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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht - Entscheidung zum Waffenrecht


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... Der im deutschen Recht einst ziemlich weitgehende Rechtsanspruch auf Notwehr wurde inzwischen auf dem Umweg über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv beschränkt (kann es bei einem Angriff auf Leib und Leben überhaupt unverhältnismäßige Reaktionen geben?) und in solchen Urteilen wie diesem einfach ignoriert mit der läppischen Begründung, der Staat sei für den Schutz des Gemeinwesens zuständig. Das ist zwar richtig, geht aber an der Sache vorbei, weil ja aus gutem Grund gar kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz des Individuums durch staatliche Organe besteht. Insofern argumentiert das Gericht völlig unlogisch, was aber egal ist, weil es sich um die höchste Instanz handelt, die praktisch Narrenfreiheit genießt. :00000733:

- Notwehr etc. ist nicht auf die Verteidigung gegen Angriffe gegen Leib und Leben beschränkt, d.h. es ist vernünftig die Art und Weise der Verteidigung auf die Art und Weise des Angriffs und des zu schützenden Rechtsguts abzustimmen. Bei der Abwägung spricht man in diesem Zusammenhang von der Gebotenenheit, der Begriff (Grundsatz der) Verhältnismäßigkeit ist enger gefasst und betrifft das staatliche Handeln das Grundrechte einschränkt.

- 1920 traf das Reichsgericht die Entscheidung, das ein Schuß auf einen flüchtigen Obstdieb gerechtfertigt wäre, da ein Individualgut (Eigentum) verteidigt wurde. Das ist nach heutigem Recht ausgeschlossen. Und ich hoffe doch das hier niemand ernsthaft fordert das man jemanden der Äpfel vom Baum klaut, mit dem Gewehr in den Rücken schießt wenn der flüchtet.

- Der Schutz des Gemeinwesens/der Allgemeinheit wird hier wieder unzulässig ins Spiel gebracht. Durch Notwehr etc. werden die individuellen Rechtsgüter Leben, Gesundheit (Leib), Freiheit und Ehre verteidigt. Wenn sie konkret bedroht sind.

Geschrieben
Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/ 03 - GewArch 2003, 241 [242]; Urteil des Senats vom 14. November 2007 a. a. O.).

Das ist ja schön und gut, wie aber verträgt es sich damit, daß einerseits das Grundgesetz genau wie viele Länderverfassungen ein Recht auf Widerstand festschreiben, andererseits auch von jeher das Recht auf Notwehr und -hilfe anerkannt wurde. Diese Fälle decken die Möglichkeit ab, daß einerseits die Staatsgewalt zum Angreifer auf die Rechtsordnung werden kann und daß andererseits der Staat einfach nicht helfen kann wenn Not am Mann ist und Abhilfe sofort gebraucht wird. Welche Antworten kann mir dieses Urteil geben, wenn ich daran erinnere, daß einerseits die riesige Mehrzahl der Morde in der jüngeren deutschen Geschichte von Uniformträgern begange wurden, andererseits auf dem Lande die Polizei schon einmal ein halbes Stündchen oder mehr braucht, um auch nur mit zwei Beamten anzurücken? Man muß klar sagen, daß die Gedankenwelt dieses Urteils nicht mit dem Menschenbild des Grundgesetzes vereinbar ist, sondern dem Leviathan entstammt. Das Leben des Bürgers zählt nur insoweit als der Staat fähig und willig ist, es zu verteidigen--ist er das nicht, dann ist das Leben des Einzelnen jederzeit auf dem Altar des Staatsmonopols zu opfern. Wie wäre es mit einem neuen Spruch für den Schulunterricht: "Süß und ehrenvoll ist's für das Staatsmonopol zu sterben."

Geschrieben

Guten Tag aus Asien,

bin seit Jahren Forumsmitglied und melde mich hiermit zum Erstenmal.

Habe Deutschland bereits vor Jahren verlassen. Es wurde und wird ja immer Unverschämter und auch Dümmer was sich der Gesetzgeber so alles einfallen läßt. Die Entmündigung der Bürger nimmt ja bereits seit langem immer bedenklichere Formen an.

