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IGNORED

Leuchtspurgeschosse in Ö verboten?


WaA76

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sind in Ö eigentlich Leutspurgeschosse verboten? Im Verein gab es dazu vor kurzem mal ne hitzige Diskussion. Die einen sagen die Dinger sind verboten, die anderen sagen, dass die Dinger als normales VM-Geschoss gelten und daher mit WBK bzw. Jagdkarte erlaubt sind. Mal abgesehen von der Sinnlosigkeit solcher Munition würde mich interessieren, wer recht hat.

glg,

Erwin

Geschrieben
Sind in Ö eigentlich Leutspurgeschosse verboten? Im Verein gab es dazu vor kurzem mal ne hitzige Diskussion. Die einen sagen die Dinger sind verboten, die anderen sagen, dass die Dinger als normales VM-Geschoss gelten und daher mit WBK bzw. Jagdkarte erlaubt sind. Mal abgesehen von der Sinnlosigkeit solcher Munition würde mich interessieren, wer recht hat.

leuchtspurgeschosse stehen im Kriegswaffengesetz und sind somit klar kategorie A.

Geschrieben
.....Mal abgesehen von der Sinnlosigkeit solcher Munition ......

die hat schon ihren sinn, sonst würde die ja nit fabriziert werden.

ich glaub irgendwo mal was gelesen zu haben das ls muni mit vm muni gleichgesetzt wurde.

immerhin gabs ja lange von rws .22iger mit leuchtsatz und die waren frei verkäuflich.

Geschrieben
die hat schon ihren sinn, sonst würde die ja nit fabriziert werden.

Für zivile Anwendungen ?

Also, ich weiß ned ...

Ich bin ja auch einer, der grundsätzlich gegen irgendwelche Verbote ist, schon aus Prinzip - aber ich wüßte nicht, wieso ich mir Leuchtspurspielzeug kaufen sollte. Auch wenn's frei wären ...

Klartext: ich jammer nicht unerhältlichen Sachen hinterher, denen ich sowieso keinen Sinn abgewinnen könnt. Wenn das Innenministerium Geschosse aus getrockneter Katzenscheisse verbieten würde - soll es doch. Ich streit ned um des streitens willen ...

Geschrieben
Für zivile Anwendungen ?

Also, ich weiß ned ...

Ich bin ja auch einer, der grundsätzlich gegen irgendwelche Verbote ist, schon aus Prinzip - aber ich wüßte nicht, wieso ich mir Leuchtspurspielzeug kaufen sollte. Auch wenn's frei wären ...

Klartext: ich jammer nicht unerhältlichen Sachen hinterher, denen ich sowieso keinen Sinn abgewinnen könnt. Wenn das Innenministerium Geschosse aus getrockneter Katzenscheisse verbieten würde - soll es doch. Ich streit ned um des streitens willen ...

Tja, da hast du wohl recht, verkäuflich sind die Dinger ja sowieso nicht. Zumindest wüsste ich keinen Händler in Ö, der sowas vertreibt.

Mich hätte es nur generell interessiert. Immerhin hat Trigon mal Patronen als "Surplus" verkauft, die in der Art von Leuchtspur Muni gewesen sind. Nur waren für den "zivilen" Gebrauch die lackierten Spitzen abgewaschen worden. Die Reste des Lacks waren noch deutlich sichtbar. Ein älterer Kollege am Stand hat da mal was in der Richtung verschossen, hatte aber nur noch ein paar Patronen übrig. War aber lustig anzusehen.

glg,

Erwin

Geschrieben

wer feuerwerk machen will soll sich feuerwerkskörper kaufen

meine meinung

ein leuchtspurgeschoss was soll das nützlich sein damit ich nachts sehe woh die geschosse rumfliegen ?

dazu sollte ich keine leuchtspur brauchen das sollte man vorher wissen

ich glaube das mittlerweile auch sogar beim militär immer weniger davon benuzt werden

die zieleinrichtungen werden ja auch immer besser sprich nacht und nebelsichtgeräte etc etc

Geschrieben
die hat schon ihren sinn, sonst würde die ja nit fabriziert werden.

ich glaub irgendwo mal was gelesen zu haben das ls muni mit vm muni gleichgesetzt wurde.

immerhin gabs ja lange von rws .22iger mit leuchtsatz und die waren frei verkäuflich.

natürlich hat die ihren sinn, insbesondere bei MGs. aber eben einen militärischen, keinen zivilen und vor allem relativ wenig bei einem einzellader, vielleicht noch auf kurze entfernung. damit verursachst du bestenfalls einen brand.

"irgendwo mal gelesen"?

ich empfehle als lektüre das waffengesetz.

§5: Kriegsmaterial sind die auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes ...[bGBl. Nr.540/1977]... durch Verordnung bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände.

