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Sachkundeprüfung erst nach 1 Jahr möglich?


vepr

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Hallo zusammen!

Da bei mir dir Sachkundeprüfung schon ein paar Jährchen zurückliegt bin ich nicht so auf dem Laufenden und hoffe auf eure Hilfe.

Ich habe Anfang dieses Jahres einen Freund überzeugt aich als Neumitglied bei uns im Verein (DSB, Baden-Württemberg, Schützenkreis 13) anzumelden.

Als ich jetzt den Vereinshäuptling gebeten habe ihn zu der im Herbst stattfindenden Sachkundeprüfung anzumelden, habe ich die Antwort erhalten "Das geht erst wenn er mindestens 12 Monate Mitglied ist!"

Da ich - zumindest auf die Schnelle - weder hier im Forum noch via Google etwas gefunden habe das diese Aussage unterstützt, wollte ich euch mal fragen.

Danke schon mal im Voraus für eure Mithilfe!

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Gast God of Hellfire

Die WSK ist nicht an irgendwelche Mitgliedschaftszeiten gebunden. Dafür muss man im Prinzip nicht mal in einem Verein sein.

Gruß

GOH

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Hi,

vielleicht ist das etwas Vereinsinternes?

Bei gewerblichen Anbietern eines Sachkundelehrgangs mit anschließender Prüfung für Sportschützen muss man keine 12 Monate von irgendwas vorweisen, dort wird nur daraufhingewiesen, dass man sich spätestens 14 Tage vorher anmelden muss, weil die Daten der Anmeldung zur Behörde gehen.

Hilft Dir aber wahrscheinlich nur bedingt weiter.

Gruß

otelo

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...Als ich jetzt den Vereinshäuptling gebeten habe ihn zu der im Herbst stattfindenden Sachkundeprüfung anzumelden, habe ich die Antwort erhalten "Das geht erst wenn er mindestens 12 Monate Mitglied ist!"...

Ausgemachter Quatsch! Einen Waffen-Befürwortungsantrag zur Weitergabe an den Verband bekommt er wohl erst frühestens nach 12 Monaten - die SK kann er machen, wann immer er will! Die beinhaltet doch keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis oder sowas, sondern stellt nur eine der Voraussetzungen dar.

Es kann doch auch einer in den Verein eintreten, der die SK von früher schon hat - was macht dann der? Wird mit der Zeitmaschine 12 Monate zurückgeschickt oder was?!? Kinder, Kinder, was sich manche Vereinsbonzen so alles ausdenken, nur um ihre Macht spielen zu lassen.... :peinlich:

Kopfschüttelnde Greetinx,

R.L.B.

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Als ich jetzt den Vereinshäuptling gebeten habe ihn zu der im Herbst stattfindenden Sachkundeprüfung anzumelden, habe ich die Antwort erhalten "Das geht erst wenn er mindestens 12 Monate Mitglied ist!"

Erstmal Glückwunsch für die Neumitglied-Werbung! :gutidee:

Die 12 Monate Mitgliedschaft ist per Gesetz natürlich keine Voraussetzung für die Sachkunde.

Kann natürlich sein, daß der Verein es so will, wenn es der vereinsinterne Sachkundekurs ist.

Finde ich persönlich eher :peinlich: , aber bei gewünschtem Verbleib im Verein nur schwer zu ändern. Vielleicht lohnt es sich ja, das Gespräch zum Vereinshäuptling zu suchen. Es geht ja erstmal nur um den Sachkundekurs, nicht um mehr...

Gruß,

Grayson

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Als ich jetzt den Vereinshäuptling gebeten habe ihn zu der im Herbst stattfindenden Sachkundeprüfung anzumelden, habe ich die Antwort erhalten "Das geht erst wenn er mindestens 12 Monate Mitglied ist!"

Das ist dummes Geschwätz, das jeglicher Grundlage entbehrt und eine essentielle Unwissenheit offenbart.

Du kannst Deine SK asap (as soon as possible) ablegen - sie hat nichts mit der Frist zu Erlangung eines eigenen Bedürfnisses zu schaffen, sondern ist sogar Voraussetzung zur Realisierung desselben.