Im Lande selbst bemerkt man das nicht so krass, weil es so langsam, Stück für Stück passiert.

Aber aus der Distanz und dann in Abständen... da ist man denn doch so langsam empört.

Die sogenannten gewählten "Volksvertreter" .... was vertreten Die denn eigentlich (denke ihre eigenen Pfründe, sprich "Diäten"). Na ja, bereits im Mittelalter hatten die Herrscher Angst, daß die Beherrschten wehrfähig sein könnten.

Hier sehe ich Parallelen.

Aber was soll´s? Jedes Volk hat die Regierung die es verdient (Gewählt hat).

Grüße aus einem wesentlich freieren Land, dem Königreich Thailand, szingtoh

Geschrieben
- Der Schutz des Gemeinwesens/der Allgemeinheit wird hier wieder unzulässig ins Spiel gebracht. Durch Notwehr etc. werden die individuellen Rechtsgüter Leben, Gesundheit (Leib), Freiheit und Ehre verteidigt. Wenn sie konkret bedroht sind.

Der ist durchaus von Belang. Bei den Amis z.B. bezieht sich der zweite Verfassungszusatz ausdrücklich auf den Schutz des Gemeinwohls als vorrangigem Ziel des Rechts auf Waffenbesitz. Vom Sicherheitsgewinn durch den bewaffneten Bürger profitiert nämlich nicht nur der Bürger selber, sondern auch andere Menschen, die in Ruhe gelassen werden, weil Schwerkriminelle (insbesondere auch staatliche--Monopole laden zum Mißbrauch ein!) wissen, daß ein gewisser Anteil der Opfer zurückschießt.

Geschrieben
Wenn das Gericht den privaten Umgang mit Waffen zum alleinigen Schutz der Allgemeinheit ausschließt, bedeutet das aber dann nicht im Umkehrschluß, dass ich dann auch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden kann.

Also: Kriminelle verprügeln eine Frau in der U-Bahn.

Wenn ich das Handy zücke und die Poilzei alarmiere, müßte ich auf der sicheren Seite sein. Mehr ist dann aber auch nicht drin!.

Denn: Niemand kann von mir verlangen, dass ich irgendeine Waffe zücke um der Frau zu helfen, vorausgesetzt ich habe irgendeine Waffe dabei. Denn: privater Umgang mit Waffen ist zum Schutz der Allgemeinheit ausgeschlossen.

Und niemand kann von mir verlangen, dass ich höchstpersönlich unbewaffnet zum Schutz der Allgemeinheit eingreife, wenn ich mit Recht von der Annahme ausgehen kann, dass Aggressoren oder kriminelle Jugendliche bewaffnet sein können.

Anm: Widerstrebt meiner pers. Einstellung, aber wäre jetzt der logische Umkehrschluß, oder sehr ich das falsch?

Also: Urteil aufheben und gegebenenfalls vor Gericht darauf hinweisen!

Ja, du siehst da da eine Menge falsch. Wieder wird der Schutz der Allgemeinheit mit dem Notwehrrecht, hier genauer der Nothilfe, unzulässig vermengt. Schon gemerkt wo der Denkfehler liegt?

Bezogen auf dein Beispiel, niemand fordert von dir unter Einsatz deines Lebens direkt einzugreifen, aber per Notruf Polizei und Rettungsdienste zu alarmieren und ggf. Erste Hilfe zu leisten, das darf verlangt werden und ist bei Unterlassen als unterlassene Hilfeleistung strafbar. Hättest du eine legale Waffe dabei (und sei es nur das Pfefferspray), und wäre ihr Einsatz ein gebotenes Mittel, dann könnte auch hier unterlassenen Hilfeleistung greifen.

Geschrieben
Der ist durchaus von Belang. Bei den Amis z.B. bezieht sich der zweite Verfassungszusatz ausdrücklich auf den Schutz des Gemeinwohls als vorrangigem Ziel des Rechts auf Waffenbesitz. Vom Sicherheitsgewinn durch den bewaffneten Bürger profitiert nämlich nicht nur der Bürger selber, sondern auch andere Menschen, die in Ruhe gelassen werden, weil Schwerkriminelle (insbesondere auch staatliche--Monopole laden zum Mißbrauch ein!) wissen, daß ein gewisser Anteil der Opfer zurückschießt.

