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IGNORED

Waffe beim Transport verschwunden


Michel1966

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Da es sich hier um ein offenbar strafrechtlich relevantes Abhandenkommen von einer EWB-pflichtigen Waffe auf dem Postweg handelt, bei dem Du als Eigentümer der Waffe geschädigt wurdest, würde ich mich schleunigst zur Polizei begeben und Anzeige erstatten. Dann muss nämlich im Zuge der Ermittlungen der Händler und der Versender die Hosen runter lassen wo die Waffe abgeblieben ist. Ferner mus die Waffe mit Seriennummer zur Sachfahndung ausgeschrieben werden.

Für weitere Infos PM an mich!

Gruss

Kirrmeister

Ich habe mit meiner Waffenbehörde gesprochen und mit dem LKA.

Beide sagten mir, dass es NICHT meine Aufgabe sei den Vorfall polizeilich anzuzeigen (es sei denn ich mache eine Anzeige wegen Betrug).

Also schreibe ich jetzt erstmal (auf Anraten beider Stellen) einen eingeschriebenen Brief an den Händler.

Mit Fristsetzung die Anzeige über den Verlust der Waffe bei der Polizei zu melden.

PM kommt noch in den nächsten Tagen.

Geschrieben
Ich habe mit meiner Waffenbehörde gesprochen und mit dem LKA.

Beide sagten mir,

Und wenn es aus irgend einem Grund hart auf hart geht , dann erinnern die sich auch daran ?

Denn nachweisen kannst Du nicht , was die gesagt haben !

Ich kann nur der Empfehlung , die Polizei einzuschalten , zustimmen ,

denn eine Anzeige ist nachweisbar.

Stellt sich letztlich raus , daß alles klar ist , oder ein anderer die Anzeige stellen müßte ,

so what , Du hast doch nur einen Sachverhalt gemeldet und niemanden persönlich angezeigt .

Geschrieben

Das Maß der rechtlichen Ahnungslosigkeit in diesem Thread ist erschreckend. Einer plappert's dem anderen gedankenlos nach, in beflissener Lemmingsmentalität. Nur möglichst streng und blockwartig muß es klingen. Kaum einer dagegen schaut ins Gesetz.

Carcano

Geschrieben
Das Maß der rechtlichen Ahnungslosigkeit in diesem Thread ist erschreckend. Einer plappert's dem anderen gedankenlos nach, in beflissener Lemmingsmentalität. Nur möglichst streng und blockwartig muß es klingen. Kaum einer dagegen schaut ins Gesetz.

Carcano

oh erfurchtgebietender, oh ehrwürdiger carcano, bitte erleuchtet uns. (aber nicht wieder nur ne gesetzesstelle angeben, bitte auch dazuschreiben was das dann konkret bedeutet ;))

ergebenst untertänig euer alzi

PS: sorry, aber solchen eindruck hinterlassen mitunter deine postings. ist nicht böse gemeint, aber nicht jeder ist jurist und ein gott des waffenrechts! wenn du schon derartige aussagen machst, dann mach doch bitte auch noch mehr, und stell klar wo und wie die vor-poster irren und was wirklich sache ist! vielen dank

Geschrieben
Mitunter ?? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Früher war das nicht so.

Da nahm er sich mehr Zeit. Nun kann, oder will er dies nicht mehr - schade, denn Antworten wie oben kann sich Carcano dann auch gleich ganz sparen.

Geschrieben
Und wenn es aus irgend einem Grund hart auf hart geht , dann erinnern die sich auch daran ?

Denn nachweisen kannst Du nicht , was die gesagt haben !

Ich kann nur der Empfehlung , die Polizei einzuschalten , zustimmen ,

denn eine Anzeige ist nachweisbar.

Stellt sich letztlich raus , daß alles klar ist , oder ein anderer die Anzeige stellen müßte ,

so what , Du hast doch nur einen Sachverhalt gemeldet und niemanden persönlich angezeigt .

Ich denke schon, dass die sich daran erinnern.

Der Händler hatte ja schon Kontakt mit meiner Waffenbehörde und hat ihm einige Unterlagen geschickt.

Und den Mann vom LKA kenne ich persönlich schon seit ein paar Jahren.

Zwischenzeitlich habe ich auch noch mit einem Vereinskollegen von der KRIPO geredet und der meint das gleiche wie die beiden von Waffenbehörde und LKA.

So gesehen will niemand, dass ich eine Anzeige mache.

