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IGNORED

Licht an der Waffe erlaubt?


Cupra

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Geschrieben

Wenn

das was offizielles wäre, dann wäre auch die Beschaffung auf dem Dienstweg der normale Weg, es sei denn der Träger hätte die Scheibe aus Paddeligkeit zersemmelt.

Imho zuvil hätte/ wäre/ könnte.

An deiner Stelle würde ich ihm die scheibe schicken, wenn du die als Ersatzteil im Blister bekommst, ansonsten 'beweist du dich als Mann/ Profi' wenn du ihn net unterstützt..

Kannst ihn ja ins WO einladen, die threads wären bstimmt toll...

Greetz, Tom

Geschrieben
Himmel Hilf!

Ne, der weint bitterlich!

Also nochmal deutlich:

Wird auch nichts nützen

1. Wenn der Waffenträger ein Privatmann ist, dann gib ihm was hinter die Löffel. Er riskiert damit viel. Seinen Waffenschein, eventuelle Handelslizenz oder seinen Job (Sicherheitsdienst, Geldbote).

Wiiiie - echhhht?

2. Wenn der Herr Polizeibeamter ist, so muß er der Krempel halt über seine Dienststelle abwickeln, die ja vom WaffG (hurra, hurra) ausgenommen ist.

Die Dienststelle nicht, aber die Behörde an sich. Und noch lange nicht jeder PB darf solche Gegenstände besitzen, privat unterliegt er dem WaffG und dienstlich den jeweiligen Landesvorschriften über Ausrüstung. Und die schreiben ganz genau vor, welche Ausrüstungsgegenstände ein PB bei welcher Verwendung und in welcher Ausführung nutzen darf.

3. Schonmal an ein extra Tactical-Light gedacht? Ist flexibler einsetzbar: Neck-Index, Modified FBI und Weaver-Technik. (Oder gibt das seine Schießkunst nicht her???)

So - und das jetzt noch mal auf Deutsch - oder gibt das die Sprachkunst nicht her?

Ich hätte jetzt gedacht, er soll sich eine vernünftige Taschenlampe zulegen und lernen, damit professionell umzugehen. Aber da ich mich da nicht so auskenne vermute ich mal, da geht es um irgendwelche ganz besondere SAchen.

Grüße

-Matthias-

Geschrieben

Kleiner Tipp:

Im Zitat schreiben erschwert es Dich direkt zu zitieren.

Zu 1.

Ja, echt! Da guckste mit den Augen, was??? ;)

Zu 2:

Ist ja auch lax. Du weißt, was gemeint ist.

Zu 3: OK. Jetzt hau rein! Wie heißen die Techniken auf deutsch?

Watt weiß ich. Heißt halt so. Kommt aus den Staaten- Wahrscheinlich, weil die uns dahingehend oft was vormachen... Wen wunderts?

So. Und nun nochmal zitieren. Und nicht im Zitat schreiben. Oder gibt das die Forensoftware nicht her?

Also nochmal deutlich:

Wird auch nichts nützen

Meinste??? Mist.

Grüße

-Matthias-

EDIT:

Ich hätte jetzt gedacht, er soll sich eine vernünftige Taschenlampe zulegen und lernen, damit professionell umzugehen. Aber da ich mich da nicht so auskenne vermute ich mal, da geht es um irgendwelche ganz besondere SAchen.

Eigentlich nix dolles. Aber warum soll er die Lampe an der Kanone haben? Damit jeder weiß, daß ca. 70cm dahinter er selbst steht?!?

Neck-Index und Modified FBI sind Techniken, mit denen man eine extra Lampe seperat führt (Nicht an der Waffe montiert). Weaver bedeutet, man hält die Lampe neben der Waffe (Sieht man am Anfang von Matrix ganz gut, als die Grünen durchs gebäude tiegern).

Dann gibt's noch die Rogers Technik, wenngleich mir die nicht so zusagt.

Geschrieben

Kenne mich mit PC auch nicht so aus, daher bitte ich um Verzeihung.

Das ist doch der Punkt. Keiner weiß mehr, wie man was in D ausdrückt, aber von den "anderen" erwarten, dass sie unsere Sprache beherrschen. Merkste was?