Wenn ich mich recht entsinne, dann bist du ja Jurist oder studierst gerade Jura. Da solltest du wissen das wir zwar ein US-Satelliten-Staat, nicht aber ein Staat der USA sind. Insofern ist das dauernde Hinweisen auf deren Recht auf Waffenbesitz wenig hilfreich. Und wenn ich mich recht entsinne, ist der Kern des 2nd Amendments die Volksbewaffnung zum Schutz einer willkürlich, tyrannisch handelnden Regierung, oder irre ich mich da? Der Krieg gegen die damaligen dortigen Untermenschen, also die indigenen Völker, hat wohl auch eine Rolle gespielt.

Geschrieben
Das ist ja schön und gut, wie aber verträgt es sich damit, daß einerseits das Grundgesetz genau wie viele Länderverfassungen ein Recht auf Widerstand festschreiben, ...

Generalstreik?

Geschrieben
Der Staat stellt seinen (ordnungsrechtlichen) Regelungsanspruch über das Recht der Person auf Leben und Unversehrtheit....

Der im deutschen Recht einst ziemlich weitgehende Rechtsanspruch auf Notwehr wurde inzwischen auf dem Umweg über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv beschränkt (kann es bei einem Angriff auf Leib und Leben überhaupt unverhältnismäßige Reaktionen geben?) und in solchen Urteilen wie diesem einfach ignoriert mit der läppischen Begründung, der Staat sei für den Schutz des Gemeinwesens zuständig.

Das mit dem "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" als massive rechtliche Beschränkung des Notwehrrechts trifft in D so nicht zu. Das wurde ja hier im Forum schon ausführlich erläutert.

Ansonsten gebe ich dir aber recht.

Unser Staat beschränkt das Notwehrrecht faktisch. Aus einer (eher dem Bauchgefühl als realer Erfahrung oder gesicherten Daten entspringenden) Angst heraus, ein liberal(er)es Recht auf Waffenbesitz und Waffenführen - eben auch zur Wahrnehmung des Notwehrrechts - zuzulassen, werden dem Bürger Stück für Stück die Werkzeuge zur effektiven Wahrnehmung seiner Notwehrrechte genommen.

Anders formuliert:

Das staatliche Unwohlsein darüber, dass ein größerer Anteil der Bürger (geprüft sachkundig/zuverlässig) Waffen als effektive Selbstverteidigungs-Mittel in der Hand hat und zur Not einsetzt, ist so groß, dass dafür mittels Verboten bewusst eine Schwächung der individuellen Verteidigungsfähigkeit und letztlich die Erhöhung der Opferfälle in Kauf genommen wird.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
und was hat das mit dem thema zu tun??

Harlekin

Ich denke das weist Du.

Hier nochmal als Gedächtnisstütze der Titel des Threads:

Bundesverwaltungsgericht - Entscheidung zum Waffenrecht, Die Allgemeinheit schützen darf nur der Staat!

... wieder ein Schrittweiter zur Entwaffnung der Bürger!

Die Argumente der "Entwaffner"

... sind ja neben Amokläufen, die Tötungsdelikte durch Schuss-, Hieb- oder Stichwaffengebrauch.

Diese Argumente möchte ich mit dem Hinweis auf die Toten durch Umweltgifte aufweichen!

Walther :o

Geschrieben

Na ja!

Selbstschutz ist durch den Notwehr § erlaubt!

Das jeder der meint eine Miliz in Leben rufen zu müssen, einen Waffe führen darf, halte ich für gefährlich!

Das jeder der meint er wäre gefährdet mit einer Waffe herrumläuft halte ich für gefährlich!

Das ich illegal leichter an eine Waffe komme als legal ist schei... jedoch leider nicht zu verhindern!

Mal ein magf sein nicht passenden Vergleich: versucht mal legal an Drogen zu kommen! Illegal bekomme ich sie auf jedem Schulhof. :peinlich:

Bis dato hatte ich noch keine Probleme eine Waffe die ich sportlich nutze zu bekommen!

Ich würde nicht auf die Idee kommen, mit der Waffe im Holster durch die Gegend zu laufen!

