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IGNORED

WaffG contra Mittelalterszene


Asgard

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgende Fragestellung wird gerade auf einer Diskussionsseite zum Thema WaffG in der Wikipedia behandelt. Mein Tip ist zuständige Waffenbehörde um verbindliche Auskunft zu bitten. Wie seht ihr das?

Im Reenactment gibt es ja eine große Anzahl von Waffen. Speziell die Mittelalterszene hat ja ihre Geere, Saufedern, Flügellanzen, Streitäxte, Dolche aber vor allem Schwerter. Die ganzen "Waffen" (Schaukampf) haben "normaler weise" eine Schlagkante von 3mm. Also sind die Waffen stumpf. Wie verhält sich das mit dem aktuellen Waffengesetz? Darf ich als Mittelalterdarsteller eine solche Waffe in der Öffentlichkeit (öffentliche Plätze / Strassen) führen (wenn ich mittelalterlich unterwegs bin auf dem Weg zum Markt oder zum Training) und wie ist es mit dem tragen / benutzen in der öffentlichkeit und / oder auf Mittelaltermärkten? Der eine sagt, ich brauch nen Waffenschein wegen Gefährlicher Gegenstand, der nächste sagt, wir sind Schauspieler und brauchen die Dinger zur Darstellung und wieder ein andere sagt, das die Schwerter und co zu Sportgeräten zählen.

Was kann / muss ich tun um meine Waffen weiterhin auf Märkte führen/benutzen zu dürfen und was muss ich sonst noch wissen oder tun um auch weiterhin im Park oder auf einer Wiese in der "öffentlichkeit" trainieren zu können ohne gegen das Waffengesetz zu verstoßen? Bitte mit (ausdruckbaren) Belegen!!! Ich habe mittlerweile aufgegeben die Polizei direkt zu fragen, weil das in Stundenlange Diskusionen endet und die Aussagen der Beamten sich teilweise selbst wiedersprechen. (Warum sagen die nicht einfach, das sie da selber nicht mehr durchblicken. ist ja keine Schande bei den ständigen und Zahlreichen änderungen.)

Geschrieben

Ich sehe in einem stumpfen Schwert alle Eigenschaften z.B. eines Schlagstocks.

Warum sollte ein uneingeschränktes Führen nach dem 01.04.2008 erlaubt sein? Wenn es erlaubt wäre, dann würden sich in einigen Gegenden unserer Bananenrepublik bald auch Leute mit stumpfen Krummschwertern `rumtreiben.

Geschrieben
Ich sehe in einem stumpfen Schwert alle Eigenschaften z.B. eines Schlagstocks.

Warum sollte ein uneingeschränktes Führen nach dem 01.04.2008 erlaubt sein? Wenn es erlaubt wäre, dann würden sich in einigen Gegenden unserer Bananenrepublik bald auch Leute mit stumpfen Krummschwertern `rumtreiben.

Jawohl!!!

Das selbe sollte auch für Spazierstöcke mit Durchmesser über 1,85 cm, Regenschirme mit einer Gesamtlänge von mehr als 74,5 cm und Stabtaschenlampen mit einem Gewicht über 200g gelten.

:00000733:

Geschrieben
Ich sehe in einem stumpfen Schwert alle Eigenschaften z.B. eines Schlagstocks.

Warum sollte ein uneingeschränktes Führen nach dem 01.04.2008 erlaubt sein? Wenn es erlaubt wäre, dann würden sich in einigen Gegenden unserer Bananenrepublik bald auch Leute mit stumpfen Krummschwertern `rumtreiben.

Vor dem WaffG-Aprilscherz (sorry Tyr, den musste ich mir einfach klauen :D ) fielen Schaukampfwaffen ja nicht in die Zuständigkeit des Waffengesetzes, da sie durch die stumpfen Klingen und runden Spitzen ihre Waffeneigenschaft verloren haben. (siehe HIER --> die beiden Links zum Polizeiforum NRW)

Wie das aktuell gehandhabt wird würde mich auch interessieren.... :confused:

Geschrieben
...

Was kann / muss ich tun um meine Waffen weiterhin auf Märkte führen/benutzen zu dürfen

Manche (viele? die meisten?) Behörden sehen Mittelaltermärkte, Mittelalterfeste usw. als eine Art lebendiges Theater, bei denen auch die Teilnehmer Teil der Inszenierung sind. Für Theateraufführungen gilt das Verbot des Führens aber nicht.

und was muss ich sonst noch wissen oder tun um auch weiterhin im Park oder auf einer Wiese in der "öffentlichkeit" trainieren zu können ohne gegen das Waffengesetz zu verstoßen? ...

Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Hier wäre ich extrem vorsichtig, denn Training ist durchaus "Führen in der Öffentlichkeit", es sei denn, dein Amt erteilt Dir eine Genehmigung für wöchentliche Schaukämpfe und vorheriges Training im Stadtpark. Das ist keine Ironie, sondern m.E. der einzige Weg, der so etwas legalisiert.

