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IGNORED

Frage zur Lauflänge und DSB


Andi-mit-i

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

darf man sich eigentlich trotzdem einen Revolver mit längerem Lauf, als die max. beim DSB vorgeschriebenen 6 Zoll, kaufen?

Offiziellen Ärger kriegt man damit doch nur wenn man Wettkampfmäßig unterwegs ist, oder?

Möchte damit nur zum Spaß schießen und keine Wettkämpfe.

Gruß And

Geschrieben

Ich würde sagen, Du darfst nicht.

Schließlich beantragst Du ja nach der Disziplinnummer - und da ist nunmal genau definiert, welche Eigenschaften die Waffe haben muss.

Bin mir aber nicht sicher.

Geschrieben

kenn mich in der SpO des BDS nicht so gut aus, aber gibts da nicht Disziplinen in denen Revolver bis 8 3/8 zoll geschossen werden dürfen?

.... wäre ein möglicher weg.

gruß alzi

edit sagt "lern tippen"

Geschrieben
Hallo Leute,

darf man sich eigentlich trotzdem einen Revolver mit längerem Lauf, als die max. beim DSB vorgeschriebenen 6 Zoll, kaufen?

Gruß And

.44er darf 6,5 haben, beim BDS ..... *Klatsch*...... OK, bin ja schon still :vava:

Jürgen

Geschrieben

Falls Leute vom Amt kontrollieren kommen sollten, kontrollieren sie dann auch die Waffen oder nur die Aufbewahrung. Ich mein, dem Amt kann es doch egal sein wenn der Revolver legal erworben und gemeldet ist, selbst wenn der Lauf ein oder zwei Zoll länger ist als es die Sportordnung zuläßt. Wenn ein Jäger sich einen 10Zölligen kauft fragt ja auch keiner ob es als Fangschußwaffe einen Sinn macht.

Geschrieben
Hallo Leute,

darf man sich eigentlich trotzdem einen Revolver mit längerem Lauf, als die max. beim DSB vorgeschriebenen 6 Zoll, kaufen?...

Du meinst, wenn das Bedürfnis üder den DSB lief (also 2.55 oder 2.58) lief?

Eine gute - und oft gestellte Frage. Allerdings konnte dies noch niemand abschließend beantworten.

Der SB wird es nie erfahren - nur der Landesverband könnte beim nächsten Bedürfnisnantrag etwas "erstaunt" reagieren...

Geschrieben
Falls Leute vom Amt kontrollieren kommen sollten, kontrollieren sie dann auch die Waffen oder nur die Aufbewahrung. Ich mein, dem Amt kann es doch egal sein wenn der Revolver legal erworben und gemeldet ist, selbst wenn der Lauf ein oder zwei Zoll länger ist als es die Sportordnung zuläßt. Wenn ein Jäger sich einen 10Zölligen kauft fragt ja auch keiner ob es als Fangschußwaffe einen Sinn macht.

Das Problem ist nicht das Amt .... du mußt am Verband vorbei .... !

Du meinst, wenn das Bedürfnis üder den DSB lief (also 2.55 oder 2.58) lief?

Eine gute - und oft gestellte Frage. Allerdings konnte dies noch niemand abschließend beantworten.

Der SB wird es nie erfahren - nur der Landesverband könnte beim nächsten Bedürfnisnantrag etwas "erstaunt" reagieren...

:rotfl2: ... .du sagst es .... !!!!

Geschrieben
Der SB wird es nie erfahren - nur der Landesverband könnte beim nächsten Bedürfnisnantrag etwas "erstaunt" reagieren...

Warum sollte der Landesverband erstaunt reagieren? Ich habe noch einen Voreintrag frei. Es geht um so einen M629 in .44Mag.:Stealth Hunter 7 1/2 ' Wie gesagt, nur zum Spaß und nicht zum Wettkampf. Probleme könnten eigentlich nur von Vereinsmitgliedern und eventuellen Neidern kommen. Der Verband erfährt doch nichts von der Lauflänge wenn keine externen Wettkämpfe geschossen werden. Und Vereinsintern schießt man eben außer Konkurrenz.

Geschrieben

Hi,

zu einem " zu kurzen Lauf " kann ich etwas berichten. Mein Bruder hat sich einen 22er Revolver gekauft, in 6" mit 2 Wechselläufen in 4" und 3" . Die Wechselläufe wurden von dem Händler ordnungsgemäß in die WBK eingetragen, natürlich unter Angabe der Lauflängen. Der Sb hat ohne zu murren abgestempelt. Also kann imho nachher keiner kommen und sagen, der 3" Lauf wäre nicht rechtens.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Guten Abend,

ich denke es wird bei der Beantragung kein Problem geben, da du nur die entsprechende Waffe aber keine Lauflänge beantragst.

