Zum Inhalt springen
IGNORED

4mmM20 / LEP-O-Umbauten: Vorgehensweisen, Stellungnahmen der Bundesländer zum Thema


harryumpf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

INFOSAMMLUNG mit der Bitte an alle User um ihre Mithilfe!

Nachdem zum Thema LEP/4mmM20 immer mehr Threads auftauchen, die kurz danach wieder in der Versenkung verschwinden, bitte ich Euch, in diesem Thread für alle User um eine Art Infosammlung.

Das Ziel dieser Sammlung soll sein, die Durchführungen, Vorgehensweisen etc. der einzelnen BL zu diesem Thema zu sammeln, damit andere Besitzer solcher Waffengattungen Informationen bekommen.

Entsprechende Links auf Pressemitteilungen, Anweisungen der Durchführung von IMI`s etc. sollen hier möglichst aus allen Bundesländern gesammelt werden.

Wie es aussieht, sehen offensichtlich nicht alle Bundesländer das Thema LEP/4mmM20 so wie Bayern und NRW - aber niemand aus anderen BL hat hierzu bisher offiziell etwas posten können.

Helft euren Kollegen aus anderen BL mit diesen wichtigen Infos zu diesem Thema - in einem Thread - der kurz und bündig die Vorgehensweise eures BL zum Thema LEP/4mmM20 Altbesitz / WBK, usw. zusammenfasst.

DANKE!

Auch wenn ihr sebst keine Waffen dieser Gattungen besitzt, aber hierzu etwas herausfinden könnt, bitte postet - helft euren Hobby-Kollegen.

Hier noch ein kleiner Link zum Forum co2air zum selben Thema:

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?posti...4210#post784210

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe heute mit der Landesregierung in Niedersachsen am Telefon gesprochen. Das Schreiben des BMI, das auch in der Stellungnahme aus NRW auftaucht, kennt man da und man hat dieses den Polizeidirektionen zur Kenntnis gegeben, mit der Bitte die örtlichen Waffenbehörden geeignet zu informieren. Man ist der Meinung, dass ein wirtschaftliches Interesse grundsätzlich zwar KEIN Bedürfnis begründet, aber ausnahmsweise für den Altbesitz von 4mmM20 und LEP Waffen ein solches anerkannt werden KANN. Man ist nicht soweit gegangen, wie anscheinend in NRW, dass grundsätzlich eine Erlaubnis zu erteilen ist. Man überlässt es demnach der lokalen Waffenbehörde, nach den Gegebenheiten zu entscheiden. Man beachte, dass dies eine telefonische Auskunft einer Mitarbeiterin war und ich nichts schriftlich habe.

Geschrieben
Man ist der Meinung, dass ein wirtschaftliches Interesse grundsätzlich zwar KEIN Bedürfnis begründet, aber ausnahmsweise für den Altbesitz von 4mmM20 und LEP Waffen ein solches anerkannt werden KANN.

Hallo mungal,

eine Aussage, die fast nach schier unnachahmlicher Milde und Güte klingt - aber offensichtlich vor dem Hintergrund

gemacht wird, dass der Staat andernfalls dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist.

MfG

Pirol 2

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Die Vorgehensweis eim Saarland bezgl. der 4mmM20 umbauten war bis vor kurzem wohl ein gutgehütetes Staatsgeheimniss . Die letzten wochen haben aber " Gerüchte " über die Handlungsweise des Saarlandes in der Frage die Runde gemacht. Ich wollte sie nicht glauben. Aber heute war einer meiner Arbeitskollegen in der Sache wieder bei seiner SB. Dort wurde ihm eröffnet, das er für alle Konvertierten 4mm Waffen eine Bedürfnissbescheinigung im Grundkaliber der Waffe seines Verbandes braucht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da mein Kollege das so nicht Glauben wollte, hat ihm die SB die Telefonnummer des zuständigen Herren im IM des Saarlandes gegeben. Von diesem Herrn Bouillon wurde dies Verfahrensweise bestättigt. Kann das sein????????????????? Für auf WBK`s engetragen Waffen im NACHHINEIN eine Bedürfnissbescheinigung zu verlangen ?

