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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung


BBF

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Aushilfe? :traurig_16:

BBF

Ja, Urlaubsvertretung - macht sonst wohl nur die "Jägersachen" - sitzt der eigentlichen Sachbearbeiterin genau gegenüber. Und hat mir noch erzählt wie viele Leute das Wechselsystem noch haben eintragen lassen. Was hat sie sich denn dann dabei gedacht ? Ne, ne, ne, aber sie war sehr freundlich und auch schnell. Da kann man als guter Bürger nicht meckern. (nur, dass der Eintrag immer soooo teuer sein muss, mir unverständlich)

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Hallo ich habe vor einer Woche meinen Bedürfnisantrag zum WSV geschickt.

Ich bin schon ca. 17 Monate im Schützenverein und habe 50 Einträge in meinem Schiessbuch (45 mit LG und 5 mit KK-Gewehr)

Kann mir vielleicht einer von euch sagen ob ich so die Bedürfnisbescheinigung bekommen werde ??

Wäre nämlich ziemlich blöd wenn der Antrag abgelehnt wird ist sehr aufwändig diese ganze beantragerei und 15€ hab ich auch schon überwiesen :confused:

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Hallo ich habe vor einer Woche meinen Bedürfnisantrag zum WSV geschickt.

Ich bin schon ca. 17 Monate im Schützenverein und habe 50 Einträge in meinem Schiessbuch (45 mit LG und 5 mit KK-Gewehr)

Kann mir vielleicht einer von euch sagen ob ich so die Bedürfnisbescheinigung bekommen werde ??

Wäre nämlich ziemlich blöd wenn der Antrag abgelehnt wird ist sehr aufwändig diese ganze beantragerei und 15€ hab ich auch schon überwiesen :confused:

der WSV verlangt dass du mind. ein jahr lang regelmäßig schießt. und in diesem jahr solltest du dem WSV 18 Schießen nachweisen können, sonst wird das nix mit der Bedürfnisbescheinigung! wichtig hierbei ist dass du das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen nachweisen musst und belegen können musst! Schießen mit ab 18 frei erwerbbaren Luftdruckwaffen reichen hier nicht (und das sagt nicht der WSV sondern das WaffG)!

Benny noch eins.....ist nicht böse gemeint, muss aber bei dieser art der fragestellung erwähnt werden.....weil eigentlich lernt man das in der Sachkundeschulung (falls du die hast, dürfte das ja bei dir noch nicht lange her sein!!)! denn ohne sachkunde, da kannst du noch so viel geschossen haben und das nachweisen können, wird das mit der Bedürfnisbescheinigung auch nix.

gruß alzi

Edith meint, dass wohl kein Vereinsvorstand einen solchen Bedürfnisantrag - ohne einen ausrechenden schießnachweis - unterschreiben würde und fragt sich ob bzw. wann der Troll-alarm losgeht. Seltsame Geschichte!

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Die Sachkundeprüfung hab ich vor zwei Wochen bestanden.

Und unser Vorstand hat mir gesagt dass 5 mal Schiessen mit einer Erlaubnispflichtigen Waffe ausreicht, also das heisst die ganze beantragerei war für die Katz.

sorry Benny, aber wenn Deine Sachkunde gerade mal 2 Wochen alt ist, dann solltest du es besser wissen als Dein Vorstand! Denn DAS sollte man in der Sachkunde gelernt haben!

Die Aussage des Vorstands braucht man nicht zu kommentieren, da erübrigt sich jede weitere Beachtung selbiger!

Du kannst dich darauf verlassen dass in DIESEM Fall der WSV Dein Bedürfnis keinesfalls befürworten bzw. bescheinigen wird! Du weißt ja dann bei wem Du Dich bedanken darfst.

gruß alzi

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Ist es möglich in den nächsten 2 - 3 Wochen einen neuen Antrag zu stellen oder geht das nicht ?

Denn dann sag ich zu meinem Trainer dass ich jetzt öfter KK schießen will.

HALLOOOOHOOOOOO!!!!! is das jetzt rumgetrolle oder ernst gemeint? Du hast dem WSV regelmäßiges schießen mit erlaubnispflichtigen waffen nachzuweisen!! 2-3 wochen sind keine 12 monate! und auch wenn du innerhalb dieser 2-3 wochen jetzt 18 mal schießt wird das dem WSV nicht genügen, weil der die 18 nachgewiesen schießtermine über die letzten 12 monate verteilt haben will! so sieht das aus und daran wirst du nix ändern.

sorry, aber mit deiner angeblichen sachkunde scheint es nicht wirklich weit her zu sein! und hättest du die vorangegangenen beiträge gelesen und verstandesmäßig auch zu erfassen vermocht, wäre dir das selbst klargeworden!

werd mal erwachsen, mach die sachkunde, halte dich an die anforderungen deines verbandes und erfülle die anforderungen durch das WaffG und die AWaffV! und wenn du dann noch das rumtrollen lässt, dann werd ich dir deine weitergehenden fragen gerne beantworten! dann...... aber erst dann!!!

sorry leute.......werde jetzt kein trollfutter mehr bevorraten! versprochen!..... jahaaaa versprochen! ;)

alzi

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da du es ja sowieso besser zu wissen glaubst, wird es sich erübrigen, dir hier noch behilflich sein zu wollen! den rest sagt dir dann die nette Dame vom WSV.

kannst mir ja (gerne auch per PM) deine adressdaten und vereinsinfos geben, dann klär ich das für dich mit der dame beim WSV! :teu35:

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Ich lieeeebe Leute mit frischer Sachkunde, 20jährige mit 50jähriger Lebenserfahrung und 18jährige Fahranfänger mit 30jähriger Fahrpraxis. Und damit meine ich definitiv nicht @benni ...

mfg

Ralf

sorry Dynamity Harry. es tut mir wirklich leid, wenn meine äußerung dein mißfallen erregt hat. ( keine ironie! )

seine frage wurde beantwortet, nur leider nimmt er die ratschläge nicht an und beharrt wider besseres wissen ( also trotz frischer sachkunde und nur nach meiner bescheidenen meinung ) auf im waffenrechtlichen sinn nicht haltbaren behauptungen. da KANN man einfach nicht mehr weiter helfen, vom weiteren helfen WOLLEN ganz zu schweigen.

aber du kannst ja gerne selbst versuchen ihm diesen sachverhalt zu verdeutlichen und in welchen aspekten selbiger seine interpretation des WaffG etwas lückenhaft ist ( um es mal etwas freundlicher zu formulieren). oder kann es sein dass ich deine hilfs- und erklärungsversuche in dieser angelegenheit überlesen habe?

gruß alzi

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  • 3 Wochen später...

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