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IGNORED

Waffe unter dem Kopfkissen


Glock19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
danke für die antworten.

ich arbeite jedes wochenende als einlass-selektuer in einer hamburger disco.

es gibt mehr als genug leute die mich hassen.

fürchten wäre übertrieben ... aber ich würde mich bis an mein lebensende ärgern wenn mich jemand " besucht " und ich nicht an die waffe kommen um mich zu verteidigen. wenn ich überhaupt noch zeit habe mich zu ärgern. heutzutage weiß man ja nie, vielleicht ist es dafür dann ja auch zu spät.

dann werde ich das wie zuvor auch machen ... nachts ist sie dort wo ich zugriff drauf habe und tagsüber im tresor.

wenn die behörde mich besuchen möchte soll sie das vorher ankündigen, und eine ruhestörung habe ich in meinem ganzen leben noch nicht begangen.

danke jungs :-)

Ich bezweifel mal ganz stark, daß dich wer zuhause besucht, nur weil du ihn net in die Disco gelassen hast :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Wenn ich alleine bin und Angst habe, schlafe ich ganz einfach bei meinen Plempen im Tresor.

(Wie macht man grün bei "Schnellantwort"?)

Gruß Habakuk

Geschrieben
Laß es bleiben. Das ist eindeutig Aufbewahrung und für die fordert das Gesetz einen Waffentresor. Es darf enrsthaft bezweifelt werden, daß Du die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst während Du schläfst oder unter der Dusche stehst.

Kommt es raus ist die Zuverlässigkeit mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 % weg.

Hey Jenny,

bitte,

wer soll das wie erfahren ?

Es sei denn man wäre so dumm und erzählt das rum.

Und eine Hausdurchsuchung durchs Amt, ohne trifftigen Grund ?

Jetzt kommt mal wieder runter mit Eurer Paranoia.

O.K., wenn man wie t-schorsch offensichtlich mit xxx-pornografie zu tun hat, sieht das schon ganz anders aus.

Allerdings hoffe ich ganz stark, das er eh keine Waffen besitzen darf, oder ?

Selbstverständlich darfst Du Deine Waffe innerhalb deines befriedeten Besitzes nach Lust und Laune führen, mach ich oft (allerdings ungeladen zum Trockentraining oder zum Knuddeln :00000733: ).

Ich schau nur, dass es die Nachbarn nicht mitkriegen.

Sonst könnt´s schon mal leicht sein, dass grüner Besuch ansteht.

Denen würd ich dann meine WBK zeigen und sich alles angucken lassen, warum nicht ?

Aber dann wär´s besser die Waffe nicht in der Hand zu halten.

Und wenn Du sie nicht in der Hand oder am Mann hast, dann sollte sie schon im verschlossenen Tresor liegen.

Gruß

Geschrieben
Es sei denn man wäre so dumm und erzählt das rum.

Und eine Hausdurchsuchung durchs Amt, ohne trifftigen Grund ?

Jetzt kommt mal wieder runter mit Eurer Paranoia.

Gruß

ihr redet hier von 2 völlig unterschiedlichen Dingen.. Hausdurchsuchung und Nachsuche... bei einer Hausdurchsuchung bedarf es eines richterlichen Beschlusses der die unantastbarkeit der Wohnung aufhebt und die ausführenden Beamten ermächtigt die gesamte wohnung zu durchsuchen.

bei der Nachsuche gilt diese unatastbarkeit der Wohnung ausdrücklich NICHT! Das bedeutet, eine Nachsuche muss weder angeméldet werden noch bedarf sie einer richterlichen Verfügung.. allerdings dürfen die Beamten NICHt die Wohnung durchsuchen.. was sie dürfen ist, zu verlangen das du ihnen die rechtskonforme Aufbewahrung deiner eingetragenen Waffen nachweist.. d.h. sie zum Tresor führst, diesen öfnnest und ihnen die darin aufbewahrten Waffen zeigst!.. fehlt jetzt eine Waffe in dem tresor wirst du nachweisen müssen wo sich diese befindet... ist sie beim Büxer solltest du darüber einen Beleg haben... liegt sie allerdings unter dem Kopfkissen oder im Küchenschrank hast du ein Problem... liegt sie allerdings, zusammen mit werkzeug, Putzmittel etc. auf dem Wohnzimmertisch (zum Putzen, neues Visier drauf.. etc) wird es keine Probleme geben..

Geschrieben
Ich bezweifel mal ganz stark, daß dich wer zuhause besucht, nur weil du ihn net in die Disco gelassen hast :eclipsee_gold_cup:

@MarlboroMan

Lies mal das hier.

Der nette Herr fühlte sich auch "nur" gekränkt.

Nein, sowas passiert natürlich NIE (jedenfalls nicht in deiner politisch korrekten Benjamin-Blümchen-Welt,

in welcher du wohl lebst)!

