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IGNORED

Wechsellauf eintragen!


evel knievel

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Geschrieben

Wo ist das Problem, man merkt sich doch nicht jedes Datum, wann man mal was gekauft hat.

Wohlgemerkt erlaubnsifrei zum Zeitpunkt des Erwerbes. Wenn dann vom Gestzgeber

eine nachträgliche Eintragungspflicht eingeführt wird, dann handelt es sich ja um Anmeldung von Altbesitz, also angemeldet mit dem Datum wo die Anmeldung erfolgt. Manche Behörden machen Probleme wo gar keine sind. Sag Deiner Dame vom Amt einfach, der Erwerb fand zwischen

2004 und 2008 statt, als die Dinger für WBK-Inhaber erlaubnisfrei waren gemäß Anlage 2 WaffG.

Zu einer Buchführungspflicht bestand kein Anlaß.

Svenni

Geschrieben

Ich schrieb nicht von Problemen :confused: Ich sehe auch keins.

Was jedoch das LRA nicht davon abhält, Eines zu konstruieren....... Nächste Woche werde ich meine SBin in den Wahnsinn treiben ;)

Geschrieben
Zu einer Buchführungspflicht bestand kein Anlaß.

Svenni

wobei ich keinen Händler wüsste, ders nicht trotzdem getan hat.......ob jetzt im WHB oder anderswo, ist ja erstmal zweitrangig!

Geschrieben

So meinte ich das auch gar nicht, hab mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte daß

keine Verpflichtung bestand daß Waffenbesitzer (Privatleute) die Daten von Käufer / Verkäufer

bzw. Kaufs-/ Verkaufsdatum schriftlich archivieren müssen (weil nach dem genauen Kaufdatum eines WS die Frage war)

Gruß Svenni

Geschrieben
....! Ich schon, nämlich mich.

mutig.......................war ja keine Pflicht........

Geschrieben
Sagen die einen. Auch darüber haben wir hier schon diskutiert mit unterschiedlichen Meinungen. :rolleyes:

Ich hatte es schriftlich als Auflage in den Nebenbestimmungen meiner WHE: wesentliche Teile unterliegen keiner Buchführungspflicht. Und wenn man das schon schriftlich hat wird masn sich um unnötige Arbeit doch nicht extra bemühen.

Geschrieben

Hallo.

Ich habe da ein Problem/Verständnisfrage.

Meine Lebensgefährtin hat eine CZ in 9mmLuger in die WBK eingetragen und hat im Februar ein Wechselsystem 22lfb dazu gekauft. Dieses wurde aber weder am Amt angemeldet noch in die WBK eingetragen. (MEB über Jagdschein)

1. War dieses Vorgehen so in Ordnung oder mußte BISHER (vor 01.04.08) der Erwerb des Wechselsystems angemeldet werden und dieses eingetragen werden??

2. und gab es dafür eine Frist?

Unser Kenntnisstand nach altem Waffengesetz war, das nach Anhang2/Abschnitt2 Erwerb und Besitz erlaubnisfrei waren. Das Waffengesetz gibt nchts von einer Frist für WS Anmeldung oder eine WBK Eintragungspflicht her aber unser normalerweise zuverlässiger Ausbilder hat heute verlauten lassen das Wechselsysteme auch bisher eingetragen werden mussten und hat uns etwas verunsichert. Kann es sein das WS vor 2003 eingetragen werden mussten, dann ab 2003-2008 nicht mehr und jetzt wieder? Das würde die Verwirrung zumindest erklären.

Jetzt fragen wir uns ob uns das Amt bei der Pflichtanmeldung bis zum 1.10.08 Probleme macht weil das im Februar angeschaffte WS weder angemeldet noch eingetragen wurde und meine bessere Hälfe fürchtet sich vor einer OW.

Bitte um Hilfe ich blicke nicht mehr durch.

Danke zausel

Geschrieben

keine Panik, Anmeldung bis 01. Oktober 2008 genügt.

Falls das WS über einen Händler bezogen wurde, weiß die Behörde höchstwahrscheinlich

eh schon Bescheid, weil die meisten Händler trotzdem ne Meldung an die Behörden machten.

Davon bekommt der Käufer erst mal nichts mit.

Vor der vorletzten WaffG-Novellierung (2003 oder wars 2004 ?) waren WS eintragungspflichtig.

