Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnis-Wahrung?


Martin08

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute

Folgende Situation:

- Schütze ist Mitglied in einem Verein und dieser gehört einem Verband an.

- Ebenfalls hat Schütze über diesen Verein/Verband mehrere Waffen beantragt.

- Nun verlässt der Schütze den Verein nach langjähriger Mitgliedschaft. (Beim Verband gibts keine Einzelmitgliedschaften)

- Schütze ist seit ein paar Jahren Mitglied in einem anderen Verband und auch Verein

Wie schaut es nun mit den Waffen aus die über den alten Verband beantragt wurden?

Verfällt das Bedürfnis?

Die Waffen können aber weiterhin im anderen Verband Verwendung finden, da dort in der Sportordnung in verschiedenen Disziplinen zugelassen.

Also müsste doch das Bedürfnis wieder gewahrt sein.

Gehe ich richtig meiner Annahme?

Danke für Eure Hilfe!

Geschrieben

du schreibst doch selbst dass der schütze weiterhin mitglied in einem verein und auch in einem verband ist!

der schütze hat ein bedürfnis, und das unabhängig davon in welchem verein und in welchem verband er mitglied ist.

also wo ist das problem? es gibt keins!

nicht die leute auf dumme ideen bringen und vereinsgebundene bedürfnisse einführen wollen..... :acute:

gruß alzi

Geschrieben

Ich will gar nichts einführen, mein Gedanke war auch, dass es weiterhin kein Problem gibt. Aber was heißt es schon, wenn "Ich" das "nur" denke ;)

Man dachte halt mal drüber nach, weil das Bedürfnis ja von einem Verband auf eine ganz spezielle Disziplin ausgestellt wurde.

Aber wenns denn so ist, passts ja. Wunderbar....

Geschrieben
Also müsste doch das Bedürfnis wieder gewahrt sein.

ja, dürfte kein Problem werden.....aber, nicht erschrecken.

-------->Der ex-Verein meldet in der Regel zum Jahresende den Austritt der Behörde, die schreibt ggf. den Schützen an...aber alles kein Drama. Nachweis über weitere Mitgliedschaft abgeben, dann ist es gut!

Geschrieben

sind die Waffen und damit die Bedürfnisse nicht an die Sportordnung der Verbände gebunden??????

Schütze ist seit ein paar Jahren Mitglied in einem anderen Verband und auch Verein

so viel ich weis ist das so und damit vorsicht mit der Aussage das da kein Problem ist.

wenn also die Sportordnung des "neuen" Verbandes eine Waffe des "alten" Verbandes nicht vorsieht ist das Bedürfnis weg...

das ganze gilt aber nur für gelb alt und grün.

bei gelb neu gibt es ja ausdrücklich die Regel das auch Waffen gekauft werden können die in den Sportordnungen

anderer Verbände vorgesehen sind.

genau diesen Fall haben wir nämlich bei uns im Verein gehabt und der Schütze war gut beraten wieder in den betreffenden

Verband ein zu treten...............

just my 2 cents

Geschrieben
Die Waffen können aber weiterhin im anderen Verband Verwendung finden, da dort in der Sportordnung in verschiedenen Disziplinen zugelassen.

dann ist es imho kein Problem.wenn der Wechsel von BDMP <---> BDS oder andersrum........ BDS/BDMP und SL und dann Wechsel in DSB ist ggf. kritisch

Geschrieben
dann ist es imho kein Problem.wenn der Wechsel von BDMP <---> BDS oder andersrum........ BDS/BDMP und SL und dann Wechsel in DSB ist ggf. kritisch

So kritisch wäre es in diesem Fall bestimmt aber auch nicht was den DSB angeht, wenn es denn mit den Bedütfnissen auf grün so wäre. Würde wohl hauptsächlich einige SuperMagnum Kurzwaffen betreffen, wenn man nicht gerade im Osten wohnt. Die Halbautomaten lang, die ja beim West-DSB nicht (gerne) befürwortet werden, dürfen doch (meines Wissens) auch laut DSB Sportordnung geschossen werden. Wenn auch immer nur mit einer Patrone im Lager/ Magazin.