Denn was sollte ich denn zur Anzeige bringen ? Das war auch das, was mir beide, unabhängig voneinander, gesagt haben.

Den Verlust kann ich nicht melden, weil ich die Waffe nie in Händen hatte - also müsste ich eine Anzeige wegen Betruges gegen den Händler machen.

Die Waffe könnte ich auch jederzeit austragen lassen - mache ich aber nicht (nach Rücksprache mit o.a. Herren).

Bei der Waffenbehörde ist der Fall ja auch gemeldet (von mir und vom Händler).

Jetzt geht es nur noch darum, dass der Händler den Verlust der Waffe anzeigt.

Wenn er das tut, ist ja alles o.k.

Wenn ich die Anzeige mache, gibt es den Händler dannach nicht mehr.

Außerdem denke ich, dass die Polizei (so wie es jetzt läuft) auch sehen kann, ob der Händler sich vielleicht scheut eine Anzeige über den Verlust der Waffe zu machen. Wer sorgfältig mitgelesen hat, weiß warum.

Geschrieben
Mitunter ?? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

natürlich "mitunter", denn es sind überwiegend seine postings bezüglich rechtlichen angelegenheiten die wenig informativ sind.

wenns um ordonanzwaffen geht ist er um einiges schreibwilliger und mitteilsamer.

so wie er sich aber hier "mitunter" ( also in rechtlichen belangen ) äußert, hinterlässt das zumindest bei mir den eindruck von arroganz so etwa in der art von "ihr habt doch alle keine ahnung, aber davon ganz viel". ganz anders in waffenspezifischen ( also nix mit recht und gesetzen) bereichen.

... in gewisser weise sogar nachvollziehbar..... jedoch der sache und dem thema nicht wirklich dienlich, da muss ich IMI schon zustimmern.

gruß alzi

Geschrieben

Bestimmt übersehe ich etwas, aber was beim Abhandenkommen von Waffen zu tun ist, steht doch eigentlich in §37 (2) WaffG:

(2) Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen. Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.

Demnach müsste man seinen Pflichten nachgekommen sein, wenn man dem LRA / Ordnungsamt das Abhandenkommen meldet - alles weitere erledigen die. LKA, Anzeige gegen jemanden etc. wäre demnach nicht notwendig. Aber: ich bin kein Jurist. NH

Geschrieben
Bestimmt übersehe ich etwas, aber was beim Abhandenkommen von Waffen zu tun ist, steht doch eigentlich in §37 (2) WaffG:

Demnach müsste man seinen Pflichten nachgekommen sein, wenn man dem LRA / Ordnungsamt das Abhandenkommen meldet - alles weitere erledigen die. LKA, Anzeige gegen jemanden etc. wäre demnach nicht notwendig. Aber: ich bin kein Jurist. NH

Die Waffenbehörde verwaltet doch nur. Es muss aber ermittelt werden und zwar wegen Diebstahl - und das macht die Polizei.

Und nochmal:

Die Verlustanzeige muss von dem gemacht werden, der die Waffe als letzter (wissentlich) besessen hat.

In dem Fall der Händler. DHL transportiert ja nur ein Paket (und für alle die nicht alles gelesen haben: das Paket war nicht "waffengerecht" (gesetzeskonform) verschickt worden - was wahrscheinlich der Grund ist, warum der Händler das noch nicht polizeilich gemeldet hat).

Geschrieben
Die Waffenbehörde verwaltet doch nur. Es muss aber ermittelt werden und zwar wegen Diebstahl - und das macht die Polizei.

Polizeiliche Ermittlungen sollen ja letztlich auch veranlasst werden, das muss man aber nicht selbst tun - §37 (2) WaffG (s.o.): "Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen."

Die Frage ist also nur, ob Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten ist. Nur um dem WaffG Folge zu leisten, wäre dies damit in meinen Augen nicht notwendig, ist also keine Frage des WaffG mehr. Eher wäre die Situation dann analog etwa zu der, wenn eine Uhr auf dem Postweg verschwindet.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
natürlich "mitunter", denn es sind überwiegend seine postings bezüglich rechtlichen angelegenheiten die wenig informativ sind.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe ist carcano Jurist mit dem Schwerpunkt Waffenrecht.

Er LEBT davon, derartige Informationen zu geben. Wieso sollte er sie kostenlos unters Volk streuen?

Oder quatscht Ihr auf ner privaten Party auch einen Arzt an damit er Euch vor Ort kostenlos untersucht?

;-)

Geschrieben
Wenn ich das richtig mitbekommen habe ist carcano Jurist mit dem Schwerpunkt Waffenrecht.

