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IGNORED

Langwaffentransport von Jäger


rübenzahl

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Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage an die Fachleute. Ich traute meinen Augen nicht als ich meine Brötchen beim Bäcker holen wollte. Steht auf dem Parkplatz ein PKW, auf dem Rücksitz liegt eine schöne Büchse mit ZF. Nichts davon in Futteral,geschweige verschlossen. Besitzer ganz offensichtlich ein Jäger. Ist das rechtlich so OK? Gelten für Jäger andere Gesetze als für Sportschützen?

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Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage an die Fachleute. Ich traute meinen Augen nicht als ich meine Brötchen beim Bäcker holen wollte. Steht auf dem Parkplatz ein PKW, auf dem Rücksitz liegt eine schöne Büchse mit ZF. Nichts davon in Futteral,geschweige verschlossen. Besitzer ganz offensichtlich ein Jäger. Ist das rechtlich so OK? Gelten für Jäger andere Gesetze als für Sportschützen?

Typische Antwort:

Es kommt darauf an.

Wenn der Jäger auf dem Weg ins (oder vom) Revier war und nur mal kurz Brödchen geholt hat, geht das in Ordnung.

Gruss

B

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Gelten für Jäger andere Gesetze als für Sportschützen?

Das ist ausnahmsweise eine Dumme Frage. Dir ist gewiss bekannt, daß andere Regelungen seitens WaffG für die Jäger gelten. Die dürfen zum Beispiel auch außerhalb von Schießstätten schießen. Ohne Schießerlaubnis :huh:

Um aber bei Deiner scharfäugigen Beobachtung, mein Held, zu bleiben: Die Transport-Regeln für Jäger haben sich mit dem allseits beliebten Aprilscherz verändert. Teilweise sogar sehr unsinnig. Soweit ich weiß, gilt jetzt auch: nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit außerhalb des Reviers.

Möglicherweise hat der von Dir, oh Wächter von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, observierte Jäger gegen die weisen Bestimmungen des WaffG :rotfl2: verstoßen. Und ?

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..

Die Transport-Regeln für Jäger haben sich mit dem allseits beliebten Aprilscherz verändert. Teilweise sogar sehr unsinnig. Soweit ich weiß, gilt jetzt auch: nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit außerhalb des Reviers.

Könntest Du mir mal bitte zeigen, wo das steht, damit ich auch was dazulernen kann?

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Um aber bei Deiner scharfäugigen Beobachtung, mein Held, zu bleiben: Die Transport-Regeln für Jäger haben sich mit dem allseits beliebten Aprilscherz verändert. Teilweise sogar sehr unsinnig. Soweit ich weiß, gilt jetzt auch: nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit außerhalb des Reviers.

Stimmt nicht ganz:

(wie Beretta bereits schrieb:)

Auf dem Weg zum und vom Revier darf die Waffe zugriffsbereit sein (allerdings nach UVV im Auto entladen)

Das bedeutet z.B. ich darf (als Jäger) mit der Waffe in der Hand oder geschultert ins Revier laufen, mit dem Rad/Motorrad fahren.

Oder eben ganz einfach die Waffe auf dem Rücksitz im Auto.

Früher war das ganz normal.

Mittlerweile haben es die Medien geschafft, alle soweit auf das Thema Waffen zu senibilisieren,

dass z.B. Spaziergänger bei der Polizei anrufen, weil im Wald oder auf dem Feld "bewaffnete Personen" sind :peinlich:

Wir sind ja alle Terroristen :angry2:

Grüße aus Franken

SID

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Soweit ich weiß, gilt jetzt auch: nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit außerhalb des Reviers.

Das stimmt schon. Aber nicht alleine. Ich hab's grad nochmal nachgeguckt, ist halt nicht so mein präsentes Thema, da war ich aber schon erwischt. :blush:

Im Zusammenhang mit der Jagdausübung, dürfen Waffen durch Jäger auch außerhalb des Reviers geführt werden. Voraussetzung: nicht schussbereit. Früher war erlaubt, die Waffen sogar "unterladen" zu führen, afaik.