IMHO ist es verschenkte Zeit, 12 Monate zum Schießen zu gehen, dann zwar ein grundsätzlich anerkennungsfähiges Bedürfnis aber keine SK vorweisen zu können.

Du wartest in dem Fall nochmals den Zeitraum X, bis es Deinem Verein(svorstand) kommodiert, sich um die SK-Prüfung zu kümmern (oder alternativ: bis Du die Nase voll hast und Dich selbst um die SK - dann vielleicht sogar bei einem teuren gewerblichen Anbieter - kümmerst).

Die Aussage des Vereinfürsten ist nicht nur falsch, sondern auch alles andere als mitgliederfreundlich.

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Die WSK ist nicht an irgendwelche Mitgliedschaftszeiten gebunden. Dafür muss man im Prinzip nicht mal in einem Verein sein.

Gruß

GOH

Si isses!Jeder Bürger kann einen Sachkundelehrgang machen, du kannst ihn auch bei der VHS anbieten. Selbst Vorbestrafte entmündigte Alkoholiker mit körperlicher Behinderung dürfen an einem SK-Lehrgang teilnehmen. Die einzige Regelung besteht darin, dass/ob die Behörde hinterher den Lehrgang/Prüfung anerkennt bzw. wegen der anderen fehlenden Voraussetzungen einfach keine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt. Einfach woanders machen und gut is. Da wissen die Funktioner mal wieder einfach keinen Bescheid.

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Die Aussage des Vereinfürsten ist nicht nur falsch, sondern auch alles andere als mitgliederfreundlich.

Nicht nur das.

Mir ist daran gelegen, dass die Neumitglieder möglichst schnell einen Sachkundekurs belegen. Das trägt ungeheuerlich zur Sicherheit auf den Ständen bei und entlastet die Aufsichten ungemein.

Viele Fragen werden geklärt bevor sie überhaupt aufkommen und das Mitglied erfahrt was auf ihn in Sachen Waffenantrag zukommen wird.

Sag dies Deinem Vorsitzenden!

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Email an Geschäftstelle WSV, Frau Hochmuth; Problem schildern; auf Antwort warten; Antwort-Email Vereinshäuptling vorlegen. Problem gelöst.

Genau so ist das Richtig!

Manche Häuplinge müssen ihre Ausgefallenen Federn irgentwie Kompensieren!

Inwieweit das Vereinsleben danach noch Spaß macht steht auf einem anderen Blatt!

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Das ist quatsch. Ich habe meine Sachkunde (DSB / bzw. RSB) nach 2 monatiger Vereinszugehörigkeit gemacht.

ich habe sie nach drei monaten gemacht, auch dsb. ich hatte eigentlich auch zuerst gedacht, dass man ein jahr mitglied sein muss, aber ohne probleme, ein bisschen geübt und die fragen aus´m internet angeschaut - und bestanden.

grüße

K-D-W

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Inwieweit das Vereinsleben danach noch Spaß macht steht auf einem anderen Blatt!

wenn er sich das mit dem sk-lehrgang schon gefallen lässt wie wird das erst später wenn es mal um die bestätigung der sportschützeneigenschaft geht!?

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Nicht nur das.

Mir ist daran gelegen, dass die Neumitglieder möglichst schnell einen Sachkundekurs belegen. Das trägt ungeheuerlich zur Sicherheit auf den Ständen bei und entlastet die Aufsichten ungemein.

Viele Fragen werden geklärt bevor sie überhaupt aufkommen und das Mitglied erfahrt was auf ihn in Sachen Waffenantrag zukommen wird.

Sag dies Deinem Vorsitzenden!

Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Was dieser Vereinsfürst sich da zusammenspinnt, ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv, hirnrissig und anmaßend.

Wahrscheinlich wird er den neuen Schützenbruder erstmal drei Jahre an der Luftpumpe verhungern lassen, bevor er irgendeine Bedürfnisbescheinigung weiterreicht.

Lass mich raten: DSB, grüne Jacke, roter Kopf ?

Edit Edit Edit DSB (habe ich überlesen) Edit aus.

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Ich habe dem DSB nicht die Möglichkeit gegeben mir ein ganzes Wochenenden mit ihrer Sachkundeprüfung zu versauen. Habe sie direkt beim Ordnungsamt zusammen mit angehenden Wachleuten und Geldfahrern gemacht. Nach einer Stunde war ich 150 Mark ärmer und um ein Zeugnis reicher.

