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IGNORED

Sachkundeprüfung erst nach 1 Jahr möglich?


vepr

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Jesses.

Er spricht von 150 Mark: Das war dann vor 2000 --> Die SK bei unserem DSB hatten damals 10 Mark gekostet und gingen am Stammtisch am Freitagabend...

Erst seit 2003 benötigt man die Prüfung!

Mensch kingofglock... haben die dich verarscht!... übrigens gültig ist Deine SK je nach SB heute auch nicht mehr! :rotfl2:

Au da hab ich für Verwirrung gesorgt. Hätte vielleicht noch ein wenig ergänzen sollen. Es gibt für kleines Geld Literatur zur Sachkundeprüfung. Ideale Klolektüre. Grundlagen in Nowehr und Notstand lernt man zwangsläüfig in jeder Wachausbildung bei Y-Tours. Die Handhabung mit verschiedenen Waffentypen sollte in jedem vernünftigen Schützenverein selbstverständlich zu erlernen sein. Bei mir war es auf jeden Fall so. Ich schrieb die Prüfung dauerte eine Stunde nicht ein ganzer Lehrgang. Ich möchte den Sachbearbeiter sehen, der ein Zeugnis des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt in dem eindeutig bestätigt wird, dasa Hans Wurst die Sachkunde gemäß Waffengesetz die Revolver, Pistole, Flinte und Büchse bestanden hat, anzweifelt. In den letzen 13 Jahren kam noch keiner auf diese Idee.

Ich hatte damals keinen Bock und als Wehrpflichtiger keine Zeit mich der saarländischen DSB Sportschützenprüfungsprozedur ein ganzes Wochenende inzugeben. Zumal damals noch 300 Ringe mit der LUPI zu schießen waren.

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Zumal damals noch 300 Ringe mit der LUPI zu schießen waren.

Was hat das den mit dem Vorhandensein der Sachkunde zu tun??? :peinlich:

Entsetzte Grüße

Blacksmith

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Frag mal den saarländischen Schützenbund. Da gibt es auch Sachkunde light. Ohne LUPI nur Zeugnis für Langwaffen Sachkunde. Geil ne????!!!!
EditH:SORRY- wollte das Zitat drüber erwischen!!

DAs ist ganz einfach. Erstens gabs die SK schon vor 2003, auch war sie nachzuweisen. Wie dies geschehen ist - Schwamm drüber.

Für den NAchweis der SK ist nicht nur die Prüfung vorgeschrieben, sondern nach dem Gesetz auch eine Dauer, die die ornungsgemäße Vermittlung der im Gesetz festgelegten Inhalte sicherstellt. Diese Dauer wird in der WaffVwV näher ausgeführt. Brauchen wir auch nicht drüber zu diskutieren, ist so und wird imZweifelsfall von den Gerichten auch so gesehen.

Für Sportschützen ist dort ein Unterrichtsansatz von 16 Std. oder 24 Unterichtseinheiten etabliert.

Plus praktisches Schießen- darauf kann jedoch bei im Training befindlichen Aspiranten verzichtet werden.

Wenn also ein Verein/Verband keine explizit ausgewiesenen Beschulung vornimmt sondern diese in seinen normalen Trainingsbetrieb integriert, kann er natürlich auch die Zeit dafür festlegen die er benötigt, um diese Stunden zu erreichen. Vorteil für den SK`ler: keine extra Termine und Fahrerei. Nachteil: nicht jede Behörde erkennt jede SK an.

Da er (Verein/Verband) auch festlegen kann wie er das praktische Schießen ausführen will, kann er dies durch den Trainigsbetrieb während der Beschulungsdauer als erledigt betrachten oder um sicherzugehen dass die Anwärter tatsächlich "geübt" haben, eben solche Vorgaben machen.

Auch da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren, muss ja keiner mitmachen.

Man kann aber erkennen, dass durch diese unterschiedlichen Handhabungen und Vorgaben es sinnvoll sein kann, eine staatlich anerkannte Unterrichtung/Prüfung zu absolvieren. Nachteil: kostet etwas mehr. Vorteil: man kennt Ort und Zeitrahmen, kriegt Unterlagen und konzentrierten Unterricht, macht Prüfung und gut is. Alle Behörden erkennen die SK dann an.

Also wie immer- jeder kann/muss selbst entscheiden was er macht - und dann mit dem Ergebnis leben.