Er LEBT davon, derartige Informationen zu geben. Wieso sollte er sie kostenlos unters Volk streuen?

Oder quatscht Ihr auf ner privaten Party auch einen Arzt an damit er Euch vor Ort kostenlos untersucht?

;-)

hallo GoH,

eben drum stand ja in dem beitrag aus dem du zitiert hast ja auch noch (was du jedoch nicht zitiert hast): "... in gewisser weise sogar nachvollziehbar..... jedoch der sache und dem thema nicht wirklich dienlich, da muss ich IMI schon zustimmern." .... der erste teil entspricht dem was du angemerkt hast. ... den zweiten teil hast du mit deiner anmerkung betreffs "kostenlos" bestätigt. ..... bleibt also wirklich nur die frage nach der sinnhaftigkeit und dem nutzen, des besagten beitrags von carcano, für die diskussion des themas..... und nur darum gings eigentlich ;)....

gruß alzi

Geschrieben

Hallo,

nehmen wir einmal an, auf dem Paket wäre nur dieser unsägliche Paketaufkleber mit Adresse und Absender verloren gegangen ... solche Sendungen sammelt mW. DHL in Rüdersdorf (soweit ich mich erinnere). Dort werden die Sendungen von speziell vereidigten Angestellten geöffnet um doch noch den Absender zu ermitteln. Das kann etwas dauern, und das Paket wäre nicht entgültig verloren.

- In meinem Fall hatte ich die versendeten Geräteteile (keine Waffe/n) durch telefonische Nachforschung zurück, noch bevor mir DHL die Formulare für die Verlustangabe zugesendet hatte (die kamen dann auch noch, es wurde immerhin das Porto ersetzt). - Also immer nochmal Anschriften unverlierbar auf die Sendung malen und in der Verpackung hinterlegen!

Gruß vom

Loch

Geschrieben

Danke an alle für die vielen guten Ratschläge und Tipps !

Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben - irgendwo muss die Waffe ja sein.

So leicht kann das doch nicht sein, eine Waffe verschwinden zu lassen.

@ Loch

Im Paket befindet (befand) sich die Rechnung mit der Adresse von mir und dem Händler.

Mittlerweile hat mir der Händler das Geld zurück erstattet.

Jetzt warte ich mal ab, was die Ermittlungen bringen.

Geschrieben
...

Oder quatscht Ihr auf ner privaten Party auch einen Arzt an damit er Euch vor Ort kostenlos untersucht?

;-)

Ey, HAST DU EINE AHNUNG, was das so alles abläuft!!!

Grüße

Iggy

Geschrieben
Gut!

Hast auch schon was wegen der Erstattung der WBK-Gebühren in Erfahrung gebracht?

Der Händler hat mir zum Waffenpreis und den Transportkosten auch noch 100 Euro für Ein- Austragen gezahlt.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Ey, HAST DU EINE AHNUNG, was das so alles abläuft!!!

Grüße

Iggy

Ich bin zwar kein Arzt, aber den Satz "Kannst Du Dir mal eben meinen Computer angucken." kenne ich auch zur Genüge.

Geschrieben
Ich bin zwar kein Arzt, aber den Satz "Kannst Du Dir mal eben meinen Computer angucken." kenne ich auch zur Genüge.

:rotfl2: .dann komm bei mir auch mal vorbei. Nur so selbstverständlich :rolleyes:

Geschrieben
Ich bin zwar kein Arzt, aber den Satz "Kannst Du Dir mal eben meinen Computer angucken." kenne ich auch zur Genüge.

Am einfachsten so was überhören, oder bei guter Laune anschauen. Und dann der Spruch, wenn´s eine Kuh wär. würd ich sagen Notschlachten. Solche Fragen können sonst nur in mehrere Stunden Arbeit mit sich bringen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Am einfachsten so was überhören, oder bei guter Laune anschauen. Und dann der Spruch, wenn´s eine Kuh wär. würd ich sagen Notschlachten. Solche Fragen können sonst nur in mehrere Stunden Arbeit mit sich bringen.

Bei manchen hilft der Hinweis auf die 90,- EUR pro Stunde, die man dafür haben will. Dann sind viele Problemchen nicht mehr so wichtig.

;-)

Geschrieben
(2) Verbotsgüter sind:

1. Sendungen,

[...]

gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen

[...]

oder Genehmigungen erfordern;

[...]

: verstoßen sie nicht

: nicht erforderlich

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