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IGNORED

WBK zurück oder nicht?


chriss2505

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

hab da mal eine frage wegen der Waffenbesitzkarte.

Ich habe 1989 die Sachkundeprüfung gemacht und die gelbe Karte erhalten.

1990 werde mir der Führerschein entzogen und natürlich auch die WBK.

Habe dann 5 Jahre Sperre bekommen. Danach habe ich sie nicht mehr beantragt.

Im Jahr 2000 wurde mir noch einmal der Schein genommen.

Seitdem ist nichts mehr passiert.

Seit einem halben Jahr bin ich jetzt bei einem Reservistenverein und würde gerne meine WBK wieder beantragen, weil ich mir gerne ein KK-Matchbüchse zulegen möchte.

Hab ich eine chance oder kann ich es gleich vergessen?

Bin um jeden Rat dankbar

Mfg

Chriss2505

Geschrieben
Hallo,

hab da mal eine frage wegen der Waffenbesitzkarte.

Ich habe 1989 die Sachkundeprüfung gemacht und die gelbe Karte erhalten.

1990 werde mir der Führerschein entzogen und natürlich auch die WBK.

Habe dann 5 Jahre Sperre bekommen. Danach habe ich sie nicht mehr beantragt.

Im Jahr 2000 wurde mir noch einmal der Schein genommen.

Seitdem ist nichts mehr passiert.

Seit einem halben Jahr bin ich jetzt bei einem Reservistenverein und würde gerne meine WBK wieder beantragen, weil ich mir gerne ein KK-Matchbüchse zulegen möchte.

Hab ich eine chance oder kann ich es gleich vergessen?

Bin um jeden Rat dankbar

Mfg

Chriss2505

Sprich mit DEINEM zuständigen SB..........kommt immer darauf an, WARUM die pappe weg war----bei 2x Alk wirds imho eng!

Geschrieben

Es wäre interresant zu wissen, wegen was, und für wie lange Du den Führerschein weg hattest. Es macht ja schon einen Unterschied, ob Du versehentlich bei Rot über die Ampel gefahren bist, oder Du mit 3,0 Promille unterwegs warst....

Aber eigentlich, hat HornerArms es schon richtig gesagt. Frag bei Deiner Behörde nach. Die werden Dir sagen, wie die Chancen stehen, und ob sie evtl. eine MPU möchten.

Geschrieben

Im Zweifelsfall kleiner Waffenschein beantragen. Wird dieser ausgestellt, sollte auch Zuverlässigkeit für eine WBK bestehen. Allerdings kostet dieser "Test" 50 €.

Geschrieben
Hallo,

hab da mal eine frage wegen der Waffenbesitzkarte.

Ich habe 1989 die Sachkundeprüfung gemacht und die gelbe Karte erhalten.

1990 werde mir der Führerschein entzogen und natürlich auch die WBK.

Habe dann 5 Jahre Sperre bekommen. Danach habe ich sie nicht mehr beantragt.

Im Jahr 2000 wurde mir noch einmal der Schein genommen.

Mfg

Chriss2505

Hallo Chriss2505,

ohne nähere Kenntnis der Hintergründe (warum der "Schein" entzogen wurde) kann Dir niemand konkrete Auskünfte erteilen. Wenn Du mit "offenen Karten" spielst, sieht die Sache schon wieder anders aus.

MfG

Pirol2

Geschrieben

10 Jahre ab dem Tag der letzten Verurteilung müssen in Land gehen. Versuchs 2010 nochmal, da wirds wenn du Glück hast dann nur noch ne MPU geben.

--> 1x 60 Tagessätze oder 2x 20 Tagessätze = 10 Jahre Wartezeit.

Siehe auch HIER --> (1) und (2)

Geschrieben
ohne nähere Kenntnis der Hintergründe (warum der "Schein" entzogen wurde) kann Dir niemand konkrete Auskünfte erteilen. Wenn Du mit "offenen Karten" spielst, sieht die Sache schon wieder anders aus.

selbst mit Kenntnis wird Dir hier niemand konkrete Auskünfte geben können, das kann eben nur die zuständige Behörde, nachdem man fünf Jahre Sperre eigentlich nur mit Alk oder Dope bekommen kann und ein Schein auch ein zweites mal nicht wegen eines Rotlichts entzogen wird schaut es eher schlecht aus.

Karl

Geschrieben

Mal eine dumme Frage:

Was hat eigentlich der Verlust des "Führer"scheines (dürft ihr so ein Wort überhaupt benutzen; solltet ihr nicht Autolizenz sagen müssen :-)

Im Ernst, was hat das mit dem Waffenbesitz zu tun?