Ich führe sie auch immer Handrücken an Handrücken, bin`s so gewohnt und für MICH ist`s so optimal. Ich persönlich zeige aber jedem mehrere Möglichkeiten. Gibt auch noch ein paar, die sind nahezu in Vergessenheit geraten, aber bei einigen funktionieren sie besser als jede andere.

Beispiel? 50 kg weibliche Power mit 6-Zelliger MagLite. Absuchen einer Fabrikhalle/Schrottplatz/Waldstück

Empfehlung?

Geschrieben
Die Patronenlagerlaser oder die Laser, die in die Mündung kommen, fallen ja aus logischen Gründen raus......entwerder Laser oder schiessen! Beides geht mit den Dingern nicht!

Bei Doppelbüchsen geht es doch :awm: :awm: :awm:

Geschrieben
...dann wäre auch die Beschaffung auf dem Dienstweg der normale Weg, es sei denn der Träger hätte die Scheibe aus Paddeligkeit zersemmelt.

Könnte es nicht sein, dass genau da "der Hase im Pfeffer liegt"?

Ein dienstlicher Waffenträger (wurde doch gesagt) mit Beleuchtungsvorrichtung an der Waffe hat aus Versehen ein Teil daran kaputt gemacht und möchte sich jetzt ohne großes Aufsehen, Schadensbericht schreiben u.ä. das Ersatzteil besorgen. Zweckmäßiger Weise von seinem Bekannten, der in einem Land lebt, in dem waffenrechtlich noch halbwegs Normalität herrscht und dies deshalb unbürokratisch besorgen kann.

Hört sich für mich plausibel an.

Und deswegen das große Gegacker und die Aufregung hier...

Geschrieben
Kenne mich mit PC auch nicht so aus, daher bitte ich um Verzeihung.

Das ist doch der Punkt. Keiner weiß mehr, wie man was in D ausdrückt, aber von den "anderen" erwarten, dass sie unsere Sprache beherrschen. Merkste was?

...

OKOK... Stimmt ja...

...

Ich führe sie auch immer Handrücken an Handrücken, bin`s so gewohnt und für MICH ist`s so optimal. Ich persönlich zeige aber jedem mehrere Möglichkeiten. Gibt auch noch ein paar, die sind nahezu in Vergessenheit geraten, aber bei einigen funktionieren sie besser als jede andere.

...

Ist halt Geschmackssache. Alles in allem halte ich das extra Führen jedoch grundsätzlich für nicht allzu schlecht.

...

Beispiel? 50 kg weibliche Power mit 6-Zelliger MagLite. Absuchen einer Fabrikhalle/Schrottplatz/Waldstück

Empfehlung?

Hau rein! Ich würde da wohl mit einer Mischung vorgehen. Weaver für weitere Distanzen. Modified FBI zum Umgehen von Ecken, Türen usw.... Aber mit so ner riesen Lampe... mmmm... Ich lerne auch gerne was neues. Erzähl!

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
OKOK... Stimmt ja...

Ist halt Geschmackssache. Alles in allem halte ich das extra Führen jedoch grundsätzlich für nicht allzu schlecht.

Hau rein! Ich würde da wohl mit einer Mischung vorgehen. Weaver für weitere Distanzen. Modified FBI zum Umgehen von Ecken, Türen usw.... Aber mit so ner riesen Lampe... mmmm... Ich lerne auch gerne was neues. Erzähl!

Grüße

-Matthias-

In dem Fall....uralte Sache, aber immer wieder mal (je nach Lampenart) ok ist es, die Lampe auf der Schulter der unterstützenden Hand abzulegen und den Kopf (der LAmpe!!) mit der Hand zu führen. Schlecht: die dann einhändige Waffenführung. Aber in der Not....

der Rest.... ok, jeder sol sein Ding machen, wichtig ist, dass man umfassen informiert wird und dann entscheidet. Der Rest ist erstmal egal. Wohlfühlen muss man sich. Ich werde niemanden in einen bestimmten Anschlag/Haltung zwingen, wenn der Rest stimmt.

Geschrieben
...

