challi Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Moin, gestandene Großkal.-Schützen werden bei meiner Frage die Nase rümpfen. Von einem älteren Herren kann ich ein Luftgewehr ohne " F " Zeichen geschenkt bekommen. Muß ich das Gewehr in die WBK eintragen lassen und kann ich es ohne weiteres an einen nicht-WBK Besitzer verkaufen? Wegen einem nicht eingetragenen Flobertgewehr mußte ich bereits ein Bußgeld bezahlen. Danke für jede Antwort und bitte nicht auslachen. Gebranntes Kind scheut das Feuer! challi
Ice Bear Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Moin,gestandene Großkal.-Schützen werden bei meiner Frage die Nase rümpfen. Von einem älteren Herren kann ich ein Luftgewehr ohne " F " Zeichen geschenkt bekommen. Muß ich das Gewehr in die WBK eintragen lassen und kann ich es ohne weiteres an einen nicht-WBK Besitzer verkaufen? Wegen einem nicht eingetragenen Flobertgewehr mußte ich bereits ein Bußgeld bezahlen. Danke für jede Antwort und bitte nicht auslachen. Gebranntes Kind scheut das Feuer! challi Kommt auf das Baujahr an, und auf die Energie . Wie alt ist es denn? MfG Ice
wahrsager Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Moin,gestandene Großkal.-Schützen werden bei meiner Frage die Nase rümpfen. Von einem älteren Herren kann ich ein Luftgewehr ohne " F " Zeichen geschenkt bekommen. Muß ich das Gewehr in die WBK eintragen lassen und kann ich es ohne weiteres an einen nicht-WBK Besitzer verkaufen? Wegen einem nicht eingetragenen Flobertgewehr mußte ich bereits ein Bußgeld bezahlen. Danke für jede Antwort und bitte nicht auslachen. Gebranntes Kind scheut das Feuer! challi Wenn es nach 1970 (West) oder nach 1990 (Ost) gekauft wurde: Erlaubnispflichtige Schusswaffe, alte gelbe oder neue gelbe WBK notwendig. Wenn nicht: Frei.
Ice Bear Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Wenn es nach 1970 (West) oder nach 1990 (Ost) gekauft wurde: Erlaubnispflichtige Schusswaffe, alte gelbe oder neue gelbe WBK notwendig.Wenn nicht: Frei. 1 + * setzen
challi Posted April 2, 2009 Author Posted April 2, 2009 Moin, danke für die schnellen Antworten. Das Gewehr ist von Walter, Typ 55. Baujahr und Kaufdatum ist nicht bekannt. Der alte Herr ist bereits 92 Jahre alt, kann sich an den Kauf aber nicht erinnern. Ich meine, alle ohne F haben mehr als 7,5. Ich werde wohl die Finger davon lassen. Gruß und Dank, challi
oetzi Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Vielleicht hilft Dir dies weiter. Könnte wirklich vor 1970 sein.
Hawkeye64 Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Moin,danke für die schnellen Antworten. Das Gewehr ist von Walter, Typ 55. Baujahr und Kaufdatum ist nicht bekannt. Der alte Herr ist bereits 92 Jahre alt, kann sich an den Kauf aber nicht erinnern. Ich meine, alle ohne F haben mehr als 7,5. Ich werde wohl die Finger davon lassen. Gruß und Dank, challi Wenn es so alt ist, kein Problem, habe selber noch ein MLG 550-1 aus Suhler Produktion hier (gebaut 1988 oder 89 in der DDR, F gibt es natürlich nicht auf dem Teil) aber, wie oben schon geschrieben wurde, unkritsch wenn es vor dem 01.01.1970 Bundesgebiet alt) bzw. vor dem 02.04.1991 (Beitrittsgebiet) gebaut und in Handel gebracht wurde. Siehe WaffG.
Guest Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Das LG 55 M war ein damaliges Matchluftgewehr. Ausgelegt fuer die 10m Distanz ists unter 7,5 Joule und vom Baujahr her auch jenseits dessen, was nach 1970 kam. Muesste nachlesen, aber afair wurde es von 1955 bis 1967 gebaut. Dann wars sowieso als Matchgewehr hoffnungslos obsolet, wegen seinem Prellschlag. Also nimm diesen Oldie, halte ihn in Ehren und denke an den guten Freund, der ihn Dir schenkte, wenn Du damit auf 10m ne Scheibe lochst..
Guest God of Hellfire Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Also nimm diesen Oldie, halte ihn in Ehren und denke an den guten Freund, der ihn Dir schenkte, wenn Du damit auf 10m ne Scheibe lochst.. Lass dir ggfs. von Walther das Baujahr kurz schriftlich bestätigen. Wenn das fehlende F auf dem Stand bzw. in einer Kontrolle bemängelt wird hast Du dann jedenfalls was vorzuweisen. Schade, daß man mittlerweile bei Spielzeug schon so "hysterisch" sein muss.
wahrsager Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Ich meine, alle ohne F haben mehr als 7,5. Nein, die alten haben alle kein F und wenn es vor den genannten Daten hergestellt wurde, darf es auch über 7,5 haben.
hexoplast75 Posted April 4, 2009 Posted April 4, 2009 Muesste nachlesen, aber afair wurde es von 1955 bis 1967 gebaut. Das stimmt. Laut dem "Blue Book of Airguns" wurde das Walther LG 55 von 1955 bis 1967 gebaut, war aber bis 1974 verfügbar (was available trough 1974). Energie ist keine angegeben.
Made Posted April 6, 2009 Posted April 6, 2009 Hallo allerseits, wenn das LG ohne F vor 1970 hergestellt wurde (Seriennummer-Abgleich beim Hersteller möglich) dann darf es auch ohne heute übliche Erwerbsberechtigung erworben werden, auch wenn über 7,5J. Aber Achtung - Schiessen im Garten ist nicht erlaubt, nur auf zugelassenen Schießständen! Wenn das vorliegende Exemplar gefällt, dann behalte es doch, alt genug biste doch und für vorauseilenden Gehorsam gibts keine Medaillen und kein Geld (und erscheint mir inzwischen auch ehrenrührig, mein Gott, sind wir als erwachsenen Bürger zu keinen eigenständigen Entscheidungen mehr fähig...ist ja ätzend...). Das mußte ich mal loswerden, klar niemand soll strafbewehrte Handlungen einfach mal so begehen, aber der Amtsschimmel vergaloppiert sich einfach zu oft und Einhalt tut so langsam not. Gruß Made
Sachbearbeiter Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Wenn es nach 1970 (West) oder nach 1990 (Ost) gekauft wurde: Erlaubnispflichtige Schusswaffe, alte gelbe oder neue gelbe WBK notwendig.Wenn nicht: Frei. Nicht ganz richtig ! Wenn es AB 1.1.1970 (West) oder AB 02.04.1991 (Ost) HERGESTELLT und IN DEN HANDEL GEBRACHT worden ist, besteht Erlaubnispflicht, wenn kein F-Zeichen drauf ist. Ansonsten erlaubnisfrei AB 18 ! (Verwahrung vor Minderjährigen geschützt)
uwewittenburg Posted April 7, 2009 Posted April 7, 2009 Aber Achtung - Schiessen im Garten ist nicht erlaubt, nur auf zugelassenen Schießständen! § 12 WaffG Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
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