chr1s Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 Hi Ihr, ich habe eine Walther P99 als Gaspistole (ja, da gibts bessere - aber das steht ja hier nicht zur Debatte ) und einen "kleinen Waffenschein", damit ich das Teil auch bei mir führen darf. Nun hab ich die Frage, ob ich die PTB meiner Waffe auf dem Waffenschein eintragen muss? (steht auf der Rückseite). Und was währe, wenn ich mir nun eine andere Waffe hole und damit eine andere PTB habe? Brauch ich dann sofort nen neuen Waffenschein? die alte PTB einfach durchstreichen? Schönen Gruß, Christoph Link to comment Share on other sites More sharing options...
Huskydoc Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 Da steht nicht, dass da die Nummer eingetragen werden muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 Muss sie auch nicht. Die Illustration dient nur der Veranschaulichung, welche Kennzeichnung die Waffe tragen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 Nein, die PTB-Nr. gilt für alle Waffen dieser Baureihe. Ist also kein "Erkennungsmerkmal" In den Waffenschein wird normalerweise eine eindeutige Waffen-Nr. eingetragen. Der kleine WS berechtigt Dich zum Führen "jedweder" Gaswaffe, solange sie den PTB-Stempel hat. Das macht auch Sinn: wenn mit scharfer Waffe geschossen wird, dann kann man Innenballistische Zuordnung zu einer bestimmten Waffe betreiben. Das funktionuckelt mit Kartuschen-Mun nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
chr1s Posted February 26, 2009 Author Share Posted February 26, 2009 Danke für die schnellen Antworten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kaputt Posted February 26, 2009 Share Posted February 26, 2009 [...] Das funktionuckelt mit Kartuschen-Mun nicht. Schlagbolzen-Abdruck auf dem ZH? Auszieher-Spuren an der Hülse? In Teilen sollte das schon funktionieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted February 27, 2009 Share Posted February 27, 2009 Schlagbolzen-Abdruck auf dem ZH?Auszieher-Spuren an der Hülse? In Teilen sollte das schon funktionieren. Das funktioniert auch, darum werden beschlagnahmte SRS Waffen ja auch zu Untersuchungszwecken beschossen! Gibt aber noch weitere Spurenträger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Robert Schuhbauer-Struck Posted February 27, 2009 Share Posted February 27, 2009 . Der kleine WS berechtigt Dich zum Führen "jedweder" Gaswaffe, solange sie den PTB-Stempel hat. Das macht auch Sinn: Ja, haupsächlich deshalb, weil du eben andere "frei ab 18"- erhältliche SRS-Waffen ohne PTB-Kennzeichnung damit nicht führen darfst. Grüße Robert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 27, 2009 Share Posted February 27, 2009 Muss sie auch nicht. Die Illustration dient nur der Veranschaulichung, welche Kennzeichnung die Waffe tragen muss. Genau. Edel ausgedrückt. Gibts eigentlich auch (Pistolen-)Modelle, wo der Stempel NICHT rechts auf dem Schlitten ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilGeo Posted February 27, 2009 Share Posted February 27, 2009 In den kleinen Waffenschein selbst irgendwas reinzuschreiben wäre - wenn's blöd läuft - Urkundenfälschung... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted February 27, 2009 Share Posted February 27, 2009 Gibts eigentlich auch (Pistolen-)Modelle, wo der Stempel NICHT rechts auf dem Schlitten ist? Wieviele möchtest Du denn genannt bekommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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