Ich werde niemanden in einen bestimmten Anschlag/Haltung zwingen, wenn der Rest stimmt.

Jeff Cooper (†) würde Dir da sicher zustimmen. Jeder wie er mag, Hauptsache er trifft was.

Frage zum oben genannten Fall: Die Haltung schoss mir auch durch den Kopf. Nur bei einer 6" Lampe wirds doch a bissal eng mit der Schulter, oder?? :rolleyes:

Geschrieben

Klappt scho! Muß,wie alles, aber ausprobiert werden. Mir käm`s nicht in den Sinn, würd einfach meine kleine nehmen die ichj sowieso immer einstecken habe, auch tagsüber. Aber was willste machen, da sind noch sehr irrige Vorstellungen über Einsatz einer solchen TL (in der Theorie) vorhanen, die in der Praxis ganz schnell auf dem Müll landen. Kann man dann aber nicht zugeben. Also lass sie machen. Bis die das Teil einmal gechwungen hat, hab ich sie eingepackt. HAb`s ihr gezeigt, aber war natürlich "nur Spaß, im Ernstfall hätte ich..." : Hab ihr dann Recht gegeben - und sie hat weiter trainiert. Erfolg? Na ja - in meinen Augen nahe NULL. Aber ich weiß zwar wo das Licht angeht, aber ich hab nicht INRI au der Stirn stehen.

Geschrieben

Es gibt da etwas wo ich auch noch auf dem Schlauch stehe. Ausgenommen sind die Vorrichtungen die das Ziel markieren.

Es gibt da allerdings Montagen ohne Lampe, wo man sowohl eine Taschenlampe als auch ein ZF oder ein Aimpoint stecken könnte.

So eine Montage kann ja aus logischen Gründen kaum verboten sein aber was ist mit solchen, die vielleicht ZF´s und Aimpoints aufnehmen könnten aber für Lampen "gedacht" sind?

z.B. VLTOR%20-%20Scout%20Flashlight%20Mount.jpg

Geschrieben
...

Starte einmal eine Anfrage beim BKA, man wird Dir mitteilen, dass das Verbot schon in demjenigen Moment greift, in dem die Gegenstände zur Montage an Schusswaffen - auch an Spielzeugairsofts - bestimmt sind.

...

Was bedeutet das? Ist dann z. B. auch der Besitz einer "Shure Fire"- oder einer anderen taktischen Lampe verboten, bloß weil der Hersteller sie u.a. zur Montage an Waffen vorsieht?

Wenn das so wäre, dann wäre mancher Sportsfreund in Deutschland ohne es zu wissen ein Straftäter, schließlich wurden in den letzten Jahren Millionen dieser Lampen verkauft, wobei wohl die meisten davon als Taschenlampen zweckentfremdet werden. :00000733:

Geschrieben

Hat da keiner eine Antwort auf mein Anliegen?

@guerrero1

Nein. Die Lampe selbst kannst du ja schlecht einfach so an eine Waffe montieren. Dazu brauchst du noch zusätzlich diese kleine Ringmontage wie ich sie oben im Bild gepostet habe, woraus sich auch gleiche meine nächste Frage ableitet.

Geschrieben

Lampenadapter i.S.d. WaffG sind Vorrichtungen, mit denen Lampen oder ähnliche Gegenstände (z.B. Laser) an Schusswaffen befestigt werden können.

Sie werden i.d.R. an Magazinen, an Griffstücken oder an sog. Picatinnyschienen befestigt.

Zu prüfen war hier, ob die Verbotseigenschaften

(i.S. der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1)

"Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunkprojektoren)"

herangezogen werden können.

Hierzu hat das BKA per Feststellungsbescheid entschieden:

• Die o.a. Verbotseigenschaften können für Adapter als Einzelstück nicht herangezogen werden.

• Wird der Adapter mit einer Lampe verbunden, ist das so entstandene Lichtset zur Verwendung an einer Schusswaffe bestimmt.

Die o. a. Verbotseigenschaften werden bejaht.

