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IGNORED

EWB-Nachweis bei egun


OnkelKarl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da ja bei egun scheinbar einige (oder ein paar) schwarze Schafe rumlaufen, würde ich mal wissen, wie ihr euch die EWB nachweisen lasst.

WBK-Kopie mit Ausweiskopie postalisch vorab? Beglaubigt oder nicht ? Eigenhändiger Versand ?

Oder gleich nur im Original und persönlich.

Email.... ??

Bin da ehrlich skeptisch bei diesem egun.

Geschrieben

Der Anruf ist gut.

Aber Kopie und Scan...? Da ist ja Tür und Tor für Betrüger und Fälscher geöffnet. So eine Kopie kann wirklich jeder fälschen!

Geschrieben
Der Anruf ist gut.

Aber Kopie und Scan...? Da ist ja Tür und Tor für Betrüger und Fälscher geöffnet. So eine Kopie kann wirklich jeder fälschen!

Dann hast Du noch nie eine WHE gesehen,..... und die wird wahrlich nur via email verschickt.

Geschrieben
Was willst Du hier mit der WHE?

Es ist dir Rede von WBK-Kopie.

Thema verfehlt, setzten, SECHS!

Es geht um das Fälschen selbiger.

Wenn Du meinst ne WBK sei einfach mit einscannen und bearbeiten, dann brauchst Du für die WHE nur nen PC und Drucker,.....

Geschrieben

Hallo,ich bin bislang bei einem Verkauf nach DL so vorgegangen,der Kaeufer sendet mir vorab eine Kopie seiner EWB sowie Personalausweis je Vorder und Rueckseite per Mail zu,danach erhaelt er eine Kopie per Mail meiner EWB. Mit dieser und dem Formular E19 meldet er die Waffe bei seiner Behoerde an.So und erst nach dem der Kaeufer mir die Originale Anmeldung (E19) seiner Behoerde per Post zugesendet hat,sende ich die Waffe sowie meine Originale Anmeldung fuer diese Waffe zu.Mit der Originalen Anmeldung in DL melde ich hier in France meine Waffe ab.Nehme an das dies innerhalb Deutschland noch einfacher funktioniert.Bislang gab es keine Probleme von seitens der Behoerde aus DL sowie France.

Klaus

Geschrieben

Eingescannte Mails würde ich nie akzeptieren. Wo liegt das Problem, eine beglaubigte Kopie von Personalausweis und WBK zu verlangen ?

Beglaubigungen können öffentlich, amtlich oder notariell gemacht werden. Wer dann noch sicherer gehen will, ruft anschließend beim SB des Erwebers an.

Geschrieben

Eine Mail mit Bildern der EWB und beider Seiten vom Ausweis, sowie den Kontaktdaten der Waffen-Behörde..... Ich halte das seit Jahren so, das ist schnell und sicher!

Wenn ich was fälschen will ist auch eine beglaubigte Kopie kein Problem.....

Gruß

Hunter

Geschrieben
Wenn ich was fälschen will ist auch eine beglaubigte Kopie kein Problem.....

Korrekt, aber Du bist als Verkäufer damit noch auf der sicheren Seite. Ich weiß nicht, ob beim Akzeptieren elektronischer Mails nicht die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann.

Juristen, wo seid Ihr ? Sagt was.

Geschrieben

vielleicht hilft ein blick ins gesetz weiter - §34 waffg.

34 (1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden."

in welcher form der käufer seine berechtigung nachweist, kann der verkäufer festlegen, geregelt ist es nicht!

ich habe mir einen scan gefertigt, mit vor-und rückseite, ausweis dazu und die erreichbarkeit des zuständigen waffensachbearbeiters. per e-mail zu verschicken, reichte bislang immer.

meine original-wbk würde nur ein händler erhalten, da dieser gem. § 34(2) den verkauf (~überlassen) eintragen muss!

wenn dem privatverkäufer mein scan nebst rückfrage beim sb nicht reicht, platzt der deal eben. die original-wbk bekommt er jedenfalls nicht und die kosten für den versand einer beglaubigten kopie spare ich mir auch.

andersrum würde ich mir auch nie die mühe machen, eine original-wbk (oder beglaubigte kopie etc) zu verlangen - ich rufe in jedem fall bei dem sb des käufers an.

achso - selbstverständlich gilt dies auch, wenn ich eine waffe kaufe: ich will schließlich sichergehen, dass ich eine "legal besessene" waffe erwerbe.

grüße

Geschrieben

Eigentlich,

habe ich noch nie soviel Streß, gemacht, wie hier beschrieben. Die Regeln sind eindeutig (Aussage meines SB), beglaubigte Kopie, oder eigenhändige Übergabe. Und so hatte ich noch nie Probleme, und der Rechtslage genüge getan. Es gibt übrigens auch Behörden, die geben einem Privaten keine Auskunft ( aus Datenschutzgründen), ob er darf, oder nicht.

Und selbst bei eigenhändiger Übergabe, kann ich ja nicht mal sicher sein, ob die WBK noch gültig ist (so passiert, einem Bekannten, der eine LW verkaufte, und die WBK vom Käufer wurde schon wiederrufen, aber den Streß hat jetzt der Käufer), einzig was ich auch dazu kopiere, wenn ich was verkaufe, das ist der Personalausweis.

