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IGNORED

Eingestelltes Verfahren vs. Zuverlässigkeit


SirSydom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich formuliere es knapp:

Kann ein - gegen Auflage - endgültig eingestelltes Verfahren Einfluß auf meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausüben? Mir wurde damals eine "weiße Weste" versprochen, der einzge Grund warum ich mich dazu entschlossen habe es nicht bis zum Freispruch durchzufechten, war die zusätzliche Belastung die ich mir zu dem Zeitpunkt nicht antuen wollte.

Heute, 22 Monate nach der endgültigen Einstellung, kommt diese Thema beim Beantragen der (Erst-)WBK wieder hoch. Ich könnte K****n..

War übrigens nicht einschlägig (Verkehrssache, keine Personenschäden, kein Alkohol oder BTM).

Gruß

Geschrieben
...

Mir wurde damals eine "weiße Weste" versprochen

...

Hast Du was schriftlich?

...

Heute, 22 Monate nach der endgültigen Einstellung, kommt diese Thema beim Beantragen der (Erst-)WBK wieder hoch. Ich könnte K****n..

War übrigens nicht einschlägig (Verkehrssache, keine Personenschäden, kein Alkohol oder BTM).

Hmmm... Da würde ich ja einfach mal sagen, daß das kein Thema ist. Wenn Du Dir die Bedingungen anguckst, dann erkennst Du, daß es um Straftaten geht, Verstöße gegens WaffG, KWKG usw.. Es geht um Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen und ob Du ein Kneipenschläger bist.

Insofern würde ich mir da keinen Kopf machen. Ein Blechschaden ist doch kein Grund kein guter Waffenbesitzer zu sein, oder!?

Grüße

Matthias

Geschrieben
Kann ein - gegen Auflage - endgültig eingestelltes Verfahren Einfluß auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausüben?

Kann, wirkt sich aber in der Regel nicht negativ aus, wenn keine anderen, weiteren Unzuverlässigkeitsgründe vorliegen. U.U. macht sich die Behörde nur wichtig.

Carcano

Geschrieben

Kurze Zwischenfrage:

Ist es generell sinnvoll, einen Freispruch anzustreben, oder ist der gleichwertig zu einer Verfahrenseinstellung?

Geschrieben

Sagen wir vereinfachend ein Rempler, den ich nicht bemerkt habe. Wirklich. Mir wurde aber unterstellt, ich hätte es bemerkt.

Führt aber dazu dass gleich sowas fieses wie "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" da drin steht.

Mein Rechtsbeistand war wohl tatsächlichunfähig. Ich hab den heut angerufen, und nach meiner weißen Weste gefragt. "Darf nicht sein" "unrechtmäßig gespeichert"..

Wustte nichts von einem staatsanwaltlichen Zentralregister, das hab ich dann selbst über Google rausgefunden. Auch die Löschung nach 24 Monaten.

Die "weiße Weste" hat der Richter so in der Verhandlung genannt. Protokoll habich keines, wenn aber alles korrekt war, müsste es ja eines geben und das auch drin stehen. Tut aber wohl nix zur Sache.. obwohl kann ich gegen den Richter vorgehen? :pro:

Kann, wirkt sich aber in der Regel nicht negativ aus, wenn keine anderen, weiteren Unzuverlässigkeitsgründe vorliegen. U.U. macht sich die Behörde nur wichtig.

Carcano

Die Behörde macht bisher keine Probleme. Erfahren habe ich es vom TÜV im Zuge MPU nach §6 Abs. 3 WaffG (Alter). Und war empört, dachte ich doch ich wäre tatsächlich ein unbeschriebenes Blatt.

Ich bin noch rel. zuversichtlich, wollte aber mal nachfragen..

Geschrieben
Wustte nichts von einem staatsanwaltlichen Zentralregister, das hab ich dann selbst über Google rausgefunden. Auch die Löschung nach 24 Monaten.