Geschrieben
sind die Waffen und damit die Bedürfnisse nicht an die Sportordnung der Verbände gebunden??????

so viel ich weis ist das so und damit vorsicht mit der Aussage das da kein Problem ist.

wenn also die Sportordnung des "neuen" Verbandes eine Waffe des "alten" Verbandes nicht vorsieht ist das Bedürfnis weg...

das ganze gilt aber nur für gelb alt und grün.

bei gelb neu gibt es ja ausdrücklich die Regel das auch Waffen gekauft werden können die in den Sportordnungen

anderer Verbände vorgesehen sind.

genau diesen Fall haben wir nämlich bei uns im Verein gehabt und der Schütze war gut beraten wieder in den betreffenden

Verband ein zu treten...............

just my 2 cents

Genau so war eben mein Denken auch.

Die Waffen ansich können alle im neuen Verband Verwendung finden. Ist nichts dabei, was nicht verwendet werden könnte.

Handelt sich auch hauptsächlich um Waffen die auf Grün u. alte Gelbe sind.

Geschrieben

Kennt denn einer einen Fall, bei dem jemand wirklich eine Waffe wegen Verbandswechsel abgeben musste?

Wie oben schon geschrieben, beim Wechsel zwischen BDMP und BDS sollte es ohnehin kein Problem sein. Und für den Notfall, der BDMP bietet auch die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft an. ( der BDS soweit ich weiß nicht in jedem LV)

Geschrieben

Hey Leute, ich dachte ich hänge hier mal ne Frage an, die einigermaßen zum Thema passt.

Ich werde nächsten Januar mein Bedürfnis für eine KK-KW und die "gelbe" bei meinem BDS-Verein beantragen (und hoffentlich auch bekommen ;)).

Wenn ich dann mit meinen Waffen (abundzu) bei meinem DSB-Verein schieße (der Stand hat seit wenigen Wochen BDS-Zulassung), kann ich diese Termine in ein zweites Schießbuch eintragen und damit die Anzahl meiner Schießtermine erhöhen?

Und wenn ja, kann ich dann irgendwann eine Waffe über den BDS beantragen, die ich nicht auf dem Stand meines BDS-Vereines, sondern nur auf dem Stand meines DSB-Vereines schießen kann? Als Beispiel wäre hier eine VRF zu nennen.

Edit: 1 inhaltlicher und 1 Rechtschreibfehler.

Geschrieben
... bei meinem DSB-Verein schieße (der Stand hat seit wenigen Wochen BDS-Zulassung),

Wass'n Das ?

Nö, kein Problem von rechtlicher Seite, Mehr Termine sind auch belegbar, warum auch nicht ?

Aber: Was sagen die DSB-Jungs, wenn Du Flinte Mehrdistanz auf Ihrem Stand machst ? Gibt's dafür auch ne Unterschrift ? Tät' mich mal interessieren.

Geschrieben

Vielleicht war der Stand von der Behörde nur für bestimmte Disziplinen zugelassen. In der Zulassung des Standes in meinem Verein steht zugelassen für DSB Nummern x, y, z sowie für Funktionsprüfung der Waffen von Disziplin x2, y2 und z2. Die Funktionsprüfung ist für 100m Disziplinen, wir haben aber nur 50m. Aufgrund dieser Zulassung darf auf unserem Stand leider keine Disziplin eines anderen Verbandes geschossen werden. Der Sachverständigen hat nur 4000 Joule festgelegt, den Rest wollte das Amt haben.

Geschrieben

Ok, mal zur Erläuterung: Mein Wissenstand ist folgender:

Auf dem Stand bei mienm DSB-Verein durften bislang nur DSB-Disziplinen (bzw. die dafür zugelassenen Waffen) geschossen werden.

Nun hat unsere Pistolenabteilung (JA, genau die, weswegen ich in den BDS engetreten bin) gemerkt, dass diese Disziplinen keinen hinter dem Ofen hervorlocken. Also wurde -so hat man es mir und auch anderen gesagt- eine Zulassung für das Schießen von BDS-Disziplinen (Waffen) für den Stand beantragt/bekommen. Deshalb darf nun bei uns u.a. "Fallplatte" (Anlage ist schon bestellt) und "Speed" geschossen werden (kein MD). Diesen Montag war ich nach langer Zeit mal wieder bei unseren Pistolenschützen und das hat sich gelohnt. Der Leiter der Pistolensparte hatte seine (auf Jagdschein gekaufte und selber noch nie geschossenen) 2 VRF's mitgebracht und wir haben erstmals Speed mit VRF auf 25m geschossen, hat allen viel Freude bereitet.

