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IGNORED

Anonymer Anruf= Enteignung?


d.casull

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Hallo Zusammen!

Einen Schützenkollege aus meinem Verein hat folgendes Schicksal ereilt:

Letzten Donnerstag, so wurde mir aus erfahrenem Munde berichtet, habe das für uns zuständige Ordnungsamt einen anonymen Anruf erhalten, worin die Äußerung fiel, Jemand fühle sich durch den Waffenbesitz meines Vereinskollegen bedroht! Darauf hin sind am Freitag Morgen zwei "Sixpacks" "uniformierter Gurken" mit einer "Abordnung" vom Ordnungsamt bei Ihm vorgefahren, und haben die Waffen mit Munition incl. Nitro- Pulver, ausgenommen den Vorderladerwaffen und Schwarzpulver, da konnten sie nicht ran, konfisziert!

So, nun hat sich der arme Junge einen Fachanwalt, spezialisiert auf Waffenrecht, genommen und klagt jetzt gegen den Bescheid.

Und ich schwöre auf die Biebel- der Kerl hat nix damit zu tun, mit Sicherheit nicht!!! Aber nach der Meinung fragt ja sowiso Keiner.

Im Endeffekt hat ja auch seine "Zuverlässigkeit" darunter zu leiden, und sein Ruf.

Kann sich eventuell jemand dazu äußern, oder hat jemand damit schon mal Erfahrung gemacht?

Was haltet Ihr davon?

Der Staat hat doch nur Angst- oder nicht?... die gehen doch jedem Mückenhuster nach!

Zunächst möchte ich folgendes anmerken, was bereits auch andere user hier erwähnten:

Im Zusammenhang mit einem solchen Thema ist es nicht sonderlich klug, bzw. spricht nicht für vorrausschauendes Verhalten, die Polizeibeamten, welche die Maßnahme durchführten, mit diversen Beleidungsvokabeln zu titulieren.

Die Jungs machen auch nur ihre Arbeit, nachdem ein Auftrag "X" erteilt wurde. Würde ich persönlich einen solchen Auftrag erhalten (der Wahrheitsgehalt sei dahingestellt...), wäre mir an deren Stelle auch erst einmal ziemlich mulmig.

Wie sagte bereits Charles Bronson (Gott hab ihn selig...) in "Death Wish III" ? "Man weiß ja nie, was einem blüht..."

Auch ich habe bereits eine Hausdurchsuchung am eigenen Leib erfahren und muß selbst dabei anmerken, daß die durchführenden Kriminalbeamten (aber auch nur diese...) sich durchweg vollkommen korrekt und anständig verhalten haben !

Wer näheres hierzu wissen will, suche im RRA-thread.

Die Polizeivollzugsbeamten, die ich kennengelernt habe, sind gar nicht so "antiwaffenmäßig" gegenüber uns eingestellt, wie mancher vielleicht vermutet. Die kennen die Gefahrenpotentiale und ihre "Stammkundschaft" schon ziemlich genau...

Aber nun zu deinem "Vereinskollegen" ;)

Der Anlaß für die Maßnahme gegen deinen Kollegen erscheint mir ziemlich vage umschrieben. Wenn jemand die Erlaubnisbehörde anruft und mitteilt, er fühle sich durch den Besitz von - legalen ! - Waffen bedroht, ist dieses sein gutes Recht.

Wer verbietet mir, das Straßenverkehrsamt anzurufen und auszusagen "der (ordnungsgemäß angemeldete) Lamborghini meines Nachbarn stört mich, er ist ja sooo laut..."

Antwort wird sein: "Schön für Sie, aber es ist vollkommen im Rahmen des geltenden Rechts..."

Sorry, aber nur aufgrund dieser anonym geäußerten Behauptung wird keine Behörde eine solche Maßnahme einleiten.

Da muß wirklich schon erheblich mehr hinterstehen...

Zumindest muß der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben sein, damit ein Richter überhaupt einen Durchsuchungsbeschluß unterschreibt. Das wäre ja hier wohl nicht so gewesen, zumindest nicht nach deiner Schilderung...