Bei Drogen oder Alkoholdelikt versteh ich das ja, aber nur bei Wiederholungen.

Verlust der Fahrlizenz und Waffen weg, oder wie?

Was sind denn das für Regelungen bei euch?

Also wenn ich als Deutscher ein Joghurt klaue, dann darf ich nie wieder Emmentaler kaufen?

Oder wenn ich als Deutscher einen Kaugummi auf die Strasse spucke, dann darf ich nie wieder Vollkornbrot essen?

Sorry, aber seit wann sind Birnen und Äpfel das selbe?

Worauf gründet denn so ein Schwachsinn, und wer ersinnt so etwas krankes?

Geschrieben

Nach deutschem Recht ( Waffengesetz) muss beim Waffenerwerber/-besitzer eine gewisse "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung" vorhanden sein. Fehlt dieses/Fehlen diese, bzw. gehen aus irgendwelchen Gründen (z.B. auch ab bestimmtem Strafmaß nach Verurteilungen wegen Alkohol im Straßenverkehr) "verloren", dann ist auch Schluß mit den Waffen. Dürfte in der Schweiz nicht anders sein oder ?

gruß alzi

Geschrieben
selbst mit Kenntnis wird Dir hier niemand konkrete Auskünfte geben können, das kann eben nur die zuständige Behörde, nachdem man fünf Jahre Sperre eigentlich nur mit Alk oder Dope bekommen kann und ein Schein auch ein zweites mal nicht wegen eines Rotlichts entzogen wird schaut es eher schlecht aus.

Karl

Hallo Karl,

das sehe ich aber anders. Lass´ uns doch einmal abwarten.

MfG

Pirol2

Geschrieben
Mal eine dumme Frage:

Was hat eigentlich der Verlust des "Führer"scheines (dürft ihr so ein Wort überhaupt benutzen; solltet ihr nicht Autolizenz sagen müssen :-)

Im Ernst, was hat das mit dem Waffenbesitz zu tun?

Bei Drogen oder Alkoholdelikt versteh ich das ja, aber nur bei Wiederholungen.

Verlust der Fahrlizenz und Waffen weg, oder wie?

Was sind denn das für Regelungen bei euch?

Also wenn ich als Deutscher ein Joghurt klaue, dann darf ich nie wieder Emmentaler kaufen?

Oder wenn ich als Deutscher einen Kaugummi auf die Strasse spucke, dann darf ich nie wieder Vollkornbrot essen?

Sorry, aber seit wann sind Birnen und Äpfel das selbe?

Worauf gründet denn so ein Schwachsinn, und wer ersinnt so etwas krankes?

Willst du in Jokers dümmliche Fußstapfen treten und alles was Deutsch ist oder aus Deutschland kommt schlecht machen? Oder willst du einfach nur so die deutschen provozieren?

Wenn dir nicht selbst einfallen kann, warum jemand der wegen Saufen und Fahren oder sonstigen Gesetzesverstößen den Führerschein wiederholt weg hat oder rechtskräftig verurteilt wurde nicht zuverlässig sein kann, tust du mir leid!

Geschrieben
Willst du in Jokers dümmliche Fußstapfen treten und alles was Deutsch ist oder aus Deutschland kommt schlecht machen? Oder willst du einfach nur so die deutschen provozieren?

Wenn dir nicht selbst einfallen kann, warum jemand der wegen Saufen und Fahren oder sonstigen Gesetzesverstößen den Führerschein wiederholt weg hat oder rechtskräftig verurteilt wurde nicht zuverlässig sein kann, tust du mir leid!

@ Lusumi

PE90, Joker und Metcalfe sind auch im schweizer forum mir Ihren ausländerfeindlichen PArolen unterwegs.

Ich würd sie einfach rauswerfen, sowas hat hier nix verloren.

In der Schweiz wohnen anscheinend auch ne Menge Idioten

Grüße

Frank

Geschrieben

Das ist ja unglaublich was hier gepostet wird.

Das sind keine ausländerfeindliche Parolen.

Ich verstehe nur das Deutsche Recht nicht, und wollte es erklärt haben.

Wir haben einfach einen anderen; freieren Humor.

Frage mich jetzt wirklich was hier und wer hier Ausländerfeind ist?

Ich übersehe Eurer beiden "Meinungen" einfach geflissentlich.

