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IGNORED

Langwaffentransport von Jäger


rübenzahl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich nehm die Waffen die ich beim Jagen dabei habe auch überall hin mit.

Bank,Tankstelle,Bäcker,Metzger,Supermarkt etc.

Seid ihr schonmal mit nem XR15 aufm Rücken und ner Glock im Holster in ne Bank gelaufen? Bzw in Supermarkt gelaufen?

Isse lustige Scene B) B)

Is a bissi übertrieben wie Du das so handhabst und schreibst, aber prinzipiell handelst Du nur so gesetzeskonform.

Denn im Auto darf man die Waffen schließlich nicht zurücklassen, wenn kein weiterer Berechtigter darin sitzt.

Geschrieben

ich will kein spießer sein, aber in dem fall bin ichs wohl doch. ich stimme imi da zu. man muss nicht alles machen was man darf. und da würd ich die bank, tankstelle und den supermarkt doch aussen vor lassen. bäcker und metzger hab ich auch schon gemacht, nach dem ansitz noch die brotzeit geholt. aber bevor ich dann in die drei anderen geschäfte gehe fahr ich doch lieber heim und schließ das ding weg. und wenns mich paar km umweg kostet. irgendwie ist mir das aufgschau dann unangenehm.

Geschrieben

Sicher, aber ich MUSS die Teile mitschleppen. Wenn ich morgends vom Jagen komme bring ich der Family Frühstück mit. Da muss ich dann eben mit den Waffen rein zu Bäcker und Metzger. Ist auch kein problem weil hier wo ich wohn kennt sowieso jeder jeden und alles.

Und wenn ich zur nahegelegenen Jagd eingeladen bin und vorher Tanken muss muss ich ebend vorher Geld holen um anschließend Sprit zu bekommen.

Ich müsst den Koffer ja auch mitschleifen.

Dan häng ich mir leichter die Büchse um und hab die Glock im Holster als das ich alles im PKW zurücklasse.

Wenn irgendwas schiefgeht und die Knarren sind weg dann bin ich der Mops.

Wenn ich die dinger am Mann hab nimmt mir die auch keiner weg.

Geschrieben
Sicher, aber ich MUSS die Teile mitschleppen. Wenn ich morgends vom Jagen komme bring ich der Family Frühstück mit. Da muss ich dann eben mit den Waffen rein zu Bäcker und Metzger. Ist auch kein problem weil hier wo ich wohn kennt sowieso jeder jeden und alles.

Und wenn ich zur nahegelegenen Jagd eingeladen bin und vorher Tanken muss muss ich ebend vorher Geld holen um anschließend Sprit zu bekommen.

Ich müsst den Koffer ja auch mitschleifen.

Dan häng ich mir leichter die Büchse um und hab die Glock im Holster als das ich alles im PKW zurücklasse.

Wenn irgendwas schiefgeht und die Knarren sind weg dann bin ich der Mops.

Wenn ich die dinger am Mann hab nimmt mir die auch keiner weg.

Mach das mal in Frankfurt in einer Bank... Hab mal vergessen, meinen Jethelm!! also mit offenen Gesicht abzusetzen. Späseken! Aber der Hauptkassierer kannte mich un dmeinenBeruf - da war dann schnell Fehlalrm durchgegeben. Lernen für`s Leben........

Geschrieben

eben das ist mir auch schon passiert, auch jethelm, daher eben oben der text das ich bank supermarkt und tanke auslassen würde. man kann ja auch, zum beispiel, am abend vorher tanken fahren. wie gesagt, jeder darf machen was er will und erlaubt ist. nur muss man nicht alles machen was erlaubt ist.

du darfst auch über das schießen von wildernden hunden und katzen lauthals aufm marktplatz diskutieren. nur obs der sache dienlich ist, ist ne andere frage.

Geschrieben

Seid doch froh, dass die Jäger die Waffe so transportieren dürfen.

Das bedeutet Hoffnung für ALLE.

Wenn ~350000 Jäger ihre Waffe so einige Zeit transportieren und sich keinerlei Deliktrelevanz zeigt könnt ihr alle wohl bald darauf hoffen das Poesiealbumschloß der Tochter/dem Sohn zurück zu geben und so das Leid der Kinder zu mildern!!