Mein Kollege hat sowohl ehemalige 9mm als auch 45er Waffen als 4mmM20 umbauten. Daneben auch " Scharfe Waffen " in diesen beiden Kalibern. Vor ein paar wochen erst eine 9mm Pistole erworben. Als ob er , oder auch andere in ähnlicher Konstelation, jetzt nochmal Bescheingungen bekommen würden. Auch die angeblich vom BDS im nächsten Jahr angebotene Disziplin in 4mmM20 würde ja bei dieser Herangehensweise des IM nichts bringen, da sie das Bedürfniss ja nicht in 4mmM20 sondern im Ursprungskaliber haben will.

Gibt es die gleiche Verfahrensweise noch in anderen Bundesländern ????????????

Fragende Grüße

PetMan

Geschrieben
Dort wurde ihm eröffnet, das er für alle Konvertierten 4mm Waffen eine Bedürfnissbescheinigung im Grundkaliber der Waffe seines Verbandes braucht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da mein Kollege das so nicht Glauben wollte, hat ihm die SB die Telefonnummer des zuständigen Herren im IM des Saarlandes gegeben. Von diesem Herrn Bouillon wurde dies Verfahrensweise bestättigt. Kann das sein????????????????? Für auf WBK`s engetragen Waffen im NACHHINEIN eine Bedürfnissbescheinigung zu verlangen ?

.....

Gibt es die gleiche Verfahrensweise noch in anderen Bundesländern ????????????

NRW ist sonst nicht lobenswert, in diesem Fall gibt es ein passendes Schreiben:

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/03..._lep_waffen.pdf

Abs. 3 auf Seite 3 ist hier wichtig!

Vieleicht kann dieser Hinweis helfen.

Geschrieben
Für auf WBK`s engetragen Waffen im NACHHINEIN eine Bedürfnissbescheinigung zu verlangen ?

Seit dem WaffG 2002 sind Altbesitzerregelungen deutlich geschwächt worden. Das war eines der vielen Opfer, auf die aber nur wenige im Forum aufmerksam gemacht haben. Wenn in WBKs eingetragene Waffen einfach verboten und eingezogen werden können, dann kann man sicher auch für in WBKs eingetragene Waffen die Bedürfnisanforderungen (statt 18 z.B. 24 mal Training/Jahr) ändern/verschärfen oder Waffen bei Wegfall des Bedürfnisses (z.B. wenn der Besitzer seine Waffe nicht mehr sportlich verwenden kann) wieder einziehen. Das Schlupfloch "wirtschaftliches Bedürfnis" wird ja in einigen Bundesländern nur angeboten, gerade weil man an dieser nachträglichen Bedürfnispflicht festhält. Wären die Behörden/BMI davon überzeugt, dass die Altbesitzerregelungen unbedingt gelten, bedürfte es des Klimmzugs "wirtschaftliches Bedürfnis" nicht!

mfG

Schwarzwälder

Geschrieben

Heute wieder mit dem Kollegen gesprochen. Er bekommt 2 Bedürfnisse für 4mm Waffen vom " Bundesverband des BDS " ausgestellt ( nicht vom Landesverband, das würde alles über den Bundesverband gehen ) Diese werden von seiner Sb anerkannt. Einen Vergleichsfall gibt es min. schon im Saarland bzw bei seiner zuständigen Behörde.

Ich habe gestern mit dem Landessportleiter des Saarländischen Schützenbundes telefoniert. Das Gespräch war für mich erschreckend. Ein paar Schlagworte aus diesem Gespräch : " Wir haben keine Disziplin für 4mm Waffen und werden keine auflegen " , " dann bleibt als Alternative nur die Waffen unbrauchbar zu machen oder den Verband zu wechseln/ in einen 2. Verband einzutreten " , wir verstehen uns nicht als Waffenbeschaffungsverband " usw usw

Er hätte schon mehrere Anrufe in dieser Angelegenheit gehabt . Auf die Idee über die Liste B eine Disziplin anzubieten kommen die nicht. Als ich ihn auf andere Unterverbände das DSB in den neuen Ländern und deren Liste B angesprochen habe, kam die Aussage mit der Waffenbeschaffung.

Wenn nicht mein Verein Mitglied im Saarländischen Schützenbund wäre, hätten die meine Kündigung sofort auf dem Tisch.

Jetzt warte ich mal noch, wie sie sich bei der nächsten Bedürfnissbescheingung anstellen.

Fakt scheint also immo im Saarland zu sein: BDS Mitglied werden oder 4mm Waffen veräussern .