Geschrieben
ihr redet hier von 2 völlig unterschiedlichen Dingen.. Hausdurchsuchung und Nachsuche... bei einer Hausdurchsuchung bedarf es eines richterlichen Beschlusses der die unantastbarkeit der Wohnung aufhebt und die ausführenden Beamten ermächtigt die gesamte wohnung zu durchsuchen.

bei der Nachsuche gilt diese unatastbarkeit der Wohnung ausdrücklich NICHT! Das bedeutet, eine Nachsuche muss weder angeméldet werden noch bedarf sie einer richterlichen Verfügung.. allerdings dürfen die Beamten NICHt die Wohnung durchsuchen.. was sie dürfen ist, zu verlangen das du ihnen die rechtskonforme Aufbewahrung deiner eingetragenen Waffen nachweist.. d.h. sie zum Tresor führst, diesen öfnnest und ihnen die darin aufbewahrten Waffen zeigst!.. fehlt jetzt eine Waffe in dem tresor wirst du nachweisen müssen wo sich diese befindet... ist sie beim Büxer solltest du darüber einen Beleg haben... liegt sie allerdings unter dem Kopfkissen oder im Küchenschrank hast du ein Problem... liegt sie allerdings, zusammen mit werkzeug, Putzmittel etc. auf dem Wohnzimmertisch (zum Putzen, neues Visier drauf.. etc) wird es keine Probleme geben..

Auch eine WohnungsDURCHSUCHUNG ist ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei Gefahr im Verzuge möglich. Dies Gefahr muss natürlich (hinterher) begründet werden können.

Die HD wird auf jeden Fall durchgeführt, notfalls auch mit Gewalt durchgesetzt.

Geschrieben
Wenn ich alleine bin und Angst habe, schlafe ich ganz einfach bei meinen Plempen im Tresor.

(Wie macht man grün bei "Schnellantwort"?)

Gruß Habakuk

:021:

Geschrieben
Laß es bleiben. Das ist eindeutig Aufbewahrung und für die fordert das Gesetz einen Waffentresor. Es darf enrsthaft bezweifelt werden, daß Du die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst während Du schläfst oder unter der Dusche stehst.

Wiiiieeeee? Vertragen deine Waffen kein Wasser und Duschgel? ;)

Kommt es raus ist die Zuverlässigkeit mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 % weg.

Geschrieben
Auch eine WohnungsDURCHSUCHUNG ist ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei Gefahr im Verzuge möglich. Dies Gefahr muss natürlich (hinterher) begründet werden können.

Die HD wird auf jeden Fall durchgeführt, notfalls auch mit Gewalt durchgesetzt.

Hallo Lobo-s,

grundsätzlich hast Du natürlich Recht - aber bei "erfolreicher" Durchsuchung (evtl. Zufallsfunde)

wird die Maßnahme im Nachhinein immer als rechtmäßig eingestuft.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
schläfst oder unter der Dusche stehst.

...komm schon. Schließlich hat er (dem Nick nach zu urteilen) eine Glock. Da ist Duschen nicht das Problem. Und nachts würde ihn Hatatitla durch leises Schnauben wecken. :rolleyes:

:chrisgrinst:

Gruß Gromit

Geschrieben
... bei einer Hausdurchsuchung bedarf es eines richterlichen Beschlusses der die unantastbarkeit der Wohnung aufhebt und die ausführenden Beamten ermächtigt die gesamte wohnung zu durchsuchen.

Hallo sammael,

bei einem richterlichen Beschluss, darf nur dann die Wohnung durchsucht werden, wenn der gesuchte Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben wird und die Maßnahme nicht zum Auffinden desselben führt.

Wird der gesuchte Gegenstand freiwillig herausgegeben, wäre die anschließende Durchsuchung nicht rechtmäßig (Übermaßverbot).

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo sammael,

bei einem richterlichen Beschluss, darf nur dann die Wohnung durchsucht werden, wenn der gesuchte Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben wird und die Maßnahme nicht zum Auffinden desselben führt.

Wird der gesuchte Gegenstand freiwillig herausgegeben, wäre die anschließende Durchsuchung nicht rechtmäßig (Übermaßverbot).

MfG

Pirol 2

Desweiteren ist ein Durchsuchungsbeschluss in der Regel auf bestimmte Räume beschränkt, grad bei geringeren Delikten.

Geschrieben
Hallo sammael,

bei einem richterlichen Beschluss, darf nur dann die Wohnung durchsucht werden, wenn der gesuchte Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben wird und die Maßnahme nicht zum Auffinden desselben führt.

Wird der gesuchte Gegenstand freiwillig herausgegeben, wäre die anschließende Durchsuchung nicht rechtmäßig (Übermaßverbot).

MfG

Pirol 2

das stimmt... aber nochmal.. es geht ja im, Thread NICHt um eine Durchsuchung sondern um die sog. Nachsuche.. hierbei überzeugt sich die zuständige Behörde von der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der eingetragenen, erlaubnispflichtigen waffen und der munition... und dafür ist eben kein richterlicher beschluss nötig noch eine Terminabsprache da diese Nachsuche eben NICHt von der untastbarkeit der wohnung berührt wird... d.h. Polizei klingelt überraschend, weist sich aus und gibt an die ordnungsgemäße Aufbewahrung kontrolieren zu wollen... man ist verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen und auf direkten wege ( alles andere ausser dem Waffenschrank/Munitionsspind geht sie nichts an und dürfen sie NICHT begutachten bzw. andere Räume betreten) zu den untergebrachten Waffen/Muntion zu führen.

