Zum Inhalt springen
IGNORED

Kein Bedürfnisnachweis mehr für Waffen der neuen gelben WBK


GERMAN SNIPER

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ist es richtig, dass Besitzer der neuen gelben Sportschützen WBK seit dem 01.04.2008 keinen Bedürfnisnachweis mehr für die Waffenarten der neuen gelben Sportschützen WBK benötigen?

Nein, seit Einfuehrung der neuen Gelben sollten eigentlich alle sportlich geeigneten Einzellader und Repetierer darauf ohne weiteren Beduerfnisnachweis gehen. Einige Aemter (NRW) haben sich aber eindeutig gesetzeswidrig die Praxis zueigen gemacht fuer jede Waffe eine Beduerfnisbescheinigung zu fordern. Vielleicht halten sie sich seit diesem Datum an geltendes Recht, aber wenn ist das eher ein Armutszeugnis fuer die Behoerden als eine Erleichterung fuer den Waffenbesitzer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich musste vor 2,5 Jahren meinen erworbenen KK-Repetierer 10 Schüssig auf einen Einzellader umbauen lassen, weil ich nur ein Bedürfnis für KK Einzellader Langwaffen nachweisen kann.

Hm, wenn Du eine alte Gelbe hattest sachlich richtig wenn auch bescheuert.

Neue Gelbe - je nach Bundesland gibt es einige Spezialisten, die halt auf dem Antrag wissen wollen, ob Einzellader (unterteilt in lang und kurz), mehrschuessige Vorderlader und Repetierer vom Verband unterstuetzt werden und schraenken die WBK dann auf die entsprechenden Arten ein.

Ich halte es persoenlich fuer Rechtsbeugung, da es eindeutig dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaeuft, aber leider muss individuell gegen eine solche Einschraenkung geklagt werden oder vom Verband her werden gleich an richtiger Stelle auf dem Antrag ein paar Kreuze gemacht und schon klappt es.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...ich musste vor 2,5 Jahren meinen erworbenen KK-Repetierer 10 Schüssig auf einen Einzellader umbauen lassen, weil ich nur ein Bedürfnis für KK Einzellader Langwaffen nachweisen kann.

Wenn Du Dir diese Behördenschikane, die ich als ausgemachten Schwachsinn bezeichne, gefallen lässt, so what...

Als Legalwaffenbesitzer kann man es sich heutzutage nicht mehr leisten, die korrekte Gesetzeslage nicht zu kennen.

Man muss allerdings auch genügend Ar*** in der Hose haben, um sich gegen den Büttel vom Amt durchzusetzen.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den benötigten sie vor dem 01.04.2008 auch nicht.

Natürlich zutreffend, aber jetzt akzeptieren es auch die nordrhein-westfälischen und niedersächischen Behörden.

Zum alten Recht siehe übrigens den (von mir erwirkten) schönen Beschluß des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2008, Az. 20 A 2378/07.

Carcano

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@carcano,

den Beschluß hätte ich mir gern angesehen, aber er ist noch nicht im Internet aufgeführt (Justiz NRW). Oder bin ich zu blöd zum Finden?

Wenn der Beschluß noch nicht veröffentlicht ist, kannst Du ihn hier irgendwie einstellen oder die wichtigsten Zeilen zitieren?

Danke

Claus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

SBine dich möchte ich auch als SB haben :00000733:

Hier bei uns in NRW gelten andere Regeln. Wenn du hier zu deinem Recht kommen willst mußt du Klagen. Wer dann keine Rechtschutzversicherung dafür hat läßt es bleiben und das geht den meißten so. Das weiß man hier und deshalb werden uns hier mehr Knüppel zwischen die Beine geoworfen wie anders wo.

Es wird erst einmal abgelehnt teilweise mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten. Dann muss man schriftlich Wiederspruch einlegen und und und ... Vielen ist das dann zu blöd und Sie lassen es.

