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IGNORED

welche Strafe gäbe es bei illegalem besitz eines Kleinkalibergewehrs


Rainer Degner

Empfohlene Beiträge

Hi Leute ,

beim Stammtisch kam die Frage auf was wohl an Strafe zu erwarten

wäre wenn bei einer Polizeikontrolle ein Kleinkalibergewehr im Kofferraum gefunden würde,

es sich um ein Famileinauto handelt, das von sagen wir mal 5 personen benutzt wird.

Mal fiktiv angenommen der volljährige Sohn hätte es irgendwo im Bahnhofsviertel gekauft und im Kofferraum liegen lassen ,

die Schwester würde in einer Kontrolle den Kofferraum aufmachen müssen und die Polizei findet ein Kleinkalibergewehr.

Was würde dann wohl mit den Geschwistern passieren.

CU

Rainer

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Was würde dann wohl mit den Geschwistern passieren.

wenn sie es nicht wußten, gar nichts. man ist ja nicht verpflichtet,

vor abfahrt den kofferaum zu begutachten.

eine andere frage ist, dass man die unwissenheit auch beweisen

können sollte. da hilft natürlich die aussage des bruders.

das wäre meine meinung.

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Tja, das ist nun nich so gut.

In jedem Fall zum Anwalt sobald die Gegenseite muckt - und das wird sie.

Ansonsten keinerlei Aussage zur Sache - soll der Anwalt machen.

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WBK`ler sind auch normal. Nee, meine halt Leute ohne WBK (und die auch keine weitere Straftat mit der Waffe vorhaben, z.B. nur ne waffe illegal aus Liebhaberei besitzen). denen passiert i.d.R. nicht sonderlich viel. Sagen zumindest 3 Polizisten, die ich gut kenne.

Svenni

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Hi Leute ,

beim Stammtisch kam die Frage auf was wohl an Strafe zu erwarten

wäre wenn bei einer Polizeikontrolle ein Kleinkalibergewehr im Kofferraum gefunden würde,

es sich um ein Famileinauto handelt, das von sagen wir mal 5 personen benutzt wird.

Mal fiktiv angenommen der volljährige Sohn hätte es irgendwo im Bahnhofsviertel gekauft und im Kofferraum liegen lassen ,

die Schwester würde in einer Kontrolle den Kofferraum aufmachen müssen und die Polizei findet ein Kleinkalibergewehr.

Was würde dann wohl mit den Geschwistern passieren.

CU

Rainer

Hat da jemand ein ernstes Problem??

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Bei normalen Leuten ist unerlaubter Waffenbesitz fast nur ein "Kavaliersdelikt" (wenn es keine Kriegswaffen sind), bei WBK-Inhabern gibts hingegen ein Drama höchsten Grades.

Svenni

Weil man bei WBK-Inhabern davon ausgehen muss, dass die wissen, was sie fürn Bockmist verbraten während die verstaubte Weltkriegsknifte auf Opas Dachboden, gefunden von einer Vorstadtfamilienmutter, bei eben solcher, natürlich weniger Aufsehen erregt.

Tauschen wir Vorstadtfamilienmutter mit dem 19 Jährigen Osman "Playboy51 Gängsta Bitch" Gülcu aus Marzahn, ist die ganze Geschichte wieder etwas anders.

Aber "eigentlich" ist Gesetz einfach nur Gesetz und jeder Mensch ist gleich oder nicht :00000733:

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Ich denke wenn man nicht gerade einer politischen oder religiösen extemisten Gruppe angehört und keine kriminelle Vorgeschichte hat, besteht seitens der Staatsanwaltschaft, keine Veranlassung eine hohe Strafe zu erwirken. Ein Warnschuss in Form von Tagessätzen wird da reichen.

Legale waffenbesitzer die eine illegale Waffen besitzen werden wohl ein härter bestraft, da sie ja noch nicht einmal mit der Begründung kommen können "Ich habe die Waffe ja nur um mein Heim zu schützen" Hier ist es ein bewusster Verstoss ohne wirkliche Begründung. Und die legalen Waffen sind dann für die nächsten 10 Jahre weg.

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Hat da jemand ein ernstes Problem??

Nee,

ich habe nur legale mit richtiger WBK .

Es war wohl fiktiv so das der Nachbar der Cousine eines Schwager der Arbeitskollegin meiner Freundin

ein KK im Kofferraum des Autos gefunden hat , was seine 3 volljährigen Kinder benutzen.