Mein Tip an dich: Stelle alle Behördenschreiben bzgl. dieses angeblichen Vorfalls chronologisch in anonymisierter Form hier ein.

Sollte sich dann alles als wahr herausstellen, bin ich im Kampf gegen Behördenterror voll und ganz auf deiner Seite... :bud:

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:pro:

Zunächst möchte ich folgendes anmerken, was bereits auch andere user hier erwähnten:

Im Zusammenhang mit einem solchen Thema ist es nicht sonderlich klug, bzw. spricht nicht für vorrausschauendes Verhalten, die Polizeibeamten, welche die Maßnahme durchführten, mit diversen Beleidungsvokabeln zu titulieren.

Die Jungs machen auch nur ihre Arbeit, nachdem ein Auftrag "X" erteilt wurde. Würde ich persönlich einen solchen Auftrag erhalten (der Wahrheitsgehalt sei dahingestellt...), wäre mir an deren Stelle auch erst einmal ziemlich mulmig.

Wie sagte bereits Charles Bronson (Gott hab ihn selig...) in "Death Wish III" ? "Man weiß ja nie, was einem blüht..."

Auch ich habe bereits eine Hausdurchsuchung am eigenen Leib erfahren und muß selbst dabei anmerken, daß die durchführenden Kriminalbeamten (aber auch nur diese...) sich durchweg vollkommen korrekt und anständig verhalten haben !

Wer näheres hierzu wissen will, suche im RRA-thread.

Die Polizeivollzugsbeamten, die ich kennengelernt habe, sind gar nicht so "antiwaffenmäßig" gegenüber uns eingestellt, wie mancher vielleicht vermutet. Die kennen die Gefahrenpotentiale und ihre "Stammkundschaft" schon ziemlich genau...

Aber nun zu deinem "Vereinskollegen" ;)

Der Anlaß für die Maßnahme gegen deinen Kollegen erscheint mir ziemlich vage umschrieben. Wenn jemand die Erlaubnisbehörde anruft und mitteilt, er fühle sich durch den Besitz von - legalen ! - Waffen bedroht, ist dieses sein gutes Recht.

Wer verbietet mir, das Straßenverkehrsamt anzurufen und auszusagen "der (ordnungsgemäß angemeldete) Lamborghini meines Nachbarn stört mich, er ist ja sooo laut..."

Antwort wird sein: "Schön für Sie, aber es ist vollkommen im Rahmen des geltenden Rechts..."

Sorry, aber nur aufgrund dieser anonym geäußerten Behauptung wird keine Behörde eine solche Maßnahme einleiten.

Da muß wirklich schon erheblich mehr hinterstehen...

Zumindest muß der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben sein, damit ein Richter überhaupt einen Durchsuchungsbeschluß unterschreibt. Das wäre ja hier wohl nicht so gewesen, zumindest nicht nach deiner Schilderung...

Mein Tip an dich: Stelle alle Behördenschreiben bzgl. dieses angeblichen Vorfalls chronologisch in anonymisierter Form hier ein.

Sollte sich dann alles als wahr herausstellen, bin ich im Kampf gegen Behördenterror voll und ganz auf deiner Seite... :bud:

:pro:

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Gestern Abend erst im TV gesehen. Der Fliesenleger, den vor 6 Jahren ein SEK von

der Strasse abgedrängt hatte, zusammengeschlagen und schwer verletzt hat eine

Entschädigungsumme von 300.000 Euro erhalten.

Damals wurde ebenfalls aufgrund eines anonymen Hinweises, er würde mit

Waffen handeln sein Hütte durchsucht. Nur, das die "Kollegen" noch ziemliche

Gewalt angewendet hatten.

Gefunden NIX. Alles im Sande verlaufen. Was ist passiert? 6 Jahre hat der Typ

vor Gericht um sein Recht klagen müssen und "nur" eine Entschädigung bekommen.

Die Beamten sind nie für die Überschreitung der Mittel zur Rechenschaft gezogen

worden....

Und DE ist kein Bananenstaat? Für mich der größe auf Erden...