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Ich habe dem DSB nicht die Möglichkeit gegeben mir ein ganzes Wochenenden mit ihrer Sachkundeprüfung zu versauen. Habe sie direkt beim Ordnungsamt zusammen mit angehenden Wachleuten und Geldfahrern gemacht. Nach einer Stunde war ich 150 Mark ärmer und um ein Zeugnis reicher.

Ist aber schön länger her......bei den heute geforderten UNTERRICHTSSTUNDEN.......

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Servus,

ich hab meine Sachkunde im Februar 2007 beim OSB erworben. Der Oberpfälzer Schützenbund ist Mitglied im DSB.

Mitglieder hätten 50,- € bezahlt, ich als nicht Mitglied habe 100,- € bezahlt.

Soviel dazu.... Aber von Ablehnung keine Spur....

Meiner Meinung nach hat Dein Vereinsmeier den Überblick verloren, und ein paar Sachen verwechselt.... Sachkunde und Bedürfnis ;-)

Gruß,

ganz_Wilder

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Ich habe meine Sachkunde im März 2008 gemacht bevor ich Mitglied in einem Verein war.

Zu diesem Zeitpunkt war bei mir auch überhaupt noch nicht klar ob ich überhaupt mit GK/KK anfange oder nicht. Aber ich wollte die Sachkunde machen, weil schaden tut es nicht und was ich hab hab ich.

Ein Bekannter von mir hat die Sachkunde auch dort gemacht wo ich sie gemacht habe und er hat sie nur gemacht weil es ihn interessiert hat.

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Ich habe dem DSB nicht die Möglichkeit gegeben mir ein ganzes Wochenenden mit ihrer Sachkundeprüfung zu versauen.

Habe sie direkt beim Ordnungsamt zusammen mit angehenden Wachleuten und Geldfahrern gemacht. Nach einer Stunde war ich 150 Mark ärmer und um ein Zeugnis reicher.

Hallo kingofglock,

der erste Satz ist unsachlich. Der zweite besagt lediglich, dass man Dich "über den Tisch gezogen" hat.

SK in einer Stunde - lass das nur nicht das BVA hören (oder lesen).

MfG

Pirol 2

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[Hallo kingofglock,

der erste Satz ist unsachlich. Der zweite besagt lediglich, dass man Dich "über den Tisch gezogen" hat.

SK in einer Stunde - lass das nur nicht das BVA hören (oder lesen).

MfG

Pirol 2

DAS tun die tatsächlich!

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Hallo kingofglock,

der erste Satz ist unsachlich. Der zweite besagt lediglich, dass man Dich "über den Tisch gezogen" hat.

SK in einer Stunde - lass das nur nicht das BVA hören (oder lesen).

MfG

Pirol 2

Jesses.

Er spricht von 150 Mark: Das war dann vor 2000 --> Die SK bei unserem DSB hatten damals 10 Mark gekostet und gingen am Stammtisch am Freitagabend...

Erst seit 2003 benötigt man die Prüfung!

Mensch kingofglock... haben die dich verarscht!... übrigens gültig ist Deine SK je nach SB heute auch nicht mehr! :rotfl2:

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Erstmal vielen Dank an alle!!!

Mittlerweile habe ich folgende Word-Datei gefunden - ist zwar von 2007 aber zum aufregen reicht es :peinlich: :

http://www.schuetzenkreis-pforzheim.de/res...eStand16.9..doc

Auszug: "Der Schützenkreises Pforzheim führt die anerkannte Sachkundeprüfung nach § 7 Abs. 1 WaffG und §1 und § 2 WaffV durch. Frühestens nach 12 Monaten aktivem Trainingsbesuch kann diese Prüfung vorgenommen werden. Die vorangegangenen 12 Monate dienen dazu die Waffenkunde durch den jeweiligen Schießleiter der Vereine zu erlernen. Die Prüfung der Sachkunde in Theorie und im Praktischen Teil wird vor dem Prüfungsausschuss des Schützenkreises Pforzheim vorgenommen."

Ich gehe erstmal kot... :angry2:

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