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IGNORED

altes, starkes Luftgewehr


raphael1966

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein Kollege der weiß das ich Sportschütze bin hat mich angesprochen wegen eines Luftgewehrs.

Sei Vater (welcher so langsam ziemlich alt wird) hat zuhause ein altes Luftgewehr mit dem er scheinbar auch schon mal einen Hasen geschossen hat.

Ein Zielfernrohr hat das Teil auch noch.

Ist mindestens 20-30 Jahre alt und ich vermute mal stark das das kein "F" Zeichen hat. (wg dem Hasen :rotfl2:)

Der Vater will es nun loswerden und der Kollege hat mich gefragt ob und wie er das weitergeben kann.

Ich muss sagen ich habe keine Ahnung.

Ich weiß das die Dinger auf eine WBK gehören habe aber keine Ahnung wie das mit "Altbesitz" ist ?

Darf sein Vater das Teil überhaupt besitzen (wurde ja mal legal gekauft) ?

Kann er das also legal an jemand mit WBK verkaufen (Jäger?)

Er möchte das Ding einfach loswerden und würde es auch zusammensägen Hauptsache es ist weg.

Mir hat er es auch angeboten aber ich werde mir sicher kein "illegales" Luftgewehr in den Schrank stellen.

Kann man das auf die neue gelbe überhaupt eintragen?

(aber hätte dennoch keine Interesse, was soll ich damit, ich schieße Schwarzpulver)

Könnt ihr helfen ?

Gruß

Raphael

PS: ich hoffe sowas zu fragen ist noch im Rahmen des erlaubten?

Ich möchte nur die legale Vorgehensweise wissen.

Wie geschrieben - im Zweifelsfall wird das Teil mit der Flex unbrauchbar gemacht.....was aber auch irgendwie schade wäre....

Geschrieben

Hallo Raphael,

absolut entscheidend ist, ob das Ding ein F im Fünfeck hat, oder nicht.

Seit 1971 gibt es das F , sollte die Waffe erst 20 Jahr alt sein, gibt es entweder das F oder eine WBK. Hoffentlich..

Wenn Du über das Thema mehr Infos brauchst: www.co2air.de

Das sind die Könige der Druckluftwaffen...

Viele Grüße

Axel

EDIT: Nur wenn er es legal besitzt, kann er es legal verkaufen.

Ein "Dachbodenfund" einer WBK-pflichtigen Waffe muß bei der zuständigen Behörde gemeldet werden und die Waffe muß an einen Berechtigten übergeben werden.

z.B. Büchsenmacher, zur Zwischenlagerung, bis weitere Verwendung geklärt oder zur Behörde, aber wenn es da erstmal ist...

Es stellt sich natürlich die Frage, ob das überhaupt lohnt oder Dein Kumpel dann nicht schnell wieder beim Thema Flex-Lösung ist.

Geschrieben

Kein "F im Fünfeck" ist vonnöten, wenn (Anlage 2 zum WaffG):

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

...

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Das Schießen damit ist aber nur auf zugelassenen Schießstätten erlaubt.

Geschrieben
Kein "F im Fünfeck" ist vonnöten, wenn (Anlage 2 zum WaffG):

Das Schießen damit ist aber nur auf zugelassenen Schießstätten erlaubt.

das würde bedeuten das dass Luftgewehr ohne Auflagen weitergegeben werden könnte?

Sprich jeder dürfte das Luftgewehr ohne "F" legal besitzen?

Oder gilt das nur für den damaligen Erwerber?

Geschrieben
Kleine Anmerkung: Erwerben kann jeder über 18 Jahren.

Mich würde noch interessieren, ob man WBK-pflichtige Luftgewehre auf die gelbe WBK kaufen kann.

Ja bis 16,3 Joule, die passende Disziplin ist Field Target.

Geschrieben

Gilt da wirklich die Einschränkung "maximal 16,3 J" für den Erwerb auf Sportschützen-WBK? Abgesehen davon, daß bei FT auch Luftgewehre bis 27 J vom Veranstalter eines Wettbewerbs zugelassen werden können. Die Energie bei LG ohne "F"-Zeichen kann ja bis ca. 40 J gehen (ca. 400 m/s V0 bei 4,5 mm Kaliber) und liegt damit immer noch weit unterhalb von .22 lfB-Gewehren, von ebenfalls erwerbbaren Jagdbüchsen in Magnumkalibern und .50 BMG Repetierern usw., ganz zu schweigen...

Fragt Jake C.

Geschrieben

Die interne BDS-Joule-Begrenzung auf 27 rührt daher, daß spätestens darüber alle gängigen Klappziele beim treffer beschädigt werden. Einige unserer Schützen haben z.B. Career-Luftgewehre mit 100 Joule und mehr auf gelber WBK, schießen damit aber auf selbstgebaute, stabilere Klappziele oder auch nur Scheiben (was sicher weniger Spaß macht).

Und wer sagt, daß bei 40 Joule die Grenze wäre? <_<

Nur entbindet das Eintragen ja nicht davon, im Ernstfall nachweisen zu können, daß man mit dem LG auch tatsächlich an dieser Disziplin teilnehmen kann (ich rede/schreibe jetzt von einem neuen Modell ohne F). Und da wird ein Nachweis oberhalb von 27 Joule je nach Behörde problematisch. Mehrlader/Repetierer ist übrigens kein Hinderungsgrund, man muß meist aber beim Lane-Wechsel entladen, da hat's keine Vorteile gegenüber einem Einzellader, ist nur umständlicher (Trommelrein/raus).

Geschrieben

Hallo, ich möchte mir erlauben noch auf eine Besonderheit hinzuweisen.

Wenn das Gewehr noch aus der DDR Produktion stammen sollte, ist es sehr warscheinlich auf eine

RT-Feder umgebaut worden. In der DDR gab es solche sogenannten Weitschußgewehre nicht öffentlich zu kaufen. Wenn das so sein sollte, kann es erheblichen Ärger geben. Ein socher Umbau war und ist nie erlaubt worden.

Zerreißt mich ncht gleich wieder , es soll nur ein gut gemeinter Hinweis sein. Ich hatte vor einigen Jahren in der Richtung auch schon mal Trödel.

Geschrieben

@Uli Eichstädt: danke für die Info, wieder etwas gelernt! Mir kamen die erwähnten 40 J schon ganz schon viel vor, ich hatte mich in letzter Zeit im Netz bzgl. LG und FT mal etwas umgesehen und da waren 380 m/s mit 4,5 mm Diabolos so ziemlich das Maximum (Diana 350) und natürlich FT-sportlich unbrauchbar.

Leider habe ich in Berlin-BRB (BDS LV-1) in Punkto Field Target nur eine leblose Wüste ausmachen können, was meinen Investitionswillen diesbezüglich etwas gebremst hat.

Mit Schützengruß, Jake C.

Geschrieben

Wenn ein solches LG auf Neu-Gelb als Ersteintrag erfolgen soll, dann müsste man doch das gleiche Procedere (Trainingsnachweis 18x innerhalb eines Jahres und Bedürfnisbescheinigung - WSK vorausgesetzt) wie bei anderen Erstanträgen von Langwaffen auf Gelb durchlaufen?

Oder andersherum - wenn Neu-Gelb bereits vorhanden, wird ein solches LG ohne weiteren Bedürfnisnachweis auf Gelb eingetragen?

Richtig?

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