§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

was kriegsmaterial ist steht im KWG:

§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.

bzw. in der dort verlangten Kriegswaffenverordnung:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1. [....]

d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

alles klar?

leuchtspur ist - ohne ausnahme - kriegsmaterial und somit Kat. A. egal ob .22lr oder .50BMG

Geschrieben

Besten Dank!

Dann werd ich mir mal den Gesetzestext schnappen und den Sachverhalt aufklären. Danke für das Beseitigen einer weiteren Unklarheit!

glg

Erwin

Geschrieben

Fürs Flintenschiessen gibts doch auch Leuchtmuni!

Diese ist zwar sehr teuer macht aber bei manchen Problemen sicher Sinn.

Bei Flinte-Anfängern soll sie aufzeigen, warum der Schuss daneben ging...zu hoch, zu tief, zu weit links, zu weit rechts?

In diesem Fall ist es doch sinnvoll?!

Die ist auch sicher net in Österreich verboten!

Mfg :bb1:

Geschrieben
Früher hießen die Dinger tru-tracer. Ob es die noch gibt, weiß ich nicht.

Was meinst? Die Flintenleuchtmuni?

Die Flintenleuchtmuni gibts heute auch noch zu kaufen, aber wie gesagt sehr teuer im Vergleich zu normalen Schrot...

Mfg

  • 1 Monat später...
Geschrieben
...

bzw. in der dort verlangten Kriegswaffenverordnung:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1. [....]

d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

alles klar?

leuchtspur ist - ohne ausnahme - kriegsmaterial und somit Kat. A. egal ob .22lr oder .50BMG

Bist du sicher, dass das ein Österreichisches gesetzt ist?

Ich habe mir das Österreichische vor einiger Zeit durchgelesen, und kann mich an keine Stelle erinnern, wo diese Punkte so gestanden sind.

Ist das vielleicht aus D?

Geschrieben
Bist du sicher, dass das ein Österreichisches gesetzt ist?

Ich habe mir das Österreichische vor einiger Zeit durchgelesen, und kann mich an keine Stelle erinnern, wo diese Punkte so gestanden sind.

Ist das vielleicht aus D?

natürlich bin ich sicher, ich lese nur österreischische gesetzestexte, das reicht mir schon völlig :)

fehler meinerseits: das ding keisst nicht "kriegswaffenverordnung" sondern "kriegsmaterialverordnung", damit findest du es dann auch im RIS:

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?Que...mer=NOR12008980

lg

Martin

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Auch wenns schon etwas älter ist habe ich den thread erst jetzt bemerkt.

Leuchtspurmunition ist für WBK und WP Besitzer erwerbbar, weil:

Wenn du den bereits angeführten § 18 zu Ende liest kommt da Absatz 4 und der sagt:

"4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind."

Also wenn die LM Muni fürs Gewehr und VM ist dann darfst se kaufen.(WBK oder WP vorausgesetzt)

Sollte mittlerweile auch eine gewisse starrköpfige Dame im BMLV zur Kenntnis genommen haben, die das einfach nicht wahrhaben will.

Gab da mal einen Artikel in kripo online.

Geschrieben

Besteht Bedarf an Leuchtspurmunition ??

Warum sollte sich ein Händler diese auf Lager legen und wo und warum könnte man sie einsetzen ?

Mir als Jäger und Sportschützen fällt dazu nichts ein.

So gesehen ist es eigentlich völlig schnurze ob das Zeug verboten ist oder nicht. Oder ?

Geschrieben
Warum sollte sich ein Händler diese auf Lager legen

Das ist eine (berechtigte) ökonomische Frage und die muß jeder Händler für sich selbst beantworten, sonst ist es doch egal.

Warum soll man für alles eine Begründung brauchen?

Besteht in Österreich an Autos Bedarf die 250 und mehr gehen, wo doch die höchstzulässige Geschwindigleit bei maximal 130 liegt?

So gesehen ist es eigentlich völlig schnurze ob das Zeug verboten ist oder nicht. Oder ?

Da gehts ums Prinzip. Der Bürger muß (speziell was Waffen betrifft aber auch sonst) immer mehr eigentlich selbstverständliche Freiheiten abgeben. Oft mit dem Argument "Braucht eh keiner wirklich". Braucht der Sportschütze seine Sportwaffen "wirklich" Besteht da wirklich "Bedarf"? Für den "Zielsport" reicht da nicht ein LG, oder besser ein Laserziel/markiergerät? Braucht der Jäger wirklich eine FFW zur Nachsuche? Besteht da "Bedarf"? Muß wirklich jeder einen Jagdschein machen können? Besteht da "Bedarf"? usw. usw.

Geschrieben
Leuchtspurmunition ist für WBK und WP Besitzer erwerbbar, weil:

Wenn du den bereits angeführten § 18 zu Ende liest kommt da Absatz 4 und der sagt:

"4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind."