Wenn ich es recht überlege sollten wir die Familienministerin in die Transportdiskussion einschließen.

Geschrieben
Denn im Auto darf man die Waffen schließlich nicht zurücklassen, wenn kein weiterer Berechtigter darin sitzt.

Das ist nicht ganz richtig. Für kurze Besorgungen, ja sogar während des Schüsseltriebes darf die Waffe, nicht sichtbar (z.b. Kofferraum oder mit einem Mantel abgedeckt), im selbstverständlich abgeschlossen PKW verbleiben. Dazu gab es gerade im Letzten Jahr mehrere höchstinstanzliche Gerichtsurteile dazu. Die richterliche Begründung ist geradezu konträr zu dem, was hier diskutiert wird, nämlich die, dass es für Dritte nicht zumutbar ist, dass ein Jäger mit geschultertem Gewehr ein Ladengeschäft oder eine Tankstelle betritt. Bei Schüsseltrieb ist die Sachlage ähnlich, hier ist es den Richtern auch lieber die Waffe liegt im Auto, als dass sie an der Garderobe oder in einem unbewachten Nebenzimmer o.ä. liegt.

Aber jeder kanns machen wie er will. Nur bei aller Liebe zu Waffen, wenn ich einen sehen würde, der im Tarnzug mit geschultertem AR15 und der Glock im Holster in die Bäckerei oder auch in die Tankstelle geht, würde ich mir persönlich so meine Gedanke über den Geisteszustand desselben machen. Man kann Vorurteile der Waffengegner und Antipatien bei Jagdgegner auch bewusst noch provozieren.

So und jetzt könnt ihr über mich herfallen!

Gruss

SWJ

Geschrieben

SWJ,

Die Urteile würden mich interessieren - hast Du Links dazu?

Was, wenn die Autos aufgebrochen und Waffen gestohlen werden? Bin ich dann meine Zuverlässigkeit los?

Vielleicht ist es manch einem Richter lieber, die Waffe liegt im Auto; aber wenn Sie geklaut wird, zieht der Waffenbesitzer wohl eher den kürzeren, wie wenn sich der eine, oder andere Bürger an einer geschulterten Jagdwaffe stört.

IMI

Geschrieben

Irgendwas stand in der WaffVwV darüber drin. Bin aber zu müde zum suchen.

Geschrieben

@IMI, die Links zu den Urteilen finde ich jetzt nicht auf die Schnelle, ist mir jetzt auch zu mühsam zu suchen, aber lies doch einfach mal selber das WaffVwV, den entsprechenden Auszug findest du untenstehend:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Zu § 36.2:

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach

§ 13 Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen

nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu

schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und

Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des

Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe

etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so

verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes

erkennbar sind.

Damit dürften doch einige Fragen des Threads geklärt sein.

Übrigens ist es lustig, dass IMI nach meinem "Widerspruch" auf sein Posting reflexartig mein Profil angeschaut hat und offensichtlich eine Bewertung hinterlassen hat ...

Gruss

SWJ

Geschrieben
...

...

§ 13 Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen

nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu

schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und

Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des

Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe

etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so

verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes

erkennbar sind.[/i]

Damit dürften doch einige Fragen des Threads geklärt sein.

Übrigens ist es lustig, dass IMI nach meinem "Widerspruch" auf sein Posting reflexartig mein Profil angeschaut hat und offensichtlich eine Bewertung hinterlassen hat ..

Gruss

SWJ

[/font]

Meine Güte!

So wichtig bist nun auch wieder nicht!

Ich kann Dir schwören, dass ich aktuell keine Bewertung auf Deiner Profilseite hinterlassen habe.

Ne Bewertung gab ich Dir wohl mal, aber das ist schon länger her - Wochen, wenn nicht sogar Monate!

Ich schaue mir oft und gerne Profilseiten an. In Deinem Fall betrachtet ich mir Dein Schweinebild und mir gefielen die blitzenden Waffen des Keilers.

Ich freute mich ehrlich gesagt, dass Du etwas gefunden hast, das die Waffenfrage und das Verschließen der Waffen im Auto für Jäger etwas erleichtert.

Deine Profilneurose nervt langsam nicht nur, Du solltest Dir ernsthafte Gedanken machen...!