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Im Zusammenhang mit der Jagdausübung, dürfen Waffen durch Jäger auch außerhalb des Reviers geführt werden.

Hallo Tyr13, wo steht das? Und was wäre denn eine "Jagdausübung außerhalb des Reviers?"

Selbst wenn dem so ist: Brötchenholen und die Büchse auf dem Rücksitz lassen geht nicht.

Wenn ein Waffenbesitzer seine Knarre nicht im Blickfeld hat, gehört diese in einen entsprechenden Stahlschrank.

Andernfalls räumt er Dritten die imho tatsächliche Gewalt über die Waffe ein (nämlich dann, wenn jemand das Ding

aus dem nicht ausreichend gesicherten Auto klaut).

Auch ich bin kein Freund von Gesetzen und Einschränkungen, aber eine Waffe offen

auf dem Rücksitz liegen zu lassen, finde ich schon ziemlich fahrlässig.

Ab in den Kofferraum damit, dann sieht´s zumindest keiner, wenn´s beim Bäcker

mal wieder länger dauert... :rolleyes: .

Gruß

Morti

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Auch ich bin kein Freund von Gesetzen und Einschränkungen, aber eine Waffe offen

auf dem Rücksitz liegen zu lassen, finde ich schon ziemlich fahrlässig.

Ab in den Kofferraum damit, dann sieht´s zumindest keiner, wenn´s beim Bäcker

mal wieder länger dauert... :rolleyes: .

Das steht im WaffG, Abschnitt 3, besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen, §13.6

Ich habe ja mit meinem eigenen Leben genug zu tun, deshalb will ich gar nicht die Bäckereien dieser Welt vor unerlaubt führenden Jägern schützen. Wenn der Besitzer ausreichende Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen seiner Waffe getroffen hat, will ich da gar nicht den Stab über ihn brechen.

Wenn ich meinen Revolver putze, dann geh' ich auch mal auf Toilette, laß die Knarre auf dem Tisch und schließe nur die Werkstattür ab. Was bin ich doch für ein fieser Möpp. Weder führe ich Ihn auf dem Porzellanthron bei mir und übe meine unmittelbare Gewalt über ihn aus, noch erfülle ich die Kriterien der Aufbewahrung.

Wahrscheinlich hätte ich den Schießstock auch im Kofferraum gehabt. Wenn der aber meint, das geht auch anders: SEINE Entscheidung und Verantwortung. Wenn man ihm die Waffe klaut, weil er nicht drauf aufpasst, soll er dran sein. Ich seh' da echt nicht das Problem. halt außer der Blockwart-Einstellung von manchen.

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Wahrscheinlich hätte ich den Schießstock auch im Kofferraum gehabt. Wenn der aber meint, das geht auch anders: SEINE Entscheidung und Verantwortung. Wenn man ihm die Waffe klaut, weil er nicht drauf aufpasst, soll er dran sein. Ich seh' da echt nicht das Problem. halt außer der Blockwart-Einstellung von manchen.

:icon14: so sehe ich das auch!

Gruß

Hunter

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Die besagte Person hätte die Waffe auch mit zum Brötchenkaufen nehmen können. Dann hätte sie sich aufgrund der gesetzlichen Lage vollständig korrekt verhalten. Dies hätte bestimmt aufgrund der heutigen wahrnehmung von Waffen, vor allem in urbanen Gebieten, zu mehr Komplikation geführt, auch wenn es ohne rechtliche folgen geblieben wäre. ;-)

Sonst gilt wir (Waffenbesitzer) beschweren uns ständig über gesetzliche Regelungen, aber sobald die kleinste Sache nicht geregelt erscheint oder jemand etwas macht, dass aufgrund seines anderen waffenrechtlichen Statuses erlaubt ist bricht die große Panik aus!

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Kurzwaffen nehme ich immer mit zum Brötchenholen, oder Tanken (wenn ich im Zusammenhang mit der Jagd unterwegs bin).