Und die originalen würde ich auch nie, beim Kauf einer Waffe verschicken. Die bleibt bei mir, denn was passiert, wenn die WBK verloren geht?

Geschrieben
Und die originalen würde ich auch nie, beim Kauf einer Waffe verschicken. Die bleibt bei mir, denn was passiert, wenn die WBK verloren geht?

Genau. Und was ist, wenn ich mal schießen will, und das Original ist noch irgendwo auf dem Postweg ? Dann müssen die Püster zwangsläufig im Tresor bleiben.

Geschrieben
Genau. Und was ist, wenn ich mal schießen will, und das Original ist noch irgendwo auf dem Postweg ? Dann müssen die Püster zwangsläufig im Tresor bleiben.

Quatsch!

WBK kannst Du nur mitführen wenn Du sie auch hast, liegt sie bei der Behörde, bei einem Waffenhändler etc. ist dies eben nicht möglich.

Ich war ja schon ohne Jagdschein jagen weil der Zur Verlängerung im Februar auf der UJB lag.

All das schränkt Dich aber NICHT in der Verwendung Deiner legalen Waffen ein.

Geschrieben
...All das schränkt Dich aber NICHT in der Verwendung Deiner legalen Waffen ein.

Bereitet Dir aber mehr Erklärungsaufwand, wenn Du in eine Kontrolle kommst. Ganz zu schweigen von einer Kontrolle durch einen unwissenden Polizisten (gibts denn sowas überhaupt? :rolleyes: ).

IMI

Geschrieben
All das schränkt Dich aber NICHT in der Verwendung Deiner legalen Waffen ein.

Habe ich da etwa im Waffengesetz etwas überlesen ? Personalausweis und waffenbezogene Dokumente hast Du immer mitzuführen, wenn Du die entsprechende Hardware am Mann hast.

Geschrieben
Ich war ja schon ohne Jagdschein jagen weil der Zur Verlängerung im Februar auf der UJB lag.

mit sowas wäre ich auch sehr vorsichtig! denn wenn du mit erlegtem wild kontrolliert wirst kann das ganz schnell mal als wilderei ausgelegt werden, selbst wenn der jj noch oder schon wieder gültig ist!

auch auf der jagd gilt: der jj ist immer mitzuführen!

Geschrieben
Ich lasse mir ein digi Foto vom Persi und von der WBK mailen, dann Anruf bei der Behörde.

Konrad

:icon14: Und genau so halte ich es und erwarte es auch. Wenn jemand unbedingt eine beglaubigte Kopie oder gar das Original haben will: Pech gehabt, soll er an jemand anderen verkaufen.

Aber natürlich auch hier die Ausnahme: Waffenkauf vom Händler, da geht die original WBK hin.

Geschrieben

Bei Verkauf auf eGun reicht mir ein Scan der WBK oder Jagdschein und Personalausweis und Name der zuständigen Behörde + Telefonnummer des SB

Bei Kauf auf eGun gibt es von mir Scan von WBK oder Jagdschein + Personalausweis + Behörde + Telefonnummer des SB. Eine beglaubigte Kopie von WBK oder Jagdschein verschicke ich sehr ungern, weil mit Kosten und Aufwand verbunden. In der Regeln, wem der Scan nicht reicht so sein Zeug behalten.

Wenn der SB keine Auskünfte erteilen will, soll der Käufer seinen SB darüber informieren, dass ein Verkäufer anruft und er ihm die Auskünfte gibt. Bei Telefonnummern von SB schaue ich zusätzlich im Internet nach der Telefonnummer der zuständigen Behörde und gleiche die Telefonnnummern ab.

WKB oder Jagdschein gebe ich nicht aus den Händen und verschickt werden die Papiere sowieso nicht - auch nicht auf dem Dienstweg oder an einen Büchser. Mir hat mal vier Monate eine WBK gefehlt, die auf dem Postweg von Dienststelle zu Dienstelle verschollen war - nie wieder!

Gruss

SWJ

Geschrieben
Habe ich da etwa im Waffengesetz etwas überlesen ? Personalausweis und waffenbezogene Dokumente hast Du immer mitzuführen, wenn Du die entsprechende Hardware am Mann hast.

Genau so,

steht es im Gesetz. Waffenrechtliche Erlaubnis (WBK usw.) und Personalausweis.

Wenn das nicht vorzeigbar, kann´s eine OWI werden, so gelernt und auch selbst von der kontrollierenden Fraktion gehöhrt.

Geschrieben

Wenn ich bei Egun was kaufe (Waffe oder Mun) verschicke ich auch "nur" nen Scan meiner WBK (Vorde/Rückseite), meines PA´s und gebe die Daten meiner SB weiter. Wenn das dem Verkäufer nicht genügt muss er eben an jemand anderes verkaufen.

Bislang hat das eigentlich jedem genügt-

Geschrieben
Es geht um das Fälschen selbiger.

Wenn Du meinst ne WBK sei einfach mit einscannen und bearbeiten, dann brauchst Du für die WHE nur nen PC und Drucker,.....

Vor Jahren hat Großhändler XY einen mit selbst ausgestellter WHE kräftig beliefert. :peinlich:

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