welchem ich heute oder morgen meine Waffen aufbewahre. Ist diese Regelung gesetzeskonform, den auf Anfrage bei anderen Ordnungsämtern, wurde mir diese Vorgehensweise nicht bestätigt. Zumindest im jeweiligen Bundesland sollte dies doch einheitlich geregelt sein. Was wenn ich wegen einer Fußbodenheizung, Steinplatten Korkboden diesen an der 3.Stelle nicht verankern kann. Bohre ich ein neues Loch z.B. an der Rückwand, was passiert mit meiner Gewährleistung ( Versicherung) ? Gruß freebird
Dammit Olli Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 Sollte der Schrank unter 200kg wiegen, genaue erkennbare Fotographien der Befestigung. mind. Mit 3Schrauben a 10mm oder 4 Schrauben a 8mm. Frag mal wo sie das her haben!?! Viele Grüße Olli
Scorpio2002 Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 Frag mal wo sie das her haben!?! Viele Grüße Olli Stimmt, die Verankerung bei Schränken unter 200 kg ist nur vorgeschrieben wenn ich darin über 5 Kurzwaffen lagern möchte. MfG Scorpio2002
bullpup Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 [...]Der zuständige Sachbearbeiter wies mich darauf hin, er habe Anweisung von seinem Vorgesetzten, der wohl vom Polizeipräsidium Stuttgart erhalten nur noch Waffen einzutragen und zu genehmigen wenn ein zweiseitiges Formblatt vorher ausgefüllt und unterschrieben wurde. Dieses beinhaltet unter anderem : [...] Also da würde ich mir dann überlegen ob nicht alle besser einen Termin vor Ort machen sollten, dann können die sich das selber anschauen. Natürlich zu den passenden Zeiten Edit: Aber ich habe es zum Glück schriftlich von der Behörde, dass meine Aufbewahrung korrekt ist. Den Brief werde ich einfach das nächste mal verschicken, wenn die nochmal nachfragen.
bullpup Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 [...]Der zuständige Sachbearbeiter wies mich darauf hin, er habe Anweisung von seinem Vorgesetzten, der wohl vom Polizeipräsidium Stuttgart erhalten nur noch Waffen einzutragen und zu genehmigen wenn ein zweiseitiges Formblatt vorher ausgefüllt und unterschrieben wurde. [...] Ich frage mich gerade ob das überhaupt rechtens ist wenn keine berechtigten Zweifel an der Aufbewahrung bestehen. Man meldet doch einfach nur den Erwerb innerhalb der Frist. Wenn die Behörde noch einen Nachweis über die Aufbewahrung möchte kann sie das doch nicht vermischen. So nach dem Motto: Jetzt will der Bürger was von uns jetzt haben wir ihn in der Hand.
bullpup Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 Stimmt, die Verankerung bei Schränken unter 200 kg ist nur vorgeschrieben wenn ich darin über 5 Kurzwaffen lagern möchte. Manchmal denkt man die Behörde hat kaum Ahnung vom WaffG oder keine Zeit/Lust. Bei meinem Anschreiben zur Aufbewahrung waren auch Fehler drin. Fehler natürlich nur zu Ungunsten der Bürger.
bullpup Posted April 14, 2009 Posted April 14, 2009 was denn z.B.? Nichts mit Sicherheitsklassen oder so. Nur die Auslegung war so, dass man dem Waffenbesitzer quasi unterstellte er hätte bei der Änderung des Waffg vom (im Brief falsches Datum) von sich aus die Aufbewahrung nachweisen müssen. Da man man das nicht gemacht habe wurde einem dann (gnädiger Weise) eine Frist gesetzt in der man das dann tun sollte. Die entsprechend falschen §§ wurden dann als Grundlage angegeben. Dabei hatte und hat man doch auch so eine Möglichkeit einen Nachweis der Aufbewahrung zu verlangen, deshalb die Vermutung dass man sich einfach nicht auskennt und irgendwas nimmt. Oder doch System? Aber nochmal die Frage darf der Eintrag überhaupt vom Nachweis abhängig gemacht werden? Bei tatsächlich rechtswidriger Verwahrung kann man doch die ganze Erlaubnis nachträglich versagen, oder?
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