Beispiel: Lichtset bestehend aus Magazin, Adapter, Lampe und Kabelschalter

Geschrieben

hmmm da ich nicht aus .de kommen nur mal so ne frage am rande warum sind diese lampen bzw reddot in .de eigentlich verboten ?

gibt es da eine offizielle begründung ?

bei einem laser könnte ich mir ja noch einreden lassen das durch den laserstrahl gemand "gefärdet" werden könnte

aber durch einen iluminator gleich welcher art ?????

Geschrieben
warum sind diese lampen bzw reddot in .de eigentlich verboten ?

Hallo mythosxx

diese Verbot stammt, wie einige andere, daher, daß die zuständigen Stellen viele Hollywoodfilme sehen und da die Wirklichkeit etwas verwischt wird. Sie gehen davon aus, daß du mit so einer Taschenlampe, die auf einer Waffe montiert ist, ganze Hundertschaften in wenigen Sekunden auslöschen kannst. Sieht man schließlich in jedem guten Actionfilm. Deutlicher wird es bei den Vorderschaftrepetieren, sog. Pumpguns. Wenn die benutzt werden, fliegen Menschen reihenweise durch die Luft und Autos explodieren beim Treffer. Das muß, nach der Denkweise unserer Gesetzgeber, verboten werden. Da lassen die sich mit Vernunft nicht von abbringen.

Steven

Geschrieben

Wieder mal ein nettes Vorurteil, dass immer wiederholt wird.

Hollywood....und Anlassgesetgebung ala Bruce Willis. :heuldoch:

Leuchtquellen an Waffen anzubringen, "macht eine Waffe zu einer Wildererwaffe", so definierte der deutsche Jagdschutzverband schon vor anno Tobak.

Da dachte noch niemand an Laser und Kurzwaffen.trotzdem wurden die Gesetze entsprechend geschaffen.

heut hät man gerne zur Saubejagung einen künstlichen Mond ,aber das wird wohl nix... :peinlich:

Wir brauchen keine Antiguns und Hollywood...bei uns stehen sich die Waffenbesitzer gegenseitig im Weg.

Und jetzt nicht gleich wieder unisono auf die Jäger schimpfen... die anderen sind auch nicht besser...

B

Geschrieben
...Ist dann z. B. auch der Besitz einer "Shure Fire"- oder einer anderen taktischen Lampe verboten, bloß weil der Hersteller sie u.a. zur Montage an Waffen vorsieht?...

Kommt darauf an, von welchen Produkten wir hier sprechen; handelt es sich z.B. um eine SureFire M9xx, dann ist dies ein verbotener Gegenstand.

Ich gehe aber davon aus, dass das, was Du hier unter einer "SureFire" oder "einer anderen taktischen Lampe" verstehst nichts anderes als eine stinknormale Taschenlampe bedeutet; so etwas ist natürlich nicht verboten.

Wieder mal ein nettes Vorurteil, dass immer wiederholt wird.

Hollywood....und Anlassgesetgebung ala Bruce Willis. :heuldoch:

Leuchtquellen an Waffen anzubringen, "macht eine Waffe zu einer Wildererwaffe", so definierte der deutsche Jagdschutzverband schon vor anno Tobak.

Da dachte noch niemand an Laser und Kurzwaffen.trotzdem wurden die Gesetze entsprechend geschaffen.

heut hät man gerne zur Saubejagung einen künstlichen Mond ,aber das wird wohl nix... :peinlich:

Wir brauchen keine Antiguns und Hollywood...bei uns stehen sich die Waffenbesitzer gegenseitig im Weg.

Und jetzt nicht gleich wieder unisono auf die Jäger schimpfen... die anderen sind auch nicht besser...

B

:icon14: Genau so sieht es aus!

Ich darf noch hinzufügen, dass für Laser als Argument auch die "Drohwirkung" herangezogen wird - ohne dies hier näher bewerten zu wollen.

Fakt ist jedenfalls, dass ein Waffenlaser, der mindestens 3 mW, eher signifikant mehr, an Laserleistung bietet, eine ernst- und dauerhafte Beeinträchtigung der Sehfähigkeit verursachen kann - wir reden hier nicht von "normalen Laserpointern"; wer sich auskennt, weiß, was Sache ist. Ich würde mir jedenfalls nur höchst ungern von irgend jemandem mit einem 5 mW DPSS-Laser (am besten noch grün) in die Augen leuchten lassen.