Gruß

Alf

Geschrieben
- Nur für Geldtransport, Schutzwert über € 10.000 (woher soll ich wissen was in der Geldbombe ist? bei € 10.500 ist der Einsatz legal, bei € 9.500 mache ich mich strafbar ??)

Das ist auch etwas, das ich nicht verstehe:

Ein Sicherheitsdienst hat vergleichsweise geringe Probleme, zum Schutz von materiellen Werten einen Waffenschein zu bekommen. Auch zum Schutz zahlender Kunden ist sowas möglich.

Wenn ich mich aber selbst schützen will, dann darf ich das nicht.

Zuverlässigen, bewaffneten Schutz bekommt also nur, wer dafür bezahlt! Und das kann eben nicht jeder. Eine Taschenpistole ist ein erschwingliches Ding, und zum Selbstschutz gebaut, aber gerade das ist absolut unmöglich gemacht worden. Dabei ist gerade bei den Taschenpistolen die Gefahr eines "Amoklaufes" sehr gering, da sowohl der geringe Vorrat an kleinkalibirger Munition, als auch die meist nur rudimentäre Visiereinrichtung einen Wirkungstreffer (zumindest auf mehrere Meter Entfernung) stark erschweren. Die Gefahr für die Allgemeinheit ist gerade bei diesen Geräten also praktisch Null, trotzdem sind diese Waffen nahezu nicht legal zu erwerben.

Geschrieben
Das Waffenrecht wurde in der NS-Zeit erheblich liberalisiert. Erklärtes Ziel war es damals das Volk zu bewaffnen.

Auch ich möchte unserem begnadeten User Jennerwein für diesen qualifizieren Beitrag danken. Jetzt wissen wir alle, wie viel Ahnung er wirklich hat.

Geschrieben

Wenn Privatleute zum Schutz der Öffentlichkeit gar nicht beitragen dürfen (hab ich das jetzt richtig verstanden?) - dann brauche/darf ich (oder wir alle) also keine Nothilfe mehr zu leisten?

Das ist interessant! Ich hab bisher immer nur gehört, das Mitbürger "verknackt" wurden, weil sie nicht geholfen haben (völlig zu Recht verknackt)!

Wenn das jetzt nicht mehr erlaubt ist und ich mich daran erinnere wie lange die Flachpfeifen in grün - die ohnehin nicht helfen können, wollen, dürfen - brauchen bis sie da sind, dann kann ich meiner Schwester ja nur noch in guter arabischer Menschenrechtstradition verbieten auf die Kölner Ringe zu gehen. (oder überhaupt allein auf die Straße) lol

Geschrieben

"Bis dato hatte ich noch keine Probleme eine Waffe die ich sportlich nutze zu bekommen!" (Alf)

Das liegt wohl daran, das Du - genau wie alle anderen - die erlaubten Reihenfolgen einhälst! (Wie ich natürlich auch)

Trotzdem ist es bescheuert, das ich nicht zuerst eine (evtl. günstigere) Dienstpistole und einen (evtl. günstigeren) Dienstrevolver kaufen darf und als dritte Waffe dann eine Sportpistole - nur deshalb, weil ich ja nach Sportordnung die Disziplinen bei denen Sportpistolen erlaubt sind auch mit der Dienstpistole schießen darf! (Aber keine Chance habe, weil sie nicht so präzise ist)

- Ist wahrscheinlich ne Art Intelligenzprüfung - nur wer's schnallt bekommt ne Dritte :-)

Geschrieben
Das ist auch etwas, das ich nicht verstehe:

Ein Sicherheitsdienst hat vergleichsweise geringe Probleme, zum Schutz von materiellen Werten einen Waffenschein zu bekommen. Auch zum Schutz zahlender Kunden ist sowas möglich.

Wenn ich mich aber selbst schützen will, dann darf ich das nicht.

Zuverlässigen, bewaffneten Schutz bekommt also nur, wer dafür bezahlt! Und das kann eben nicht jeder.