Geschrieben
Nach deutschem Recht ( Waffengesetz) muss beim Waffenerwerber/-besitzer eine gewisse "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung" vorhanden sein. Fehlt dieses/Fehlen diese, bzw. gehen aus irgendwelchen Gründen (z.B. auch ab bestimmtem Strafmaß nach Verurteilungen wegen Alkohol im Straßenverkehr) "verloren", dann ist auch Schluß mit den Waffen. Dürfte in der Schweiz nicht anders sein oder ?

gruß alzi

Vielen Dank für Deine Ausführungen.

Also ist alles an Bedingungen geknüpft, wie sich derjenige gibt?

Ist bei uns ähnlich, aber nicht so scharf wie bei Euch.

Hier muss schon ein Drogendelikt, ein Verbrechen, oder ein schwerwiegender Fall vorhanden sein im Bezug auf Waffenbesitz.

Der Führerschein kann weg sein, aber die Waffen dürfen behalten werden.

Diese Zuverlässigkeitssache gibt es bei uns nicht. Aber es gelten andere Regeln zum Erwerb von Waffen.

Geschrieben
Hier muss schon ein Drogendelikt, ein Verbrechen, oder ein schwerwiegender Fall vorhanden sein im Bezug auf Waffenbesitz.

Besoffen Auto zu fahren ist in Deutschland (und in allen anderen Ländern auch) eine ernstzunehmende Straftat. Im Strafgesetzbuch ist sie im Abschnitt "Gemeingefährliche Straftaten" aufgeführt. Das sagt wohl genug.

Geschrieben
Vielen Dank für Deine Ausführungen.

Also ist alles an Bedingungen geknüpft, wie sich derjenige gibt?

Ist bei uns ähnlich, aber nicht so scharf wie bei Euch.

Hier muss schon ein Drogendelikt, ein Verbrechen, oder ein schwerwiegender Fall vorhanden sein im Bezug auf Waffenbesitz.

Der Führerschein kann weg sein, aber die Waffen dürfen behalten werden.

Diese Zuverlässigkeitssache gibt es bei uns nicht. Aber es gelten andere Regeln zum Erwerb von Waffen.

PE90,

ja, andere Länder, andere Sitten und Gesetze. Wenn Du sehen willst, was uns in der Schweiz bei einem Zustandekommen der Anti-Waffen Initative und Annahme derselbigen blühen könnte, dann empfehle ich Dir fleissiges Mitlesen im Waffenrecht-Unterforum. Es bringt aber nichts, wenn Du dauernd Sprüche ablässt, wie in diesem und anderen Threads. Klar, vielleicht sind die jeweils gar nicht so gmeint, aber wir beide wissen, dass Hochdeutsch nicht unsere Muttersprache ist und wir uns daher vielleicht auch nicht immer geschickt ausdrücken. Die meisten User aus Deutschland hier wissen inzwischen zur Genüge, dass ihr Waffenrecht viel mühsamer ist als das unsrige. Es bringt niemanden was, auf diesem Aspekt als Schweizer dauernd rumzureiten.

Weisst Du, ich bin seit einiger Zeit hier auf WO, manchmal ein bisschen mehr aktiv, manchmal ein bisschen weniger. Leider gibt es in der Schweiz kein nennenswertes deutschsprachiges Foum und hier ist soviel Fachwissen vorhanden. Ich fände es schade, wenn hier alte gegenseitige Vorurteile zum Nachteil aller immer und immer wieder zementiert würden

Und nein, ich bin weder Mod, noch Oberlehrer, aber ich finde, die Stimmung dürfte wieder ein wenig angenehmer werden. Dazu können wir alle beitragen, auch Frank

Grüsse

Markus

Geschrieben
@ Lusumi

PE90, Joker und Metcalfe sind auch im schweizer forum mir Ihren ausländerfeindlichen PArolen unterwegs.

Naja, den Joker habe ich deswegen schon länger auf der Ignore-Liste.

Bei den anderen ist es mir bisher noch nicht so arg aufgefallen... deswegen hier meine Verwunderung darüber und die Nachfrage.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Naja, den Joker habe ich deswegen schon länger auf der Ignore-Liste.

Bei den anderen ist es mir bisher noch nicht so arg aufgefallen... deswegen hier meine Verwunderung darüber und die Nachfrage.

Joker ist mir bisher nicht unangenehm aufgefallen.

Bei PE90 habe ich manchmal das Gefühl, daß er gern mit dem liberalen Waffenrecht in CH provoziert.

Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit erkenne ich aber bei keinem.