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Grundlagen in Nowehr und Notstand lernt man zwangsläüfig in jeder Wachausbildung bei Y-Tours.

Mich allein darauf verlassen würde ich aber auch nicht, da daß beim Bund relativ ... aggressiv ist.

Bei der Wache darf ich einem, der die Personenkontrolle verweigert und wegrennt, auch in den Rücken schießen. Man wird ja idR nach dem UZwGBw ausgebildet, und da ist ne Menge vermischt.

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,

[...]

um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung nach diesem Gesetz trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden, durch Flucht zu entziehen sucht;

UZwGBw § 15

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Bei der Wache darf ich einem, der die Personenkontrolle verweigert und wegrennt, auch in den Rücken schießen

UZwGBw § 15

Das ist aber für den Wachdienst in einer stinkmomalen Kaserne eine gewagte Aussage. Kommt schließlich auch auf die Richtung in die der Flüchtige rennt. Meine Wachausbildung war alles andere als agressiv. Es gab ja auch eine Zeit zwischen der RAF und dem 11.September.

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Das ist aber für den Wachdienst in einer stinkmomalen Kaserne eine gewagte Aussage. Kommt schließlich auch auf die Richtung in die der Flüchtige rennt. Meine Wachausbildung war alles andere als agressiv. Es gab ja auch eine Zeit zwischen der RAF und dem 11.September.

Braucht man eigendtlich gat nicht drüber zu diskutieren, weil explizit festgelegt ist, dass die Ausbildung bei der BW NICHT aureicht, um die SK anzuerkennen. Aus mehreren Gründen, die muss man hier nicht vertiefen.

Als anerkannte Ausbildung zählt nur noch die speziell aufgeführte Ausbildung (fertig!, angefangen genügt nicht) als Polizeivollzugsbeamter. Zoll, Justit, BW und Konsorten sind nicht anerkennungsfähig.

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Braucht man eigendtlich gat nicht drüber zu diskutieren, weil explizit festgelegt ist, dass die Ausbildung bei der BW NICHT aureicht, um die SK anzuerkennen. Aus mehreren Gründen, die muss man hier nicht vertiefen.

Als anerkannte Ausbildung zählt nur noch die speziell aufgeführte Ausbildung (fertig!, angefangen genügt nicht) als Polizeivollzugsbeamter. Zoll, Justit, BW und Konsorten sind nicht anerkennungsfähig.

Stimmt brauchen wir auch nicht. Ich habe ja auch von Grundlagen gesprochen, aber mit dem genauen Lesen ist es hier wohl nicht mehr weit her. Das Ergebnis zählt. Ich habe schon seit 13 Jahren eine WBK.

Aber nochmal zurück zum Ausgangsthema. Wenn ein Verein einem Mitglied erst nach einem Jahr zu einer Sachkunde führen möchte, zwingt er dieses Mitglied ein Jahr lang ohne Sachkunde zu trainieren. Wie hirnrissig ist das denn!!????

Ich habe damals mit Vorderladerschießen begonnen habe, wurde ich sogar aufgefordert, möglichst schnell den Lehrgang zu machen um die Waffe sicher und selbstständig laden zu dürfen.

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Stimmt brauchen wir auch nicht. Ich habe ja auch von Grundlagen gesprochen, aber mit dem genauen Lesen ist es hier wohl nicht mehr weit her. Das Ergebnis zählt. Ich habe schon seit 13 Jahren eine WBK.

Lesen geht - mit freundlicher Unterstützung meiner Großeltern- aber Grundlagen machen nun mal keine SK aus. Zu der "Stunden-SK": Leider muss ich sagen, wart`s mal ab - da kommt noch einiges. Ich will es nicht hoffen, aber die Zeichen deuten in eine bestimmte Richtung. Ist aber auch (noch) nicht Thema.

Aber nochmal zurück zum Ausgangsthema. Wenn ein Verein einem Mitglied erst nach einem Jahr zu einer Sachkunde führen möchte, zwingt er dieses Mitglied ein Jahr lang ohne Sachkunde zu trainieren. Wie hirnrissig ist das denn!!????

Vom Prinzip her ja, aber er muss, um auf dem Stand zu schießen. also zu trainieren, keine SK haben. Also kann der Verein warten, bis er genug Leute für eie SK zusammen hat. Dauert eben ein Jahr. Sinn oder Unsinn - zulässig.

