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IGNORED

WBK - Frühester Termin für Beantragung?


EEW

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Geschrieben

Hallo Forenmitglieder,

ich würde gerne erfahren, wann ich meine WBK frühestens beantragen kann?

Bevor jetzt wieder jemand nach Cola und Chips ruft, hier kurz die Sachlage:

Ich habe gehört, dass man schon mal "Monate" auf seine WBK warten muß, darum möchte ich Meine so früh wie möglich beantragen!

Seit September 2007 bin ich Mitglied eines RSB-Vereins und des RSB; Dort war man allerdings der Meinung, dass ich erst mal "ein paar Jahre" LuPi schießen solle.

Ich habe das damals hier im Forum geschildert und man riet mir, mich einem anderen Verein anzuschließen.

Das habe ich getan!

Seit November 2007 bin ich Mitglied des BDMP und nach einer halbjährigen Probezeit auch Mitglied des "besten Vereins der Welt"! ;)

Also, noch mal in Kürze:

Seit September 2007 bin ich Mitglied in einem Schießsportverein.

Seit November 2007 habe ich regelmäßige Einträge im Schießbuch und

seit April 2008 bin ich ordentliches Mitglied des Vereins, bei dem ich die Schießbucheinträge bekomme.

Das ich keine Waffe auf die WBK vor November kriege ist absolut klar, weil ich noch keine Schießbucheinträge für ein volles Jahr habe, aber was ist mit der WBK?

Kann ich Die (ohne Waffe, versteht sich!) im September beantragen, weil ich dann schon ein Jahr Mitglied eines Schießsportvereins bin?

Einige Leute behaupten, das ginge nicht!

Andere Leute behaupten sogar, ich könne die WBK erst beantragen, wenn ich ein volles Jahr ordentliches Mitglied des Vereins wäre, also erst April 2009... Das ergäbe für mich aber überhaupt keinen Sinn!

Also, wann kann ich meine WBK beantragen?

Viele Grüße,

eew

Geschrieben

Aber ich will doch (noch) garnix eintragen lassen!

Klar kann ich bis November warten, Waffe bewilligen lassen und zur Behörde traben um die WBK plus Eintrag zu kriegen!

Wenn ich dann aber noch ein paar Monate warten muß, bis die WBK "durch ist"...

Oder kriegt man keine WBK ohne gleichzeitigen ersten Eintrag?

Geschrieben

Ich denke mal, der WBK-Antrag ist nicht das Problem, vielmehr dürfte das Bedürfnis nicht vor Ablauf von 12 Monaten ausgestellt werden.

Ich kenne aber jemanden, der hat alle Papiere samt Antrag fertiggemacht und im Amt mit dem Hinweis abgegeben, dass die Bedürfnis nach gereicht wird. So hat dann der SB die Prüfungen schon mal veranlasst. Als die B. da war, gings dann schnell.

Geschrieben
Aber ich will doch (noch) garnix eintragen lassen!

...

Oder kriegt man keine WBK ohne gleichzeitigen ersten Eintrag?

Da musst Du mit Deiner Behörde sprechen. Manche machen das, andere nicht.

Ich kenne es aus meinem Umfeld so, dass es durchaus (jetzt bei 2/6 sowieso) im Rahmen des Möglichen ist, eine leere Gelbe zu bekommen.

Andererseits macht ein Erlaubnisdokument in dem es heißt "wird hiermit die Erlaubnis erteilt, die von der Behörde in den Spalten 1 bis 3 der Rückseite bezeichneten Schusswaffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben" keinen wirklichen Sinn ohne mind. einen Eintrag.

Alternativ: Bescheinigung zwecks Wiederladen beantragen, da ist die Prüfung der Rahmenbedingungen inkludiert und wenn das in zeitlicher Nähe zum Bedürfniseintritt passiert, geht es dann schnell.

Geschrieben

Wie gesagt: Dass ich das Bedürfnis für die Waffe nicht vor Ablauf der "12 Monate Schießbuch" kriege, ist absolut klar!

Aber brauche ich für die nackte, leere WBK auch ein Bedürfnis?

Ich habe gehört (!!!), dass es in einzelnen Fällen mehrere Monate vom "Antrag auf WBK stellen" bis zur Aushändigung derselben gedauert hat.

Es ist ja nicht gesagt, das es mir genauso geht, aber wenn...

Also habe ich mir gedacht, ich beantrage die WBk 2 Monate vorher, dann bin ich nämlich 12 Monate Mitglied in einem Schießsportverein!

Wäre das möglich, oder sagt der Sachbearbeiter dann: "Kein Bewilligung für eine Waffe, also auch keine WBK! Wer kein Bedürfnis für eine Waffe hat, braucht auch keine WBK! Und wenn du die Bewilligung in 2 Monaten hast, komm' dann nochmal wieder!"

Also: Kann man eine WBK beantragen, auch wenn noch (!!!) keine Waffe bewilligt ist?

Nachtrag: Sorry, das hat sich jetzt überschnitten!