Im Vorgespräch wollte mir der SB noch folgendes weismachen:

Der Waffenschein zum Personenschutz wäre nur gültig für Personen, die auf der BKA-Liste der gefährdeten Personen stehen. Bei einem Personenschutzeinsatz hätte ich vorher den Kunden mit Namen nennen müssen (ist das eigentlich zulässig?) um dann die Erlaubnis zu erhalten, ihn zu bewachen. Neben mehreren Tagen Vorlauf vor der Bewachung stelle ich mir die Frage, ob die Leute auf dieser Liste nicht schon polizeilichen Personenschutz erhalten. Wieviele Leute stehen überhaupt auf dieser Liste ? Von dieser "Maximal-Beschränkung" ist er dann im Waffenschein aber wieder abgerückt, jetzt müssen die Personen nur noch gemeldet werden. Wer erhält diese Information und wofür ? Traut man dem Personenschützer nicht zu, daß er das berechtigte Interesse selber prüfen kann ?

Zum "Schutz der Allgemeinheit" muß ich immer an ein Beispiel aus Israel denken: Ein Terrorist stahl einen Bagger und fuhr damit durch die Gegend. Die Amokfahrt war aber schnell beendet, da bewaffnete Passanten ihn erschossen.

Aktueller Fall:

Wie wären die Vorgänge in Mumbai ausgegangen, wenn mehr Zivilisten (private Sicherheitsdienste) Waffen gehabt hätten ? Wären dann auch die 10 Terroristen erst nach 3 Tagen gestoppt worden ?

Mittlerweile ist bekannt, daß es Warnungen vor dem Anschlag gegeben hat, auch für das Hotel Taj Mahal.

Wie würde man so etwas hier begegnen:

Die Polizei würde das Hotel nicht schützen, da die Warnung nicht konkret genug ist und nicht genug Personal (evt. über Wochen) nicht vorhanden ist.

Ein Sicherheitsdienst (wir) hätten es mit Waffen nicht schützen können, da die Schutzperson nicht namentlich benannt werden könnte (im Prinzip alle Gäste und Angestellte des Hotels) und ein bewaffneter Objektschutz ausgeschlossen ist. Trotz der finanziellen Möglichkeiten eines Top-Hotels hätte es sich den Schutz nicht einkaufen können.

Wir begeben uns gegenüber den Tätern aus politischem Willen in eine schwächere Position!

Entwaffnet doch auch die Bundeswehr, denn im Kriegsfall könnte man aus Versehen doch auch Zivilisten treffen!

Wie sagte mein SB: "Wir wollen keine Schießereien". Konsequenterweise sollte man also den Feind einmarschieren lassen ohne Gegenwehr, denn "wenn man sich wehrt würde das Ganze nur eskalieren".

(Wie war das eigentlich mit dem Begriff "wehrhafte Demokratie" ?)

Genau so einen Schwachsinn höre ich auch von den Reedern, deren Schiffe im Golf von Aden entführt werden.

Ich möchte wetten, daß ein Piratenschlauchboot sofort abdrehen würde, wenn die ersten Piraten erschossen im Boot liegen, weil vom Schiff zurückgeschossen wurde.

Während der Zeit des kalten Krieges hat man vom Gleichgewicht der Atommächte gesprochen. Keiner griff den anderen an, da er genau wusste, daß er dann auch eins auf die Mütze bekommen würde.

Daraus hat man nichts gelernt, wie die zusammengeschlagenen Rentner in unseren U-Bahnen bestätigen würden. (Ich weiß, ein bißchen weit hergeholt. Es ärgert mich nur, daß die Bösen immer böser werden und den Guten nimmt man alle Möglichkeiten, dem Einhalt zu gebieten).

Geschrieben
Wenn Privatleute zum Schutz der Öffentlichkeit gar nicht beitragen dürfen (hab ich das jetzt richtig verstanden?) - dann brauche/darf ich (oder wir alle) also keine Nothilfe mehr zu leisten?

Das ist interessant! Ich hab bisher immer nur gehört, das Mitbürger "verknackt" wurden, weil sie nicht geholfen haben (völlig zu Recht verknackt)!