ToBo

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Er hat 30.000 € Schmerzensgeld und Erstattung (Schadenersatz) aller bisher aufgelaufenen und weiterhin nötigen Ausgaben in noch nicht bezifferter Höhe für Verdienstausfall, Haushaltshilfe und weiteren krankheitsbedingten Mehraufwand zugesprochen bekommen. Artikel im Tagesspiegel.

Der Mann ist jetzt 56 Jahre alt. Wünschen wir ihm mal ein langes Leben, so kann der Schadenersatz leicht mehrere Millionen Euro Höhe annehmen. Er braucht ja schon jetzt eine Haushaltshilfe und wird daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch pflegebedürftig werden...

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Zunächst möchte ich folgendes anmerken, was bereits auch andere user hier erwähnten:

Im Zusammenhang mit einem solchen Thema ist es nicht sonderlich klug, bzw. spricht nicht für vorrausschauendes Verhalten, die Polizeibeamten, welche die Maßnahme durchführten, mit diversen Beleidungsvokabeln zu titulieren.

Die Jungs machen auch nur ihre Arbeit, nachdem ein Auftrag "X" erteilt wurde. Würde ich persönlich einen solchen Auftrag erhalten (der Wahrheitsgehalt sei dahingestellt...), wäre mir an deren Stelle auch erst einmal ziemlich mulmig.

Wie sagte bereits Charles Bronson (Gott hab ihn selig...) in "Death Wish III" ? "Man weiß ja nie, was einem blüht..."

Auch ich habe bereits eine Hausdurchsuchung am eigenen Leib erfahren und muß selbst dabei anmerken, daß die durchführenden Kriminalbeamten (aber auch nur diese...) sich durchweg vollkommen korrekt und anständig verhalten haben !

Wer näheres hierzu wissen will, suche im RRA-thread.

Die Polizeivollzugsbeamten, die ich kennengelernt habe, sind gar nicht so "antiwaffenmäßig" gegenüber uns eingestellt, wie mancher vielleicht vermutet. Die kennen die Gefahrenpotentiale und ihre "Stammkundschaft" schon ziemlich genau...

Aber nun zu deinem "Vereinskollegen" ;)

Der Anlaß für die Maßnahme gegen deinen Kollegen erscheint mir ziemlich vage umschrieben. Wenn jemand die Erlaubnisbehörde anruft und mitteilt, er fühle sich durch den Besitz von - legalen ! - Waffen bedroht, ist dieses sein gutes Recht.

Wer verbietet mir, das Straßenverkehrsamt anzurufen und auszusagen "der (ordnungsgemäß angemeldete) Lamborghini meines Nachbarn stört mich, er ist ja sooo laut..."

Antwort wird sein: "Schön für Sie, aber es ist vollkommen im Rahmen des geltenden Rechts..."

Sorry, aber nur aufgrund dieser anonym geäußerten Behauptung wird keine Behörde eine solche Maßnahme einleiten.

Da muß wirklich schon erheblich mehr hinterstehen...

Zumindest muß der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben sein, damit ein Richter überhaupt einen Durchsuchungsbeschluß unterschreibt. Das wäre ja hier wohl nicht so gewesen, zumindest nicht nach deiner Schilderung...

Mein Tip an dich: Stelle alle Behördenschreiben bzgl. dieses angeblichen Vorfalls chronologisch in anonymisierter Form hier ein.

Sollte sich dann alles als wahr herausstellen, bin ich im Kampf gegen Behördenterror voll und ganz auf deiner Seite... :bud:

Janeee, bei den Ordnungshütern habe ich mich ja schon entschuldigt. Ist ja richtig, sie machen auch nur ihren Job.

Es war auch keine Durchsuchung, sondern sie sind da nur vorbei und haben den Plunder mitgenommen.

Wenn ich ihn ans Telefon kriege, babbel ich selber mal mit ihm, da er bei seinen Eltern ausgezogen ist, hat er die Festnetznummer nicht mehr, und am Wireless Phone die Nr. passt auch nicht mehr.

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Hab mal gelesen, dass beispielsweise die Sozialämter ihren Sozialbetrügern zu 85% dadurch habhaft werden, dass sie anonym angeschwärzt werden. Warum sollte das nicht in einem anderen Bereich auch so ablaufen?

