Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnisbescheinigung


BBF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mal eine Frage, wie lange ist eine Bedürfnisbescheinigung eines Verbandes (hier DSB) gültig? Ich hatte mir eine für eine 9mm Luger besorgt, jedoch längere Zeit (10 Monate :peinlich: ) bei mir liegen lassen. Hatte in der Zwischenzeit mit einer Leihwaffe geschossen (der Kamerad hat sie immer zum Stand mit gebracht bzw. es war eine Überlassungsvollmacht ausgefüllt). Muss ich mir jetzt eine neue Bescheinigung besorgen?

BBF

Geschrieben
Hallo,

mal eine Frage, wie lange ist eine Bedürfnisbescheinigung eines Verbandes (hier DSB) gültig? Ich hatte mir eine für eine 9mm Luger besorgt, jedoch längere Zeit (10 Monate :peinlich: ) bei mir liegen lassen. Hatte in der Zwischenzeit mit einer Leihwaffe geschossen (der Kamerad hat sie immer zum Stand mit gebracht bzw. es war eine Überlassungsvollmacht ausgefüllt). Muss ich mir jetzt eine neue Bescheinigung besorgen?

BBF

Frag deinen SB....................................allerdings kann schon sein, das er nach 10 Monaten liegen lassen "etwas" an deinem Bedürfnis zweifelt.................

Geschrieben
Frag deinen SB....................................allerdings kann schon sein, das er nach 10 Monaten liegen lassen "etwas" an deinem Bedürfnis zweifelt.................

Ähh.... darauf bin ich natürlich schon gekommen, Sinn meiner Frage war zu wissen wie die Erfahrungen bzw. der juristische Rahmen aussieht bevor ich mit ihm spreche.

BBF

Geschrieben
Ähh.... darauf bin ich natürlich schon gekommen, Sinn meiner Frage war zu wissen wie die Erfahrungen bzw. der juristische Rahmen aussieht bevor ich mit ihm spreche.

BBF

Noe 2 Monate haste noch...wirste dem SB halt erzaehlen muessen, dass Du 10 Monate lang nach dem perfekten Schnaeppchen gesucht hast. Vielleicht sollteste dann nur nicht mit ner Glock17 ankommen :lol:

Geschrieben
Noe 2 Monate haste noch...wirste dem SB halt erzaehlen muessen, dass Du 10 Monate lang nach dem perfekten Schnaeppchen gesucht hast. Vielleicht sollteste dann nur nicht mit ner Glock17 ankommen :lol:

Es ging imho nicht um den 12 Monate gültigen VOREINTRAG, den hat er noch nicht beantragt!! SEIN BEDÜRFNISNACHWEIS vom Verband hat er seit 10 Monaten rumliegen, OHNE einen Voreintrag beantragt zu haben.

Geschrieben
Ähh.... darauf bin ich natürlich schon gekommen, Sinn meiner Frage war zu wissen wie die Erfahrungen bzw. der juristische Rahmen aussieht bevor ich mit ihm spreche.

BBF

Hi BBF, ist vermutlich Ermessenssache des SBs analog zur Anerkenneung bzw. nicht Anerkennung

der Sachkunde für den 27er wenn mit der Beantragung nach der Prüfung zu lange ( Jahre) gewartet wird.

Was mir nicht klar ist, ist wie das passieren konnte.

Meine Bescheinigungen waren immer spätestens nach vollständiger Trocknung der Unterschrift beim Amt :rotfl2:

Dadurch habe ich auch keinerlei Erfahrung, was eine längere Wartezeit betrifft und kann nur Vermutungen anstellen.

Servus

Geschrieben
Es ging imho nicht um den 12 Monate gültigen VOREINTRAG, den hat er noch nicht beantragt!! SEIN BEDÜRFNISNACHWEIS vom Verband hat er seit 10 Monaten rumliegen, OHNE einen Voreintrag beantragt zu haben.

:00000733: hab mich verlesen...sowas koennte mir nicht passieren.

