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IGNORED

Der kleine Waffenschein und die PTB


chr1s

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Hi Ihr,

ich habe eine Walther P99 als Gaspistole (ja, da gibts bessere - aber das steht ja hier nicht zur Debatte :P ) und einen "kleinen Waffenschein", damit ich das Teil auch bei mir führen darf.

Nun hab ich die Frage, ob ich die PTB meiner Waffe auf dem Waffenschein eintragen muss? (steht auf der Rückseite).

Und was währe, wenn ich mir nun eine andere Waffe hole und damit eine andere PTB habe?

Brauch ich dann sofort nen neuen Waffenschein? die alte PTB einfach durchstreichen?

Schönen Gruß,

Christoph

post-31385-1235647601_thumb.jpg

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Nein, die PTB-Nr. gilt für alle Waffen dieser Baureihe. Ist also kein "Erkennungsmerkmal"

In den Waffenschein wird normalerweise eine eindeutige Waffen-Nr. eingetragen. Der kleine WS berechtigt Dich zum Führen "jedweder" Gaswaffe, solange sie den PTB-Stempel hat. Das macht auch Sinn: wenn mit scharfer Waffe geschossen wird, dann kann man Innenballistische Zuordnung zu einer bestimmten Waffe betreiben. Das funktionuckelt mit Kartuschen-Mun nicht. :D

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. Der kleine WS berechtigt Dich zum Führen "jedweder" Gaswaffe, solange sie den PTB-Stempel hat. Das macht auch Sinn:

Ja, haupsächlich deshalb, weil du eben andere "frei ab 18"- erhältliche SRS-Waffen ohne PTB-Kennzeichnung damit nicht führen darfst.

Grüße

Robert

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Muss sie auch nicht. Die Illustration dient nur der Veranschaulichung, welche Kennzeichnung die Waffe tragen muss.

Genau. Edel ausgedrückt. Gibts eigentlich auch (Pistolen-)Modelle, wo der Stempel NICHT rechts auf dem Schlitten ist?

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