Ich denke, dass sowas schon passieren kann, allerdings werden oft die hässlichen zwischentöne ausgeblendet...

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Janeee, bei den Ordnungshütern habe ich mich ja schon entschuldigt. Ist ja richtig, sie machen auch nur ihren Job.

Es war auch keine Durchsuchung, sondern sie sind da nur vorbei und haben den Plunder mitgenommen.

Wenn ich ihn ans Telefon kriege, babbel ich selber mal mit ihm, da er bei seinen Eltern ausgezogen ist, hat er die Festnetznummer nicht mehr, und am Wireless Phone die Nr. passt auch nicht mehr.

Aha, da wird die Sache doch schon klarer.

"Mal eben vorbeikommen" und mein Eigentum mitnehmen, wird bei mir garantiert niemand...

Ich möchte dieses Thema auch nicht weiter ausführen... B)

Kann es sein, daß dein Kollege noch sehr jung und unerfahren im Umgang mit Behörden ist ?

Anders kann ich mir einen solchen Vorfall nämlich nicht erklären.

Wenn er im gleichen Verein mit dir ist, kannst du ihn ja beim nächsten Vereinstraining dazu interviewen...

Von daher dürfte die Telefonnummer doch eigentlich kein Problem sein.

Ich hoffe du verzeihst mir, wenn mir die ganze Sache sehr dubios vorkommt...

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Das hört sich erst mal an wie: meine Oma hat mir neulich erzählt, sie hätte von jemand gelesen hat, dessen Bruder von jemand erzählt bekommen hat, dass ...

Im Normalfall genügt ein anonymer Anruf nicht, um die von dir geschilderten Konsequenzen nach sich zu ziehen.

Oh doch!!!

Der Anfangs geschilderte Vorgang paßt haargenau auf einen Schützenkameraden, dem Gleiches vor Jahren widerfahren ist!

Und das hat mir selber durchaus nicht meine Oma erzählt, sondern ist FAKT!

Der Betroffene ist selbständiger Unternehmer und hat telefonisch ausstehende Forderungen bei einem Kunden angemahnt.

Dieser hat "den Spieß umgedreht" und -TELEFONISCH- behauptet, wohlwissend, daß der Gläubiger Schußwaffen besitzt,

er sei als Nachdruck für die Zahlungsausstände -telefonisch- mit Hinweis auf den Schußwaffenbesitz- zur Zahlung "genötigt" worden.

Tatsache ist: Das Räumkommando IST angerückt und hat -"vorsorglich"- sämtliche (natürlich legale Sportwaffen) mitgenommen.

Der Besitzer durfte im Beisein der "Beamten" nicht mal seinen Waffenschrank selber öffnen, und fast wären noch die ebenfalls legalen Sportwaffen seiner Frau "eingesackt" worden.

Ich kann den Ausgang dieser Aktion auch schildern.

Der Mann hatte -immer gut!- das entsprechende Geld, sich einen 1A-Anwalt zu nehmen.

Kein Verfahren- alle Waffen wieder in seinem Besitz- der eifrige Initiator dieser "Aktion" ist nicht mehr auf derselben Dinststelle.

Ende gut, Alles Gut.

Aber wehe dem, der sich keinen Fachanwalt leisten kann.

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Er hat 30.000 € Schmerzensgeld und Erstattung (Schadenersatz) aller bisher aufgelaufenen und weiterhin nötigen Ausgaben in noch nicht bezifferter Höhe für Verdienstausfall, Haushaltshilfe und weiteren krankheitsbedingten Mehraufwand zugesprochen bekommen. Artikel im Tagesspiegel.

Der Mann ist jetzt 56 Jahre alt. Wünschen wir ihm mal ein langes Leben, so kann der Schadenersatz leicht mehrere Millionen Euro Höhe annehmen. Er braucht ja schon jetzt eine Haushaltshilfe und wird daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch pflegebedürftig werden...

Wir meinen da unterschiedliche Fälle.

WDR Artikel

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Wir meinen da unterschiedliche Fälle.

