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IGNORED

was ist neuwertig?


Gast

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Hallo!

Was versteht ihr beim Gebrauchttwaffenkauf unter "neuwertig"? Rein vom Wortsinn sollte man wohl keine Unterschiede zur Neuwaffe feststellen können, aber was ist akzeptabel?Druckstellen am Schaft, erste blanke Stellen in der Laufbrünierung?

thecyclone

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Hallo,

als neuwertig bezeichne ich nur Waffen oder Teile, welche sich optisch nicht von neu unterscheiden lassen. Natürlich gibt es Ausnahmen, bei der P 210 zB. hinterlässt der Lauf am Griffstück einen Abdruck. Dieser entsteht meistens schon beim Beschuß und fällt bei mir nicht unter "Macke" oder "Verschleiß".

Sondern ist eben neuwertig. Druckstellen oder dünne Brünierung sind je nach Zustand Gebrauchsspuren. Abgeriebene Brünierung an Gleitflächen sind je nach Gesammtzustand der Waffe zu beurteilen.

Ich hatte noch nie Probleme bei meinen Verkäufen. Habe jedoch auch schon Waffen erhalten, die als neuwertig ausgeschrieben waren und aussahen, als ob eine Horde Kindergartenkinder damit im Sandkasten gespielt hatt. Bis jetzt habe ich mich mit dem Verkäufer aber jedesmal einigen können.

Das war bis jetzt schon zweimal.

Frieda

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wenn ich auf eGun Waffen anbiete, bedeutet "neuwertig" im Sinne des Wortes "wie neu", d.h. von einer neuen Waffe nicht zu unterscheiden. Alles andere ist unseriös.

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Hallo!

Was versteht ihr beim Gebrauchttwaffenkauf unter "neuwertig"? Rein vom Wortsinn sollte man wohl keine Unterschiede zur Neuwaffe feststellen können, aber was ist akzeptabel?Druckstellen am Schaft, erste blanke Stellen in der Laufbrünierung?

thecyclone

Dieses Wort ist ein dehnbarer Begriff, der nach Belieben ausgelgt wird.

Für den Verkäufer ist Alles neuwertig- auch wenn damit einige hundert bis tausend Schuß durchgegangen sind. Ist doch klar:

Mit diesem Zustandsbegriff läßt sich der Verkaufspreis hochpuschen.

Seitens des Verkäufers zwecks Gewinnmaximierung verständlich, für mich als Käufer völlig bedeutungslos.

Heißt:

Wenn ich eine Waffe kaufen will, sehe ich sie mir vorher an oder laß es. Das schließt verkäuflichen Waffenversand absolut aus.

Und für mich bedeutet "neuwertig" eine ungeschossene (zeitlich ruhig einige Jahre "alte") Waffe.

Der Originalkarton ist (wenn man nicht Sammler ist) unwichtig.

Es gibt Colt Sammlerwaffen (besonders die SAA-Modelle), welche ein Original-"Band" um den Abzug haben, noch nicht mal gespannt wurden (winzige, aber für den Kenner daraus erkennbare Schleifspur auf der Trommel) und erheblichen Wert/Kaufunterschied ausmachen.

Immerhin: Daraus ist absehbar, ob die Waffe (auch nach meinen Verständnis) "neuwerig" ist.

In allen anderen Fällen sollte dieser Begriff entweder beim Verkauf nicht benutzt werden oder vom Interessenten einfach überlesen werden.

MfG!

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Hier mal meine Auffassung anhand eines Beispiels:

Ich will mir beim Händler eine Pistole kaufen, kann mich aber nicht entscheiden. Zur Auswahl stehen drei Modelle. CZ75, CZ97 und ein 1911er. Der Händler bestellt alle drei zur Ansicht und erklärt sich obendrein bereit mich probeschiessen zu lassen. Beim probieren entscheide ich mich nach den ersten 5 Schüssen gegen die CZ75, leider fällt sie aber auf den Betonboden runter und hat jetzt eine kleine Macke. Zwischen den anderen kann ich mich nach jeweils 25 abgegebenen Schüssen immer noch nicht entscheiden. Bei der anschliessenden Reinigung merke ich, dass sich eine der beiden Verbliebenen besser handhaben lässt. Die Entscheidung ist also gefallen. Zurück beim Händler kaufe ich das gewünschte Modell.

Die 1911er ist nun nicht mehr neu, aber durchaus neuwertig.

Die CZ97 ist jetzt auch neuwertig.