Ich habe damals mit Vorderladerschießen begonnen habe, wurde ich sogar aufgefordert, möglichst schnell den Lehrgang zu machen um die Waffe sicher und selbstständig laden zu dürfen.

So sollte es sein - wenn man es ganz neutral und mit gesundem Menschenverstand andenkt, sollte bereits vor dem ersten Schießen die SK bestehen. Wäre für alle das beste.

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, BW und Konsorten sind nicht anerkennungsfähig.

Ein eindeutiges Jein.

Es gibt da schon weitere Qualifikationen (Feldjäger u.ä.). Eine sauber erarbeitete ausführliche Bescheinigung seitens der BW über behördliche Ausbildung kann hilfreich sein. Anerkennung ist natürlich Sache des SB.

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Die Sachkunde früh zu machen ist eigentlich völlig ok. Wir (SV-Wernau) halten die Sachkunde auch 1-2 Mal im Jahr ab und da sind immer mal welche dabei, die sich das nur anschauen. Ich empfehle die Sachkunde max. 1 Jahr vor dem Waffenkauf abzulegen. Damit man einigermassen auf dem letzten Stand ist. In letzter Zeit ändert sich das WaffG ja laufend.

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Ein eindeutiges Jein.

Es gibt da schon weitere Qualifikationen (Feldjäger u.ä.). Eine sauber erarbeitete ausführliche Bescheinigung seitens der BW über behördliche Ausbildung kann hilfreich sein. Anerkennung ist natürlich Sache des SB.

Kein Jein, ein klares NEIN. Auch der Dienst bei den Feldjägern ist NICHT geeignet, die erforderliche SK nachzuweisen.

In der WaffVwV, die in den Bundesländern per Erlass "zur Anwendung empfohlen" wurde, ist unter Punkt 7.2 aufgeführt:

Als anderweitige Nachweise der SK gelten die Jägerprüfung, und die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellte Prüfungen, z.B. Dipl.-Prüf. im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft oder die Prüfung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen für Forstwirtschaft. Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AWaffV sind alle behördlcih anerkannten Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschließen und die ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche SK zu vermittel (z.B. im Polizeidienst)

Über den Sinn kann man dioskutieren, die Tatsache aber nicht ignorieren. Das in der Vergangenheit einige SB da nicht so genau Bescheid wussten ist normal, wird auch in Zukunft nicht anders sein, können ja bei den vielen Aufgaben nicht alles wissen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass einer irgendwann sagt - Nein, erkenne ich nicht an - ist erheblich gestiegen. Und erwird im Streitfall Recht bekommen.

Die Gesetzestexte sind eindeutig, auch die Kommentierungen sagen gleiches aus.

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Die Sachkunde früh zu machen ist eigentlich völlig ok. Wir (SV-Wernau) halten die Sachkunde auch 1-2 Mal im Jahr ab und da sind immer mal welche dabei, die sich das nur anschauen. Ich empfehle die Sachkunde max. 1 Jahr vor dem Waffenkauf abzulegen. Damit man einigermassen auf dem letzten Stand ist. In letzter Zeit ändert sich das WaffG ja laufend.

Naja, auch wenn ich meine SK in Anno Tuk gemacht hab, sollte man doch auf dem laufenden bleiben, das ist ja nicht so schwer.

Ansonstne seh ich die Sache mit der Sachkunde nicht so wild. Auch wenn Leute aufm Stand sind, die die nicht haben. Die meisten Sachen die bei der SK vermittelt werden, sind ja quasi eher für den Waffenbesitzer gedacht. Wer erstmal nur z.B. mit Vereinswaffen schießt, braucht mMn nicht unbedingt sofort ne SK. Kommt nen neuer Schütze/Interessent in den Verein, hat er ja idR eh ne Aufsicht die ganze Zeit bei sich, die einem alles langsam beibringt und es wird sich zusammengesetzt und grundlegende Sachen erklärt.

Für den Neuling ist es ja auf dem Stand eher irrelevant, ob man die Waffen z.B. während des Transportes in einem geschlossenen oder verschlossenen Behältnis aufbewahren muss.

Ich hab meine Sk auch sehr spät gemacht, und ich muss nicht sagen, daß ich mich auf dem Stand irgendwie unsicher gefühlt hatte. Ich hatte in der ersten Zeit immer jemanden aus dem Verein bei mir, bis ich alles soweit gecheckt hatte und handhabungssicher war, und bei der Sachkunde gabs dann auch nichts wesentlich neues.