Daher könnte ich nächstes Jahr dort auch abundzu mit meinen Waffen aufkreuzen und Speed, Fallplatte oder ganz normal Präzi schießen und bekäme dafür natürlich auch ne Unterschrift im Schießbuch. Nun ist der Verein an sich aber dem DSB angehörig, also darüber keine Befürwortung für die o.g. Diszi's.

Wenn ich also auf die Idee käme mir (z.B. ende nächsten Jahres) eine VRF zuzulegen, müsste das über meinen BDS-Verein laufen, der aber keine Nutzungsvereinbarung für einen Satnd hat, auf dem man mit einer VRF schießen kann.

Deshalb meine Frage: Kann ich die Waffe trotzdem beim BDS-Verein beatragen, wenn ich nachweise, dass ich diese bei meinem DSB-Verein auf dem Stand schießen kann?

Geschrieben
Deshalb meine Frage: Kann ich die Waffe trotzdem beim BDS-Verein beatragen, wenn ich nachweise, dass ich diese bei meinem DSB-Verein auf dem Stand schießen kann?

Im Antrag des LV4 steht:

- Der Verein verfügt über einen eigenen Schießstand

oder

- geregelte Nutzungsmöglichkeiten eines Schießstandes (Mietvertrag beifügen oder Einzelnutzungsnachweise)

für die Nutzung der beantragten Waffe nach Art, Kaliber und Disziplin gem. Sporthandbuch des BDS.

Mach Dich halt bei Deinem LV schlau :gutidee:

Jürgen

Geschrieben

Für ein Weiterbestehen der Besitz Bedürfnisse gibt es überhaupt nur ZWEI Forderungen :

Der Schütze muß einem Verein eines anerkannten Verbandes angehören .

Die Waffen müssen gemäß Sportordnung irgendeines anerkannten Verbandes sportlich nutzbar sein !

Die Idee , Besitz-Bedürfnisse

(Einzelbedürfnisbestätigung zum Erwerb einer Waffe ist etwas anderes!)

an die Sportordnungen des eigenen Verbandes zu koppeln , war vor der letzten Änderung im Frühjahr d.J. angedacht ,

wurde aber ausdrücklich verworfen .

Kann man alles in der damaligen Diskussion und den Entwürfen nachverfolgen.

Gruß

Gottfried

Geschrieben
....

- geregelte Nutzungsmöglichkeiten eines Schießstandes (Mietvertrag beifügen oder Einzelnutzungsnachweise)

für die Nutzung der beantragten Waffe nach Art, Kaliber und Disziplin gem. Sporthandbuch des BDS.[/b]

....

Vielen Dank!! :s75:

Dann werd ich jetzt schonmal damit beginnen, bei meinem DSB-Verein ebenfalls ein Schießbuch zu führen.

Geschrieben
(Einzelbedürfnisbestätigung zum Erwerb einer Waffe ist etwas anderes!)

Ist es nicht eine Einzelbedürfnisbestätigung, wenn die Waffe für eine ganz bestimmte Disziplin beantrag wurde?

Oder wie meinst Du das?

Geschrieben
Ist es nicht eine Einzelbedürfnisbestätigung, wenn die Waffe für eine ganz bestimmte Disziplin beantrag wurde?

Oder wie meinst Du das?

BESITZ allein ist unabhängig davon , wer ursprünglich das Bedürfnis bestätigte .

Beispiel :

Der DSB kann kein Erwerbs Bedürfnis für einen .223 HA bestätigen.

Hast Du aber früber vom BDS einen .223 HA bestätigt bekommen

und wechselst jetzt in den DSB , dann besteht Deine Berechtigung zum Besitz weiter ,

weil es sich um eine Waffe handelt , für die es in anderen anerkannten Verbänden

Diszipline gibt .

Hoffe , ich konnte helfen.

Gruß

Gottfried

Geschrieben

:acute: hola amigos,

auch wenn man ein Verein/Verband verlässt, und dieser macht die von WaffG geforderte Meldung an die Behörde, muss man seine Waffen NICHT abgeben/verkaufen...

die Behörde will nur die Bestätigung haben dass man noch weiter sportlich Schiesst, leicht zu belegen wenn man als Gastschütze die Trainingstermine im Schießbuch

bestätigt bekommt (vom Schiessstandbetreiber bzw. der Schiessaufsicht), auch der Munierwerb bleibt dabei bestehen.

Man muss nicht mal in einen anderen Verein/Verband eintreten, und wegen der Versicherung: auf dem meisten Schiessständen ist man automatisch, durch bezahlen der Gastgebühr, versichert.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.