Mit Langwaffen ist es natürlich etwas auffälliger...

Ist der Jäger allein, muss er auch die Langwaffe zum Brötchenholen mitnehmen.

Klingt komisch, ist aber so. Nur schauen dann die Leute an der Kasse immer so komisch, wenn man mit Tarnanzug und McMillan Repetierer beim Bäcker ansteht.

Sind wir zu zweit auf dem Weg zur Jagd, dann lassen wir die LW immer im Auto, wo ja eine weitere zuverlässige Person sitzt und auf die Waffe aufpasst.

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Wenn ich meinen Revolver putze, dann geh' ich auch mal auf Toilette, laß die Knarre auf dem Tisch und schließe nur die Werkstattür ab.

Hmmm... du bist böse! :angry2:

Im Ernst: Man muss natürlich nicht päpstlicher sein, als der Papst.

Die Frage war aber nicht, wie jeder für sich die Aufbewahrungspflicht regelt,

oder was er vom Kontrolltrieb seiner Mitmenschen hält, sondern ob für Jäger

andere Gesetze beim Waffentransport gelten, als für Sportschützen.

Wir dürfen alle unsere Waffen im Rahmen unseres Bedürfnisses führen.

Der Sportschütze am Schießstand, der Jäger natürlich auch im Wald.

Die Regeln für den Transport dahin sind aber für alle gleich.

Gruß

Morti

Ach ja:

Im Zusammenhang mit der Jagdausübung, dürfen Waffen durch Jäger auch außerhalb des Reviers geführt werden.

Das steht im WaffG, Abschnitt 3, besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen, §13.6

Nein, das steht da nicht!

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Die besagte Person hätte die Waffe auch mit zum Brötchenkaufen nehmen können. Dann hätte sie sich aufgrund der gesetzlichen Lage vollständig korrekt verhalten. Dies hätte bestimmt aufgrund der heutigen wahrnehmung von Waffen, vor allem in urbanen Gebieten, zu mehr Komplikation geführt, auch wenn es ohne rechtliche folgen geblieben wäre.

Du wirst lachen, ein Schützenkamerad von mir, gleichzeitig Jungjäger (wohnt leider nicht mehr in der Gegend) nahm zumindest diejenige seiner beiden im Revier geführten Waffen, bei der das gut praktikabel war (nämlich die Pistole) auf dem Weg vom/zum Revier stets geholstert mit hinein zu Bäcker oder Burger King. Das gab - sofern es von der übrigen Kundschaft überhaupt bemerkt wurde - dann verschiedenste "Blicke", je nach persönlicher Einstellung... aber Ärger gab es nie. Revier und Wohnort lagen "am Rande", also so etwa am Übergang eines Ballungsraum aufs flache Land.

Gruß,

karlyman

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Hmmm... du bist böse! :angry2:

...

Morti

Ach ja:

Nein, das steht da nicht!

Natürlich steht das da, Morti!

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt istder Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrechtunterliegen, wenn die naturschutzrechtlicheAusnahme oder Befreiung die Tötung durcheinen Jagdscheininhaber vorsieht.

Keine Ahnung wo Du nachgelesen hast, aber Du irrst Dich!

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.....(nämlich die Pistole) auf dem Weg vom/zum Revier stets geholstert mit hinein zu Bäcker oder Burger King. Das gab - sofern es von der übrigen Kundschaft überhaupt bemerkt wurde - dann verschiedenste "Blicke", .......

Gruß,

karlyman

Die meisten werden wohl gedacht haben das es eine Gaswumme ist die der Bub zur stärkung des Selbstvertrauens braucht! :lol:

Gruß

Hunter

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Ich denke, da er üblicherweise "jagdtypische" Kleidung trug (und keinen gar so "Bubi"-mäßigen Eindruck macht),

war der Kontext schon klar...

Aber er bemerkte mal ganz trocken, dass ihm die in einem regionalen Schnellfress-Restaurant sonst üblichen Provozier- und Macker-Sprüche einer bestimmten Klientel bei solchen Gelegenheiten nie untergekommen seien.