Geschrieben

Ne, eine WBK ist ja die behördliche Erlaubnis um eine Waffe erwerben zu dürfen. Man beantragt ja formel nicht die WBK, sondern eine Waffe. Dessen Erlaubnis wird dann mit der WBK erteilt.

Geschrieben

Warum nur so umständlich? Beim BDS LV4 ist es so, dass der Verband den Bedürfnisnachweis direkt zur zuständigen Behörde schickt. Insofern würde ich 6 Wochen vor Ablauf der 12 Monate dem Verband sändliche Unterlagen zukommen lassen (bis dahin sollten allerdings mind. 18 Trainigngstermine nachweisbar sein) und abwarten!

Geschrieben

natürlich kalenderjahr.

du mußt aber fragen was dein sb für einen nimmt. ist er moslem nimmt den den lunaren kalender. ist der jude den jüdischen kalender oder ist er einfach nur neutral vielleicht den gregoriansichen kalender.

ist dein sb beamter wird es schwierig. die gehen oft nach dem mondkalender - da schläft es sich besser.

schlecht wäre übrigens wenn dein sb nach dem majakalender ginge - dort dauert ein jahr etwa 52 jahre des gregorianischen kalenders...

tipp: nimm einfach 12 monate nach dem hier gebräuchlichen kalender

Geschrieben
natürlich kalenderjahr. ...

Wie bitte, selbstverständlich innerhalb des 12-monatigen Trainings! Sonst würde aus dem 12-monatigen Übungsschießen im ungünstigsten Fall eine 27-monatige Wartefrist bis zur Erteilung der ersten WBK :rotfl2:

Geschrieben

ich hatte mir damals eine pistole in 4mm/m20 beantragt und damit meine wbk bekommen bevor ich überhaupt im verein war :eclipsee_gold_cup:

ich weiß leider nicht so genau wie das in deinem bundesland ist aber hier kannst du es noch genauso machen wie ich,

in hamburg darf es nur keine umgebaute waffe sein, sondern eine die im original 4mm/m20 gebaut wurde.

ansonsten bedürfnis(hahaha) und einstufung wie originalkalieber :angry2:

Geschrieben

Hm, also Sachkunde und Schießbuch, daran wird's nicht scheitern, ich hab' jetzt schon 19 Einträge! :D

Am Besten, ich dackel im September einfach mal treudoof zur Behörde und beantrage... Mal sehen, was man mir sagt!

Vielen Dank für die Antworten! :bb1:

Geschrieben
Beim BDS LV4 ist es so, dass der Verband den Bedürfnisnachweis direkt zur zuständigen Behörde schickt.

Da bist du aber nicht mehr up to date. Das macht der LV4 schon lange nicht mehr. Mein Erstantrag vom August 2005 ging noch direkt an die Behörde, beim zweiten Antrag September 2006 bekam ich die unterlagen zugeschickt und beim dritten mal letzte Woche gingen sie auch an mich.

Geschrieben
Hm, also Sachkunde und Schießbuch, daran wird's nicht scheitern, ich hab' jetzt schon 19 Einträge! :D

Am Besten, ich dackel im September einfach mal treudoof zur Behörde und beantrage... Mal sehen, was man mir sagt!

Vielen Dank für die Antworten! :bb1:

Zumindest hier (SH) kenne ich eine Beantragung bei der Behörde nur mit einer Bedürfnisbescheinigung des Vereines und Verbandes:

http://www.ndsb-sh.de/_nd05/geschaeft/formulare.html

In dem Formular sind auch alle Voraussetzungen aufgeführt:

- Regelmäßige Teilnahme am Training und mind. 12 Monate Vereinsmitglied (bescheinigt der Verein)

- Bedürfnis nach §14 ... Regelgemäßheit der beantragten Waffenart und Sportdisziplin (bescheinigt der Verband)

Geschrieben
Hm, also Sachkunde und Schießbuch, daran wird's nicht scheitern, ich hab' jetzt schon 19 Einträge! :D

Am Besten, ich dackel im September einfach mal treudoof zur Behörde und beantrage... Mal sehen, was man mir sagt!

Vielen Dank für die Antworten! :bb1:

Also hier beim NRW-BDMP musst du erst dir das Bedürfnis von deinem Verband ausstellen lassen. Frag doch deinen Schießleiter, der wird dir da weiterhelfen und muss dir eh ein paar Sachen ausfüllen.

Wichtig ist auch, daß du auch ein Jahr in einem Schießsportausübenden Verband bist.

Du kannst schon drei Jahren in deinem Verein schießen, und wenn du aber erst nen halbes Jahr im Verband bist, wirst du kein Bedürfnis bekommen!

Geschrieben
Kann ich Die (ohne Waffe, versteht sich!) im September beantragen, weil ich dann schon ein Jahr Mitglied eines Schießsportvereins bin?

