Zum Inhalt springen
IGNORED

Deutscher Jagdschutz Verband und WaffG-Verschärfung


SWAT

Empfohlene Beiträge

18.03.2009 | 11:55 Uhr

Deutscher Jagdschutz-Verband gegen Verschärfung des Waffenrechts

Jägerschaft darf nicht völlig unberechtigt unter Generalverdacht gestellt werden

Bonn (ots) - Mit Entsetzen und Trauer hat die deutsche Jägerschaft auf den schrecklichen Amoklauf in Winnenden reagiert. Dennoch dürfe die Tat eines einzelnen verwirrten Menschen nicht zum Anlass genommen werden, das Waffenrecht weiter zu verschärfen, erklärte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute in Bonn. "Besitzer legaler Waffen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden", sagte der DJV-Präsident Jochen Borchert. Entschieden wandte Borchert sich gegen anlasslose Kontrollen und warnte davor, den Schutz der Privatsphäre ohne Not zu durchlöchern: "Ich sehe nicht, wie sich derartige Kontrollen in Wohnungen mit der Verfassung in Einklang bringen ließen". Vielmehr komme es darauf an, die vorhandenen Möglichkeiten, die das strenge deutsche Waffenrecht schon heute zulässt, konsequent auszuschöpfen.

Den Vorstoß des Berliner Innensenators Erhart Körting (SPD), Jägern künftig den Besitz von Kurzwaffen zu verbieten, wies der DJV als "Unsinn" zurück. Die Jägerschaft würde damit völlig unberechtigt ins Visier geraten. Jägerinnen und Jäger seien für ihre Arbeit auf Kurzwaffen angewiesen, etwa um angeschossene Tiere oder durch Unfälle verletztes Wild aus nächster Nähe erlegen zu können.

"Selbstverständlich hat die Jägerschaft - ebenso wie die breite Bevölkerung - ein starkes Interesse an der inneren Sicherheit. Das darf aber natürlich nicht dazu führen, dass völlig überzogene und der Sicherheit überhaupt nicht dienliche gesetzliche Regelungen erlassen werden", so Borchert.

Grüße

SWAT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist doch gut zu wissen das jetzt auch der DJV sich zu Wort meldet,und uns Sportschützen und Sammler zur Seite steht.Gemeinsam können wir was bewegen.Der Amokläufer hätte auch der Sohn eines Jägers sein können.Die Überreaktionen einiger Politiker ist nicht nachvollziehbar.

Tim K.war weder Mitglied im Schützenverein noch hat er sich im Verein sportlich betätigt,er hat die Waffe seinem Vater entwendet.

Letztendlich liegt die Schuld beim Vater der irgendwann einen Sachkundelehrgang belegt hat,in dem im der Umgang und die Lagerung von Waffen und Munition beigebracht wurde.

Wir haben eines der schärfsten Waffengesetze in Europa, jede legal erworbene Waffe ist registriert, wir Sportschützen Jäger und Sammler sind doch schon der gläserne Bürger über den man alles weiß und der jederzeit greifbar ist.

Will man unser Hobby Schießen, Sammeln ,Jagen entgültig von diesem Planeten verteiben ?

Wenn Geisterfahrer unschuldige Menschen töten, hat sich noch keine Partei auf die Fahne geschrieben wir müssen Autos verbieten.

Es gibt noch unzählige andere Beispiele die ich hier nicht errörtern möchte.Sicher ist nur soviel, der der eine Tat begehen will wird es tun so oder so.

Ein Dank für die Solidarität des DJV.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vieleicht klinge ich ja pessimistisch, aber ich hoffe, das der DJV mit seiner Forderung auch die Sportschützen und Sammler mit eingeschlossen hat. Denn im Statement stand nur was von "Jägern Ihre KW´s zu lassen", auch wenn Herr Borchert geschrieben hat: "Besitzer legaler Waffen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden"

Rooster

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wenn es makaber ist , die aktuelle Entwicklung in NS bringt die Jäger noch klarer mit ins gemeinsame Boot .

Die Einsicht , es nur gemeinsam schaffen zu können wird immer notwendiger .

Absolut zutreffend !

SWAT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe - erfolglos - bei den Anhörungen des Jagdschutzverbandes zum WaffG 2002 davor gewarnt,

die Formulierung "Jagdwaffen" in § 13 Abs. VI WaffG hinzunehmen. Es gab nur geringen bis keinen Widerstand gegen diese neue Formulierung.

Wie von vornherein zu erwarten war, wird die Notwendigkeit von Kurzwaffen zur Jagdausübung in Frage gestellt werden. Schließlich gibt es ja Reduzierhülsen.... Und schließlich ist es ja gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 d BJagdG verboten, mit Pistolen oder Revolvern auf Wild zu schießen, ausgenommen Fangschüsse und Waffeneinsatz bei der Bau- und Fallenjagd.

Ebensowenig gab es Widerstand des DJV gegen die nicht nur sinnlose, sondern der inneren Sicherheit schadenden Regelung des § 13 Abs. 6 WaffG, wonach der Jäger die Waffen nur noch im Revier geladen haben darf.

Da ist er wieder- der real exisistierende Sozialismus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe - erfolglos - bei den Anhörungen des Jagdschutzverbandes zum WaffG 2002 davor gewarnt,

die Formulierung "Jagdwaffen" in § 13 Abs. VI WaffG hinzunehmen. Es gab nur geringen bis keinen Widerstand gegen diese neue Formulierung.

Wie von vornherein zu erwarten war, wird die Notwendigkeit von Kurzwaffen zur Jagdausübung in Frage gestellt werden. Schließlich gibt es ja Reduzierhülsen.... Und schließlich ist es ja gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 d BJagdG verboten, mit Pistolen oder Revolvern auf Wild zu schießen, ausgenommen Fangschüsse und Waffeneinsatz bei der Bau- und Fallenjagd.

Ebensowenig gab es Widerstand des DJV gegen die nicht nur sinnlose, sondern der inneren Sicherheit schadenden Regelung des § 13 Abs. 6 WaffG, wonach der Jäger die Waffen nur noch im Revier geladen haben darf.

Da ist er wieder- der real exisistierende Sozialismus

Bingo :eclipsee_gold_cup:

Gruß Südwest

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

18.03.2009 | 11:55 Uhr

Deutscher Jagdschutz-Verband gegen Verschärfung des Waffenrechts

Vielmehr komme es darauf an, die vorhandenen Möglichkeiten, die das strenge deutsche Waffenrecht schon heute zulässt, konsequent auszuschöpfen.

Es ist absurd, nach "konsequenter Ausschöpfung" zu rufen anstatt die bisherigen Regelungen als im Vergleich zu den meisten anderen Ländern bereits extrem repressive Regelungen anzuerkennen. Auf diese Weise wird es doch nur immer schlimmer.

Die Äusserung des DJV ist meines Erachtens sehr missglückt; indem man im Zusammenhang mit einem Amoklauf nach "konsequenter Ausschöpfung" schreit, unterstellt man bereits, dass der Waffenbesitz ein Grund für den Amoklauf gewesen sei.

Die Computerspiele-Fraktion geht die Sache etwas intelligenter an, dort heisst es einfach (und so stimmt es auch), dass Spiele Menschen nicht zu Amokläufern machen würden, und jemand der schon Irre ist, auf seine irren Gedanken auch ohne Spiele kommen kann.

Genau so, wie ein Irrer anstatt mit der Pistole in der Schule auch mit dem Auto über die Einkaufsstraße rasen kann oder eben willkürlich Menschen auf U-Bahn-Gleise schubst :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.