WDR Artikel

aus deinem Artikel:

Nach Gerichtsangaben hatten die SEK-Beamten am 8. Dezember 2000 den Lieferwagen des Handwerksmeisters in Sankt Augustin bei Bonn gestoppt, die Scheiben eingeschlagen und den Mann aus dem Fahrzeug herausgezogen. Der Handwerker, der heute Frührentner ist, wurde auf dem Boden fixiert und gefesselt. Er erlitt Prellungen und Schürfwunden, auch bestand der Verdacht auf Rippenbruch.

aus dem von Reinickendorfer Fuchs

Der Streit geht zurück auf die Vorfälle am Morgen des 8. Dezember 2000: Der selbstständige Fliesenleger war gerade in seinen Lieferwagen eingestiegen, um zu einem Kunden zu fahren. Was als Alltag begann, sollte das Ende seiner beruflichen Karriere bedeuten. Denn kaum hatte er den Motor angelassen, wurde er von zwei Pkw eingekeilt. Plötzlich ging alles sehr schnell: Die Scheiben an Fahrer- und Beifahrerseite wurden eingeschlagen, H. wurde mit Gewalt vom Steuer gerissen.

scheint doch wohl der gleiche Fall zu sein oder??????

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Der Mann hatte -immer gut!- das entsprechende Geld, sich einen 1A-Anwalt zu nehmen.

Aber wehe dem, der sich keinen Fachanwalt leisten kann.

hallo gorm,

aber erst einmal einen finden <_< und niemand gibt schon seine Fehler bzw. Fehlleistungen zu.

In der DWJ fand ich einen Hinweis auf ein OLG- Urteil mit dem Inhalt, daß bei einem erfolglosen Verfahren der Name des Anwaltes im IE genannt werden darf.

mfG

bumper

P.S. Doc Schiller darüber informiert.

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...

scheint doch wohl der gleiche Fall zu sein oder??????

Nein, es ist sogar der selbe Fall. :rolleyes: Er hat bestimmt nicht reingeschaut weil er glaubt der (Berliner) Tagesspiegel ist ein lokales Käseblatt.

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Nein, es ist sogar der selbe Fall. :rolleyes: Er hat bestimmt nicht reingeschaut weil er glaubt der (Berliner) Tagesspiegel ist ein lokales Käseblatt.

Es ist eindeutig der selbe Fall!

Der Mann wurde grundlos von einer SEK-Truppe (Ich würde an dieser Stelle gerne für die Typen noch ein paar andere Begriffe verwenden!), die bis heute nicht für diese Tat belangt wurde, zum Krüppel geschlagen!

Er verlor nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Job, sein Haus und seine Familie!

Er bekam nun 30000€ Schmerzensgeld zugesprochen. Über die Schadenersatzforderungen muß weiter verhandelt werden.

Ich wünsche ihm viel Erfolg und hoffe, daß dieses ************ doch noch strafrechtlich belangt wird!

MarkSix

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Er hat 30.000 € Schmerzensgeld und Erstattung (Schadenersatz) aller bisher aufgelaufenen und weiterhin nötigen Ausgaben in noch nicht bezifferter Höhe für Verdienstausfall, Haushaltshilfe und weiteren krankheitsbedingten Mehraufwand zugesprochen bekommen. Artikel im Tagesspiegel.

Der Mann ist jetzt 56 Jahre alt. Wünschen wir ihm mal ein langes Leben, so kann der Schadenersatz leicht mehrere Millionen Euro Höhe annehmen. Er braucht ja schon jetzt eine Haushaltshilfe und wird daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch pflegebedürftig werden...

Kann mir einer erklären trotz der Ungeheurligkeit des Vorfalls, wieso man nach Prellungen und Rippenbrüchen pflegebedürftig werden soll ????

Joker

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Kann mir einer erklären trotz der Ungeheurligkeit des Vorfalls, wieso man nach Prellungen und Rippenbrüchen pflegebedürftig werden soll ????