Nach dieser vorletzten Novelliereung waren sie eintragungsfrei (2004 - 01.04.2008). Jetzt im April 2008 wurden sie wieder eintragungspflichtig. Frist zur nachträglichen Eintragung bei bestehendem Besitz bis spät. 01.10.08.

Also in deinem fall Null Problem.

Svenni

Geschrieben
Hallo.

Ich habe da ein Problem/Verständnisfrage.

Meine Lebensgefährtin hat eine CZ in 9mmLuger in die WBK eingetragen und hat im Februar ein Wechselsystem 22lfb dazu gekauft. Dieses wurde aber weder am Amt angemeldet noch in die WBK eingetragen. (MEB über Jagdschein)

1. War dieses Vorgehen so in Ordnung oder mußte BISHER (vor 01.04.08) der Erwerb des Wechselsystems angemeldet werden und dieses eingetragen werden??

2. und gab es dafür eine Frist?

Unser Kenntnisstand nach altem Waffengesetz war, das nach Anhang2/Abschnitt2 Erwerb und Besitz erlaubnisfrei waren. Das Waffengesetz gibt nchts von einer Frist für WS Anmeldung oder eine WBK Eintragungspflicht her aber unser normalerweise zuverlässiger Ausbilder hat heute verlauten lassen das Wechselsysteme auch bisher eingetragen werden mussten und hat uns etwas verunsichert. Kann es sein das WS vor 2003 eingetragen werden mussten, dann ab 2003-2008 nicht mehr und jetzt wieder? Das würde die Verwirrung zumindest erklären.

Jetzt fragen wir uns ob uns das Amt bei der Pflichtanmeldung bis zum 1.10.08 Probleme macht weil das im Februar angeschaffte WS weder angemeldet noch eingetragen wurde und meine bessere Hälfe fürchtet sich vor einer OW.

Bitte um Hilfe ich blicke nicht mehr durch.

Danke zausel

Keine Panik.

Ihr seid genau im Rahmen der "Amnestie".

Wer seit letzter WaffG-Änderung und aktueller Änderung ein WS gekauft hat, hat bis inkl. 1.10.2008 Zeit dieses anzumelden.

IMI

Geschrieben

...war ganz nett bei mir....

Er: wann haben Sie es denn erworben?

ich: keine Ahnung.....

Er: ich brauche aber ein Datum

ich: möglicherweise 2006

er: gut, schreiben wir 1.6.2006

ich: von mir aus...., Nein halt! der Erwerb der Grundwaffe war Juli 2006,

kommt schlecht wenn das WS vorher gekauft wurde.

er: das geht nicht um Gottes Willen, dann nehmen wir halt ein späteres Datum.

Wo haben Sie es gekauft?

ich: habe ich auch vergessen. Lassen Sie halt die Spalte frei.

er: das geht nicht, mein System verlangt nach einem Eintrag...

ich: dann nehmen wir halt den, bei dem ich die Grundwaffe gekauft habe...

(der war`s aber dann auch) :rolleyes:

Grüße

Geschrieben
Keine Panik.

Ihr seid genau im Rahmen der "Amnestie".

Wer seit letzter WaffG-Änderung und aktueller Änderung ein WS gekauft hat, hat bis inkl. 1.10.2008 Zeit dieses anzumelden.

Hallo IMI

Danke für die ultraschnelle Antwort. Dann scheint es wirklich so zu sein, dass mit der Novelle 2002/2003 der Erwerb und Besitz erlaubnisfrei wurden und mit der neuesten Novelle dieses zumindest zum Teil wieder rückgängig gemacht wird? Gibts noch irgendwo die alten Gesetzestexte zum nachprüfen? Interessiert mich schon wie das vor 2002 geregelt war.

Naja danke Dir, wir werden dann nächste Woche mal zum SB pilgern und das Ding eintragen lassen. Sollte es wider erwarten doch Probleme geben werde ich hier berichten.

Schöne Grüße

zausel

Geschrieben
ich: von mir aus...., Nein halt! der Erwerb der Grundwaffe war Juli 2006,

kommt schlecht wenn das WS vorher gekauft wurde.

er: das geht nicht um Gottes Willen, dann nehmen wir halt ein späteres Datum.

Wo haben Sie es gekauft?

ich: habe ich auch vergessen. Lassen Sie halt die Spalte frei.