Was mir dabei immer wieder durch den Kopf geht ist:

Durch Schengen, die Anbiederung an die EU und ideologisierte Dumpfbacken in den Schlüsselpositionen werden die Schweizer nicht mehr lange diese Freiheiten genießen können. Und das betrifft nicht nur das Waffenrecht. Alles eine Frage der (kurzen) Zeit.

Schade eigentlich. Ich habe die Schweiz immer als stabiles, neutrales und zuverlässiges (allein schon das Bankwesen) Land betrachtet. Das alles wird mit Annäherung an die EU zunichte gemacht und irgendwann wird PE90 dann davon schwärmen können, wie schön es früher war.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

Geschrieben
Es bringt aber nichts, wenn Du dauernd Sprüche ablässt, wie in diesem und anderen Threads. Klar, vielleicht sind die jeweils gar nicht so gmeint, aber wir beide wissen, dass Hochdeutsch nicht unsere Muttersprache ist und wir uns daher vielleicht auch nicht immer geschickt ausdrücken. Die meisten User aus Deutschland hier wissen inzwischen zur Genüge, dass ihr Waffenrecht viel mühsamer ist als das unsrige. Es bringt niemanden was, auf diesem Aspekt als Schweizer dauernd rumzureiten.

Respekt Markus :appl:

Das ist einer der besten Beiträge die ich seit langer Zeit aus schweizer Feder gesehen habe !

Es gibt sicherlich keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen Schweizer Kameraden , aber es ist ätzend , zur selben Problematik

von deutschen Behörden malträtiert und von Schweizern verspottet zu werden :angry2:

Es ist sicherlich kein Sprachproblem , die habt Ihr ganz gut drauf , zumindest solange Ihr sie schreibt :D

sondern einfach eine Frage des Taktes .

In Eurem Land gibt es auch nicht nur gute , logische und vernünftige Gesetze und auch Ihr müßt damit leben und fertigwerden .

Dabei würde Euch unser Spott auch nicht helfen .

Angesichts der Finanzkrise , der schweizer Probleme mit deren Folgen (siehe Island - das plötzlich seine EU Vorbehalte aufgibt)

dem Schengenbeitritt und seinen praktischen Auswirkungen , stärker werdenden Bestrebungen i.S. Waffenrecht bei Euch ,

also da scheint mir bei schweizer Waffenbesitzern eher eine Sorge vor der Zukunft angebracht , als ständiges Herumhacken auf unseren

Gesetzen , Zwängen und Beschränkungen .

WIR sind die allerletzten , die das wollen :rolleyes:

@ GoH

Wir nehmen es wie es kommt , oder auch nicht .

Ist doch auch nur ein süddeutscher Dialekt mit ein paar Eigenheiten .

Gast God of Hellfire
Geschrieben
@ GoH

Wir nehmen es wie es kommt , oder auch nicht .

Ist doch auch nur ein süddeutscher Dialekt mit ein paar Eigenheiten .

Danke.

Ich wollte nicht etwas evtl. falsches hineininterpretieren.

Außerdem macht mir auch so mancher süddeutsche Dialekt gewisse Schwierigkeiten ihn zu verstehen.

Ich kannte mal einen 70jährigen Franken mit Bronchienproblemen. Wenn der was sagte habe ich immer nur höflich gelächelt und genickt. Ich hätte ihn aber auch sehr wahrscheinlich nicht verstanden wenn er auf Hochdeutsch gekeucht hätte. :rotfl2:

Edit:

+n

Geschrieben
Ich hätte ihn aber auch sehr wahrscheinlich nicht verstanden wenn er auf Hochdeutsch gekeucht hätte. :rotfl2:

Bekanntermaßen können wir ja auch ALLES -

außer Hochdeutsch ,

was uns wiederum in verwandschaftliche Nähe zu unseren Schweizer Freunden rückt .

Geschrieben

Schön dass wir darüber geredet haben. Was hat das Ganze jetzt mit der Frage des Threaderöffners zu tun?

BTT:

@chriss: Willkommen im Forum. [...]

Was Dein Anliegen angeht: ich bin zwar kein Jurist, aber 2x den Führerschein weg ist ein Grund für die so genannte "Regelunzuverlässigkeit". Ob Du deine WBK wieder bekommst, liegt hier im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Am Besten hingehen, Fall schildern und dessen Antwort als Verbindlich ansehen.

Das ist die einzig sinnvolle Lösung. Kein "was wäre wenn", kein "vielleicht", kein "eventuell". Hingehen, Frage stellen, Antwort akzeptieren.

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