Geschrieben

Sobald irgendwie erkennbar ist, dass die Lampe dafür gedacht ist, an einer Waffe montiert zu werden, ist das ein verbotener Gegenstand. Anhaltspunkte dafür können sein:

1. die Abbildung mit einer Waffe

2. die Abbildung montiert an einer Waffe

3. ein martialischer Name (Rambo Tactical Gunlight...)

4. Katalogtexte, die eine derartige Verwendung nahelegen

Ansonsten sind Taschenlampen (noch) legal, es sei denn sie sind als Totschläger/ Hiebwaffe konstruiert worden.

P.S. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn Träger von Schusswaffen auch bei Nacht immer sehen, wohin sie schießen. Das kann meiner Meinung nach tödliche Fehler vermeiden helfen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Geschrieben
Sobald irgendwie erkennbar ist, dass die Lampe dafür gedacht ist, an einer Waffe montiert zu werden, ist das ein verbotener Gegenstand. Anhaltspunkte dafür können sein:

1. die Abbildung mit einer Waffe

2. die Abbildung montiert an einer Waffe

3. ein martialischer Name (Rambo Tactical Gunlight...)

4. Katalogtexte, die eine derartige Verwendung nahelegen

...

Alles klar, damit kann praktisch jede Lampe, die in einem Katalog an einer Waffe montiert gezeigt wird und womöglich zusätzlich noch einen "matialischen Namen" hat, als verboten gelten, d. h. sämtliche sogenannte "Tactical Lights" und somit ist jeder, der so ein Ding besitzt Straftäter. D.h., wenn ich mal wieder nach Deutschland komme, muss ich zuerst meine Taschenlampe verschrotten, um nicht ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten. :00000733:

Geschrieben
Alles klar, damit kann praktisch jede Lampe, die in einem Katalog an einer Waffe montiert gezeigt wird und womöglich zusätzlich noch einen "matialischen Namen" hat, als verboten gelten, d. h. sämtliche sogenannte "Tactical Lights" und somit ist jeder, der so ein Ding besitzt Straftäter. D.h., wenn ich mal wieder nach Deutschland komme, muss ich zuerst meine Taschenlampe verschrotten, um nicht ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten. :00000733:

Schlussfolgerung falsch :eclipsee_gold_cup:

es müssen Montageteile vorhanden sein und es muss eine Montagemöglichkeit bestehen +evtl. Waffenbesitz

Tactical Lights/Flashlights sind Taktische Lampen und keine "Zielscheinwerfer"

bei universell verwendbaren Lampen kommt es nur darauf an das man nicht alle Teile gleichzeitig besitzt um daraus eine verbotenene Waffenlampe zu konstruieren...

es gibt halt drei Hauptkategorien verbotener Lampen

1.als Waffenlampen hergestellte--->klar verboten

2.Dual use* Lampen--->sind Waffenlampen wenn man die Teile besitzt um sie zu montieren/zu benutzen

3.Taschenlampen, die mit entsprechenden Teilen verbotswidrig montiert werden/sollen oder was auch immer

für Waffenbesitzer sind die Dual use* besonders heikel in verbindung mit dem Besitz von Zubehörteilen, man muss sich halt immer vor Augen halten das der vorhandene Lampenbesitz in eine Schachtel geworfen keine Konstruktion zu lässt.

bei den Markenherstellern aus den USA ist die Abgrenzung recht leicht...während bei Fernostkopien oder Billiglampen die Übergänge fließend bis nicht vorhanden sind...

*sowohl als auch verwendbar

Geschrieben
Ich darf noch hinzufügen, dass für Laser als Argument auch die "Drohwirkung" herangezogen wird - von "normalen Laserpointern"; wer sich auskennt, weiß, Ich würde mir jedenfalls nur höchst ungern von irgend jemandem mit einem 5 mW DPSS-Laser (am besten noch grün) in die Augen leuchten lassen.