:00000733: LoooL Ich lach mich checkig. Ok Derlei Fragen lassen sich ja noch beantworten. Danke für die Hinweise, da müssen wir noch die Rechnung rauskramen.

Grüße

zausel

Geschrieben
Interessiert mich schon wie das vor 2002 geregelt war.

Da war Erwerb und Besitz von Wechselläufen und Wechselsystemen für eine bereits in die WBK eingetragene Grundwaffe erlaubnisfrei. Aufgrund § 4 Abs. 2 der 1. WaffV mussten diese jedoch innerhalb eines Monats in die WBK eingetragen werden.

Meines Erachtens wurde bei Verabschiedung des WaffG2002 schlichtweg vergessen, diese Regelung ins Gesetz aufzunehmen. Übergangsweise bestand die Eintragungspflicht noch, weil der Passus nicht im WaffG selbst stand. Als die AWaffV aber dann zum Dezember 2003 kam und die 1. WaffV dadurch außer Kraft gesetzt wurde, waren WS und WL plötzlich eintragungsfrei.

Nicht zuletzt weils wegen angeblich fehlender Munitionserwerbsberechtigung für nicht eingetragene WS, Reisen ins Ausland etc. erhebliche Diskussionen gab, wurde das zum 01.04.2008 wieder klargestellt.

Geschrieben
keine Panik, Anmeldung bis 01. Oktober 2008 genügt.

Falls das WS über einen Händler bezogen wurde, weiß die Behörde höchstwahrscheinlich

eh schon Bescheid, weil die meisten Händler trotzdem ne Meldung an die Behörden machten.

Davon bekommt der Käufer erst mal nichts mit.

Vor der vorletzten WaffG-Novellierung (2003 oder wars 2004 ?) waren WS eintragungspflichtig.

Nach dieser vorletzten Novelliereung waren sie eintragungsfrei (2004 - 01.04.2008). Jetzt im April 2008 wurden sie wieder eintragungspflichtig. Frist zur nachträglichen Eintragung bei bestehendem Besitz bis spät. 01.10.08.

Also in deinem fall Null Problem.

Svenni

Moin,

möchte den Wechsellauf meiner Sauer eintragen lassen. Da meine Karte voll ist, benötige ich eine Neue. Dazu verlangt meine Behörde ein kleines Bedürfnis vom Verband und natürlich Gebühren. Vor einigen Monaten wurde meine grüne WBK ohne Bedürfnis kommentarlos erneuert. Warum für die Gelbe jetzt ein Bedürfnis?

challi :confused:

Geschrieben

Neuer Bedürfnisnachweis, weil die alte WBK "voll" ist (physisch, d.h. vollgeschrieben)? Quatsch.

Für die Gelbe WBK gilt das gleiche wie für die Grüne.

Das gefaltete gelbe Formularpapier stellt lediglich eine Urkunde über eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis dar.

Ist das Papier voll, gibt's ein neues (im Sinne von weiteres). Lass' dich vom Amt nicht verunsichern bzw. vergackeiern.

Geschrieben

am einfachsten gehts sowieso am postweg:;

lade dir ein ensprechendes formular im netz runter, oder füll einfach das formblatt aus und schicke dies mit bitte um neuausstellung einer wbk für deinen lauf an die behörde.

Geschrieben
Neuer Bedürfnisnachweis, weil die alte WBK "voll" ist (physisch, d.h. vollgeschrieben)? Quatsch.

Genau. :icon14:

Den Unterschied zwischen Erlaubnis und Erlaubnisdokument haben leider immer noch nicht alle begriffen. :angry2:

Geschrieben

Ich hab letzte woche zwei Wechselsysteme und einen Wechsellauf nachtragen lassen hat nur 1x die 12,78 Euro gekostet (ein Verwaltungsvorgang) :rolleyes: :rolleyes: .

Eine Langwaffe hab ich auch noch angemeldet, da die gelbe voll war gab´s ne zweite hat 10,23 Euro gekostet, war also billiger als ne normale Eintragung :gutidee:

Das mit den Gebühren für ne weitere WBK muß aber ziemlich neu sein, da sie doch einige Probleme hatte den Computer dazu zu bringen die richtige Rechnung zu drucken.