Geschrieben
das stimmt... aber nochmal.. es geht ja im, Thread NICHt um eine Durchsuchung sondern um die sog. Nachsuche.. hierbei überzeugt sich die zuständige Behörde von der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der eingetragenen, erlaubnispflichtigen waffen und der munition... und dafür ist eben kein richterlicher beschluss nötig noch eine Terminabsprache da diese Nachsuche eben NICHt von der untastbarkeit der wohnung berührt wird... d.h. Polizei klingelt überraschend, weist sich aus und gibt an die ordnungsgemäße Aufbewahrung kontrolieren zu wollen... man ist verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen und auf direkten wege ( alles andere ausser dem Waffenschrank/Munitionsspind geht sie nichts an und dürfen sie NICHT begutachten bzw. andere Räume betreten) zu den untergebrachten Waffen/Muntion zu führen.

toll und wenn dann eine im waffenschrank fehlt weil sie unterm kopfkissen liegt?

ist es denn nicht so das ich auf meinem befriededem besitztum meine waffe auch führen darf?

lasse mich gerne eines besseren belehren aber bitte sachlich

Geschrieben

Ich hab' in der Sachkunde gelernt, dass ich solange ich alleine bzw. nur Berechtigte in der Wohung aufhalten, ich die Waffe nicht in den Tresor legen muss, sondern am Mann tragen, auf dem Küchtentisch, in der Schublade. Nur wenn ich aus dem Haus gehe und die Waffe zuhause bleibt, in den Tresor muss. Oder eben Besuch, Kinder, wie auch immer da sind.

Steck' sie dir doch einfach in die Jeans wenns klingelt. Wenn du sie am Mann trägst kann man dir auf jeden Fall die tatsächliche Gewalt nicht verneinen ;)))

Geschrieben
toll und wenn dann eine im waffenschrank fehlt weil sie unterm kopfkissen liegt?

ist es denn nicht so das ich auf meinem befriededem besitztum meine waffe auch führen darf?

lasse mich gerne eines besseren belehren aber bitte sachlich

tatsächliche Gewalt ist hier das Stichwort.. wenn du sie im holster führst... oder sie liegt auf deinem Tisch z.b. neben dem putzzeug ist offensichtlich das du im Moment diese tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst... liegt sie allerdings irgendwo in der Nachttischschublade ist der Verdacht mehr als gegeben das du sie dort aufbewahrst!

Geschrieben

Wenn jemand vor deiner Tür steht, sagste halt "Moment" machst die Tür wieder zu, packst die Waffe weg und lässt die Leute rein. Für 2min bricht keiner die Tür auf.

Geschrieben
das stimmt... aber nochmal.. es geht ja im, Thread NICHt um eine Durchsuchung sondern um die sog. Nachsuche.. hierbei überzeugt sich die zuständige Behörde von der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der eingetragenen, erlaubnispflichtigen waffen und der munition... und dafür ist eben kein richterlicher beschluss nötig noch eine Terminabsprache da diese Nachsuche eben NICHt von der untastbarkeit der wohnung berührt wird... d.h. Polizei klingelt überraschend, weist sich aus und gibt an die ordnungsgemäße Aufbewahrung kontrolieren zu wollen... man ist verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen und auf direkten wege ( alles andere ausser dem Waffenschrank/Munitionsspind geht sie nichts an und dürfen sie NICHT begutachten bzw. andere Räume betreten) zu den untergebrachten Waffen/Muntion zu führen.

NE ! die können nen Termin machen! Wo steht das ich die unangemeldet reinlassen muss? Oder hab ich jetzt überlesen das hier Gefahr im Verzug war?

Geschrieben
... man ist verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen und auf direkten wege ( alles andere ausser dem Waffenschrank/Munitionsspind geht sie nichts an und dürfen sie NICHT begutachten bzw. andere Räume betreten) zu den untergebrachten Waffen/Muntion zu führen.

Hallo sammael,

klar ... Zugang zum Ort der Aufbewahrung.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hey Jenny,

bitte,

wer soll das wie erfahren ?

Es sei denn man wäre so dumm und erzählt das rum.

Und eine Hausdurchsuchung durchs Amt, ohne trifftigen Grund ?

Jetzt kommt mal wieder runter mit Eurer Paranoia.

Solange er das leise und heimlich tut wird ihn keiner erwischen. Die Anfrage in diesem Forum ist allerdings der erste Schritt zur Katastrophe.

Ich habe außerdem nicht die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung erläutert, sondern die Rechtslage wenn er entdeckt wird. Das sind zwei Paar Schuhe, Paranoia hin oder her.

Geschrieben
Hallo Lobo-s,

grundsätzlich hast Du natürlich Recht - aber bei "erfolreicher" Durchsuchung (evtl. Zufallsfunde)

wird die Maßnahme im Nachhinein immer als rechtmäßig eingestuft.

MfG

Pirol 2

Yupp! Mir bekannt - aber den Juristen hier?

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