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IGNORED

Verbandsbescheinigung


Wenemar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin vom PP Essen aufgefordert worden, eine Verbandsbescheinigung in o.g. Angelegenheit vorzulegen. M.W. ist dies laut WaffG so vorgesehen.

Frage: Wird jeder Sportschütze entsprechend angeschrieben oder liegt das im Ermessensspielraum des/der jeweiligen SB?

Besonders würden mich hierzu Kommentare aus Essen und näherer Umgebung interessieren.

Vielen Dank! Gruß Wenemar

Geschrieben
ich bin vom PP Essen aufgefordert worden, eine Verbandsbescheinigung in o.g. Angelegenheit vorzulegen. M.W. ist dies laut WaffG so vorgesehen.

Vorgesehen ist (WaffG §4(4)), dass drei Jahre nach der ersten WBK-Erteilung der Fortbestand des Bedürfnisses zu prüfen ist. Das das in Form einer neuen Verbandsbescheinigung erfolgen muß ist mir neu, imho sollte ein Schießbuchnachweis reichen.

Geschrieben

In Berlin kriegen alle betreffenden Vereinsmitglieder vom LKA (Waffenbehörde) ein Formular zugesandt, in das sie ihre Sportwaffen eintragen und das dann von Verein und Verband abgezeichnet wird. An den Verband werden dann 15,- € fällig.

Jake C.

Geschrieben

In unserem Verein hat kürzlich ein Kollege eine weitere Kurzwaffe beantragt, diest überschnitt sich mit der drei Jahresfrist zur überprüfung des Fortbestehens bezügl. des Bedürfnisses. B)

In diesem Fall wurden natürlich ale Befürwortungen beigefügt und somit das Bedürfnis bescheinigt. Das Thema war "vom Tisch".

Gruß Inst200

Geschrieben
In unserem Verein hat kürzlich ein Kollege eine weitere Kurzwaffe beantragt, diest überschnitt sich mit der drei Jahresfrist zur überprüfung des Fortbestehens bezügl. des Bedürfnisses. B)

In diesem Fall wurden natürlich ale Befürwortungen beigefügt und somit das Bedürfnis bescheinigt. Das Thema war "vom Tisch".

Das scheint mir allerdings wirklich taktisch kluges Verhalten zu sein - und definitiv zur Nachahmung zu empfehlen!

Geschrieben

Hallo,

ich bin vom PP Essen aufgefordert worden, eine Verbandsbescheinigung in o.g. Angelegenheit vorzulegen. M.W. ist dies laut WaffG so vorgesehen.

Was soll der Verband denn bescheinigen?

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Was soll der Verband denn bescheinigen?

Siehe Titel: "Verbandsbescheinigung, Überprüfung nach 3 Jahren nach erster waffenrechtlicher Erlaubnis"

Es geht um eine Bestätigung des Fortbestandes meines Bedürfnisses als Sportschütze.

Gruß Wenemar

Geschrieben

Es geht um eine Bestätigung des Fortbestandes meines Bedürfnisses als Sportschütze.

Hallo Wenemar,

mir ist immer noch nicht klar, was Dir der RSB bescheinigen soll.

Das ist doch nicht Aufgabe des Verbandes. Der Sachbearbeiter des PP Essen kann allenfalls verlangen, dass

die regelmäßige Teilnahme am Training (18 x pro Jahr) nachgewiesen wird. Hierüber besitzt der Verband aber keine Unterlagen. Mithin kann er auch nichts bescheinigen. Frage doch einmal beim SB nach, was der Verband bescheinigen soll.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Es geht um eine Bestätigung des Fortbestandes meines Bedürfnisses als Sportschütze.

Hallo Wenemar,

mir ist immer noch nicht klar, was Dir der RSB bescheinigen soll.

Das ist doch nicht Aufgabe des Verbandes. Der Sachbearbeiter des PP Essen kann allenfalls verlangen, dass

die regelmäßige Teilnahme am Training (18 x pro Jahr) nachgewiesen wird. Hierüber besitzt der Verband aber keine Unterlagen. Mithin kann er auch nichts bescheinigen. Frage doch einmal beim SB nach, was der Verband bescheinigen soll.

MfG

Pirol 2

Hallo Pirol,

Sache ist "geklärt":

Klick mich

dann Waffenrecht...."Verbandsbescheinigung § 4 Abs. 4 WaffG"

Die Unterlagen (Schießbuch etc.) werde ich zum Verband schicken. Was SB vom PP Essen verlangen kann oder nicht ist irrelevant, sie tut es....

Ich will nur meinen Frieden und sortiere die Aktion ein unter "Tägliche Belästigung"....

Gruß Wenemar

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