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IGNORED

was ist neuwertig?


Gast

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Das Beste ist, man gibt bei der Angabe "neuwertig" an, warum die Waffe nicht neu ist.

Z.B. neuwertig, 500 Schuß, keine Gebrauchsspuren. dann kommen keine Irrtümer auf.

Für den Einen sind 500 Schuß garnichts, für den Anderen ist die Waffe fast ausgeschossen.

Shorty

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David,

als neu würde ich nur und ausschließlich eine Waffe bezeichnen, die noch nie in Privathänden war, also noch nie auf einer WBK stand.

Was aber nicht ausschließt, daß mit einer solchen Waffe schon einige Schuß abgegeben wurden.

Z. Zt. biete ich einen Ruger .44 Mag. an.

Die Waffe hatte im Großhandel noch ein wahnsinnige Abzugsgewicht.

Der Großhändler hat die Waffe auf ca. 1560 Gramm geändert und gesamt 18 Schuß zur Funktionsprüfung abgegeben.

Die Waffe hat also incl. Beschuß "schon" 36 Patronen abgefeuert, was man natürlich an den Trommelkammern sehen kann.

(Ist eine Stainless-Waffe)

Diese Waffe biete ich mit gutem Gewissen als Neuwaffe an.

Auch ein einmaliges Probeschießen, wie Du es gemacht hast, ändert meiner Meinung nichts an dem Status.

War die Waffe aber schon mal in privatem Besitz, ist die Waffe nicht mehr neu, sondern bestenfalls neuwertig.

Für die Zustandsbeschreibung einer gebrauchten (also schon mal in Privatbesitz gewesenen) Waffe sollte eigentlich folgendes gelten:

Zustand 1 = neuwertig gibt es eigentlich nur aus Sammlerhand.

Zustand 2 = sehr gut mit wirklich nur minimalen Gebrauchsspuren.

Zustand 3 = gut mit erkennbaren Gebrauchsspuren.

Zustand 4 = deutliche Gebrauchsspuren mit Brünnierungsschäden nicht mehr als max. 30 %

Zustand 5 = erhebliche Gebrauchsspuren mit Brünnierungschäden mehr als 30 %

Das Ganze ist aber auch abhängig vom Alter der Waffe.

Eine Mauser C96 im Zustand 1 sieht nicht so gut aus wie eine CZ75 im gleichen Zustand.

Auch gibt es Unterschiede ob eine Waffe nur geführt wurde, die hat zwar Brünnierungsschäden,

ist aber vielleicht fast nie geschossen worden.

Das sollte in eine Beschreibung mit einfließen.

Ich hatte auch schon K31 da, die eine große und bekannte Firma mit Zustand 1 - 2 angeboten hatte.

Auf Lauf und System hat die Beschreibung gepasst.

Der Schaft war aber bestenfalls Zustand 4 - 5.

Hier wurde die gesamte Waffe nur anhand von Lauf und System bewertet, was meiner Meinung nicht richtig ist.

Für die CZ75 finde ich es nicht OK, wenn Du sie ohne Kommentar zurückgegeben hast.

Die Waffe ist zwar neu, aber mit einer Beschädigung.

Die Waffe ist für den Händler zwar noch als neu, aber eben mit dieser Macke nur mit einem erheblichen Preisnachlass zu verkaufen.

Dafür finde ich, solltest Du einstehen.

Gruß

Rainer

Hier hat sich einer mit gesundem Menschenverstand sehr viel Mühe gegeben zu definieren was "Neuwertig" sein sollte. Ich würde das ad hoc genauso sehen - aber leider sieht es in der Jurisprudenz manchmal anders aus. Beim Suchen in den Urteilen zu "neuwertig" bin ich auf soviel unterscheidliche rechtliche Interpretationen gekommen, dass ich mir eine Aussage verkneife.

Gruss

SWJ

(nicht mehr neuwertig - gebraucht)

Stimmt!

Aber noch lieber ist mir was funktionierendes!

Oooohh

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