Konnte freilich auch Zufall sein.

Gruß,

karlyman

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Wir dürfen alle unsere Waffen im Rahmen unseres Bedürfnisses führen.

Der Sportschütze am Schießstand, der Jäger natürlich auch im Wald.

Die Regeln für den Transport dahin sind aber für alle gleich.

Nein, das steht da nicht!

Wenn hier schon die Rechtsexperten posten, dann kann die obenstehende Rechtsauffassung von @Morti so nicht stehenbleiben, weil sie falsch ist. Das Herumtragen einer Waffe auf dem Schießstand hat nichts mit Führen zu tun. Zum Führen (i.S.d. WaffG) bedarf es eines Waffenscheins (siehe §10 Abs. 4 u. §12 Abs. 3 WaffG) - einzige Ausnahme ist das Führen einer Waffe zur berechtigten Jagdausübung und in Zusammenhang damit.

Auch wenn @Morti meint es steht nicht in §13 Abs. 6, steht es trotzdem aber dort!

§13 Waffengesetz (7):

"sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen."

Quelle

Du scheinst im Zitat um einen Absatz verutscht zu sein, es ist nicht Abs. 7 sondern Abs. 6.

Die meisten werden wohl gedacht haben das es eine Gaswumme ist die der Bub zur stärkung des Selbstvertrauens braucht! :lol:

Klassischer Asoziationsirrtum! :rolleyes: Karlyman hat nur von einem Jungjäger geschrieben und du sprichts den gleich als Bub an. Jungjäger können längst dem Bubenalter entwachsen sein - es gibt auch ziemlich grauhaarige Jungjäger.

Gruss

SWJ

Edit: Karlyman war schneller.

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Auf dem Rücksitz? Pah, unmöglich! :contra:

Ich habe die Waffen - meist 2 weil Frau auch mit kommt - schon in einer Halterung hinter den vorderen Sitzen, wenn wir zur/von der Jagd kommen. Natürlich ungeladen und offen.

Mein Beitrag mit etwas Augenzwinkern, aber lose auf dem Rücksitz halte ich deswegen schon für ungünstig, wenn man mal bremsen muss. Dann fällt das Gelumpe unsanft nach unten in den Fußraum.

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Auf dem Rücksitz? Pah, unmöglich! :contra:

Ich habe die Waffen - meist 2 weil Frau auch mit kommt - schon in einer Halterung hinter den vorderen Sitzen, wenn wir zur/von der Jagd kommen.

Mein Beitrag mit etwas Augenzwinkern, aber lose auf dem Rücksitz halte ich deswegen schon für ungünstig, wenn man mal bremsen muss. Dann fällt das Gelumpe unsanft nach unten in den Fußraum.

Stimmt, da ist der Platz oben auf dem Amaturenbrett deutlich besser :rolleyes:

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Auf dem Rücksitz? Pah, unmöglich! :contra:

Ich habe die Waffen - meist 2 weil Frau auch mit kommt - schon in einer Halterung hinter den vorderen Sitzen, wenn wir zur/von der Jagd kommen. Natürlich ungeladen und offen.

Mein Beitrag mit etwas Augenzwinkern, aber lose auf dem Rücksitz halte ich deswegen schon für ungünstig, wenn man mal bremsen muss. Dann fällt das Gelumpe unsanft nach unten in den Fußraum.

..........oder haut dir den Schädel ein. Gegen eine Halterung ist doch auch nichts einzuwenden. Es wird ja nix von "unsichtbar" geschrieben in diesem unserm Lieblingsgesetz. Noch nicht.

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Seid ihr schonmal mit nem XR15 aufm Rücken und ner Glock im Holster in ne Bank gelaufen? Bzw in Supermarkt gelaufen?

Isse lustige Scene B) B)

Das verkneife ich mir...... da wo ich wohne kennt mich jeder..... und für so einen Auftritt wird man bei uns bis zum Lebensende im Fasching ausgespielt :lol:

Gruß

Hunter

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