Geschrieben
Was mir nicht klar ist, ist wie das passieren konnte. Meine Bescheinigungen waren immer spätestens nach vollständiger Trocknung der Unterschrift beim Amt :rotfl2:

Na, ich konnte ja schießen, mein Kollege war(ist) sehr zuverlässig ;) und das Geld liegt nicht auf der Straße.

BBF

Geschrieben

Ich habe eben noch mal in den zuständigen § 15 geschaut - von Fristen ist da nichts gesagt, zumindest nicht zur Vorlage oder Gültigkeit der Bescheinigung eines Bedürfnisses.

Insofern kannst Du mit Deiner Bescheinigung entspannt nach Canossa pilgern. Sollte der SB bocken, laß Dir bitte die gesetzliche Grundlage seines Nicht-Handelns nennen. Und poste die bitte hier.

Gruß

DZ

Geschrieben

Ich würde mal locker zur Behörde pilgern, den Voreintrag beantragen und beim Plausch mit dem SB nebenbei erwähnen, daß ich bis jetzt zum Teufel noch mal keine wirklich für mich passende Waffe gefunden habe, Training kann ich ja nachweisen, und in dem Zusammenhang ansprechen, wie es denn mit einer Fristverlängerung aussieht, die mich dann vor einem bösen Fehlkauf bewahrt ... :rolleyes:

mfg

Ralf

Geschrieben

Das wurde hier schon öfters gefragt. Da gesetzlich keine Gültigkeitsdauer festgelegt worden ist, muss die Waffenbehörde hier nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die "alte" Bedürfnisbescheinigung (die vom Verein von vor April 2003 natürlich nicht mehr) noch anerkannt wird.

Bei 10 Monaten wird wohl kaum jemand rumzicken, aber nach ein paar Jahren wirds sicherlich kritisch, weil der Bedürfnisnachweis ja die aktuelle Situation wiedergeben muss. In diesen Fällen könnte die Waffenbehörde sich z.B. das Schießbuch zeigen lassen und wenn dieses bis zuletzt eine regelmäßige Schießsportausübung dokumentiert, den Voreintrag machen.

Ein gutes Fallbeispiel jedenfalls für das geforderte berühmte "Augenmaß" einer Behörde.

Geschrieben

in niederbayern (dortige waffenbehörde) hatte ich mich mal erkundigt, da hieß es glaube ich 6 monate...

aber such doch mal im forum, da habe ich das damals niedergeschrieben - dürfte so zwischen 2004-2006 gewesen sein.

also vorsichtig an den sb ranpirschen, gute gründe vorbringen und auf gnade hoffen :s2: :s2: :s2:

IMI

Geschrieben

Also ich denke mal, dass auch 6 Monate Gültigkeit gerichtlich nicht haltbar wären. Minimal wird man wohl in Anlehnung an die Dauer einer Erwerbserlaubnis von 12 Monaten ausgehen können. Im Zweifel kann sich die Behörde doch mit dem Schützenverein in Verbindung setzen. Das sollte man meines Erachtens nicht so eng sehen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Ich habe eben noch mal in den zuständigen § 15 geschaut - von Fristen ist da nichts gesagt, zumindest nicht zur Vorlage oder Gültigkeit der Bescheinigung eines Bedürfnisses.

Insofern kannst Du mit Deiner Bescheinigung entspannt nach Canossa pilgern. Sollte der SB bocken, laß Dir bitte die gesetzliche Grundlage seines Nicht-Handelns nennen. Und poste die bitte hier.

So, hier das Ergebnis:

---SCHNIPP---

-----Original Message-----

Date: [...]

Subject: AW: Bedürfnisbescheinigung

From: [...]

To: [...]

Sehr geehrter [...],

eine generelle Regelung hierzu gibt es waffenrechtlich nicht. Eine zeitliche Befristung wurde rechtlich nicht festgelegt, da man eigentlich davon ausgeht, dass diese Bescheinigungen durch die Verbände nicht "auf Vorrat" ausgestellt oder von Sportschützen zwar angefordert, dann jedoch über längere Zeit nicht genutzt werden und quasi in der Schublade liegen.