Joker

Der Mann ist zwar kein Pflegefall, geht aber an Krücken. Einer dieser "Ordnungshüter" ist ihm wohl, als er am Boden lag, in den Rücken gesprungen und hat die Wirbelsäule verletzt. Wirklich professionell, wie die vorgegangen sind!

MarkSix

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@ Joker:

Ganz einfach, meine Frau ließt hier mit und arbeitet bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Als sie las das der Mann als Erwachsener eine Haushaltshilfe gestellt bekommt dachte sie sofort "Holla, der ist aber erheblich eingeschränkt, so dass er die Dinge des täglichen Lebens nicht mehr alleine ausführen kann". Haushaltshilfen werden nur in sehr eng begrenztem Rahmen bei wirklicher Bedürftigkeit bewilligt. Die Wahrscheinlichkeit, das er im Alter, wenn die altersbedingten Zipperlein dazukommen, pflegebedürftig wird, ist durch die Folgen des Vorfalls erheblich gestiegen.

So wird ein Schuh draus, und es wird auch richtig teuer.

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Der Mann ist zwar kein Pflegefall, geht aber an Krücken. Einer dieser "Ordnungshüter" ist ihm wohl, als er am Boden lag, in den Rücken gesprungen und hat die Wirbelsäule verletzt. Wirklich professionell, wie die vorgegangen sind!

MarkSix

Schon mal aus der Bewegung einen angeblich bewaffneten auf dem Boden fixiert? Nein? Dann lieber D. Nuhr beachten. Wer solche Dinge, auch ohne PB zu sein trainiert, weiß, dass da alles mögliche passiert, z.B. durch einfaches stolpern oder eben eine etwas unglückliche Lage des Betroffenen am Boden oder ein Stein unter ihm oder oder..

Aber es waren wohl einige ganz eifrige wieder mal live vor Ort.

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Schon mal aus der Bewegung einen angeblich bewaffneten auf dem Boden fixiert? Nein? Dann lieber D. Nuhr beachten. Wer solche Dinge, auch ohne PB zu sein trainiert, weiß, dass da alles mögliche passiert, z.B. durch einfaches stolpern oder eben eine etwas unglückliche Lage des Betroffenen am Boden oder ein Stein unter ihm oder oder..

Aber es waren wohl einige ganz eifrige wieder mal live vor Ort.

Der Fall wurde ja schon hier ohne Ende besprochen.

Nur zur Errinerung, die SEK ging davon aus er würde HG's auf sich tragen, was wenn man die Hände nicht sofort sieht, zb unter dem Oberkörper sind wenn er auf dem Bauch liegt zu brutalen Antworten führt.

Würde übrigens hier keiner beanstanden, wenn es sich zb um einen Terroristen gehandelt hätte der HG's auf sich geführt hätte.

Die Schweinerei liegt aber in der völlig schlampigen Vorarbeit und noch schlimmer das rauslavieren des Staates um ja nicht zuzugeben einen Ermitlungsfehler gemacht zu haben.

Joker

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Die Schweinerei liegt aber in der völlig schlampigen Vorarbeit und noch schlimmer das rauslavieren des Staates um ja nicht zuzugeben einen Ermitlungsfehler gemacht zu haben.

Exakt!!

Übrigens, es kann jedem von uns genauso ergehen, das sollte man sich gelegentlich mal vorstellen!

Traurig, aber wahr!

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Der Fall wurde ja schon hier ohne Ende besprochen.

Nur zur Errinerung, die SEK ging davon aus er würde HG's auf sich tragen, was wenn man die Hände nicht sofort sieht, zb unter dem Oberkörper sind wenn er auf dem Bauch liegt zu brutalen Antworten führt.

Würde übrigens hier keiner beanstanden, wenn es sich zb um einen Terroristen gehandelt hätte der HG's auf sich geführt hätte.

Stimmt, aber woher sollten sie das ausschließen? Kommt auf die Art der Hinweise an.

Die Schweinerei liegt aber in der völlig schlampigen Vorarbeit und noch schlimmer das rauslavieren des Staates um ja nicht zuzugeben einen Ermitlungsfehler gemacht zu haben.