Geschrieben
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Sollte sogar ohne des Bemühens des "allgemein anerkannten Zweck" möglich sein. :rolleyes:

Zur Not soll halt der jeweilige Angehörige einer Vollzugsbehörde mitkommen. :blum:

Geschrieben
Heisst das nicht, dass ein stumpfes Schwert ausserhalb einer mittelalterlichen Veranstaltung in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren ist?

Ja,

willst' ne Boutique ür Anscheinschwert-, -streitaxt- und -morgensternkoffer eröffnen? B)

Geschrieben

Ist eigentlich ein 1m langes Stück Bandstahl auch eine Hieb- und Stichwaffe?

In welcher Eigenschaft unterscheidet sich ein Schaukampfschwert von einem Stück Bandstahl?

Geschrieben

Stumpfe Schwerter werden IMHO nicht als Waffe hergestellt, sondern als Dekoobjekt, Sport, Brauchtum.

Wenn sie scharf wären wäre das wohl was anderes.

Ich würde behaupten das ist unkritisch. Es sind einfach keine Waffen.

Geschrieben

Ehrlich, wär ich in der Mittelalterszene aktiv und würde auf so einem Treffen ein Schwert,Axt oder was auch immer dabei haben, würden mir die Behörden sowas von am Arsch vorbei gehen! Ich glaube sowas gibt es nur in DE ! Wen interessiert das bitte! Ich komm mir bei dem Gesetz bald so vor wie in dem Sprichwort: "Wenn jemand sagt spring in den Rhein , machst du das auch?

Geschrieben
Wenn sie scharf wären wäre das wohl was anderes.

Wann ist etwas scharf (ich meine jetzt nicht Gewürze oder Frauen!) - und wie wird das gemessen?

---

Tom

Geschrieben
...Ich glaube sowas gibt es nur in DE ! ...

Glauben kannst Du das, aber es stimmt leider (!!!!) nicht. Fahr mal nach Italien oder GB oder .... Die sind da noch deutlich verrückter.

Geschrieben

vor einer woche in cuxhafen im fort aufm mittelalter-markt gab es bogenschießen, streitaxt-werfen usw.

bei dem einen stand durften kinder sogar wurfsterne aufs holz loslassen!!!

auf nachfrage von mir kam die antwort .... im rahmen der veranstaltung erlaubt. :o

oeyni

Geschrieben
Ich würde behaupten das ist unkritisch. Es sind einfach keine Waffen.

Dann wäre ja ein passend abgesägter Besenstiel, oder ein halber Meter 4x16mm² am Gürtel auch O.K.

Geschrieben
Ist eigentlich ein 1m langes Stück Bandstahl auch eine Hieb- und Stichwaffe?

In welcher Eigenschaft unterscheidet sich ein Schaukampfschwert von einem Stück Bandstahl?

Anlage 1, Abschnit 1, Unterabschnitt 2:

Tragbare Gegenstände

1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

1.2 Gegenstände, ...

Darin unterscheidet sich z.B.

  • eine Streit- von einer Werkzeugaxt
  • ein Tomahawk von einem Survival-Beil
  • ein Wurfstern von einem alten Zimtstern
  • ein stumpfes Bajonett von einem scharfen Fleischmesser
  • ...

Anlage 2, Abschnitt 3:

Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

Unterabschnitt 1:

Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen

Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).

Unterabschnitt 2:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

2. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

3. Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.

4. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen); dies sind

4.1 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind;

4.2 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Zier- oder Sammlerwaffen, die in der Zeit vom 1. April 2003 an entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen.

5. Nachbildungen von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 6.

Geschrieben
Ehrlich, wär ich in der Mittelalterszene aktiv und würde auf so einem Treffen ein Schwert,Axt oder was auch immer dabei haben, würden mir die Behörden sowas von am Arsch vorbei gehen! Ich glaube sowas gibt es nur in DE ! Wen interessiert das bitte! Ich komm mir bei dem Gesetz bald so vor wie in dem Sprichwort: "Wenn jemand sagt spring in den Rhein , machst du das auch?

So lange, bis dir die Grünen bei einer (z.B. Verkehrs-)Kontrolle dein Spielzeug wegnehmen, mit der Begründung, dass es so nicht ordnungsgemäß transportiert wurde. Und billig sind auch diese Dinger nicht.

Ist so bei Bekannten schon vorgekommen.

Ein Freund aus meinem MA-Verein wartet mittlerweile seit 1 Jahr darauf, dass er die konfizierte Waffe (Hellebarde) zurückbekommt. Mittlerweile hat er die Hoffnung aufgegeben.

Ein Händler der auf dem Weg zu einem Fest auf der Autobahn mit seinem Sprinter aufgehalten wurde, durfte mit auf die Wache fahren, wo jede einzelne "Waffe" auf ihre Schärfe kontrolliert wurde.

Wann ist etwas scharf (ich meine jetzt nicht Gewürze oder Frauen!) - und wie wird das gemessen?

Die Grenze liegt bei 2mm oder 3mm Materialstärke im Klingenbereich. Diese Info habe ich von einem Händler aus München, ist also nicht zu 100% sicher, würde aber Sinn machen

Geschrieben
Dann wäre ja ein passend abgesägter Besenstiel, oder ein halber Meter 4x16mm² am Gürtel auch O.K.