Die CZ75 würd ich als neu durchgehen lassen (5 Pillen), durch die Macke ist sie aber noch nicht mal mehr neuwertig. Der Händler wird sie aber als NEUWERTIG verkaufen wollen. Sie ist ihm beim Auspacken runtergefallen . . . . gibt eh ein bisschen Munition (vom billigsten Anbieter) dazu, es ist sozusagen ein Schnäppchen

Würd man sich da an dem einen oder anderem Schuss aufhängen wollen, dann gibts keine neuen Waffen welche einen gültigen Beschuss aufweisen.

Gruss david

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Hier mal meine Auffassung anhand eines Beispiels:

Ich will mir beim Händler eine Pistole kaufen, kann mich aber nicht entscheiden. Zur Auswahl stehen drei Modelle. CZ75, CZ97 und ein 1911er. Der Händler bestellt alle drei zur Ansicht und erklärt sich obendrein bereit mich probeschiessen zu lassen. Beim probieren entscheide ich mich nach den ersten 5 Schüssen gegen die CZ75, leider fällt sie aber auf den Betonboden runter und hat jetzt eine kleine Macke. Zwischen den anderen kann ich mich nach jeweils 25 abgegebenen Schüssen immer noch nicht entscheiden. Bei der anschliessenden Reinigung merke ich, dass sich eine der beiden Verbliebenen besser handhaben lässt. Die Entscheidung ist also gefallen. Zurück beim Händler kaufe ich das gewünschte Modell.

Die 1911er ist nun nicht mehr neu, aber durchaus neuwertig.

Die CZ97 ist jetzt auch neuwertig.

Die CZ75 würd ich als neu durchgehen lassen (5 Pillen), durch die Macke ist sie aber noch nicht mal mehr neuwertig. Der Händler wird sie aber als NEUWERTIG verkaufen wollen. Sie ist ihm beim Auspacken runtergefallen . . . . gibt eh ein bisschen Munition (vom billigsten Anbieter) dazu, es ist sozusagen ein Schnäppchen

Würd man sich da an dem einen oder anderem Schuss aufhängen wollen, dann gibts keine neuen Waffen welche einen gültigen Beschuss aufweisen.

Gruss david

David,

als neu würde ich nur und ausschließlich eine Waffe bezeichnen, die noch nie in Privathänden war, also noch nie auf einer WBK stand.

Was aber nicht ausschließt, daß mit einer solchen Waffe schon einige Schuß abgegeben wurden.

Z. Zt. biete ich einen Ruger .44 Mag. an.

Die Waffe hatte im Großhandel noch ein wahnsinnige Abzugsgewicht.

Der Großhändler hat die Waffe auf ca. 1560 Gramm geändert und gesamt 18 Schuß zur Funktionsprüfung abgegeben.

Die Waffe hat also incl. Beschuß "schon" 36 Patronen abgefeuert, was man natürlich an den Trommelkammern sehen kann.

(Ist eine Stainless-Waffe)

Diese Waffe biete ich mit gutem Gewissen als Neuwaffe an.

Auch ein einmaliges Probeschießen, wie Du es gemacht hast, ändert meiner Meinung nichts an dem Status.

War die Waffe aber schon mal in privatem Besitz, ist die Waffe nicht mehr neu, sondern bestenfalls neuwertig.

Für die Zustandsbeschreibung einer gebrauchten (also schon mal in Privatbesitz gewesenen) Waffe sollte eigentlich folgendes gelten:

Zustand 1 = neuwertig gibt es eigentlich nur aus Sammlerhand.

Zustand 2 = sehr gut mit wirklich nur minimalen Gebrauchsspuren.

Zustand 3 = gut mit erkennbaren Gebrauchsspuren.

Zustand 4 = deutliche Gebrauchsspuren mit Brünnierungsschäden nicht mehr als max. 30 %

Zustand 5 = erhebliche Gebrauchsspuren mit Brünnierungschäden mehr als 30 %

Das Ganze ist aber auch abhängig vom Alter der Waffe.

Eine Mauser C96 im Zustand 1 sieht nicht so gut aus wie eine CZ75 im gleichen Zustand.

Auch gibt es Unterschiede ob eine Waffe nur geführt wurde, die hat zwar Brünnierungsschäden,

ist aber vielleicht fast nie geschossen worden.

Das sollte in eine Beschreibung mit einfließen.

Ich hatte auch schon K31 da, die eine große und bekannte Firma mit Zustand 1 - 2 angeboten hatte.

Auf Lauf und System hat die Beschreibung gepasst.

Der Schaft war aber bestenfalls Zustand 4 - 5.