Geschrieben

Noch eine Frage zum gleichen Thema:

ich habe im März eine P22 im Komplettset erstanden, also langer und kurzer Lauf in einem Paket.

Eingetragen in der WBK ist nur eine "Walther P22", ohne Lauflänge und natürlich kein WS.

Wie ist das hier mit der Eintragungspflicht, welcher Lauf ist die Basiswaffe und welcher das WS ?

muss bei einem Lauf im gleichen Kaliber auch eine Eintragung bis 01.10.2008 erfolgen ?

Fragende Grüße

bullit

Geschrieben
Noch eine Frage zum gleichen Thema:

ich habe im März eine P22 im Komplettset erstanden, also langer und kurzer Lauf in einem Paket.

Eingetragen in der WBK ist nur eine "Walther P22", ohne Lauflänge und natürlich kein WS.

Wie ist das hier mit der Eintragungspflicht, welcher Lauf ist die Basiswaffe und welcher das WS ?

muss bei einem Lauf im gleichen Kaliber auch eine Eintragung bis 01.10.2008 erfolgen ?

Fragende Grüße

bullit

Wechselsystem = Wechsellauf nebst Verschluß

Wechsellauf = Wechsel-/Austauschlauf ohne Verschluß

in welchem Kaliber ist dabei nicht von Bedeutung (solange gleich oder kleiner! WS/WL in größerem kaliber ist ein anderen thema, weil erwerb/besitz/eintragung i.d.R. nur mit Voreintrag). es gibt die Eintragungspflicht für beides. Altbestand (aus der zeit vor der eintragungspfllicht) muss bis zum o.g. Zeitpunkt nachgetragen sein, sonst gibts böse schimpfe vom amt.... :acute:

ich gehe mal davon aus dass die Herstellungsnummer deiner beiden läufe gleich lautet (falls nicht, auch egal), das kaliber ist ja auch das selbe. also lass dir von deiner behörde einfach einen wechsellauf mit der entsprechenden herstellungsnummer eintragen (bzw. bei verschiedenen nummern ist dann das was du schon eingetragen hast die grundwaffe und das mit der anderen nummer, das noch nicht eingetragen ist, wird der wechsellauf).

gruß alzi

Geschrieben
Danke erstmal!

Habe schon gehört, dass das Amt sich ab und zu querstellt wenn man zb. eine zweite grüne WBK beantragt.

Ich hab mir eine zeitlang für jede neue Waffe mit Voreintrag auch eine neue Karte ausstellen lassen. Ich bin einmal auf dem Amt gefragt worden, warum:

- weil es mir als Bürger zusteht

- weil ich ja auch die gleiche Gebühr bezahle, wie wenn in eine alte Karte eingetragen wird

Im übrigen siehts viel harmloser aus, wenn nicht alle Zeilen gefüllt sind, das beruhigt Gutmenschen, die die Karte eventuell zu sehen bekommen.

Erik

Geschrieben

hallo leute,

wie verhält es sich mit einsteckläufen, sind die auch anmeldepflichtig? ich habe letztens meinen waffenschrank durchforstet, routinemäsig mal wieder die waffen durchgewischt und sehe da in der ecke ein ca. 30cm langes, dünnes ledertäschchen stehen und dachte mir, nanu, wat is dat denn. als ich es öffnete, kam ein einstecklauf kal .22 lfb zum vorschein, der zum drilling meines 1986 verstorbenen vaters gehört. ich wusste gar nicht mehr. dass so ein teil dabei war! :00000733:

gruß und danke für die antworten.

Geschrieben
hallo leute,

wie verhält es sich mit einsteckläufen, sind die auch anmeldepflichtig? ich habe letztens meinen waffenschrank durchforstet, routinemäsig mal wieder die waffen durchgewischt und sehe da in der ecke ein ca. 30cm langes, dünnes ledertäschchen stehen und dachte mir, nanu, wat is dat denn. als ich es öffnete, kam ein einstecklauf kal .22 lfb zum vorschein, der zum drilling meines 1986 verstorbenen vaters gehört. ich wusste gar nicht mehr. dass so ein teil dabei war! :00000733:

gruß und danke für die antworten.

guckst du WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (3.1-3.7) und Anlage 2 Anschnitt 2 Unterabschnitt 2 (2.-2.3) oder Suchfunktion des Forums

erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, müssen nicht eingetragen werden.

gruß alzi

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