Er hat es wohl es nach großem gezeter in Väterchen Rhein versenkt.

Nach dem Motto wir fragen mal den Rainer ,der schießt doch der weiß das ;-)) , wurde die Frage an mich herangetragen, um dem Junior die Ohren lang zu ziehen und vor AUgen halten zu könen, was die Polizei mit ihm gemacht hatte wenn .........

CU

Rainer

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Hi Leute ,

beim Stammtisch kam die Frage auf was wohl an Strafe zu erwarten

wäre wenn bei einer Polizeikontrolle ein Kleinkalibergewehr im Kofferraum gefunden würde,

es sich um ein Famileinauto handelt, das von sagen wir mal 5 personen benutzt wird.

Mal fiktiv angenommen der volljährige Sohn hätte es irgendwo im Bahnhofsviertel gekauft und im Kofferraum liegen lassen ,

die Schwester würde in einer Kontrolle den Kofferraum aufmachen müssen und die Polizei findet ein Kleinkalibergewehr.

Was würde dann wohl mit den Geschwistern passieren.

CU

Rainer

Der gegenwärtige Fahrzeugführer führt die Waffe und es handelt sich somit um ein verbotenes Führen.

Er ist eben verantwortlich für alles was mit dem Fahrzeug in der jeweiligen Situation geschieht.

So wird der feststellende Beamte erst einmal entscheiden, der Grad der Schuld wird später geprüft.

Der Erwerber begeht einen verboten Erwerb einer Waffe.

In beiden Fällen Geldstrafe oder bis 3 Jahre Haft.

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Nee,

ich habe nur legale mit richtiger WBK .

Es war wohl fiktiv so das der Nachbar der Cousine eines Schwager der Arbeitskollegin meiner Freundin

ein KK im Kofferraum des Autos gefunden hat , was seine 3 volljährigen Kinder benutzen.

Er hat es wohl es nach großem gezeter in Väterchen Rhein versenkt.

Nach dem Motto wir fragen mal den Rainer ,der schießt doch der weiß das ;-)) , wurde die Frage an mich herangetragen, um dem Junior die Ohren lang zu ziehen und vor AUgen halten zu könen, was die Polizei mit ihm gemacht hatte wenn .........

CU

Rainer

Achsoo und ich dachte schon.

Gruß Christian

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auf alle fälle wäre die erstmal eingezogen, würde beim lka oder bka untersucht werden, ob damit schon eine straftat begangen wurde, ... .

auf alle fälle ist es ein verstoß gegen das waffenrecht, nur ob das so als kavaliersdelikt hingestellt wird, .... gute frage. am besten erst garnicht mit illegalem zeuch in kontakt kommen und immer schön bei legalen rundeisen bleiben.

grüße

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auf alle fälle wäre die erstmal eingezogen, würde beim lka oder bka untersucht werden, ob damit schon eine straftat begangen wurde, ... .

auf alle fälle ist es ein verstoß gegen das waffenrecht, nur ob das so als kavaliersdelikt hingestellt wird, .... gute frage. am besten erst garnicht mit illegalem zeuch in kontakt kommen und immer schön bei legalen rundeisen bleiben.

grüße

Ist teilweise gar nicht so leicht:

habe mal vor Jahren über egun ein Waffe mit Verkaufshinweis nur EWB erworben, die vom Verkäufer nicht angemeldet ware. War eine Erwaffe und drei Behörden war involviert, nach 6 Monaten war die Waffe bei mir eingetragen.

und beim Tod meines Vaters war auch eine nicht angemeldete Waffe dabei, steht inzwischen auch auf meiner WBK.

Alle Waffen wurden nicht an das BKA bzw LKA geschickt, da sich vermutlich ein Geschoßabgleich bei Signalwaffen sehr schwierig gestaltet.

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Weil man bei WBK-Inhabern davon ausgehen muss, dass die wissen, was sie fürn Bockmist verbraten während die verstaubte Weltkriegsknifte auf Opas Dachboden, gefunden von einer Vorstadtfamilienmutter, bei eben solcher, natürlich weniger Aufsehen erregt.

Tauschen wir Vorstadtfamilienmutter mit dem 19 Jährigen Osman "Playboy51 Gängsta Bitch" Gülcu aus Marzahn, ist die ganze Geschichte wieder etwas anders.