Ausserdem bezieht sich der von Dir zitierte § auf den Transport und eben leider nicht das Führen der Waffen im Zusammenhang mit der Jagd.

Somit scheint §13 im von uns erörterten Zusammenhang bedeutungslos zu sein.

Desweiteren liest sich mein Gesetz anders als Dein § 13 Abs. 11:

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/awaffv/BJNR212300003.html
Geschrieben
ja sogar während des Schüsseltriebes darf die Waffe, nicht sichtbar (z.b. Kofferraum oder mit einem Mantel abgedeckt), im selbstverständlich abgeschlossen PKW verbleiben.

Wenn das wirklich der Fall ist, würd ich gerne den Link haben.

Nicht weil ich dir das nicht abkaufe, sondern weil ich gerade meine alten Unterlagen zur Jägerprüfung gefunden habe und darin steht:

"...auch beim Schüsseltreiben, hat die Waffe sich im unmittelbaren Wirkungs/Sichtbereich des Jägers zu befinden."

Ach und eins noch. Ich bin öfters Weite strecken unterwegs, ab und an verbinde ich das auch mit einer kleinen Jagd, wenns sich denn ergibt.

Beim tanken: Waffe irgendwo in meinem kleinen Defender mit wahnsinnig launischer Alarmanlage (Defenderfahrer wissen was ich meine) liegen lassen, oder entladen und geschultert mit rein nehmen? -Was würdet ihr nun tun?

Grüße expedition

Geschrieben
Meine Güte!

So wichtig bist nun auch wieder nicht!

Ich kann Dir schwören, dass ich aktuell keine Bewertung auf Deiner Profilseite hinterlassen habe.

Ne Bewertung gab ich Dir wohl mal, aber das ist schon länger her - Wochen, wenn nicht sogar Monate!

Ich schaue mir oft und gerne Profilseiten an. In Deinem Fall betrachtet ich mir Dein Schweinebild und mir gefielen die blitzenden Waffen des Keilers.

Ich freute mich ehrlich gesagt, dass Du etwas gefunden hast, das die Waffenfrage und das Verschließen der Waffen im Auto für Jäger etwas erleichtert.

Deine Profilneurose nervt langsam nicht nur, Du solltest Dir ernsthafte Gedanke machen...!

Ausserdem bezieht sich der von Dir zitierte § auf den Transport und eben leider nicht das Führen der Waffen im Zusammenhang mit der Jagd.

Somit scheint §13 im von uns erörterten Zusammenhang bedeutungslos zu sein.

Desweiteren liest sich mein Gesetz anders als Dein § 13 Abs. 11:

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/awaffv/BJNR212300003.html

Das mag daran liegen, dass dein Gesetz kein Gesetz ist, sondern nur eine Waffenverordnung aus dem Jahre 2003 und es sich bei der von mir zitierten WaffVwV um eine noch gültige Nachfolgeverordnung aus dem Jahr 2006.

Zum Rest deines Postings, insbesondere zum Thema Profilneurose äussere ich mich nicht, da sollen sich die WO-User selber ihre Meinung zu diesem Thema und unseren Beiträgen bilden. Und lass das Schwören auch sein, denn erstens ist es in deinem Fall jetzt gelogen und zweitens, Schwören in einem Thread mangels Argumente ist doch eher peinlich.

Wenn das wirklich der Fall ist, würd ich gerne den Link haben.

Nicht weil ich dir das nicht abkaufe, sondern weil ich gerade meine alten Unterlagen zur Jägerprüfung gefunden habe und darin steht:

"...auch beim Schüsseltreiben, hat die Waffe sich im unmittelbaren Wirkungs/Sichtbereich des Jägers zu befinden."

Ach und eins noch. Ich bin öfters Weite strecken unterwegs, ab und an verbinde ich das auch mit einer kleinen Jagd, wenns sich denn ergibt.

Beim tanken: Waffe irgendwo in meinem kleinen Defender mit wahnsinnig launischer Alarmanlage (Defenderfahrer wissen was ich meine) liegen lassen, oder entladen und geschultert mit rein nehmen? -Was würdet ihr nun tun?