Greetz

Peter

Geschrieben
bedürfte es des Klimmzugs "wirtschaftliches Bedürfnis" nicht!

Das WaffG ist Bundesgesetz.

Die Auslegung und Handhabung obliegt den Ländern.

Sind wir doch besser froh, daß die pro eingestellten Bundesländer die sich im § 8 bietenden Möglichkeiten nutzen.

Dies ist ein Auszug aus einem Schreiben des Bay. Innenministeriums, die LEP und 4mm M20 Umbauten betreffend,

das an alle Polizeistellen und SB´s geschickt wurde.

Anweisung_LEP.pdf

Die Voraussetzungen: Mindestalter, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis sind lt. WaffG bundesweit vorgegeben.

Am Mindestalter, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde gibt es nichts auszulegen.

Nur das Bedürfnis kann in diesem Fall von den Bundesländern enger oder weiter gesehen werden.

Das hilft aber in der Regel nur den Sportschützen, die die ersten Bedingungen eh erfüllen.

Für die zig-tausend nicht vorbelasteten Besitzer von LEP Waffen war keine Anmeldung möglich.

Die wurden entweder enteignet, oder haben jetzt eine illegale Waffe mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Zum Thema Sinn dieser Gesetze fällt mir nichts ein.

Zum Thema Unsinn schon.

Aber das behalte ich besser für mich.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Ich habe gestern mit dem Landessportleiter des Saarländischen Schützenbundes telefoniert. Das Gespräch war für mich erschreckend. Ein paar Schlagworte aus diesem Gespräch : "... wir verstehen uns nicht als Waffenbeschaffungsverband " usw usw

Gut, also da sind sich aber alle Verbände ähnlich. Vgl. BDS-Verbandsveröffentlichung:

Im übrigen verstehen die Großkaliberverbände und auch der Deutsche Schützenbund sich nicht als Organisationen zur allgemeinen Volksbewaffnung bzw. als Sammlervereinigung zeitgenössischer Schusswaffen.
Link BDS Verbandsveröffentlichung

Ich finde es trotzdem hochanständig, dass sich der BDS um die 4mm Besitzer kümmert. Allerdings: Nutzt Dir die Bedürfnisbescheinigung für 4mm M20 Waffen auch was, wenn Du eigentlich ein Bedürfnis für das kaliber der ursprünglichen Waffe brauchst?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Ich habe gestern mit dem Landessportleiter des Saarländischen Schützenbundes telefoniert. Das Gespräch war für mich erschreckend. Ein paar Schlagworte aus diesem Gespräch : " Wir haben keine Disziplin für 4mm Waffen und werden keine auflegen " , " dann bleibt als Alternative nur die Waffen unbrauchbar zu machen oder den Verband zu wechseln/ in einen 2. Verband einzutreten " , wir verstehen uns nicht als Waffenbeschaffungsverband " usw usw

Peter

Hallo Peter

schieb die Schuld nicht den Verbänden zu. Eine Sportdiziplien für 4M20 ist doch schon arg getrickst.

Wenn jemand für teures Geld legal Waffen gekauft hat und die sogar noch auf einer WBK eingetragen sind, sehe ich gute Chancen, dir dein Recht auf ein Bedürfnis nach "wirtschaftlichen Gesichtspunkten" zu erstreiten. Hier wäre eine Rechtschutzversicherung nicht schlecht.

Gruß

Steven

Geschrieben
Allerdings: Nutzt Dir die Bedürfnisbescheinigung für 4mm M20 Waffen auch was, wenn Du eigentlich ein Bedürfnis für das kaliber der ursprünglichen Waffe brauchst?

Grüße

Schwarzwälder

Zunächst einmal brauche ich selber kein Bedürfnis, da ich keine umgebaute 4mm Waffe mehr habe. Meine wurde mit Erteilung der " scharfen WBK " vom Büchsenmacher rückkonvertiert und ich Schiesse sie jetzt wieder im Originalkaliber. Darüber hinaus besitze ich nur noch 2 Originalwaffen in 4mm Kalibern , die von dieser " Gesetzesänderung " nicht tangiert werden.

