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IGNORED

Unterschied gelbe WBK zu grüne WBK


darkness23

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe schon im Wiki nachgesehen aber ich habe keine zufrieden stellende Antwort erhalten. Ich würde gerne wissen was er unterschied der beiden karten ist und warum der Gesetzgeber hier zwei verschiedene ausstellt.

MFG Moritz

Geschrieben
Hallo,

habe schon im Wiki nachgesehen aber ich habe keine zufrieden stellende Antwort erhalten. Ich würde gerne wissen was er unterschied der beiden karten ist und warum der Gesetzgeber hier zwei verschiedene ausstellt.

MFG Moritz

Entschuldigung, aber ich kann die Frage schon nicht mehr hören.

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1027774

Geschrieben

Auf der grünen werden bei Sportschützen Halbautomaten, Repetierflinten und Kurzwaffen eingetragen. Für den Erwerb ist ein Voreintrag notwendig. Auf die gelbe können u.a. Repetierer und Einzellader ohne Voreintrag erworben werden.

Bei den Jägern steht alles auf der grünen.

Geschrieben
Hallo,

habe schon im Wiki nachgesehen aber ich habe keine zufrieden stellende Antwort erhalten. Ich würde gerne wissen was er unterschied der beiden karten ist und warum der Gesetzgeber hier zwei verschiedene ausstellt.

MFG Moritz

kurz & grob gesagt:

grün: für Revolver und Pistole, Halbautomaten, Vorderschaftrepetierflinten und selbstladeflinten

neu gelb: mehrschüssige Perkussionswaffen, repetierbüchsen, einläufige und mehrläufige Büchsen und Flinten

grün muss jede waffe über ein bescheinigtes Bedürfnis vom Verband beantragt werden --> Voreintrag

neu gelb: die erste Waffe muss über ein bescheinigtes Bedürfnis vom Verband eingetragen werden danach können im Rahmen der 2/6

Regelung weitere Waffen gekauft werden

http://wiki.waffen-online.de/index.php/Waffenbesitzkarte

Die „Grüne Waffenbesitzkarte“

Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. Auf Grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als "Voreintrag" in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag. Eine Ausnahme gilt für Jäger als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines. Diese Jäger dürfen Langwaffen nach § 13 Abs. 3 Waffengesetz ohne Genehmigung erwerben und müssen diese Waffen lediglich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Das Regelbedürfnis für Waffen der grünen WBK umfasst zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre. Für dieses "Grundkontingent" genügt die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining. Der Begriff "regelmäßig" ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert, die Auslegung ist eine Ermessensfrage der Landesverbände. Der Sächsische Schützenbund verlangt mindestens 12 Trainingseinheiten pro Jahr für die Ausstellung einer Verbandsbescheinigung, in den sächsischen BDS-Vereinen werden aktuell 24 Trainingseinheiten verlangt.

Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschift zum WaffG werden 18 Trainigseinheiten pro Jahr angesetzt. Sollte die Verwaltungsvorschrift irgendwann vom Bundesrat beschlossen werden, beträgt die Anzahl der geforderten Trainigseinheiten bundeseinheitlich 18x pro Jahr, also 1 - 2x pro Monat.

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, es können aber nur zwei Waffen je Halbjahr erworben werden. Der Erwerb muss lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

Geschrieben
kurz & grob gesagt:

grün: für Revolver und Pistole, Halbautomaten, Vorderschaftrepetierflinten und selbstladeflinten

neu gelb: mehrschüssige Perkussionswaffen, repetierbüchsen, einläufige und mehrläufige Büchsen und Flinten

grün muss jede waffe über ein bescheinigtes Bedürfnis vom Verband beantragt werden --> Voreintrag

neu gelb: die erste Waffe muss über ein bescheinigtes Bedürfnis vom Verband eingetragen werden danach können im Rahmen der 2/6

Regelung weitere Waffen gekauft werden

http://wiki.waffen-online.de/index.php/Waffenbesitzkarte

:icon14: hola amigo bear,

neu gelb:...und die dazugehörige Munition

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Gast U are Defeated
Geschrieben

Sagt mal ist bei der neuen gelben die passage mit der Lauflänge ganz rausgefallen?

Bei wikipedia steht da ja nichts mehr davon, ich persönlich hab noch eine alte Gelbe und da steht ja noch drauf über 60cm,

Gruß

U are Defeated

Geschrieben

Hallo allerseits

Ich hätte zur gelben WBK mal eine Frage : da steht mehrschüssige Lang-und Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung also Perkussion, die Anzahl ist nicht begrenzt. Das bedeutet in meinen

Augen ich kann mir so viele SP- Revolver kaufen wie ich möchte ( natürlich im Einklang mit der

2/6 Regelung) und extra auf die grüne WBK zwei Kurzwaffen ????

MfG ein etwas verwirrter P 08

Geschrieben
... Das bedeutet in meinen

Augen ich kann mir so viele SP- Revolver kaufen wie ich möchte ( natürlich im Einklang mit der

2/6 Regelung) und extra auf die grüne WBK zwei Kurzwaffen ????

Ja

Geschrieben
ich kann mir so viele SP- Revolver kaufen wie ich möchte ( natürlich im Einklang mit der

2/6 Regelung)

im prinzip ja

und extra auf die grüne WBK zwei Kurzwaffen ????

oder auch mehr, so du dafür auch ein bedürfnis glaubhaft machen kannst

... entspricht der derzeitigen fassung des WaffG.

gruß alzi

Geschrieben
@Lusumi:

Es soll Leute geben, die haben alle ihre Waffen auf der schwarzen WBK eingetragen!

mephisto0815

Ich weiß... und ich hatte sogar schon mit welchen zu tun.