Wenn das jetzt nicht mehr erlaubt ist und ich mich daran erinnere wie lange die Flachpfeifen in grün - die ohnehin nicht helfen können, wollen, dürfen - brauchen bis sie da sind, dann kann ich meiner Schwester ja nur noch in guter arabischer Menschenrechtstradition verbieten auf die Kölner Ringe zu gehen. (oder überhaupt allein auf die Straße) lol

Wahrscheinlich bist du nur nicht in der Lage vorhergehende Posts zu lesen und zu verstehen, oder hast du nur die letzte Seite gelesen?

Geschrieben

Der SB hatte Recht (zum größten Teil).

In D muss für die Genehmigung (diese ist vorher einzuholen wie du ja erfahren hast) zum PS die Person benannt werden. Dann wird durch die zuständige Behörde eine Gefährdungsanalyse erhoben, an der LKA und BKA eteiligt werden. Erst wenn diese ihr OK geben, darf der PS aufgenommen werden.

Die Krux ist, dass bei einer entsprechend positiven Gefährdungsanalyse die Schutzperson automatisch von Staat geschützt werden muss (meist).

Damit ist dem PS bis auf wenigs Ausnahmen der Boden entzogen. Wenn man dann liest wer alles "bewaffnten" PS bekommt wenn er sich irgendwo bewegt - mal hinschuaen. Wenn es erkenbar keine Polizeibeamten sind, besteht die Bewaffnung sehr wahrscheinlich aus einem Gaser i.V. "kleinem WS".

Sehr vieles ist nur eine Frage der DArstellung. Ich bezweifele, dass die entsprechenden SP`s sich vorher von der Bewaffnung die sie bezahlen selbst überzeugt haben.

Hintergrund dürfte klar sein: Jeder er einen WS haben will, eröffnet ein Gewerbe nach § 28 WaffG i.V. § 34 GeWO, benennt als SP einen Bekannten welcher ihm einen Auftrag erteilt. Und los geht`s (eben nict).

Geschrieben

"Es muß und sollte nicht jeder eine Waffe besitzen dürfen. Und wenn das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist (regelmäßiges Training und oder Wettkampf bzw. die Jagd), gibt es auch keinen Grund die Waffe bei demjenigen zu belassen."

Weshalb eine angeblich freie Gesellschaft nicht den Grundsatz befolgt, das jeder alles tun darf was niemand anderem schadet und ihm im Zweifel auch nach Wegfall des "Bedürfnisses" die Waffen beläßt, ist nicht einzusehen! Wenn das "Bedürfnis" ein (auch für Dritte) so gefährliches Gerät wie ein Auto (in vielen Fällen sogar eines das der Nutzer gar nicht beherrscht) zu besitzen (nicht zu fahren) völlig uneinschränkt gewährt wird, (also z.B. auch jenen die schon einmal damit in ein voll besetztes Café gefahren sind, nicht verboten wird ein Auto zu besitzen) dann frage ich mich ernsthaft weshalb Waffen - nicht nur (und damit wäre ich natürlich einverstanden) nach Gewaltverbrechen sondern einfach nach Wegfall des Bedürfnisses eingezogen werden sollen!

Also nochmal zusammenfassend: Auto in volles Café gefahren: im Zweifel Knast auf Bewährung, Führerschein weg, aber Auto besitzen weiterhin erlaubt!

Drilling, vom Papa vor 40 Jahren geschenkt bekommen, muß man abgeben, sobald das "Bedürfnis" wegfällt?!

In welcher Bananenrepublik hat man sich eine solche Regelung ausgedacht? In China? In Kuba? Simbabwe? Südafrika? Nein in der BRD (Bananen Republik Deutschland)

Aber die ist ja auch das einzige Land, in dem die bessere Version einer Kriegswaffe keine Kriegswaffe mehr ist :-) (M1 A1 und M1 A1 National Match)

Geschrieben
Wahrscheinlich bist du nur nicht in der Lage vorhergehende Posts zu lesen und zu verstehen, oder hast du nur die letzte Seite gelesen?

Stimmt hab nur die letzte Seite gelesen. Wieso war das off-topic?

Geschrieben

Naja, vielleicht bin ich nur doof und raffe es nicht, aber für mich ist da ein wesentlicher Unterschied zwischen "öffentlicher Ordnung" und Notwehr:

- Den ersten Fall stelle ich mir eher so vor, daß marodierende Banden durch die Gassen ziehen, Omas die Handtasche klauen, Unschuldige verprügeln usw - eben so, wie es leider oft bei Demos mit irgendwelchem "autonomen Abschaum" sich verhält.