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...... die bei der SK vermittelt werden, sind ja quasi eher für den Waffenbesitzer gedacht. Wer erstmal nur z.B. mit Vereinswaffen schießt, braucht mMn nicht unbedingt sofort ne SK. ....

Ja, richtig aber wir lassen schon die aktuellen Kenntnisse Waffen technisch und rechtlich einfliessen. z.B. kommt man ohne eine Erklärung vom Stonersystem meiner Meinung nicht aus.

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In der WaffVwV, die in den Bundesländern per Erlass "zur Anwendung empfohlen" wurde, ist unter Punkt 7.2 aufgeführt:

...

...Die Gesetzestexte sind eindeutig, auch die Kommentierungen sagen gleiches aus.

Das ist kein Gesetzestext und auch nicht die neue Verordnung. Es handelt sich hier um die Erlasse für die Behörden. Diese sind nur verbindlich für die Sachbearbeiter.

Für mich als "Nutzer" zählt nur Gesetz und Verordnung. Zum neuen Waffengesetz gibt es noch keine Verwaltungsvorschriften.

WaffG-Verordnung § 3 (1) 2. C trifft hier zu. Allerdings muss das wirklich sehr stichhaltig begründet sein. Ich rede ja auch nicht davon, dass die Grundausbildung zum Grenni als Sachkunde gewertet werden soll. Da muss schon mehr Butter bei die Fische.

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Ja, richtig aber wir lassen schon die aktuellen Kenntnisse Waffen technisch und rechtlich einfliessen. z.B. kommt man ohne eine Erklärung vom Stonersystem meiner Meinung nicht aus.

Ja klar, die Sachkunde selber sollte möglichst umfangreich sein.

Aber wie gesagt, daß manche Leute der Meinung sind, man solle möglichst keinen ohne Sachkunde auf den Stand lassen... also da bin ich halt aus obengenannten Gründen nicht der Meinung.

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Ja klar, die Sachkunde selber sollte möglichst umfangreich sein.

Aber wie gesagt, daß manche Leute der Meinung sind, man solle möglichst keinen ohne Sachkunde auf den Stand lassen... also da bin ich halt aus obengenannten Gründen nicht der Meinung.

Gibt das Gesetz auch nicht her. Nachvollziehbar ist es schon.

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Wenn man nen guten "Mentor" hat, der einen vernünftig an das Thema heranführt, ist das eigentlich alles kein Problem.

Und das einen die Sachkunde automatisch als handhabungssicher kennzeichnet, würde ich allerdings auch nicht sagen. Gibt viele erfahrene Schützen, wo sich einem teilweise trotzdem die Haare sträuben.

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Wenn ich mir hier die antworten so durchlese:

ich glaube ihr überseht das einfache:

die haben einfach keinen bock dass die SK-Schulung mit vielen leuten überlaufen ist, die 2 monate im verein sind, und dann nach 4 monaten wieder abspringen, weils ihnen doch keinen spaß macht oder weil sie glauben mit einer "abgestaubten" SK-prüfung irgendwo anders was anfangen zu können.

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Das einfachste ist im Fall des Threaderstellers einfach die SK-Prüfung woanders abzulegen.

Blöd ist natürlich der Zeitverzug. Wenn er seine 12 Monate Training voll hat ,aber zu diesem Zeitpunkt die nächste vereinsinterne SK erst in 9 Monaten angeboten wird, ist das natürlich ärgerlich.

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die haben einfach keinen bock dass die SK-Schulung mit vielen leuten überlaufen ist, die 2 monate im verein sind, und dann nach 4 monaten wieder abspringen, weils ihnen doch keinen spaß macht oder weil sie glauben mit einer "abgestaubten" SK-prüfung irgendwo anders was anfangen zu können.

Wenn der Verein nichts taugt, finde ich das sogar o.k.

Bei meiner RAG ist das Gegenteil der Fall. Da hatten wir nach der SK anschließend sogar den Run auf den Schießleiterlehrgang (der allerdings längere Erfahrung im Schießen voraussetzt).

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Das ist kein Gesetzestext und auch nicht die neue Verordnung. Es handelt sich hier um die Erlasse für die Behörden. Diese sind nur verbindlich für die Sachbearbeiter.

Für mich als "Nutzer" zählt nur Gesetz und Verordnung. Zum neuen Waffengesetz gibt es noch keine Verwaltungsvorschriften.