Meines Wissens dann aber nur über den Verband in dem Du schon 12 Monate Mitglied bist, also der RSB. Kann ja auch nicht morgen mal schnell in den Nachbarverband eintreten und mir kurz darauf zwei LW-Halbautomaten bescheinigen lassen, weil die mein Verband nicht befürwortet. Obwohl ich schon ein paar Jährchen in einem Schießsportverein bin heißt es da wohl auch für mich, warten.

Geschrieben
Da bist du aber nicht mehr up to date. Das macht der LV4 schon lange nicht mehr. Mein Erstantrag vom August 2005 ging noch direkt an die Behörde, beim zweiten Antrag September 2006 bekam ich die unterlagen zugeschickt und beim dritten mal letzte Woche gingen sie auch an mich.

Stimmt, habe gerade auf deren Homepage nachgeschaut. Un gut, ich weiß nicht wie lange es so gehandhabt wird. Der letzte Antrag eines Mitgliedes unseres Vereines liegt schon einige Monate zurück. Trozdem, ich würde - um auf die Frage zurück zu kommen - 6 Wochen vor Ablauf der 12-monatsfrist dem Verband den Antrag zusenden und abwarten. Evtl. kann der Verband den Antrag entsprechend liegen lassen und nach Ablauf das Bedürfnis und die 12-monatige Verbandmitgliedschaft bescheinigen. Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Man sollte nicht - wenn irgendwo einmal eine Behörde gepannt hat - dies verallgemeinern!

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Eine kleine (leider wahre) Geschichte:

Habe heute gelernt, dass nicht der Gesetzgeber entscheidet, was reicht, sondern der Verband, jedenfalls beim NDSB. :mad:

Nachdem ich gestern bei meiner Behörde problemlos meinen Antrag auf eine Wbk - unter dem Hinweis, dass ich die Bedürfnisbescheinigung nachreiche - gestellt hatte, habe ich heute mit keinem Geringeren als dem Landessportleiter des NDSB telefoniert. Meine Frage war, ob bei der 12 monatigen Teilnahme am Schießsport, meine Trainingszeiten als Gastschütze mitzählen oder ob nur die Teilnahme am Schießsport nach Eintritt in den Verein berücksichtigt wird.

Zu meiner Überraschung antwortete er mir, dass weder das eine noch das andere der Fall ist. Es wird ausschließlich die Zeit der Mitgliedschaft im Verband berücksichtigt. :confused:

Auf meinen Einwand hin, dass laut Waffengesetz die Teilnahme am Schießsport und nicht die Zeit der Mitgliedschaft im Verband maßgeblich ist und dass ich ihm das "Bedürfnisformular" ausgefüllt zuschicken werde, erhielt ich die Antwort:"Dann unterschreibe ich das Ding nicht!" Auf meine Frage hin:"Und wenn ich die Bestätigung des Vereinsvorsitzenden, über meine regelmäßige Teilnahme am Schießsport beifüge?" kam:"Dann unterschreibe ich das Ding nicht!"

Auf meine hypothetische Frage hin, was wäre, wenn ein Vereinsmitglied ein Jahr lang im Verein regelmäßig trainiert hat, der Verein ihn aber erst 6 Monate nach seinem Vereinsbeitritt beim NDSB angemeldet hat, kam (na, was wohl):"Dann unterschreibe ich das Ding nicht!"

Was hatten die uns noch beim Wsk-Lehrgang erzählt? :confused:

Was steht im Waffengesetz §14 Abs. 2?

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des

Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Demnach muss man mindestens 12 Monate regelmäßig den Schießsport in einem Verein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, betreiben.

Von einer 12-monatigen Verbandsangehörigkeit des Schützen steht da nix!

Aber vielleicht steht ein Verbandsfürst ja auch über dem Gesetz. :s2::gaga:

Geschrieben

das läuft in allen anderen Verbänden genau so.

12 Monate im Verein=Verband und 18 regelmäßige Termine.

was anderes würde ich als Vereinsfürst(Chef einer BDS-Gruppe) aber auch nicht unterschrieben an meinen

Verband schicken..............

zur Erinnerung(über die Suchfunktion auch zu finden):

Was irgendwo steht(zb, Freie Schützen nach §8) und wie es in der Praxis gehandhabt wird

sind minimum 2 verschiedene Paar Schuhe......

und Recht haben und Recht bekommen auch.

soviel dazu.

Geschrieben
Meines Wissens dann aber nur über den Verband in dem Du schon 12 Monate Mitglied bist, also der RSB. Kann ja auch nicht morgen mal schnell in den Nachbarverband eintreten und mir kurz darauf zwei LW-Halbautomaten bescheinigen lassen, weil die mein Verband nicht befürwortet. Obwohl ich schon ein paar Jährchen in einem Schießsportverein bin heißt es da wohl auch für mich, warten.

Also das kannst du sehr wohl.

Du musst z.b. beim BDMP mindestens 2 Monate Mitglied sein, und 4x beim Training gewesen sein.

Sprich dir wird die Zeit in einem Fremdverband angerechnet...

Beim BDS hingegen musst du 6 Monate Mitglied sein, bevor du über diesen Verband etwas beantragen kannst.

mfg

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