Da ist leider nur zu wahr! Und es sollte insbesondere bei den Einsatzleitern Konsequenzen haben, allerdings nur intern

Joker

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Aha, da wird die Sache doch schon klarer.

"Mal eben vorbeikommen" und mein Eigentum mitnehmen, wird bei mir garantiert niemand...

Wenn die bei dir klingeln, du solltest da sein, die erzählen dir irgend etwas, du verstehsts oder auch nicht, zeigst du, meine ich, denen freiwillig, wo sie die Waffen finden.

Nur als Beispiel: wenn sie dich eventuell mal, mit deinem Wagen anhalten, weil du z.b. 7km in der Stunde weiter fährst als du darfst, wirst du sie bestimmt nicht mit irgend welchen "Assen in deinem Ärmel" zuballern, sondern brav die Buße zahlen, und nicht das Risiko wegen irgendwelchn Babbelkram in kauf nehmen, mehr als nötig zu bezahlen.

Ich möchte dieses Thema auch nicht weiter ausführen... B)

Ich auch nicht.

Kann es sein, daß dein Kollege noch sehr jung und unerfahren im Umgang mit Behörden ist ?

Anders kann ich mir einen solchen Vorfall nämlich nicht erklären.

Mein Kollege ist mittleren Alters, in der Versicherungsbranche unterwegs und hat sich einen Fachanwalt, speziell Waffenrecht, genommen.

Wenn er im gleichen Verein mit dir ist, kannst du ihn ja beim nächsten Vereinstraining dazu interviewen...

Von daher dürfte die Telefonnummer doch eigentlich kein Problem sein.

Er wird ohne eigene Waffe bestimmt nicht trainieren. Würde ich auch nicht tun...

Ich hoffe du verzeihst mir, wenn mir die ganze Sache sehr dubios vorkommt...

Jojooh...
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...

Der Betroffene ist selbständiger Unternehmer und hat telefonisch ausstehende Forderungen bei einem Kunden angemahnt.

Dieser hat "den Spieß umgedreht" und -TELEFONISCH- behauptet, wohlwissend, daß der Gläubiger Schußwaffen besitzt,

er sei als Nachdruck für die Zahlungsausstände -telefonisch- mit Hinweis auf den Schußwaffenbesitz- zur Zahlung "genötigt" worden.

Das ist dann wohl KEIN anonymer Anruf gewesen, oder? Die Beteiligten waren ja bekannt.

...

Der Besitzer durfte im Beisein der "Beamten" nicht mal seinen Waffenschrank selber öffnen,

hätte ich ihn auch nicht machen lassen. Man kann in Menschen nicht hineinsehen und i.d.R. ist einem die Kundschaft nicht sonderlich gewogen und neigen in einer Extremsituation (und das ist das Wegnehmen der teuren Waffen doch für viele) u.U. zu Kurzschlusshandlungen. Da ist es doch besser, so einer Eventualität gleich im Voraus zu begegnen.

...

Kein Verfahren- alle Waffen wieder in seinem Besitz- der eifrige Initiator dieser "Aktion" ist nicht mehr auf derselben Dinststelle.

Ende gut, Alles Gut.

Aber wehe dem, der sich keinen Fachanwalt leisten kann.

Der Verfahrensausgang freut mich natürlich für deinen Kollegen, dass wenn er tatsächlich unschuldig war, auch Recht bekommen hat. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass der Polizist deswegen versetzt wurde - mit den von dir gelieferten Fakten kann ich kein Fehlverhalten erkennen. Ich hoffe jedenfalls, dass der Anzeigeerstatter die Konsequenzen seiner Falschanzeige zu spüren bekommen hat, weil sowas eine echte Sauerrei ist.

Was mich noch interssieren würde: sag mir mal, was DU getan hättest, wenn du der Polizist gewesen wärst, zu dem der Anzeigeerstatter auf die die Wache kommt und die von Dir geschilderte Story erzählt. Schickst Du ihn weg? Und was wenn doch was dran war und es nachher Tote gibt? Ich erinner nur mal an den Fall des letzten finnischen Amokläufers, der zur Befragung vorgeladen wurde und dann ohne Beschlagnahme seiner Waffe wieder laufen gelassen wurde. Die Folgen sind bekannt und das Geschrei über die Unfähigkeit etc. der finnischen Polizei hier im Forum groß.