Aaautsch, Herr Kollege! Und dann Strafsachen? smiley_emoticons_doh.gif

Also was die Zuverlässigkeit angeht: Unzuverlässig ist in der Regel, wer wegen eines vorsätzlichen (deshalb habe ich gefragt, ob's vorsätzl. oder fahrl. war) Vergehens verurteilt wurde.

Du wurdest nicht verurteilt, das ist schon die halbe Miete. Wegen der speziellen Formulierung des Gesetzes (Regelbeispiel) müsste sich die Behörde, wenn sie dicke Backen machen will, darauf berufen, Du seist zwar nicht verurteilt worden, aus Deinem Verhalten ergebe sich jedoch dasselbe Maß an Unzuverlässigkeit wie bei einem Verurteilten. Hierzu müsste sich der Sachbearbeiter Deine Strafakte kommen lassen und eine piekfeine Begründung schreiben. Dazu wird er wenig Lust haben und sich sagen: "wenn er nicht verurteilt wurde, ist er zuverlässig".

Also entspanne Dich.

Ach ja: Nein, man kann nicht generell sagen, man soll keine Verfahrenseinstellung akzeptieren, sondern immer einen Freispruch anstreben.

Geschrieben

Hallo,

ich muss da jetzt nochmal nachfragen, weil ich im Strafgesetztbuch nichts dazu finde.

Zu der "weißen Weste" hat die dir der Richter zugesagt oder war das eine Auflage, dass du die tragen musst.

Denn wenn du eine Auflage nicht einhältst, wärst natürlich unzuverlässig, das wär klar.Hier ein evtl. hilfreicher Link:

http://www.meinsmoking.de/w704501pd.html :pro:

War die Farbe auch gerichtlich festgelegt, also kein Spielraum?

Gruß EM

PS:Noch ne Frage an die Allgemeinheit:Dürfen auch schwarze Schafe weiße Westen tragen? :rotfl2:

Ich hoffe ihr nehmt mir meine kleine satirische Einlage nicht krumm, ein Späßchen muss erlaubt sein! Wünsch dir was, denk auch , dass es keine Probleme geben wird wegen der eingestellten Verkehrsbagatelle :s75:

Geschrieben
Ach ja: Nein, man kann nicht generell sagen, man soll keine Verfahrenseinstellung akzeptieren, sondern immer einen Freispruch anstreben.

mit Verfahrenseinstellung gegen Auflage assoziieren halt doch viele ein "also war er schuldig", oder sogar ein "na er hats doch zugegeben sonst wäre es ja nicht gegen Auflage eingestellt worden".

in vielen Fällen wäre da doch ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung ohne Auflage das anzustrebende Ergebnis.

zu dem kompetenten Anwalt brauchts keinen weiteren Kommentar.

Die Dumme ist nur, wenns blöd läuft steht die Sache im Bericht der MPU, und dann wird der/die SB evtl. meckern. Noch 2 Monate länger gewartet und es wäre aus der Akte gelöscht gewesen und alles glatt gelaufen, nur wer hätte das ahnen können. Wobei ich mir die Frage stelle ob das überhaupt rechtens ist wenn der Gutachter vom TÜV Zugriff auf das (Verkehrs-)Strafregister hat, wo es doch hier um eine MPU bezüglich des Alters nach WaffG geht. Oder ist das üblich, dass da erstmal das Strafregister abgefragt wird? Datenschutz?

gruß alzi

Geschrieben
mit Verfahrenseinstellung gegen Auflage assoziieren halt doch viele ein "also war er schuldig", oder sogar ein "na er hats doch zugegeben sonst wäre es ja nicht gegen Auflage eingestellt worden".

in vielen Fällen wäre da doch ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung ohne Auflage das anzustrebende Ergebnis.

zu dem kompetenten Anwalt brauchts keinen weiteren Kommentar.