Das lässt sich IMHO wieder schwer einschätzen. Den Besenstiel hast du ja für den Zweck dann extra bearbeitet.

Es hängt wohl alles an dem Satz den Mausebaer schon (ausführlicher) zitiert hat:

[...] Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen), [...]

Bei stumpfen Schwertern ist es doch wohl genau so, dass sie eben genau deswegen stumpf sind um Verletzungen zu vermeiden. Das wird auch hoffentlich ein Richter oder Staatsanwalt so sehen. Eigentlich sollte daher die Sache klar sein. Wären sie dazu bestimmt Verletzungen beizubringen hätte man sie ja wohl geschärft.

Den Begriff "ihrem Wesen nach" habe ich bisher immer mehr oder weniger überlesen. Was meint der Jurist damit genau? Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden. Kann jemand dazu was sagen? Ist das eine Konkretisierung, die auf quasi Widmung bei der Herstellung abzielt? Wie schon geschrieben?

[...]ein stumpfes Bajonett von einem scharfen Fleischmesser[...]

@Messerjockll

Du schreibst selber, dass es eine Waffe war, warum wunderst du dich also?

[...]

Ein Freund aus meinem MA-Verein wartet mittlerweile seit 1 Jahr darauf, dass er die konfizierte Waffe (Hellebarde) zurückbekommt. Mittlerweile hat er die Hoffnung aufgegeben.

[...]

Geschrieben
@Messerjockll

Du schreibst selber, dass es eine Waffe war, warum wunderst du dich also?

Im 14. bis 16. Jahrhundert war die Hellebarde auch noch eine Waffe und wurde als solche benutzt. Nachdem es mir zu umständlich ist, hinter jedem erwähnten Gegenstand die Eigenschaften einer Schaukampfwaffe aufzuzählen(bei Stangenwaffen an der Spitze aufgeschweisste Kugel; Materialstärke an der Klinge 3+mm; ...) und ich dachte, dass durch den Titel des Threads, bzw den Inhalten einiger Beiträge hier klar war, dass er sich auf dem Weg zu eine Mittelalter-Veranstaltung befand, wählte ich das Wort Waffe vielleicht etwas ungünstig...

Geschrieben
... die konfizierte Waffe (Hellebarde) ...

Wikidingsdabums

Die Frühformen der Hellebarden entstanden im 13. Jahrhundert in Süddeutschland aus einer Verbindung des militärisch eingesetzten Speeres und einem sichelähnlichen Werkzeug für die Arbeit auf dem Acker; Haumesser ist eine passende Bezeichnung. Dieses Werkzeug sieht heute noch so aus wie vor 800 Jahren. Montierte man dieses Werkzeug auf einen Schaft, hatte man eine Waffe, die im Frühmittelalter als Stangenbeil oder auch Breschenmesser bekannt war. Natürlich war diese Waffe einfach nur ein Gartenmesser an einem langen Stecken, als um ca. 1300 eine Verbindung mit dem Speer aufkam.

Die Hellebarde erreichte um 1470 die Spitze ihrer Effektivität. Besonders effektiv wurde sie im ...

Vielleicht: Getrennt transportieren, vor Ort montieren! :rolleyes:

Noch heute verwendet die kleinste und älteste Armee der Welt, die Schweizergarde, die den Vatikan bewacht, Hellebarden.

Ohjeeee!

Nicht das da jetzt noch ein übeifriger, Statistik aufpolierender, Staatsanwalt einen Verstoß gegen das KWKG daraus machen will! :huh:

;)

Geschrieben
Nein.

Wieso soll das Führen von dem Gedönse auf Brauchtums- und Theaterveranstaltungen nicht erlaubt sein? Du schreibst doch selbst, dass es keine Waffen nach "Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt2" sind.

ZITAT(bullpup @ 21.08.2008 - 22:50)

Ich würde behaupten das ist unkritisch. Es sind einfach keine Waffen.

Geschrieben
...

Jo, das ist ein Stangenbeil oder Roßschinder. Bieg die Klinge einer Sense um 90° nach oben und du hast ein Gerät, dass so ähnlich aussieht.

Hier ist das Ding abgebildet:

Stangenbeil

Unter Militärhistorikern sind die Bezeichnungen Halmbarte, Halbarte und Helmbarte für die von etwa 1470 bis 1530 v. a. von Schweizern und deutschen Landsknechten als Kriegswaffen verwendeten Stangenwaffen gebräuchlich. [...]

Der Begriff Hellebarde kommt aus dem 16Jhd und bezieht sich dann auf die weniger massiv konstruierten, oft reich verzierten Ordonnanzwaffen u. a. der Palastgarden.

EDIT: Hier ist der Vorläufer des Werkzeuges, aus dem der Roßschinder entstand: Das Sax

Geschrieben

in cuxhafen waren "wurfsterne" dabei. Klar, die erwachsenen und kinder fanden es toll

damit zu werfen.

es ist aber schlicht ein verbotener gegenstand!

oeyni

Archiviert

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