Hier wurde die gesamte Waffe nur anhand von Lauf und System bewertet, was meiner Meinung nicht richtig ist.

Für die CZ75 finde ich es nicht OK, wenn Du sie ohne Kommentar zurückgegeben hast.

Die Waffe ist zwar neu, aber mit einer Beschädigung.

Die Waffe ist für den Händler zwar noch als neu, aber eben mit dieser Macke nur mit einem erheblichen Preisnachlass zu verkaufen.

Dafür finde ich, solltest Du einstehen.

Gruß

Rainer

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Neuwertig beurteilt und definiert wohl jeder anders. Ich definiere dies so, minimalste Gebrauchsspuren sprich sehr sehr geringe Lauf/Schussbelastung, bei mir höchstens 100 Schuss, und 99 Prozent oder darüber, erhaltene Originalbrünierung bzw. Beschichtung erhalten. Ich gebe zu, dass mit der Belastung des Laufes ist sehr schwer zu beurteilen bzw. festzustellen. Trotzdem kann man mit einer LED-Taschenlampe in den Lauf einer Kurzwaffe meistens sehr gut reingucken. Ist der Lauf blank, kann man eigentlich sagen, die Waffe ist im neuwertigen Zustand. Trotzdem gilt, bevor man eine Waffe als neuwertig kauft unbedingt die ganze Waffe anschauen und nötigenfalls auseinandernehmen.

Gibt auch kleine Tricks, bsp. bei den CH oder deutschen Parabellums, dort wo das hintere Ende des Gabelstückes aufschlägt gut anzuschauen. Wurde die Parabellum viel gebraucht befindet sich auf der Stelle wo das hintere Teil des Gabelstückes aufschlägt zumeist eine grössere blanke Stelle oder eine starke Rille in Form eines langgezogenen U's. Wurde die Parabellum ganz selten geschossen, befindet sich an der genannten Stelle nur ein hauchdünner Strich oder eine ganz winzige blanke Stelle und dies bedeutet für mich, die Parabellum ist in einem sehr guten bis neuwertigen Zustand.

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David,

Für die CZ75 finde ich es nicht OK, wenn Du sie ohne Kommentar zurückgegeben hast.

Die Waffe ist zwar neu, aber mit einer Beschädigung.

Die Waffe ist für den Händler zwar noch als neu, aber eben mit dieser Macke nur mit einem erheblichen Preisnachlass zu verkaufen.

Dafür finde ich, solltest Du einstehen.

Gruß

Rainer

Ich glaub, da ist was falsch rübergekommen. An meiner Geschichte stimmt nur, dass diese drei Modelle in die engere Auswahl kommen würden. Alles andere ist von mir erfunden, das heisst ich war gar nicht probeschiessen.

Habs aber scheinbar recht realistisch rübergebracht :00000733:

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Z. Zt. biete ich einen Ruger .44 Mag. an.

Die Waffe hatte im Großhandel noch ein wahnsinnige Abzugsgewicht.

Der Großhändler hat die Waffe auf ca. 1560 Gramm geändert und gesamt 18 Schuß zur Funktionsprüfung abgegeben.

Die Waffe hat also incl. Beschuß "schon" 36 Patronen abgefeuert, was man natürlich an den Trommelkammern sehen kann.

(Ist eine Stainless-Waffe)

Diese Waffe biete ich mit gutem Gewissen als Neuwaffe an.

Zusammen mit der Erklärung wie hier beschrieben , auch o.k.

Der Kunde weiß damit , woher die Spuren kommen und was er erwirbt .

Kommentarlos als Neuwaffe angeboten würde mir das schon nicht passen !

Auch ein einmaliges Probeschießen, wie Du es gemacht hast, ändert meiner Meinung nichts an dem Status.

Da fängt es für mich schon an kritisch zu werden !

Er war offensichtlich alleine auf dem Stand !

Von dem Betonbodenplumpser mal ganz abgesehen ,

wieviele Volltrottel habe ich eigentlich schon auf dem Stand beobachtet ,

die fröhlich Blei- und Mantelmunition ohne Zwischenreinigung durcheinandergeschossen haben ?

"Des musse scho aushalte könna" . :peinlich:

Wenn Du als Händler eine Waffe noch ruhigen Gewissens als "Neuwaffe" anbieten willst , dann solltest Du m.E. das Probeschießen selbst überwachen , sehr stark einschränken

oder aber Du wirst mit dem Teil recht schnell im Bereich "Vorführwaffe" landen .