Ich habe bisher alles bekommen was ich wollte, ohne Probleme.

Es sind ja auch nicht alle SB so aber wie ich von Schützenbrüdern reichlich gehört habe gibt es hier davon doch sehr viele.

Meine eigene Erfahrung, es geht hier nicht nur ums Waffenrecht, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei paar Schuhe. :peinlich:

see you ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

SBine dich möchte ich auch als SB haben :00000733:

Hier bei uns in NRW gelten andere Regeln. Wenn du hier zu deinem Recht kommen willst mußt du Klagen. Wer dann keine Rechtschutzversicherung dafür hat läßt es bleiben und das geht den meißten so. Das weiß man hier und deshalb werden uns hier mehr Knüppel zwischen die Beine geoworfen wie anders wo.

Es wird erst einmal abgelehnt teilweise mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten. Dann muss man schriftlich Wiederspruch einlegen und und und ... Vielen ist das dann zu blöd und Sie lassen es.

Ich habe bisher alles bekommen was ich wollte, ohne Probleme.

Es sind ja auch nicht alle SB so aber wie ich von Schützenbrüdern reichlich gehört habe gibt es hier davon doch sehr viele.

Meine eigene Erfahrung, es geht hier nicht nur ums Waffenrecht, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei paar Schuhe. :peinlich:

see you ...

Ich hatte seiner Zeit Widerspruch eingelegt. Leider auch ohne RS. Der Spaß hat mich bis Heute 1500 Teuros gekostet. Mein Anwalt sagte das es im April diesen Jahres zur Verhandlung kommen sollte doch nichts ist geschehen. Bevor ich bei ihm anrufen wollte habe ich ein Schreiben vom PP Düsseldorf bekommen.

Sehr geehrter.....

am 12.09.2005 wurde Ihnen eine so genannte "gelbe Waffenbesitzkarte" gem. § 14 Abs. 4 WaffG erteilt, die Ihnen antragsgemäß (dies stimmte nicht desshalb der Widerspruch) nach der damaligen Rechtslage den ERwerb und Besitz von Repitierlangwaffen ermöglichte.

Durch Gesetz von 26.03.2008 erfolgt mit Wirkung zum 01.04.2008 eine Änderung des Waffengesetzes, die u.a. auch §14 Abs. 4 WaffG betraf.

So ermöglicht die Erlaubniss nach § 14 Abs. 4 WaffG - hierbei ist es unerheblich , ob diese im Zeitraum vom 01.04.2004 - 31.03.2008 oder danach erteilt wurde - nunmehr dass es bei Erwerb un Besitz aller dort gennanten Qffenarten , ohne dass es bei Erwerb einer neuen Waffenart dess § 14 Abs. 4 WaffG einer weiteren Verbandbescheinigung bedarf.

Allerdings durfen weiterhin in der Regel lediglich 2 Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten erworben werden.

Bitte sprechen Sie doch in nächster Zeit bei der hiesigen Dienststelle zwecks Änderung Ihrer Waffenbesitzkarte vor.

Der Nachteil an der Sache ist das es nun nicht zu einer Verhandlung kommt und ich somit keine Chanche habe meine Unkosten erstattet zu bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Nachteil an der Sache ist das es nun nicht zu einer Verhandlung kommt und ich somit keine Chanche habe meine Unkosten erstattet zu bekommen.

Auch bei einer Erledigung des Widerspruchsverfahrens (vor Klageerhebung) *kann* es einen Anspuch auf Ersatz der entstandenen Verfahrenskosten geben, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Gebühren nach RVG. Im einzelnen ist das etwas kompliziert, und kann auch vom Landesrecht abhängen. Ich hatte einen solchen Fall, da ging es allerdings um eine Verfügung aufgrund Hundeverordnung, und es wurde schließlich ein Vergleich über teilersatz geschlossen.

Dein Anwalt wird Dich sicher noch darüber beraten.

Gruß, Carcano

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HI!

