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IGNORED

Jagdabgaben und Gebühren


Hecktor

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Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich werde im November diesen Jahres 18 Jahre alt, als ich mir jetzt meinen neuen Jugendjagdschein geholt habe wurde mir das ding nur bis zum 2 november (1 tag vor meinem geb. Tag) ausgestellt. Ich sollte trotzdem 30 Euro bezahlen. Dann wurde mir gesagt ich soll dan für die verbleibenden paar monate nochmal 30 Euro bezahlen, ich würde dann aber keinen Neuen Schein bekommen sondern den alten behalten und meine SB würde dan nur das JUGEND von JugendJagdschein durchstreichen. DAFÜR will ich ab nun wirklich nicht nochmal 30 ökken hinblättern!!!

Ich habe mich dann gleich erkundigt was ich denn dann für einen 3 jahresjagdschein bezahlen müsste, ich hatte da noch sowas um die 60 euro im kopf, aber Ihr zufolge kostet der 160 Euro!!!! Ich habe jetzt mal im netz gesucht und das hier gefunden: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C897137_L20.pdf da steht das ein 3 jahresjagdschein 90 Euro kosten darf, und ein Jugendjagdschein 15 Euro, das bedeutet erstens das ich schon dreimal den doppelten Preis bezahlt habe, nähmlich 30 statt 15 und das die für den 3 jahres lappen 70 euro mehr haben wollen!!!

Jetzt meine Frage:

Müssen sich die Jagdbehörden an die Verordnungen halten oder sind das nur Richtlinien??? Für mich ist Hildesheim zuständig, das gehört zu Niedersachsen!

Kann ich auf diese Preise bestehen und kann ich da geld zurück fordern????

Was würdet ihr an meiner stelle tuen?

Vielen Dank, ich hoffe ich habe nichts vergessen!

Hecktor

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Kleiner Tipp:

Lass Dir einfach einen neuen Jagdschein ausstellen.

Die Gebühr dafür ist die gleiche, und es wird nicht das "Jugend" in Deinem JS durchgestrichen.

Mein letzter 3 Jahres-JS kostete übrigens 90€ Gebühr + 60€ Jagdabgabe = 150€.

Preis für 2 verschiedene LRAs in Bayern in 2007.

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Zu der Geschichte mit dem "halben" Jugend- und dem halben "richtigen" Schein kann ich nix sagen, da fehlt mir die Erfahrung.

Weiter unten verwechselst Du aber was, das stimmt schon so:

Das eine ist die Jagdabgabe, die beträgt z.Zt. ín Niedersachsen 90 €. Die hat aber mit den Gebühren für das Ausstellen des Jagdscheines nix zu tun, ausser das sie halt beim Lösen des Scheines gleich miterhoben wird. Die Gebühr für´s Ausstellen beträgt hier z.Zt. 70 €, macht also 160€, jeweils bezogen auf den 3-Jahres-Jagdschein.

Jagdabgabe und Gebühr für die Ausstellung des Jagdscheines sind also zwei verschiedene paar Schuhe.

Siehe auch hier:

Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)

V i e r t e r A b s c h n i t t

Jagdschein

§ 22

Jagdschein, Jagdabgabe

(1) Der Jahresjagdschein wird für ein oder, mit Ausnahme des Jugendjagdscheins,für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert.

(2) Die Jagdbehörde erhebt von Personen, die einen Jagdschein erhalten, zugleich mit der Gebühr für den Jagdschein eine Jagdabgabe. Die Jagdabgabe steht dem Land zu und ist zur Förderung jagdlicher Zwecke zu verwenden. Die anerkannte Landesjägerschaft ist über die Verwendung anzuhören. Die oberste Jagdbehörde veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Einnahmen aus der Jagdabgabe und deren Verwendung.

(3) Die Landesregierung bestimmt durch Verordnung die Höhe der Jagdabgabe. Die Abgabe für ein Jagdjahr darf die Gebühr für den Jahresjagdschein für ein Jahr nicht übersteigen. Die Abgabe für den Jahresjagdschein für drei Jahre beträgt das Dreifa-che der Abgabe für einen Jahresjagdschein für ein Jahr. Die Landesregierung kannin der Verordnung bestimmen, dass Personen, die mit der Jagd amtlich oder beruf-lich befasst sind, einschließlich hauptberufliche bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher, von der Abgabe befreit sind oder die Abgabe zu ermäßigten Sätzen zu leisten haben.

Gruß, WH,

Wolf

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Nur nochmal zum Vergleich in ESSEN kostet ein 3 jahresschein nur 65 Euro

http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter...Jagdscheine.asp

Gruß Hecktor

So ein Qutasch! Es handelt sich hier nur um die Verwaltungsgebühr, nicht um die Gesamtgebühr.

§ 16

Jagdscheingebühren, Jagdabgabe

(2) Mit den Jagdscheingebühren wird eine Jagdabgabe in gleicher Höhe erhoben, die nach Abzug der bei der obersten Jagdbehörde anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von 15 vom Hundert von der obersten Jagdbehörde nach Anhörung der Landesvereinigungen der Jäger zur Förderung des Jagdwesens verwendet wird.

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Ich musste seinerzeit wegen nichtmal eines Monats noch einen Jugendjagdschein lösen.

Aber sieh es positiv: Wenn Du dann nach ca. 8 Monaten Jugandjagdschein Deinen 3 Jahresjagdschin holst, kannst Dir gleich den Voreintrag für 2 Kurzwaffen abholen.

Gruß und WH

IMI

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Nur nochmal zum Vergleich in ESSEN kostet ein 3 jahresschein nur 65 Euro

http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter...Jagdscheine.asp

Gruß Hecktor

"In Essen gelten folgende Sätze:

Für Jagdscheine werden Jagdabgaben von 30 EURO pro Jahr der Gültigkeitsdauer erhoben. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von [...] 65 EURO bei drei Jahren."

Wenn ich das richtig rechne, sind das 155 Euro für einen 3 Jahresjagdschein.

Wenemar

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Ich musste seinerzeit wegen nichtmal eines Monats noch einen Jugendjagdschein lösen.

Aber sieh es positiv: Wenn Du dann nach ca. 8 Monaten Jugandjagdschein Deinen 3 Jahresjagdschin holst, kannst Dir gleich den Voreintrag für 2 Kurzwaffen abholen.

Gruß und WH

IMI

Wie siehtn das bei Jägern mit der 21 Jahr-Grenze aus die für Sportschützen gilt? Bin bzgl. waffG-Jäger nicht ganz so firm

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