Ich möchte nicht den Preis einer Neuwaffe für ein Teil auf den Tisch legen , das bereits mehrere Leute , womöglich gar noch unbeaufsichtigt "Probegeschossen" haben .

Das Auto , das ich vom Händler als Neuwagen kaufe , hat auch bereits unvermeidbar was auf dem Tacho (Aufladen , Abladen , Hof rein , Werkstatt raus etc.) .

Aber es kann nicht sein , daß darauf bereits ein paar Kunden rumgegurkt sind !

So jedenfalls mein Verständnis von "Neuware"

Gruß

Gottfried

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Du weisst nicht, wie tief der Rost geht...

Neuwertig ist DAS nicht :angry2:

Vom Händler, oder privat?

Privat. Es ist eher eine blanke Stelle mit Ansatz zum Flugrost - aber eben nichts, was ist bei einer neuen Waffe durchgehen lassen würde...

thecyclone

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schnipp Betonbodenplumpser schnapp

Gruß

Gottfried

Hier also nochmal. Ich hab die Geschichte erfunden! Den Betonbodenplumpser hab ich eingebaut damit nicht alle drei Waffen nach dem Probeschiessen neuwertig sind. Bisher ist mir noch keine geliehene Waffe auf den Boden gefallen oder sonstwie beschädigt worden.

Dafür bin ich mit meinen eigenen schon das ein oder andere Mal angeeckt, phhhhh *kopfundschulternhängenlass*

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Hier also nochmal. Ich hab die Geschichte erfunden! Den Betonbodenplumpser hab ich eingebaut damit nicht alle drei Waffen nach dem Probeschiessen neuwertig sind. Bisher ist mir noch keine geliehene Waffe auf den Boden gefallen oder sonstwie beschädigt worden.

Dafür bin ich mit meinen eigenen schon das ein oder andere Mal angeeckt, phhhhh *kopfundschulternhängenlass*

Natürlich , schon klar .

Das hatte ich so verstanden , es ging letztlich nur um eine beispielhafte Deutlichmachung , was man durchgehen lassen könnte

und was nicht , bzw. was der Eine als gravierend wertet und der andere nicht . So auch mein Beispiel mit der durcheinander

geschossenen Munition ohne Zwischenreinigung.

Die Schwierigkeit liegt in der individuellen Auslegung des Begriffs , die beschäftigt schließlich in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens immer wieder die Gerichte..

Ich habe z.B. einmal ein gebrauchtes , angeblich neuwertiges Gewehr von einem Händler (den ich hier auch schon erlebte :chrisgrinst: ) erstanden ,

das bei Ankunft nicht nur sichtbare Spuren an den Schaftteilen hatte , sondern richtig fetten , braunroten Siff im Lauf .

Ich bin da heute noch fassungslos darüber , wie man so etwas überhaupt auf den Weg schicken kann ,

jede oberflächliche Prüfung hätte gezeigt , was los ist.

Der gute Mann hat das Teil wohl anstandslos zurückgenommen , fand jedoch die Reklamation nicht mal einer Erwiderung wert .

Der Begriff "neuwertig" ist eben nicht geschützt oder definiert

und vermutlich dachte er , ich tue ihm bitteres Unrecht .

Als er das Teil zurückbekam war es logischerweise auch deutlich weniger rostig als zuvor ,

hab das ja beim vorsorglichen Laufdurchziehen erst festgestellt :rolleyes:

Gruß Gottfried

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Hallo!

Was versteht ihr beim Gebrauchttwaffenkauf unter "neuwertig"? Rein vom Wortsinn sollte man wohl keine Unterschiede zur Neuwaffe feststellen können, aber was ist akzeptabel?Druckstellen am Schaft, erste blanke Stellen in der Laufbrünierung?

thecyclone

neu = wie der Name sagt

neuwertig = 100-97%

sehr gut = 96-90%

gut = 90-80%

gebraucht = 80-60%

starke Gebrauchsspuren = 30-60%

Waffen im Zustand unter 30% werden meistens gleich ausgeschlechtet oder zur Teilegewinnung angeboten.

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Da fängt es für mich schon an kritisch zu werden !

Wenn Du als Händler eine Waffe noch ruhigen Gewissens als "Neuwaffe" anbieten willst , dann solltest Du m.E. das Probeschießen selbst überwachen , sehr stark einschränken

oder aber Du wirst mit dem Teil recht schnell im Bereich "Vorführwaffe" landen .

Gruß

Gottfried

Gottfried,

damit habe ich nicht gesagt, daß ich Neuwaffen zum Probeschießen hergebe.