Longcolt, Du hast wenigstens was positives von Deiner Behörde gehört.

Meine Behörde steht bis jetzt immer noch auf dem Standpunkt, daß alles nach deren Nase zu laufen hat und das daß Waffengesetz für NRW nicht gilt.

Bei mir geht´s um nen Eintrag eines Repetierers auf die neue gelbe, den man mir bis heute verweigert, da ich keinen erneuten Bedürfnissnachweiss habe, gekauft 2007.

Das ist halt NRW wo die Beamten noch tun und lassen können was Sie wollen.

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ich kann nur immer wieder sagen....glück gehabt!

ich wohne in köln und habe keine probleme mehr mit dem amt!

ich habe einen sachbearbeiter der total nett ist und mir keine "hürden" setzt!

im laufenden jahr hatte ich schon einiges an nachfragen und änderungswünschen.........es hat alles ohne probleme funktioniert!

1. mit meiner pistole kann ich mehrere kaliber schiessen, eines fehlte auf der wbk (fast identische kaliber).....er hat kostenfrei nachgetragen ( mun-erwerb)!

2.

neue gelbe, und direkt nen kk-karabiner gekauft....mit nachfrage (weil vorsichtig) und ohne probleme!

3.

innerhalb kurzer zeit ein gewehr ge- und wieder verkauft.......keine anrechnung auf 2/6er!

vielleicht sollte ich den heiraten?!

löl

gruß,nils

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HI!

Longcolt, Du hast wenigstens was positives von Deiner Behörde gehört.

Meine Behörde steht bis jetzt immer noch auf dem Standpunkt, daß alles nach deren Nase zu laufen hat und das daß Waffengesetz für NRW nicht gilt.

Bei mir geht´s um nen Eintrag eines Repetierers auf die neue gelbe, den man mir bis heute verweigert, da ich keinen erneuten Bedürfnissnachweiss habe, gekauft 2007.

Das ist halt NRW wo die Beamten noch tun und lassen können was Sie wollen.

Hunter

Hast Du den Widerspruch gegen die Eintragungen auf der "Gelben" eingelegt?

Mein Bruder hat zur selben Zeit die "Gelbe" beantragt aber nach Erhalt keinen Widerspruch eingelegt.

Der hat den Schrieb nicht bekommen.

Aber nach der "Gesetzänderung" müssten sie dir den Repitiere nun eintragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Longcolt, ich hatte da schon die Neue Gelbe, ohne Beschränkungen, was die haben wollten, war ein erneuter Bedürfnissnachweis, den ich aber nicht erbracht habe, da alle anderen Bundesländer per OVG Urteil keine weiteren Bedürfnisnachweise mehr fordern durften. Wie man sieht, geht man in NRW davon aus, das hier eine andere Rechtssprechung gilt als in allen anderen Bundesländern. Auch mit dem neuen Waffengesetz, das seit dem 01.04.08 in kraft getreten ist, hat sich in meinem Fall noch nichts geändert, da meine Behörde auf dem Standpunkt steht, es habe sich ja nicht alzu viel im Waffengesetz geändert und begründet die ablehnung und jetzt genau lesen, mit nem OVG Urteil aus nem anderen Bundesland, was genau das aussagt was ich fordere, nähmlich eintragung in die Neue Gelbe ohne erneuten Bedürfnisnachweis.

Was soll man dazu noch sagen???????????????????????????????????????????????????????????ß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anwalt ist schon seit nem Jahr dran.

Das ist die Taktik der Behörden, alles solange rausziehen wie möglich.

Ich verstehe den ganzen Hickhack sowie so nicht.

Wollen oder können die Politiker und Beamten nicht verstehen das diese ganzen verschärfungen nicht im geringsten mehr Innere sicherheit bringen.

Kappiert endlich das sich kriminelle nicht an Gesetze halten, darum nennt man sie auch kriminell und nicht gesetzestreu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.