Die Dumme ist nur, wenns blöd läuft steht die Sache im Bericht der MPU, und dann wird der/die SB evtl. meckern. Noch 2 Monate länger gewartet und es wäre aus der Akte gelöscht gewesen und alles glatt gelaufen, nur wer hätte das ahnen können. Wobei ich mir die Frage stelle ob das überhaupt rechtens ist wenn der Gutachter vom TÜV Zugriff auf das (Verkehrs-)Strafregister hat, wo es doch hier um eine MPU bezüglich des Alters nach WaffG geht. Oder ist das üblich, dass da erstmal das Strafregister abgefragt wird? Datenschutz?

gruß alzi

Ich habe bei der Behörde eine Wisch unterschrieben bezüglich Datenfreigabe für den Gutachter. Auf meine Nachfrage was denn weitergegeben wird: Persönlich Daten, Daten zum Antrag usw. Sonst nix. Von wegen..

Geschrieben

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...ndlicher-brief/

gerade gelesen, weil es passt hier Auszüge:

Viele Verfahren werden gern nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt. Wegen “geringer Schuld”, sagt man gemeinhin.

Es handelt sich um eine hypothetische Schuldfeststellung. Der Staatsanwalt fragt: Wenn sich der Verdacht bestätigt, wäre die Schuld dann so gering, dass unter den Voraussetzungen des Paragrafen keine Strafverfolgung notwendigt ist?[...]

Manchen Betroffenen ist das aber nicht recht. [...]

Deshalb legen sie Wert darauf, eine Einstellung erster Klasse zu bekommen. Wegen fehlenden Tatverdachts, § 170 Strafprozessordnung.

[...]

Was kann der Betroffene also tun? Nichts. Gegen eine Einstellung wegen “geringer Schuld” gibt es keine Rechtsmittel. Es bleibt nur ein freundlicher Brief an den Staatsanwalt. Mit der Bitte, die Sache noch einmal zu überdenken.

[...]

Geschrieben

Zu unterscheiden sind strafrechtliche und ordnungsrechtliche Maßstäbe. Wenn jemand strafrechtlich freigesprochen wird oder auf dieser Basis ein Strafverfahren eingestellt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die ordnungsrechtliche Prognose günstig ausfällt, auch wenn es ganz oft so der Fall ist.

Auch wenn keine Verurteilung erfolgt ist, kann die Behörde über § 5 Abs. 1 WaffG auf Unzuverlässigkeit kraft Gesetzes erkennen, wenn dem Fall künftige Befürchtungen missbräuchlicher oder leichtfertiger Waffenverwendung entnommen werden können. Beispiel: jemand fährt mit einem verbotenen Gegenstand im Auto rum und kommt in eine Verkehrskontrolle. Strafverfahren wird da gerne im vereinfachten Verfahren gegen Zahlung an eine karitative Einrichtung eingestellt, was bleibt ist eine Zuverlässigkeitsprüfung der besonderen Art, denn der gute Knabe könnte ja auch mit seinen legalen Waffen... B)

Oder in der Strafakte steht was von Alkholmissbrauch (nicht überall ist es ja strafbar, sich volllaufen zu lassen) und die Waffenbehörde fordert daraufhin ein fachärztliches Gutachten nach § 6 WaffG.

Ist also ein heißes Eisen und allzu sicher sollte sich keiner sein.

Geschrieben
[...] Wenn jemand strafrechtlich freigesprochen wird [...] bedeutet das nicht automatisch, dass die ordnungsrechtliche Prognose günstig ausfällt, auch wenn es ganz oft so der Fall ist.

[...]

Nenn mal bitte ein Beispiel, wo ein Freispruch auch nichts nutzt.

Geschrieben

Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Kritisch wirds z.B. gerne mal bei Waffenmissbrauch, größerer Gewaltbereitschaft, mehrfachem Betrug, einem allgemein sehr negativen Verhalten in der Öffentlichkeit und natürlich bei Alkoholbezug.