Mit einer Gebrauchtwaffe gehe ich schon mal hin und wieder auf den Stand um einen Kunden Probeschießen zu lassen.

Bei einer Neuwaffe wäre es bei einem guten Kunden vielleicht auch denkbar.

Wäre aber die absolute Ausnahme.

Um den Verlust, den ich beim Verkauf einer Vorführwaffe mache, wieder wett zumachen, muß ich mindestens zwei weitere Neuwaffen verkaufen.

Und ich habe auch schon die Schützen gesehen, die mit Leihwaffen zum Stand kommen.

"Jetzt wird geballert was die Knarre hergibt. Ist ja wurscht, ich geb sie eh zurück."

Nee!! So nicht! :icon13:

Und da gibt es leider viel zu viele, die so denken.

Davids Beispiel, das er, wie er selber sagt, frei erfunden hat, ist absolut nicht wirklichkeitsfremd!

Gruß

Rainer

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Gottfried,

damit habe ich nicht gesagt, daß ich Neuwaffen zum Probeschießen hergebe.

Klar.

Wir reden hier ja auch nur über Definitionen und Beispiele ! Habe ich schon verstanden wie Du es meinst .

Mit einer Gebrauchtwaffe gehe ich schon mal hin und wieder auf den Stand um einen Kunden Probeschießen zu lassen.

Bei einer Gebrauchtwaffe ist es für mich sogar ein Zeichen von Kompetenz , wenn der Händler die auf Funktion prüft !

Wenn ein Kaufinteressent das unter Aufsicht macht , völlig in Ordnung . Schließlich ist das eine Gebrauchtware , da ist das Ansinnen

auf Funktionsprobe völlig in Ordnung .

Bei einer Neuwaffe wäre es bei einem guten Kunden vielleicht auch denkbar.

Wäre aber die absolute Ausnahme.

Klar. Und man muß den Kunden gut kennen .

Um den Verlust, den ich beim Verkauf einer Vorführwaffe mache, wieder wett zumachen, muß ich mindestens zwei weitere Neuwaffen verkaufen.

Das glaube ich gerne . Scheint mir sogar knapp gerechnet !

Und ich habe auch schon die Schützen gesehen, die mit Leihwaffen zum Stand kommen.

"Jetzt wird geballert was die Knarre hergibt. Ist ja wurscht, ich geb sie eh zurück."

Nee!! So nicht! :icon13:

Und da gibt es leider viel zu viele, die so denken.

Deshalb muß man als Händler da sehr genau abwägen , da gebe ich Dir Recht .

Davids Beispiel, das er, wie er selber sagt, frei erfunden hat, ist absolut nicht wirklichkeitsfremd!

Die Wirklichkeit schreibt die schlimmsten Geschichten selbst .

Gruß

Gottfried

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neu = wie der Name sagt

Sollte man meinen . Trotzdem sind da zahlreiche Gerichte schon dafür bemüht worden .

neuwertig = 100-97%

sehr gut = 96-90%

gut = 90-80%

gebraucht = 80-60%

starke Gebrauchsspuren = 30-60%

Und wie genau definieren sich 4 Prozent oder 6 ,oder 8 oder 10 Prozent weniger ?

Es gibt sicher bei Sachverständigen dafür gewisse Einordnungen ,

aber ich bin mir sicher , drei Sachverständige kämen auch zu mindestens

drei Bewertungen <_<

Deswegen , anschauen , prüfen , entscheiden ,

das muß jeder selbst tun .

Eine Waffe hole ich entweder selbst ab , sie wird mir gebracht , oder ich erhalte sie mit Rückgaberecht an meine oder an die Adresse meines Büchsenmachers zur Ansicht .

Andere Geschäfte mache ich nicht in dem Bereich .

Gruß

Gottfried

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Wenn man das so liest , wundert man sich nicht mehr , daß viele Händler das Probeschießen rundweg ablehnen B)

Streiche "Waffe" und setze "Auto".

Ein Auto, das schon 10 Leute "probegefahren" haben, würdest du sicher nicht mehr als neuwertig kaufen, aber gern als Vorführwagen mit sattem Rabatt.

Der Waffenhändler wird also Neuwaffen nur sehr ungern probeschießen lassen. Ist doch verständlich, oder?

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Manchmal wäre Probeschießen schon ganz gut...

Ich gab halt dann nach kurzem Besitz bisher wieder 3 beim Händler neu gekaufte Waffen zurück - warn alles Grantiefälle. Bei einem Probeschießen hätte man die Fehler halt gleich gemerkt.

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