Ist mir eigentlich egal, ob du mir das Zitat aus der aktuellen Waffenveraltungsvorschrift (WaffVwV) "abkaufts" oder nicht. Hier gerne der Link dazu: http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs...e.pdf/81-06.pdf

Geschrieben
Beim tanken: Waffe irgendwo in meinem kleinen Defender mit wahnsinnig launischer Alarmanlage (Defenderfahrer wissen was ich meine) liegen lassen, oder entladen und geschultert mit rein nehmen? -Was würdet ihr nun tun?

Du willst uns jetzt verwirren, oder ?

Die Kanone war doch sowieso schon leer...

Ist ansonsten eine Frage der Präferenz. Wenn ich zum Wettkampf fahre, dann bleiben die Kanonen in ihren Futteralen im abgeschlossenen Kofferraum.

Wenn ich (jemals) Jäger sein sollte, dann hätte ich wahrscheinlich für die Langwaffe(n) einen abschließbaren Rack oder 'ne Transportkiste im Auto. Bei Kurzwaffe käm's drauf an. Falls ich die auf der Fahrt bereits im Holster hatte, nehme ich sie mit, liegt sie im Rucksack, dann bleibt sie auch da.

Geschrieben
Ist mir eigentlich egal, ob du mir das Zitat aus der aktuellen Waffenverwaltungsvorschrift (WaffVwV) "abkaufst" oder nicht.

Die gibt es nicht, und Nichtexistentes wird dir hoffentlich niemand abkaufen. (Naja, vielleicht außer expedition, aber wenn der drauf reinfällt, ist er selber schuld).

Carcano

Geschrieben
Vielleicht hilft das hier weiter?

http://www.ljv-hessen.de/Aktuelles/2009/20...reibenfrage.htm

ye knight

Hinzu kommt, dass nicht nur in Hessen, der Entwurf der Verwaltungsvorschrift per Erlass "zur Anwendung empfohlen" wurde. Da macht, wie man im täglichen Leben erfahren kann, dann die nicjt erfolgte Inkraftsetzung keinen sehr großen Unterschied in der Praxis mehr aus.

Geschrieben
Vielleicht hilft das hier weiter?

http://www.ljv-hessen.de/Aktuelles/2009/20...reibenfrage.htm

Außerdem möchte ich noch ergänzend einbringen, dass Jugendjagdscheininhaber die Waffen auch auf dem Weg zum Schießstand nicht schussbereit aber zugriffsbereit (also z.B. auf dem Rücken umgeschnallt oder im Holster) führen dürfen. Wenn sie 18 werden, dürfen sie das dann nicht mehr.

bye knight

Ich kann dir NICHT sagen wo´s steht aber mir wurde beigebracht das Jugendjagdscheininhaber nicht mal ne Waffe erwerben dürfen.

Wenn das aber stimmt was du sagst hätt ich gerne gewusst wo´s steht.

Der bei dem ich den Schein gemacht habe würde das auch interessieren.

Geschrieben
Die gibt es nicht, und Nichtexistentes wird dir hoffentlich niemand abkaufen. (Naja, vielleicht außer expedition, aber wenn der drauf reinfällt, ist er selber schuld).

Carcano

Bundesrat Drucksache 81/06

27.01.06

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln

Telefon: 0221/97668-0, Telefax: 0221/97668-338

ISSN 0720-2946

Allgemeine

Verwaltungsvorschrift

der Bundesregierung

In - A - FJ - R

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

So, die gibt es also nicht? :peinlich:

dann schau mal hier nach: http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser...e=0081_2D06#h50

Geschrieben
Ist mir eigentlich egal, ob du mir das Zitat aus der aktuellen Waffenverwaltungsvorschrift (WaffVwV) "abkaufst" oder nicht.

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Die gibt es nicht, und Nichtexistentes wird dir hoffentlich niemand abkaufen. (Naja, vielleicht außer expedition, aber wenn der drauf reinfällt, ist er selber schuld).

Also Freunde. Ich habe eine Frage gestellt, da ich hier jedemenge wiedersprüchlichen Dünnsch... dazu gelesen habe. Solange ihr hier selbst nicht die Antwort kennt wäre ich ein Fan davon, wenn ich nicht von beiden Seiten für dumm verkauft werde.

Grüße expedition

Archiviert

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