Und weil dieser Osman "Playboy51 Gängsta Bitch" Gülcu aus Marzahn bereits eh schon 3 Vorstrafen

am Hals hat, juckt ihn eine weitere 4. auch nicht mehr :-)

Svenni

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Ist teilweise gar nicht so leicht:

habe mal vor Jahren über egun ein Waffe mit Verkaufshinweis nur EWB erworben, die vom Verkäufer nicht angemeldet ware. War eine Erwaffe und drei Behörden war involviert, nach 6 Monaten war die Waffe bei mir eingetragen.

und beim Tod meines Vaters war auch eine nicht angemeldete Waffe dabei, steht inzwischen auch auf meiner WBK.

Alle Waffen wurden nicht an das BKA bzw LKA geschickt, da sich vermutlich ein Geschoßabgleich bei Signalwaffen sehr schwierig gestaltet.

Hallo,

das mit der Signalwaffe liegt wohl eher daran, das diese selten in Straftaten verwickelt sind :D

Eine forensische Untersuchung besteht nicht nur aus einem Geschußabgleich, oft sind die Merkmale auf den Hülsen wesentlich besser zu verwerten.

Normalerweise werden die Untersuchungen vom zuständigen LKA durchgeführt.

Grüße

Robert

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Hallo zusammen

Mal so fiktiv geantwortet....

Ich glaube mal das ein illegales KK nicht das Problem wäre. (Weg ist das sowieso!) Das Problem wäre die Zuordnung auf eine Person, die man dann juristisch belangen kann. Da wir in Germanski leben kann man generell davon ausgehen, das man erst eine Person finden muß die belangbar ist. Das wird bei fünf aber schwierig..... In der Regel beschuldigen sich die fünf dann gegenseitig - oder Schweigen, da sie als Familienmitglieder über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.

Am besten mal einen Rechtsanwalt fragen.

Da wir schon auf Stammtischnivau angekommen sind, jetzt von mir mal eine Story die sich so zugetragen haben soll.

Tatvorwurf : Steuerhinterziehung (Heizöl getankt) und `ne Pump-Gun im Kofferraum (illegaler Waffenbesitz)

Tatfahrzeug : Mercedes 300D (die alte Bauernschleuder in Lindgrün 25J. alt)

Halter : Oma 86Jahrealt (Fahrzeug war Steuerbefreit da Opa Kriegsbedingt blind ist und Oma fahren mußte)

Fahrer : Sohn und Enkelsohn

Der Enkel soll auf dem Nachhauseweg von der Dorfdisco mit seiner Freundin in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" geraten sein. Da er gut Spritmäßig verdichtet war, hat er vorsorglich seine Freundin fahren lassen. Diese hatte aber nur die alte Klasse 4 für Trecker und Moppeds.

Ich möchte jetzt nicht weiter ins Detail gehen, aber jeder kann sich denken was mit dem Dumm/dumm-Geschoß passierte.

Wirklich???

Also,Oma wurde verurteilt wegen Steuerhinterziehung, weil sie als Fahrzeughalterin dafür verantwortlich ist, das Diesel und nicht Heizöl getankt wird. Opa wurd verurteilt wg. "Fundunterschlagung" (Die Knarre habe ich in der Scheune gefunden und anschließend in den Kofferraum des Autos gelegt). Die Freundin Wurde verurteilt wegen Fahren ohne Führerschein.

Der Enkel wurde freigesprochen!!!

Jeder kann sich denken auf welchen Mist das gewachsen ist. Man muß natürlich die spezielle familiäre Situation in ländlichen Gegenden berücksichtigen. Die (Groß-)Familie lebt mit Nachwuchs unter einem Dach. Da erhält das Wort "Bauernopfer" eine völlig neue Bedeutung.

Leider kann ich kein AZ benennen. Es wäre bestimmt interessant das Urteil zu lesen. Es soll sich aber so zugespielt haben.

Gruß

gunmen67

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ähm ja, is bei kk sicher nicht anders als bei gk waffen oder?

sprich dem sohn wird erstmal die zuverlässigkeit entzogen?

weil waffe= waffe, kanns mit beiden töten

edit: reicht ja sogar schon mun im auto liegen zu lassen, wenns net in nem stahlbehälter ABGESCHLOSSEN ist

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