Also wenn die LM Muni fürs Gewehr und VM ist dann darfst se kaufen.(WBK oder WP vorausgesetzt)

Sollte mittlerweile auch eine gewisse starrköpfige Dame im BMLV zur Kenntnis genommen haben, die das einfach nicht wahrhaben will.

Gab da mal einen Artikel in kripo online.

ob leuchspur == vollmantelgeschoß das lass ich mal dahingestellt ;)

ja klar hat ein leuchtspurgeschoss wohl meist einen vollmantel, dennoch ist es seinem wesen nach ja nicht durch den mantel sondern durch die leuchtspur-eigenschaft gekennzeichnet und die wird in §18 abs. 4 nicht ausgenommen. nur der volle mantel. selbst ein mantelloses bleigeschoss wäre kriegsmaterial wenn es leuchtspur wäre. von daher - leider nein, leuchtspur bleibt als kriegsmaterial gem. kriegsmat.-VO §1 verboten...

versteh mich nicht falsch - ich finde das nicht super und notwendig, aber wo ein interpretationsspielraum ist neigt die gehörde in waffenangelegenheiten meist zu einer für dich ungünstigeren interpretation. in dem fall sehe ich nicht mal wirklich interpretationsspielraum. und wir wollen doch beide nicht, dass du eines tages wegen besitz von kriegsmaterial in schwierigkeiten kommst nur weil du unbedingt die eine leuchtspurpatrone aus dem jagdgewehr ausprobieren wolltest... und der kleine waldbrand den du damit ausgelöst hast - pff, hätte ohnehin gerodet werden müssen. *g*

wenn du einen fachartikel/verordnung/erlass odgl der behörde hast in dem das anders beschrieb en/klargestellt wird, dann bitte immer her damit!

lg

Martin

Geschrieben
Da gehts ums Prinzip.

:appl:

Und zwar nur darum !!!

Einen wichtigeren Grund gibt's gar nicht.

Andernfalls sind wir bald soweit, daß sich ein Jäger fragen lassen muß, wieso er seine dritte Büchse kauft - er habe doch schon 2, und das müsse ja wohl langen ....

Was stört es mich, ob einer Leuchtspur, Vollmantel, eine 577Tyrannosaurus oder sonstwas zu verballern beliebt, wenn es ihm Spaß macht und mir nicht weh tut ?

Also bin ich dafür, daß er es kann - schon aus Prinzip.

Geschrieben

Finde leider keinen direkten link, daher:

Geh auf www.kripo-online.at, gib bei der suche "Kriegsmaterial" ein und dann dürfte nur ein Artikel ausgespuckt werden und zwar:

"(K)eine Frage der Interpretation" von Mag. Alfred Ellinger. Rubrik: Ellingers Kommentar

Geschrieben
Finde leider keinen direkten link, daher:

Geh auf www.kripo-online.at, gib bei der suche "Kriegsmaterial" ein und dann dürfte nur ein Artikel ausgespuckt werden und zwar:

"(K)eine Frage der Interpretation" von Mag. Alfred Ellinger. Rubrik: Ellingers Kommentar

direktlink:

http://www.kripo-online.at/krb/show_art.asp?id=770

der artikel ist allerdings sehr interessant. für die praxis am wichtigsten ist der im letzten absatz angeführte VwGh-entscheid, damit ist ein oberstgerichtlicher präzendenzfall geschaffen der die interpretationslücke weitgehend schliesst.

Das Prinzip die wörtliche interpretation zuallererst anzuwenden führt jedenfalls dazu, dass tatsächlich ein VM-leuchtspurgeschoss erlaubt und ein TM- oder blei-leuchtspurgeschoss verboten wäre, was schon ein bisschen widersinnig ist. nunja, juristerei und logik/hausverstand vertragen sich nicht immer.

daraus abzuleiten wäre jedenfalls dass dann auch treibspiegelgeschosse ok wären solange nur VM... eröffnet völlig neue spielwiesen :)

lg

Martin

Geschrieben

Was ich immer wieder witzig finde:

Bei uns im Verein hängt GAAANZ GROOOSS ein Plakat, dass das verschiessen von Leuchtspur verboten ist. Obwohl die sowieso verboten ist.

Meine persönliche Meinung: So einzweidrei Schuss wären schon interessant. Danach wär das Kapitel abgeschlossen. Genauso denk ich über Hartkerngeschosse auf Stahlblech. 10mm, 15mm, 20mm einfacher Baustahl auf 100m. Interessant wärs. Das dickste durchschlagene Blech würd ich mir aufheben. Einfach mal probieren was (mit "normalen" Ladungen) möglich ist. Naja, mit dem Rennrad den Glockner mit 100kmh runterrasen wär auch interessant. Beide Vorhaben bergen zu grosse Risiken, also lass ich es.

Gott zum Gruss david

Archiviert

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