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IGNORED

Wechsel vom DSB in den BDMP...


Gast _Morten_

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nachdem ich jetzt eine passende SLG des BDMP gefunden habe, werde ich wenn alles klappt dort demnächst Mitglied.

Jetzt meldet mich der Vorsitzende beim BDMP als Mitglied, oder wie wird das in der Regel gehandhabt? Muss ich mich selber dort melden, und meine SLG angeben + Unterschrift vom Vorsitzenden?

Wenn ich dann einmal fest Mitglied bin und eine Waffe beantragen kann, wie gehe ich am geschicktesten vor?

Ich möchte mir meine bisherige Zeit beim DSB (BSSB) anrechnen lassen, was laut dem Vorsitzenden des BDMP Bayern auch möglich sein soll.

--> Muss ich das beim Antrag direkt mit angeben? Welche Art von Bescheinigung sollte mir mein jetziger Verein dafür ausstellen? (Trainingsnachweis?)

--> Muss ich diese Bestätigung beim Bedürftnisantrag wieder mit vorlegen?

Der Leiter der SLG hat gesagt das die SLG-Mitglieder ihre Schießbücher gegenseitig unterschreiben und abstempeln :huh: Ich hab erstmal gedacht ich hör nicht richtig. Ist das wirklich der Fall?

Also wenn ich im März einen Bedürftnisantrag beim BDMP stelle, und seit Oktober Mitglied beim BDMP bin, allerdings schon seit 2007 Mitglied beim BSSB bin was wollen die dort alles von mir haben?

--> Den Trainingsnachweis vom alten Verein?

--> Meinen Trainingsnachweis der SLG (den der SLG-Leiter bestätigt?)

--> Brauchen die evtl. noch was vom alten Verband, also dem BSSB? Mitgliedsbescheinigung oder so?

Geschrieben

Hallo,

diese 12 Monate schießnachweis würden sich bei mir dann auf 8 Monate Schießnachweis durch meinen bisherigen Verein und 4 Monate bei der SLG des BDMP aufteilen.

Ist das so in Ordnung?

Und vorallem wird dem BDMP wohl kaum der Schießnachweis meines alten Vereines genügen, ich denke die werden sicherstellen wollen das ich auch 8 Monate lang Mitglied im BSSB war...wie bescheinige ich das?

mfg

Geschrieben
Hallo,

diese 12 Monate schießnachweis würden sich bei mir dann auf 8 Monate Schießnachweis durch meinen bisherigen Verein und 4 Monate bei der SLG des BDMP aufteilen.

Ist das so in Ordnung?

Und vorallem wird dem BDMP wohl kaum der Schießnachweis meines alten Vereines genügen, ich denke die werden sicherstellen wollen das ich auch 8 Monate lang Mitglied im BSSB war...wie bescheinige ich das?

mfg

:clapping: hola amigo Morten,

mach dir das Leben nicht so schwer...dein Schiessbuch mit deinen Trainingseinträgen genügt als Nachweiss für deine Mitgliedsschaft im Verein. Der ja dem Verband angeschlossen sein MUSS...und dadurch sind ALLE gemeldeten Vereinsmitglieder zugleich Verbandsmitglieder. Der SLG-Leiter wird dich beim BDMP anmelden, nachdem Du den Aufnahmeantrag

für die SLG (ist zugleich auch für dem BDMP) ausgefüllt und zum BDMP geschickt hast, kann auch sein dass die SLG die Unterlagen zum BDMP schickt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Der SLG-Leiter wird dich beim BDMP anmelden, nachdem Du den Aufnahmeantrag

für die SLG (ist zugleich auch für dem BDMP) ausgefüllt und zum BDMP geschickt hast, kann auch sein dass die SLG die Unterlagen zum BDMP schickt.

Vielleich ist das bei euch so...

Bei uns melden sich die neuen Mitglieder selber beim BdMP an indem sie einfach den Aufnahmeantrag des BdMP ausfüllen und zur Geschäftsstelle senden.

@Morten:

Frage doch einfach den SLG-Leiter wie das gehandhabt wird.

Ab dem Zeitpunkt wo Du im BdMP bist verwendest Du für die Schießnachweise nur noch die BdMP-Formulare.

Bekommst Du samt Schießbuch zugeschickt. Nur diese werden im BdMP für Bedürfnissnachweise anerkannt.

Geschrieben
Bei uns melden sich die neuen Mitglieder selber beim BdMP an indem sie einfach den Aufnahmeantrag des BdMP ausfüllen und zur Geschäftsstelle senden....

Ab dem Zeitpunkt wo Du im BdMP bist verwendest Du für die Schießnachweise nur noch die BdMP-Formulare.

Bekommst Du samt Schießbuch zugeschickt. Nur diese werden im BdMP für Bedürfnissnachweise anerkannt.

Zunächst mal auch von mir: herzlich willkommen im BDMP!

Bei uns läuft's auch so. Allerdings gibt es - wenn ich mich richtig erinnere - für Neumitglieder, die zuvor schon aktive Mitglieder eines anderen Schießsportverbands (DSB; BDS..) waren, eine Verkürzung der genannten 12-Monats-Frist (ich meine, auf 6 Mon.).