Nur zur Klarstellung: ich will damit weder deinen Kollegen noch sonst irgendeinen Legalwaffenbesitzer unter Generalverdacht stellen, aber wenn man einen entsprechenden Anfangsverdacht hat, kann man eben nicht einfach so tun, als wär nichts gewesen - es besteht Strafverfolgungspflicht für Polizisten. Wenn es verlässliche Hinweise dafür gibt, dass vom Waffenbesitz eines Menschen eine Gefahr für einen anderen ausgeht, dann müssen diesbezüglich eben auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden. Um zu Beurteilen, ob das in dem von Dir geschilderten Fall notwendig war oder nicht, hätte man schon dabei sein müssen. Ich weiß weder, was der Anzeigeerstatter noch was dein Kollege zur Sache gesagt hat und wie sie sich verhalten haben.

Abschließend möchte ich einfach mal anmerken: Es gibt unbestritten immer wieder Fälle, in denen Unschuldige unter die Räder kommen und strafprozessuale oder sonstige Maßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Das ist nicht toll, aber meiner Erfahrung nach leider nicht völlig zu vermeiden. Natürlich muß die Polizei alles tun, damit es nicht dazu kommt, aber selbst dann sind Fehler einfach nicht auszuschließen. Oft stellt sich die Situation zunächst anders dar, als zum Ende der Ermittlungen.

mfg

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  • 1 Monat später...

So Ihr liebs Leut,

Mehr Fakten dazu:

Habe endlich persönlich mit meinem geschädigten Kollegen babbeln können!

Die Besagten "Unparteiischen" fuhren des Morgens langsam im Streifenwagen an seinem Haus vorbei, blockierten die Zufahrt auf einer Seite. Hinterher ein Man- Wagen mit Ordnungsamt und weiteren "Unparteiischen", Blockade der Zufahrt andere Seite.

Die "Unparteiischen" klingelten, in beige-farbenen ballistischen Schutzwesten, mit eindeutiger Position der Schußhand an der "Waffe" unter der Weste, im Hindergrund die Abordnung vom Ordnungsamt.

"Es liege Gefahr im Verzug, anonymer Anruf wegen Bedrohung von Leib und Leben wegen WAFFENBESITZES. Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen!" So die Aussage der aufgetauchten Lebewesen.

"Waffenschränke öffnen und 5m zurücktreten!"

Ordnungsamt bei, Waffennummer usw mit den Akten verglichen, stimmte. Munition notiert und jeden Schuß gezählt. Waffen wie "Schrott" in rote Fleischkisten "gelegt" und weg damit, auch die Muni. Auf zureden meines Kollegen wegen der Optik etwas

behutsamer umzugehen, Antwort: " Das kann IHNEN egal sein!", mit seiner Frau sich zu dem Zeitpunkt unterhalten: " Nicht hier, sondern vor dem Haus!" Dabei immer schön posend mit der Hand an der "Waffe" unter der Weste. Mein Kollege hat da freiwillig niemandem wiedersprochen, wie so einige Leser hier im Forum, die sich vorm Gesetz produzieren wollen!

NC und SP durfte er behalten. Ist Sache vom Amt für Arbeitsschutz!

So, Ladung vom Amt zur MPU plus Blutprobe!

MPU bestanden!

Nur, die WHO hat Grenzwerte zur Blutprobe. Daran ist das Gesetz in irgend einer Weise gebunden. Daran gekoppelt die Leberwerte.

Begründung: Paragraph 5 oder 6 oder so, des Waffengesetzes. "Körperliche Eignung... usw."

Wer demnach mehr als 3 Pils, 0,5l, pro Woche genießt, hat keine körperliche Eignung zum Besitz von Waffen!

So die Begründung vom Amt!!! Eigendlich Idiodie.

Dagegen klagt nun der gute Mann gegen das Amt wegen Unterschlagung usw.

Im Zweifel, ist das LRA Schmalkalden- Meiningen anzurufen.

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