Geschrieben
Pauschal ist das schwierig zu beantworten. Kritisch wirds z.B. gerne mal bei Waffenmissbrauch, größerer Gewaltbereitschaft, mehrfachem Betrug, einem allgemein sehr negativen Verhalten in der Öffentlichkeit und natürlich bei Alkoholbezug.

Ich hab heute meine WBKn abgeholt. Dabei auch etwas mit der (sehr netten) SBin geredet über das Gebaren vom TÜV-MPI..

Sie meinte von Ihrer Seite her bestand nicht der geringste Zweifel an der Zuverlässigkeit, nur der TÜV hat das irgendwie aufgebauscht und darauf eine pot. Unzuverlässigkeit gemacht und wollte mir dann ein Gutachten verkaufen, dass mich eben als doch als zuverlässig ausweist.

Dabei hab ich Klipp-und-Klar ein Gutachten nach §6 Abs.3 WaffG beauftragt. Ne die sind vielleicht unfähig. Und 155€ für 10min Computertest, 10min Gespäch mit Psychotante und 100min Wartezeit ist auch weit überzogen!

Geschrieben
Und 155€ für 10min Computertest, 10min Gespäch mit Psychotante und 100min Wartezeit ist auch weit überzogen!

Also inkl. der Auswertung 120 min = 2 Std. Da täuschst du dich aber gewaltig, wenn du da 155,- für überzogen hällst. Das sind pro Std. (und du musst davon ausgehen, dass während deiner Wartezeit die Auswertung erfolgte) keine 80,-!! Dein Autoladen nimmt ja für den Gesellen schon so viel. Und für einen kommerziellen Stand wirst du auch ca. 60,-/std ausgeben. Jetzt habe ich sogar 88,-/halbe Std. gesehen.

Geschrieben

Glückwunsch auch von mir.

Dabei hast du ja die wichtigsten Sachen schon selbst recherchiert. Nur mal zur Wiederholung:

Ein Verfahren wird eröffnet - Eintrag im staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis.

Das Verfahren endet rechtskräftig mit Verurteilung: Löschung staatsawaltschaftliches Verzeichnis, Speicherung im BZRegister dort Speicherung 10 (12?) Jahre.

Das Verfahren endet rechtskräftig mit Freispruch: Sofortige Löschung aus staatsanwaltschaftlichem Verzeichnis.

Das Verfahren endet rechtskräftig mit Einstellung: 24 Monate Speicherung im staatsanwaltschaftlichem Verzeichnis, danach Löschung.

Alle Löschfristen natürlich nur, wenn zwischenzeitlich nix neues dazukommt.

Claro, Grüße

Geschrieben
Also inkl. der Auswertung 120 min = 2 Std. Da täuschst du dich aber gewaltig, wenn du da 155,- für überzogen hällst. Das sind pro Std. (und du musst davon ausgehen, dass während deiner Wartezeit die Auswertung erfolgte) keine 80,-!! Dein Autoladen nimmt ja für den Gesellen schon so viel. Und für einen kommerziellen Stand wirst du auch ca. 60,-/std ausgeben. Jetzt habe ich sogar 88,-/halbe Std. gesehen.

Ne. Nix da.

Erstmal 30min rumsitzen und warten bis man überhaupt mal mit jemandem reden kann. Termin war vereinbart.

Fragebogen abholen (Familienstand, usw. nix was auswertbar wäre)

30min warten.

Dann die Tests am Computer. Da war auch niemand dabei, nur kurz gestartet. Das Ergebnis kam aus dem Drucker und wurde in die Mappe gesteckt.

40min warten

Psychlogin ruft einen auf. Packt die Bögen aus der Mappe.. "hmhmhm" "erzählen sie mal... " ein paar fragen zum Test, zum Lebenslauf und zum Schießen. fertig.

In der Wartezeit haben die ja die 20 Drogen- und Alkoholsüchtigen befragen müssen die ihren Lappen wieder wollten. Man, da laufen Gestalten rum...

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