WaffG-Verordnung § 3 (1) 2. C trifft hier zu. Allerdings muss das wirklich sehr stichhaltig begründet sein. Ich rede ja auch nicht davon, dass die Grundausbildung zum Grenni als Sachkunde gewertet werden soll. Da muss schon mehr Butter bei die Fische.

Im Prinzip richtig, aber was nützt mir das alles, wenn sich die Behörde innerhalb ihres Ermessensspielraums genau danach (WaffVwV-"Empfehlung") richtet und insbesondere die Kommentierungen in 90% aller Gerichtsurteile zitiert werden?

Außerdem: Wo soll die Behörde denn dann bei der BW z.B. die Grenze ziehen? Grundausbildung genügt nicht - Feldjäger dann doch? Ich habe Feldjäger fortgebildet. Über den Bezug zum WaffG und den Jedermannsrechten brauchen wir da wohl auch nicht groß zu diskutieren.

Das Problem ist doch: Wenn was i die Hose gegangen ist und der Betreffende wird befragt gibt`s immer einen Standardsatz: "kenne ich nicht - niiiiee gehört - kam in unsererausbildung nicht vor".

Und aus eben jenen Gründen hat man versucht!! die WSK einheitlich zu gestalten und nur bestimmte Ausbildungen, bei denen man sicher sein kann, als anerkennenswert aufgenommen.#Aber wie gesagt - oft auch eine Frage der Begründung, dann aklzeptiert sie zumindest der eine SB. Ziehste dann um - anderes Spiel.

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Das Problem ist doch: Wenn was i die Hose gegangen ist und der Betreffende wird befragt gibt`s immer einen Standardsatz: "kenne ich nicht - niiiiee gehört - kam in unsererausbildung nicht vor".

Wenn was passiert?

Nen Verstoß gegen elementarste Sicherheitsregeln? Wohl kaum,da dieser Part mehr als ausführlich abgehandelt wird.

Bleibt der rechtliche Aspekt im Zusammenhang mit dem Waffg. - Nun,das ist doch nun im Endeffekt dem Betreffenden sein ganz persönliches Problem,wenn er gegen irgendwelche Bestimmungen verstößt und damit seine Zuverlässigkeit gefährdet. Habe meine SK auch noch nach altem Recht abgelegt - gilt deswegen das neue Gesetz nicht für mich?

Gruß André

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Wenn was passiert?

Nen Verstoß gegen elementarste Sicherheitsregeln? Wohl kaum,da dieser Part mehr als ausführlich abgehandelt wird.

Bleibt der rechtliche Aspekt im Zusammenhang mit dem Waffg. - Nun,das ist doch nun im Endeffekt dem Betreffenden sein ganz persönliches Problem,wenn er gegen irgendwelche Bestimmungen verstößt und damit seine Zuverlässigkeit gefährdet. Habe meine SK auch noch nach altem Recht abgelegt - gilt deswegen das neue Gesetz nicht für mich?

Gruß André

Man (auch du) sollte hier nicht alle Beiträge auf die rein persönlichen Belange/Zustände abstellen. Sehr oft geht es um prinzipielles. Empfehlung: Mal bei Gericht ein dutzend Verfahren wegen Verstoß WaffG besuchan als Zuschauer. Was da passiert glaubt kaum einer . Und heute ist man schneller und wegen Sachen dran, die man gar nie nicht glauben kann.

Die ersten und eindringlichsten Fragen gehen meist in Richtung SK. Und da meinen viele, es bringt ihnen was, wenn sie genau den o.a. Spruch bringen.

Ds neue WaffG gilt auch für dich - wie für jeden anderen. Mir ist das klar. Aber frag mal in deinem verein rum. Da siehst du bei den meisten Fragen nur große Augen. Mittlerweile kenne ich einige Vereine, die holen sich, z.T. gegen den Widerstand "alter Hasen" einmal jährlich einen Ausrichter von SK-Lehrgängen um sich aktuallisieren zu lassen. Wenn so ein termin rum ist, ist das Erstaunen meist sehr groß. Und von SK bei vielen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis nicht viel zu hören/sehen.

Muß und kann man aber nicht verallgemeinern. Wenn ich jemanden frage wissen alle immer ganz genau Bescheid - und Fehler machen sie auch keine. Ich schon - und das trotz mehr als 30 Jahren intensivster Beschäftigung mit dem Thema und mehr Schießen, als die meisten hier (auch zu zweit) im ganzen Leben zusammen bekommen.

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