Rechtlich fraglich wird es, wenn du dann eine genehmigte Waffe kaufst, die du in keinem Wettbewerb schießen darfst. Hast du dafür ein Bedürfnis?!?

Thomas

Geschrieben
Warum sollte der Landesverband erstaunt reagieren? Ich habe noch einen Voreintrag frei. Es geht um so einen M629 in .44Mag.:Stealth Hunter 7 1/2 ' Wie gesagt, nur zum Spaß und nicht zum Wettkampf. Probleme könnten eigentlich nur von Vereinsmitgliedern und eventuellen Neidern kommen. Der Verband erfährt doch nichts von der Lauflänge wenn keine externen Wettkämpfe geschossen werden. Und Vereinsintern schießt man eben außer Konkurrenz.

Und sollte in Zukunft irgendwann einmal eingeführt werden, daß man nicht mehr das Kaliber beantragen muß, sondern man sich schon im Vorraus für eine spezielle Waffe entscheiden muß, für diese dann den Antrag stellen muß und dann auch nur genau dieses Model genehmigt bekommt, schon mal einen herzlichen Dank im Vorraus an alle diejenigen die ihren Bedürfnisantrag dazu mißbrauchen (mißbraucht haben) um eine nicht dem bewilligten Bedürfnis konforme Waffe zu kaufen.

Hi,

zu einem " zu kurzen Lauf " kann ich etwas berichten. Mein Bruder hat sich einen 22er Revolver gekauft, in 6" mit 2 Wechselläufen in 4" und 3" . Die Wechselläufe wurden von dem Händler ordnungsgemäß in die WBK eingetragen, natürlich unter Angabe der Lauflängen. Der Sb hat ohne zu murren abgestempelt. Also kann imho nachher keiner kommen und sagen, der 3" Lauf wäre nicht rechtens.

Greetz

PetMan

Aber die eigentliche "Grundwaffe" entspricht ja mit 6 Zoll voll und ganz dem beantragten Bedürfnis.

Geschrieben
Und sollte in Zukunft irgendwann einmal eingeführt werden, daß man nicht mehr das Kaliber beantragen muß, sondern man sich schon im Vorraus für eine spezielle Waffe entscheiden muß, für diese dann den Antrag stellen muß und dann auch nur genau dieses Model genehmigt bekommt, schon mal einen herzlichen Dank im Vorraus an alle diejenigen die ihren Bedürfnisantrag dazu mißbrauchen (mißbraucht haben) um eine nicht dem bewilligten Bedürfnis konforme Waffe zu kaufen.

:appl:

So ist es!

... und dann aber wundern sich und schimpfen genau diejenigen auf die Gesetzesverschärfungen!

Geschrieben
Guten Abend,

ich denke es wird bei der Beantragung kein Problem geben, da du nur die entsprechende Waffe aber keine Lauflänge beantragst....

Man beantragt eine Waffe für eine bestimmte Disziplin - und die damit verbundene entsprechend erlaubte Lauflänge, min bis max...

... und noch muss man das beim Antrag und Voreintrag nicht speziell angeben!

Geschrieben
Warum sollte der Landesverband erstaunt reagieren? Ich habe noch einen Voreintrag frei. Es geht um so einen M629 in .44Mag.:Stealth Hunter 7 1/2 ' Wie gesagt, nur zum Spaß und nicht zum Wettkampf. Probleme könnten eigentlich nur von Vereinsmitgliedern und eventuellen Neidern kommen. Der Verband erfährt doch nichts von der Lauflänge wenn keine externen Wettkämpfe geschossen werden. Und Vereinsintern schießt man eben außer Konkurrenz.

Richtig,

der Verband, dürfte das nicht herausbekommen, Eingetragen wird ja dann nur z.B. Revolver Hersteller S&W, Kaliber z.B 357 Modell 686 und von Lauflänge kein Wort. Einzig, wie Du schon erwähnt hast, ist das Problem der Neider.

Aber wenn Du Mitglied in mehreren Vereinen, und Verbänden bist, dann kann Dir keiner Neidisch sein, auch nicht der typische DSBler, wenn Du mal mit ein paar pössen HA kommst (die sind ja vom anderen Verband), und somit erledigt sich jede Diskusion schon im Vorfeld.

Geschrieben
....schon mal einen herzlichen Dank im Vorraus an alle diejenigen die ihren Bedürfnisantrag dazu mißbrauchen (mißbraucht haben) um eine nicht dem bewilligten Bedürfnis konforme Waffe zu kaufen....

Gut, daraufhin könnte man jetzt die Grundsatzdiskussion anfangen: 6 Zoll=gute Waffe, 8Zoll=böse Waffe.

Geschrieben
Hallo Leute,

darf man sich eigentlich trotzdem einen Revolver mit längerem Lauf, als die max. beim DSB vorgeschriebenen 6 Zoll, kaufen?

Offiziellen Ärger kriegt man damit doch nur wenn man Wettkampfmäßig unterwegs ist, oder?