Ich habe mich für Schützenkollegen informiert, die die " neuen Medien " wie internet nicht nutzen können/wollen. Es sind mehr solcher 4mmM20 Waffen im Besitz von Sportschützen, als ich vorher gedacht habe. Diejenigen die im BDS Organisiert sind haben die Möglichkeit über die neue Disziplin. DSB`ler oder unorganisierte Besitzer solcher Waffen haben ein Problem im Saarland. Es ging mir nicht um LEP Waffen in meiner Anfrage, sondern nur um bereits in WBK`S eingetragene und umgebaute 4mmM20 Waffen.

Und angeblich werden die 4mm Bedürfnisse anerkannt, wie mir BDS Kollegen berichtetetn. Nachprüfen konnte ich das nicht, da in den WBK`s keine Vermerke drin sind. Die Bedürfnisse würden zu der Waffenakte hinzugefügt und damit wäre die Angelegenheit erledigt.

Hallo Peter

schieb die Schuld nicht den Verbänden zu.

Der Verband hat dieses Gesetz nicht erlassen, er hat es aber auch nicht verhindert. Auch eine Kommunikation mit dem IM scheint es nicht gegeben zu haben. Jedenfalls hat der Landessportleiter mir darüber nichts gesagt. Der Rheinische Schützenbund hat sich hier so verhalten, wie ich mir das von meinem Verband auch gewünscht hätte. Mir wurde als Lösung genannt, die Schützenkollegen sollen die Waffen unbrauchbar machen lassen oder den Verband wechseln/ in einen anderen eintreten. Das ist wahrlich keine Hilfe. Und die Aussage, man versteht sich nicht als Waffenbeschaffungsverband sehe ich , gelinde gesagt, als Unterstellung an die Schützenkollegen an, die solche Waffen bis dato Rechtmässig in ihrem Besitz hatten.

Der link von Rainer aus Bayern gibt allerdings in meinen Augen einen Weg vor, den meine Schützenkollegen beschreiten können.

WBK`s für Schusswaffen im Kaliber 4mmM20, die nach altem Recht gesetzeskonform ohne Bedürfnisprüfung ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit- ohne nachträglichen Nachweis des Bedürfnisses - fort, da diese Erlaubnis rechtmäßig erteilt wurde und die Voraussetzungen nach § 45 WaffG ( Rücknahme oder Widerruf ) nicht vorliegen. Nach § 45 Abs. 1 WaffG ist eine Erlaubnis zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, Dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen. Nach § 45 Abs. 2 WaffG ist eine Erlaubnis zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Rechtsänderung bedeutet keine Tatsache i.S. des Waffengesetzes.

Einen Versuch ist es imho wert, sich darauf zu berufen.

Greetz

Peter

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Neue Gerüchte im Saarland: Aus dem Landkreis St.Wendel hört man, das erst mal alles so bleibt wie bisher und man bemüht wäre auf Länderebene eine Bundesweit gleiche Regelung für die 4mmM20 Umbauten zu erreichen. Dann hoffen wir mal das dies erstens stimmt und zweitens das sich die " vernünftigen Länder " durchsetzen können.

Kann das jemand bestättigen oder dementieren ?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Auch von mir eine Frage zum Thema passend: Ich habe noch fünf Voreiträge (vom März 2008) für Pistolen 4mm M20 in meiner WBK. Kann ich mir auf diese Voreinträge (sind befristet bis Mörz 2009) nun noch umgerüstetet Orignalwaffen (08, PPK, PP, CZ75...) kaufen, oder ist hier nur noch der Kauf von ursprünglich als 4mm M20 gebauten Pistolen möglich?

Möchte meinen SB eigentlich bei positiver Antwort erst bei der Anmeldung dieser Waffen damit konfrontieren, es sei denn Ihr erteilt mir fachkundigen Rat, dass es so nicht geht.

Geschrieben

heute habe ich von der Präsidentin meines Verbandes folgende Email erhalten:

Sehr geehrter Herr .........

die Bemühungen des SVS haben zum Erfolg geführt.

Mit Schreiben vom 8. Dez. 2008 hat das Ministerium für Inneres und Sport die Waffenbehörden im Saarland angewiesen, für LEP und 4mmM20 Waffen, die vor dem 1.4.08 in eine Waffenbesitzkarte eingtragen waren, keine Bedürfnisbescheinigung zu verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ob die Regelung nun ausschließlich auf die Bemühungen meines Verbandes zurück zu führen ist, lasse ich mal dahingestellt. Aber es hat sich was getan im Saarland, und darüber werden viele meiner Schützenkollegen froh sein.

LG

PetMan

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.