Während dieser Zeit müssen dann die Schießnachweise im persönlichen BDMP-Schießbuch (BDMP-Disziplinen) verzeichnet werden.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hallo Morten,

willkommen im BDMP,

die Voraussetzungen für den Waffenerwerb sind in der Sportordnung geregelt:

Ordnungen und Richtlinien:

Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses stellt, muss

mindestens zwei Monate Mitglied im BDMP e.V. sein und muss während dieser Zeit

regelmäßig Schiessport betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier Schießtermine,

die bei einer Schiessportveranstaltung das BDMP e.V. nach einer Disziplin der anerkannten

Sportordnung des BDMP e.V. absolviert wurden nachzuweisen.

Über die Vorgehensweise sprich doch am besten mit Deinem SLG Leiter.

Jens

Geschrieben

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten...

Was bedeutet denn Schießsportveranstaltung des BDMP? Ein Wettkampf? oder reicht ganz normales Training?

Die Frage ob mein Schießbuch in Zukunft wirklich von den anderen SLG Mitgliedern unterschrieben wird, habt ihr mir aber nicht beantwortet..(-;

mfg

Geschrieben
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten...

Was bedeutet denn Schießsportveranstaltung des BDMP? Ein Wettkampf? oder reicht ganz normales Training?

Die Frage ob mein Schießbuch in Zukunft wirklich von den anderen SLG Mitgliedern unterschrieben wird, habt ihr mir aber nicht beantwortet..(-;

mfg

Ja, sofern sie alle als Aufsicht bestellt und mit Stempel versehen sind! Die Aufsichtsstempel sind persönlich zugeordnet - deinen eigenen Schießnachweis kannst du daher nicht selbst bestätigen. Unterschrift und Stempel wirst du allerdings nur erhalten von jemandem, der mit dir beim Training auf dem Stand ist.

Bei Nutzung anderer Schießstände oder Wettkämpfen bekommst du den Termin von dem (anderen) Standbetreiber oder Ausrichter bestätigt.

Trainingsteilnahme reicht, Teilnahme an Wettbewerben macht aber nicht nur Spaß, sondern zeigt auch das ernsthafte Betreiben des Schießsports.

Geschrieben

also gibt es für die Teinahme an Wettbewerben extra Bestätigungen? Sonst wäre ein Trainingsnachweis im Schießbuch ja nicht von einer Teilnahme am Wettberwerb zu unterscheiden.

Hier auf dem Antragsformulat steht noch folgendes:

-Statusnachweis (Bundeswehr, Polizei, Zivil)

Ich war bei der Bundeswehr, wurde aber dann während der Grundausbildung noch wegen Gesundheitlichen Problemen ausgemustert...sollte ich meinen untauglichkeitsbescheit mit dazulegen? oder macht das eher einen schlechten eindruck? Wehrzeitbescheinigung vielleicht?

Was mache ich als Zivilist, der nie beim Bund o.ä. war?

mfg

Geschrieben
Hier auf dem Antragsformulat steht noch folgendes:

-Statusnachweis (Bundeswehr, Polizei, Zivil)

Ich war bei der Bundeswehr, wurde aber dann während der Grundausbildung noch wegen Gesundheitlichen Problemen ausgemustert...sollte ich meinen untauglichkeitsbescheit mit dazulegen? oder macht das eher einen schlechten eindruck? Wehrzeitbescheinigung vielleicht?

Was mache ich als Zivilist, der nie beim Bund o.ä. war?

mfg

Heutzutage uninteressant, soweit ich weiß, wird der Statusnachweis nicht mehr gefordert.

Geschrieben

Steht aber im Antragsformular, das man sich auf der BDMP Seite herunterladen kann.

Geschrieben
Steht aber im Antragsformular, das man sich auf der BDMP Seite herunterladen kann.

:acute: hola amigos,

wie schön das es bei uns im Norden alles so einfach ist...die Schiessnachweise (dafür reicht auch ein ganz normales Oktavheft, für die Behörde reicht es, und letzendlich hat Sie zu entscheiden) fremder Vereine werden annerkannt.

Amigo Jens. M.: beim lesen deines Beitrags kann der Eindruck entstehen dass mindestens 2 Monate BDMP Mitgliedsschaft ausreichen für die Beführwortung, dem ist nicht so. Davor muss der Antragssteller mindestens 10 Monate in einem anderen Verein "regelmäßig" trainiert haben, so das doch wieder ein Jahr (12 Monate) Training dabei rauskommt, wie vom WaffG verlangt wird. Amigo karlyman: natürlich kann man sich auch selbst bei der BDMP Geschäfststelle anmelden, und evtl. Einzelmitglied werden; aber der BDMP kann keine SLG zwingen Mitglieder aufzunehmen. D.h. immer erst mit der wunsch SLG sprechen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

hab ich gerade alle hinter mir:

antragsformular herunterladen und ausfüllen! ( statusnachweis bei zivil gibt es nicht mehr und muss nicht berücksichtigt werden!)

aktuelles führungszeugnis und einzugsermächtigung dem antragsformular beifügen.

wenn du schon in der slg drin bist einfach auf dem antragsformular mit angeben und fertig! wenn du in einem anderen verband schon mitglied bist mit auf dem formular angeben!

alles eintüten, absenden und fertig! 2 fotos nicht vergessen!

hat ca. 14 tage gedauert, dann hat ich meinen mitgliedsausweis und das schießbuch in den händen!!!

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