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IGNORED

Munitionstransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und wäre ich nicht am Hauptbahnhof HH mit dem frisch gekauften Sauer Rangebag in so nen Bahnpolizisten gerannt, der mich dann blöd angedingst hat und meinte: darein geht gar nicht, hätt ich auch nicht gefragt.

Geschrieben

Alles verstanden Saskia, daher bin ich auch immer schön "low profile" unterwegs. Mein mit vielen Aufnähern bestückte Range Bag wandert halt in die größere Tasche, schade sicher aber so erspart man sich viel Ärger bzw. Zeitaufwand.

Geschrieben

Dann haben wir uns ja alle verstanden.

Achja: wenn denn dann erwischt wird, soll hier keiner den Golong machen und brüllen das wär unfair.

Geschrieben
Achja: wenn denn dann erwischt wird, soll hier keiner den Golong machen...

Dazu hätte er auch keinen Grund. Ein (wenn überhaupt) Verstoß gegen zivilrechtliche Beförderungsbestimmungen eines privaten Verkehrsunternehmens (ein solches zu sein, darauf legt die DB großen Wert) bzw. die - u.a. - Betrugsdelikte des genannten WO-Teilnehmers sind ja wohl zwei verschiedene Größenordnungen.

Aber das Thema hatten wir ja schon öfter hier.

Was ich besonders witzig finde, sind die (meist, auch in meinem Fall hier) abweichenden - liberaleren - Beförderungsbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde zu diesem Thema... auch wenn die Transportleistungen im Rahmen des Verbundes durch die DB abgewickelt werden...

Es gelten dann natürlich die Bestimmungen des Verkehrsverbundes, denn nur mit diesem wurde der Beförderungsvertrag geschlossen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Was ich besonders witzig finde, sind die (meist, auch in meinem Fall hier) abweichenden - liberaleren - Beförderungsbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde zu diesem Thema... auch wenn die Transportleistungen im Rahmen des Verbundes durch die DB abgewickelt werden...

Anders ist es im städtischen Nahverkehr für einen öffentlichen Dienstleister ja nicht zu regeln. Es ist, zumindest in München, erklärter politischer Wille die Stadt vom privaten Autoverkehr zu entlasten. Da wären natürlich zu strenge Beförderungsbedingungen absolut kontraproduktiv.

Ferner müssten der Führerschein und ein auf den Schützen zugelassenes KFZ zusätzlich in den Forderungskatalog für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgenommen werden - wasn Bullshit!

Gruß Tauschi

Geschrieben
Anders ist es im städtischen Nahverkehr für einen öffentlichen Dienstleister ja nicht zu regeln. Es ist, zumindest in München, erklärter politischer Wille die Stadt vom privaten Autoverkehr zu entlasten. Da wären natürlich zu strenge Beförderungsbedingungen absolut kontraproduktiv.

Ferner müssten der Führerschein und ein auf den Schützen zugelassenes KFZ zusätzlich in den Forderungskatalog für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgenommen werden - wasn Bullshit!

Gruß Tauschi

Dafür hat man doch auch immer noch die Füße. Zum Stand laufen hält fit und entlastet die Stadt vom Autoverkehr. Und sollte der Stand doch etwas außerhalb liegen, 30km mit vollem Marschgepäck in wenigen Stunden schafft doch jeder Grundwehrdienstleistende, dann der gestandene Schütze doch erst Recht.

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