Möchte damit nur zum Spaß schießen und keine Wettkämpfe.

Gruß And

Hallöle

Also ich habe gerade eine Bedürfnisbestätigung vom Verband für eine weitere .45 er vor mir liegen, da steht Lauflänge min und max genau drin....

Wenn man das jetzt genau nimmt, hat mann für weniger als 4" oder mehr als 6" kein Bedürfnis.

Allerdings ist das mittlerweile meine 7. KW und mich hat noch nie jemand beim Eintragen nach der Lauflänge gefragt, geschweigedenn nachkontrolliert.

Aber wie hier bereits erwähnt, der Verband wird schonn murren, wenn man nach einer bestimmten Sportordnungsnummer beantragt und dann eine Wumme erwirbt die nicht zulässig ist.... wär mir Persönlich zu riskant...

Gruß

Dadde

Geschrieben
Gut, daraufhin könnte man jetzt die Grundsatzdiskussion anfangen: 6 Zoll=gute Waffe, 8Zoll=böse Waffe.

Hallooooo, denken, dann schreiben. Das hat nichts mit gute und böse Waffe zu tun.

Ich beantrage eine Waffe für DSB-Disziplin X.XX. Darin ist die max und min Lauflänge ebenfalls geregelt. Dafür habe ich ein Bedürfnis und auch nur dafür.

Will ich etwas anderes muß ich nunmal in den sauren Apfel beißen und notfalls nochmal Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag in einem Zweit oder Drittverband bezahlen, der die passende Disziplin bietet und dort, bei diesem Verband, den Antrag stellen.

Der Verband dürfte einen nicht ganz Bedürfniskonformen Kauf wohl nicht allzu schnell bemerken, jedoch sollte man die Verbandsverantwortlichen nicht für allzu dumm halten. Unter anderem könnte ja auch plötzlich der Vereinskamerad eine wichtige Funktion im Verband übernehmen.

Dann bin ich auf das zukünftige Gemecker gespannt, wenn ich hier lese: Verband hat mir die Glock 17 in 9mm nicht genehmigt, weil laut Meinung des Verbandes auf Grund der Visierung und des Abzugs nicht sportlich geeignet. Verband empfiehlt mir Waffe x, xx oder xxx. Keine der drei kann ich mir finanziell leisten. Was kann ich tun?

Wir haben in der Waffenwahl eine Riesen Auswahl und die Möglichkeit für die meisten Modelle irgendwo die passende Disziplin zu finden. Warum dann nicht auch die sauberen Wege gehen???

Ich wage sogar zu behaupten das es im gewissen Sinne von einer gewissen Unzuverlässigkeit zeugt, wenn man eine Bedürnisunkonformes Model kauft. Immerhin hat sich der Verband bei Ausstellung des Bedürfnisses auf Grund eines von Dir unterschriebenen Antrags für eine spezielle Disziplin darauf verlassen, daß Du Dir auch eine dafür konforme Waffe kaufst.

Geschrieben

Sehr gut!

Besonders das hier:

Wir haben in der Waffenwahl eine Riesen Auswahl und die Möglichkeit für die meisten Modelle irgendwo die passende Disziplin zu finden. Warum dann nicht auch die sauberen Wege gehen???

Ich wage sogar zu behaupten das es im gewissen Sinne von einer gewissen Unzuverlässigkeit zeugt, wenn man eine Bedürnisunkonformes Model kauft. Immerhin hat sich der Verband bei Ausstellung des Bedürfnisses auf Grund eines von Dir unterschriebenen Antrags für eine spezielle Disziplin darauf verlassen, daß Du Dir auch eine dafür konforme Waffe kaufst.

Ich wundere mich schon heftig über so manche ach so gesetzestreue und überprüfte Legalwaffenbesitzer...

... hier in diesem thread kamen nun wieder ein paar "Verwunderungen" dazu...

Geschrieben
Welche meinst Du? Meine gestellte Frage oder das erwartete ewige Rumgeheule einiger hier in WO?

Na da machen sich einige Sorgen um Dich,

aber die sind einfach unbegründet. Da Du ja noch in einem anderen Verband gemeldet bist, wo auch die 8 Zöller mit SPO vorhanden sind, damit ist das Bedürfniss vorhanden (und auch jederzeit nachweisbar).

So ist es doch?

Geschrieben
Na da machen sich einige Sorgen um Dich,

aber die sind einfach unbegründet. Da Du ja noch in einem anderen Verband gemeldet bist, wo auch die 8 Zöller mit SPO vorhanden sind, damit ist das Bedürfniss vorhanden (und auch jederzeit nachweisbar).

So ist es doch?

Selbstverständlich, schließlich muß ich mich doch informieren um eventuelle Fehlkäufe zu vermeiden. Manche Händler wollen einem auch wirklich alles verkaufen. :acute:

Archiviert

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