- Der zweite Fall ist ein völlig anderer, und der ist mir vom Gesetzgeber auch völlig unbeschnitten:

Die Notwehr - (Kenntnisse der Notwehr oder des Notstandes setze ich bei den hier Anwesenden voraus).

Da kommt also des Nächtens in meinem Flur ein dunkel gekleideter Geselle mit länglichem metallisch glänzenden Gegenstand mir entgegen und bedroht mich.

Wenn ich den über den Haufen semmle, bin ich relativ sicher (ja, ich weiß, jetzt kommen erstmal die Schauergeschichten von "Da hat's mal ein Urteil gegeben..."), denn wenn die Notwehr-Kriterien erfüllt sind, ist es so ! Ansonsten begehe ich Notwehrüberschreitung.

Und auch die putative Notwehr besteht noch immer, und ist rechtlich der "richtigen Notwehr" gleichgestellt.

Aber wie dem auch sei befürworte damit nicht unbedingt das Urteil):

Natürlich kann aus einer gekippten Situation der öffentlichen Ordnung auch eine für mich/meine Familie echte Notwehrsituation entstehen, aber nichtsdestotrotz ist das etwas anderes.

Und da (und nun schlagt mich...) verstehe ich durchaus den Gesetzgeber:

Der Privatmann ist nicht berufen oder ausgebildet oder ausgestattet, die öffentliche Ordnung herzustellen - das wäre Schwachsinn (es sei denn, wir reden vom finalen Versagen aller staatlichen Institutionen und der totalen Anarchie).

Wohl aber darf derselbe Privatmann in Notwehr- oder Notstandsituationen seiner ihm zur Verfügung stehenden Mittel bedienen, um besagte und gesetzlich beschriebene Situation von sich oder Anderen (Nothilfe) abzuwenden.

Es sind für mich einfach zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Und aus meinem Notwehrrecht leite ich keine Ermächtigung zur Herstellung öffentlicher Ordnung ab, oder zur Durchsetzung weiterer Gesetze.

So, nun bin ich bereit zur Schlachtung.

Geschrieben
Na ja, man wollte die im Sinne der NS-Ideologie "richtig Gesinnten" bewaffnen. Nicht mehr.

Entsprechend könnte man auch argumentieren, die DDR (und sonstige totalitäre Regime) hätten "das Volk bewaffnet".

Klar, im Sinne von Betriebskampfgruppen, Parteiorganisationen usw. schon...

Nur - mit einem liberalen, demokratisch-republikanischen Waffenrecht (wie wir es wollen) hat das gar nichts zu tun.

Gruß,

karlyman

Eine Losung von DDR-Zeiten: "Die Partei hat immer Recht"

Die BKG und die Parteileute standen ja auch unter der Partei.

Gruß Flogni

Geschrieben
Der SB hatte Recht (zum größten Teil).

In D muss für die Genehmigung (diese ist vorher einzuholen wie du ja erfahren hast) zum PS die Person benannt werden. Dann wird durch die zuständige Behörde eine Gefährdungsanalyse erhoben, an der LKA und BKA eteiligt werden. Erst wenn diese ihr OK geben, darf der PS aufgenommen werden.

Die Krux ist, dass bei einer entsprechend positiven Gefährdungsanalyse die Schutzperson automatisch von Staat geschützt werden muss (meist).

Damit ist dem PS bis auf wenigs Ausnahmen der Boden entzogen. Wenn man dann liest wer alles "bewaffnten" PS bekommt wenn er sich irgendwo bewegt - mal hinschuaen. Wenn es erkenbar keine Polizeibeamten sind, besteht die Bewaffnung sehr wahrscheinlich aus einem Gaser i.V. "kleinem WS".

Sehr vieles ist nur eine Frage der DArstellung. Ich bezweifele, dass die entsprechenden SP`s sich vorher von der Bewaffnung die sie bezahlen selbst überzeugt haben.