Geschrieben
Hallo allerseits

Ich hätte zur gelben WBK mal eine Frage : da steht mehrschüssige Lang-und Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung also Perkussion, die Anzahl ist nicht begrenzt. Das bedeutet in meinen

Augen ich kann mir so viele SP- Revolver kaufen wie ich möchte ( natürlich im Einklang mit der

2/6 Regelung) und extra auf die grüne WBK zwei Kurzwaffen ????

MfG ein etwas verwirrter P 08

@verwirrter P 08

soviele SP-Revolver wie du möchtest ja, aber für die dazugehörige Muni musst den Sprengstoff-Schein machen!

Geschrieben
Sagt mal ist bei der neuen gelben die passage mit der Lauflänge ganz rausgefallen?

Bei wikipedia steht da ja nichts mehr davon, ich persönlich hab noch eine alte Gelbe und da steht ja noch drauf über 60cm,

Gruß

U are Defeated

Servus,

ääähm, die 60cm bezogen sich nicht auf die LAUFlänge, sondern auf die GESAMTlänge.

Gruß

Sigges

Geschrieben
@verwirrter P 08

soviele SP-Revolver wie du möchtest ja, aber für die dazugehörige Muni musst den Sprengstoff-Schein machen!

stimmt so aber auch nicht ganz. zum einen kannst da nicht unbedingt von munition sprechen und zum anderen sind zündhütchen und bleikugeln frei erwerbbar.

zum pulver.... ja für loses pulver braucht man eine erlaubnis nach §27 SprengG, aber es gibt ja auch schwarzpulverpresslinge (über den sinn braucht man nicht zu streiten, dazu gibts unzählige threads hier) und die bekommt man auf die gelbe.

gruß alzi

Geschrieben

Hallo,

erstmal vielen Dank an alle die auf meine Frage geantwortet haben. Ich habe bis jetzt einen SP-Revolver

in der grünen WBK eingetragen welcher meine 2. KW ist. Eine gelbe WBK habe ich bis jetzt noch nicht be-

antragt. Jetzt ist die Frage was ich tun soll wenn ich eine 3. KW ohne großartige Probleme beantragen

möchte, 1. Gelbe WBK beantragen, Revolver umschreiben lassen auf gelb und somit ein Eintrag auf grün wieder frei oder 2. einfach versuchen eine dritte KW auf grün befürwortet zu bekommen.

Muß ich mir mal in Ruhe überlegen, ist ja schließlich auch mit zusätzlichen Kosten verbunden weil ich

im Prinzip keine gelbe WBK bräuchte.

Gruß P 08

Geschrieben
Wenn Mephisto mit "eingetragen in eine schwarze WBK" das gleiche meint wie ich (und davon gehe ich aus)... dann ja.

....da hätte cih doch die grüne Frabe suchen sollen.............

P.S. die Streben für die Regina habe ich inzwischen. Jetzt fehlt noch der Ständer. Danke für die Bemühungen!

Geschrieben
Hallo,

erstmal vielen Dank an alle die auf meine Frage geantwortet haben. Ich habe bis jetzt einen SP-Revolver

in der grünen WBK eingetragen welcher meine 2. KW ist. Eine gelbe WBK habe ich bis jetzt noch nicht be-

antragt. Jetzt ist die Frage was ich tun soll wenn ich eine 3. KW ohne großartige Probleme beantragen

möchte, 1. Gelbe WBK beantragen, Revolver umschreiben lassen auf gelb und somit ein Eintrag auf grün wieder frei oder 2. einfach versuchen eine dritte KW auf grün befürwortet zu bekommen.

Muß ich mir mal in Ruhe überlegen, ist ja schließlich auch mit zusätzlichen Kosten verbunden weil ich

im Prinzip keine gelbe WBK bräuchte.

Gruß P 08

vergiss das umschreiben und trallala. wenn du keine gelbe brauchst, dann lass es dabei, kost nur geld!

eine 3. kurzwaffe ist doch gar kein problem, solange du ein bedürfnis glaubhaft machen kannst und dir dein verband das bedürfnis bescheinigt.

lies dazu doch einfach mal im WaffG und der WaffVwV nach und informier dich bei deinem verband!

gruß alzi

Geschrieben
....da hätte cih doch die grüne Frabe suchen sollen............

Jo... (habe tatsächlich gegrübelt und gegoogelt, ob es eine "echte Schwarze WBK" geben könnte... :peinlich:

(Habe mich da an jenes bajuwarische Bergvolk erinnert, das scheinbar auch eine eigene WBK-Farbe besitzt...)

P.S. die Streben für die Regina habe ich inzwischen.

Glückwunsch...

Geschrieben
stimmt so aber auch nicht ganz. zum einen kannst da nicht unbedingt von munition sprechen und zum anderen sind zündhütchen und bleikugeln frei erwerbbar.

zum pulver.... ja für loses pulver braucht man eine erlaubnis nach §27 SprengG, aber es gibt ja auch schwarzpulverpresslinge (über den sinn braucht man nicht zu streiten, dazu gibts unzählige threads hier) und die bekommt man auf die gelbe.

gruß alzi

Ja Ja Alzi, schon recht, hatte das mit "Muni" zum allg., praktischen Verständnis gemeint, denn der P08 kann nun mal mit den Murmeln allein eben nur "Murmeln" und die Zündhütchen allein kann er seinem Nachwuchs, falls vorhanden, in den Spielzeug-Revolver packen :00000733: Das Entscheidende an unserer Liebhaberei ist nun mal der Einsatz von PULVER, und wenn lose dann den Schein machen :pro: :pro: :pro:

Gruß Enforcer

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