Standardmässig geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Beantragung und Vorlage der benötigten Unterlagen durch den Antragsteller sehr "zeitnah" erfolgt, d.h. innerhalb weniger Tage oder maximal vier Wochen.

Der Hauptgrund liegt darin, dass eine Verbandsbescheinigung den aktuellen Status quo des Schützen wiedergeben soll. Eine z.B. mehrere Monate alte Bescheinigung hat mit der aktuellen Situation und Bedarf des Sportschützen nichts mehr zu tun.

Von Seiten der hiesigen Dienststelle werden die Bedürnisbescheinigungen noch akzeptiert, wenn diese nicht älter als 8 - 10 Wochen sind. Die Entscheidung hierüber liegt aber prinzipiell im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters und Berücksichtigung des jeweiligen individuellen Sachverhaltes.

Mit freundlichen Grüssen

i.A.

[...]

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: [...]

Gesendet: [...]

An: [...]

Betreff: Bedürfnisbescheinigung

Hallo Herr [...],

ich hätte da eine Frage: Wie lange ist eine DSB Bedürfnisbescheinigung für eine Kurzwaffe gültig?

Mit freundlichen Grüßen

[...]

---SCHNAPP---

Ich habe eine neu Bescheinigung besorgt. ;)

Gruß

BBF

Geschrieben
Weil er sich vermutlich auf NRW bezieht. Zum Teil sind aber in der Tat die LKA zuständig, z.B. in Berlin.

Hallo Sachbearbeiter,

herzlichen Dank für den Hinweis. Man lernt nie aus.

Liebe Grüße

Pirol 2

Geschrieben
in Berlin hat die Bedürfnisbescheinigung 1 Monat Gültigkeit,so laut LKA

In Berlin zweifelt die Waffenbehörde auch die physikalischen Gesetze an. - Das ist kein Maßstab.

Ich würde für die Zwischenzeit (die 10 Monate) ein Schießbuch bereit halten, was im Zweifelsfall nachweist, daß das Bedürfnis noch immer besteht.

Ansonsten nett bleiben. Ist wohl eine Ermessenssache des SB. Und sicherlich kein Grund, von irgend einer Seite ein Rechststreit anzufangen.

Schlimmstenfalls den Antrag noch mal zum Verband mit bitte um Aktualisierung.

Gruß,

André

Geschrieben
In Berlin zweifelt die Waffenbehörde auch die physikalischen Gesetze an.

(...)

Gruß,

André

Hi André,

um welche physikalische Gesetze handelt es sich dabei genau? Oder sind es gleich alle?

Gruß vom neugierigen Jake C.

Geschrieben

Also - nur zur Info - in Baden-Württemberg - zumindest bei meinem zuständigen LRA - hat die Waffenbehörde den über 6 Monate alten Bedürfnisnachweis vom DSB ohne Murren akzeptiert für die Ausstellung der Karte grün (45er ACP Pistole). Gott sei Dank gehts ja auch mal so mit den SBs.

Dafür beim Volleintrag des Revolvers bei bestehenden Voreintrag auf die grüne WBK hat eine andere Sachbearbeiterin Zweifel gehabt ob das nicht meine vierte ! Waffe sei, da ich ja schon eine Pistole mit 3 Wechselsystheme auf der Karte drauf hätte ... :confused: oh je, oh je . Sie konnte sich jedoch überzeugen lassen, dass ein WS nicht als Waffe zählt.

Geschrieben
Dafür beim Volleintrag des Revolvers bei bestehenden Voreintrag auf die grüne WBK hat eine andere Sachbearbeiterin Zweifel gehabt ob das nicht meine vierte ! Waffe sei, da ich ja schon eine Pistole mit 3 Wechselsystheme auf der Karte drauf hätte ... :confused: oh je, oh je . Sie konnte sich jedoch überzeugen lassen, dass ein WS nicht als Waffe zählt.

Aushilfe? :traurig_16:

BBF

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.