Hallo SeinePestilenz

es ist doch schon sanktioniert, jemanden mit einem Laser in die Augen zu leuchten und ihn damit zu verletzen. Körperverletzung. Wieso noch mal das Teil für Waffenbesitzer verbieten? Gibt es diese Laser auf dem freien Markt? Dann kann man auch ohne das der Laser an der Waffe montiert werden kann jemanden verletzen. Warum das Verbot nur für Waffenbesitzer? Da kommt wieder Hollywood ins Spiel.

Die Drohwirkung sollte für ein Verbot keine Erklärung sein. Ich kann auch mit einem Kantholz drohen und mach es nicht.

Steven

Geschrieben

Weil in Deutschland alles verboten ist, was Spass macht ;)

Udn die Laser aus dem gleichen Grund wie heir auch.. weil die politiker zu blöd sind, und über Zeug abstimmen, von dem sie nicht mal wissen was es ist ;)

Geschrieben
... es ist doch schon sanktioniert, jemanden mit einem Laser in die Augen zu leuchten und ihn damit zu verletzen. Körperverletzung. Wieso noch mal das Teil für Waffenbesitzer verbieten? Gibt es diese Laser auf dem freien Markt? Dann kann man auch ohne das der Laser an der Waffe montiert werden kann jemanden verletzen. Warum das Verbot nur für Waffenbesitzer? Da kommt wieder Hollywood ins Spiel.

Die Drohwirkung sollte für ein Verbot keine Erklärung sein. Ich kann auch mit einem Kantholz drohen und mach es nicht.

Wieso wird mir eigentlich immer mehr oder weniger implizit unterstellt ich wolle etwas verbieten?

Hier ging es doch bei dem Begriff "Hollywood" in der Denotation von "Hollywodmythos" bzw. nur "Mythos" lediglich darum, zu enthüllen, welche Argumente nicht und welche tatsächlich hinter dem Verbot stehen.

Ob die Punkte "Wilderei" und "Drohwirkung" genauso schwachsinnig sind, stand doch überhaupt nicht zur Debatte.

Im Gegensatz zu einem "Verbot für Schützen" geht es mir vielmehr eigentlich eher darum, dafür einzutreten für zuverlässige und sachkundige Waffenbesitzer etwas zu erlauben.

Abr auch das ist im Grunde irrelevant, weil die offiziellen Stellen sich kaum nach meiner bescheidenen Meinung richten werden.

Zu den Lasern: Dereinst wurde in einem Airsoft-Forum von einem Kiddie gefragt, wo man denn ein LLM organisieren könnte - der betreffende User war vollständig schmerz- und kontextbefreit (um es klarzustellen: ich wettere hier mitnichten gegen Airsoftler, ich bin selbst Sammler; es geht nur um den betreffenden User). Glaubst Du im Ernst, solche Kundschaft interessiert es, ob man mit einem LLM jede Menge Blödsinn anstellen kann - der IR-Laser kann ohne sichtbares Licht jemanden dauerhaft erblinden lassen? Denkst Du wirklich, solche Leute sind in der Lage zu reflektieren, dass sie mit solchem Krempel jemanden ernsthaft verletzen können (viel einfacher und schleichender als mit einer konventionellen Schusswaffe)?

Mal ganz im Ernst: Mindestalter, Sachkunde und Zuverlässigkeit halte ich durchaus für berechtigte Institutionen. Besser jedenfalls als nur darauf zu setzen, dass das o.g. Gelumpe ohnehin im vierstelligen €-Bereich liegt (und es sich schon kein Trottel leisten können wird) oder Dinge per se zu verbieten. Die letzten beiden Sätze sind meine persönliche Meinung und dienen hier nur der Klarstellung im angeschnittenen Kontext.

Geschrieben
...

Wieso noch mal das Teil für Waffenbesitzer verbieten? Gibt es diese Laser auf dem freien Markt? Dann kann man auch ohne das der Laser an der Waffe montiert werden kann jemanden verletzen. Warum das Verbot nur für Waffenbesitzer? Da kommt wieder Hollywood ins Spiel.

...

Moin Steven.

Auch da sind wir mit der ZIEL dran. Haben wir schon im Programm, da wir es auch für Mist halten.

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