Hintergrund dürfte klar sein: Jeder er einen WS haben will, eröffnet ein Gewerbe nach § 28 WaffG i.V. § 34 GeWO, benennt als SP einen Bekannten welcher ihm einen Auftrag erteilt. Und los geht`s (eben nict).

Ich konstruiere mal einen Fall:

Ein Unternehmer hat eine türkische Freundin. Der Familie der Freundin passt der Umgang nicht, es kommt an einem Freitagabend zur Androhung eines Ehrenmordes. Die Polizei wird eingeschaltet, sieht sich aber außerstande für einen Schutz zu sorgen. Der Unternehmer wendet sich an einen Wachdienst. Dieser erklärt, daß er

a) am Wochenende sowieso nichts machen kann, da der SB nicht mehr zu erreichen ist, und

B) das LKA und BKA den Vorgang erst mal prüfen muß, ob die Bedrohung tatsächlich gegeben ist.

Man solle sich in einer Woche noch mal melden, ob es eine Entscheidung gibt. (Wenn die Freundin bis dahin noch lebt.)

Wer wird hier geschützt ? Die bedrohte Person ? Die Täter ? Die Allgemeinheit ?

Auf Bedrohungen sollten Reaktionen/Schutzmaßnahmen möglich sein.

Bezüglich PS mit kleinem Waffenschein: Wachfirmen ist es seitens der BGV C7 und der Bewachungsverordnung untersagt , Gaspistolen im Dienst zu tragen.

Das obige Argument mit dem WS und Gewerbe ist zu kurz gesprungen:

Er muß zunächst das Gewerbe beantragen (Zulassung nach § 34a GewO). Hierzu sind umfangreiche Überprüfungen (Nachweis Haftpflichtversicherung, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bundeszentralregister etc. erforderlich. )

Dann hat er das Gewerbe, muß die Haftpflichtversicherung bezahlen, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaft etc.

Wenn er dann nur einen Auftrag nachweisen kann, und der noch unbezahlt (sein Nachbar) dann wird der Waffenschein ganz schnell wieder weg sein.

Andersrum:

Ein ehemaliges Mitglied der GSG9 macht sich im Personenschutz selbstständig. Er ist mit Sicherheit top ausgebildet und weiß was er tut. Sollte man diesem wirklich alle rechtlichen Knüppel in den Weg werfen um so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben ? Wie zuverlässig soll denn ein Antragsteller noch sein ?

Geschrieben

Noch eine Anmerkung:

Früher hat man Privatpersonen (reisende Juweliere etc.) den Waffenschein mit dem Argument verweigert, daß sie sich für den Bedarfsfall einen Wachdienst engagieren können, der den Transport durchführt.

Nachdem diesen nun auch die Möglichkeiten nach und nach genommen werden, können die Privatpersonen mit Hinweis darauf den Waffenschein wieder selber beantragen ?

Es wird immer ein Scheibchen mehr abgeschnitten. Regt sich keiner auf, wird die nächste Scheibe abgeschnitten. Auf einmal ist das Brot weg und man fragt sich: "Wer hat das zugelassen?"

Geschrieben

@ Rover:

Da bin ich ganz bei Dir/Ihnen - auch wenn ich auf der anderen Seite Verständnis dafür habe, das "der Staat" den Einzelfall gern prüfen möchte, um die massenweise Verbreitung von waffentragenden Mitmenschen zu vermeiden! Wenn die Behörden wirklich nur eine Woche bräuchten, könnte man wohl erwarten, das die beiden frisch verliebten sich eine Woche nach Paris (oder ins, der Familie der Holden, unbekannte Wochenendhaus) verziehen, statt mitten in der Fußgängerzone eine Schießerei zu riskieren.....

Da die Behörden aber wohl etwas länger brauchen, um zu prüfen ob da jemand nur versucht mit Hilfe eines gefaketen Drohbriefes einen Waffenschein zu ergattern, verstehe ich das dies nicht gerade lustig für wirklich Betroffene ist!

Geschrieben
Das Gericht schließt nur aus daß eine Waffe mit dem alleinigem Ziel der Selbstverteidigung erworben wird und die Selbstverteidigung als Bedürfnis angeben wird.

so sehe ich es auch!

keine Panik also!

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