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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:00000733:

Zwei Freds lang versuchen alle möglichen Spezialisten nix anderes als die Polizei als stupide Idioten hinzustellen.

Und nu - bitte Ermessen ausüben, Bürgerfreundlich und unbürokratisch natürlich. Alles andere wäre ja stupide Idiotie!

You get what you deserve.

Tragt´s mit Fassung und seit froh dass nicht irgendso ein Hirnloser nach Gutdünken...

Alle anzeigen ist doch viel gerechter.

Ihr seit doch eh alle Juristische Vollprofis, da werdet ihr doch wegen so einer Lapalie nicht mal einen Anwalt bemühen müssen.

Außerdem kann euch die blöde Rennleitung doch eh nix, hatten wir doch schon.

:rotfl2: :rotfl2:

Geschrieben
Ein Rettungswagen ist immer noch schneller als ein Privatauto. Das liegt daran, dass er Sonderrechte und Wegerechte in Anspruch nehmen kann und dadurch z.B. die Kreuzungen auch bei Rot passieren kann.

Hier handelt es sich um ein weit verbreitetes Vorurteil. Gerade in ländlichen Gegenden trifft das aber in aller Regel nicht zu, da der nächste Rettungswagen meist Gott weiß wo ist und Du ja die Anfahrt auch noch anrechnen mußt, das halbiert dann die Geschwindigkeit gleich mal. In aller Regel ist man also bei häuslichen Unfällen mit Selbsttransport besser beraten.

Geschrieben
Und @Pepps:

Und daß Du als kleines Streifenhörnchen eine Kolonne BKA-SG-Jungs im Einsatz stoppen wirst, glaubst Du selbst nicht und hab ich bisher auch noch nicht erlebt. Die kurbeln noch nicht mal das Fenster runter, um mit Dir zu reden :ninja:

Hey Lobb!

Kaum bin ich einen Tag nicht da...........!

Also fangen wir mal an.

1. Streifenhörnchen: Bin ich keins. Hab keine Streifen.(Okay, ab und zu ein Hörnchen....)

2. Klein: Na ich weiß nicht? (193 cm, 90 Kilo)

3. Fenster runterkurbeln brauchen sie nicht, ich sitz nämlich ab und zu mit im Auto. (Übrigens, die Autos haben alle Fensterheber!)

4. wenn ich Deine Posts so mitverfolge, gibt es drei Alternativen

a) Du leidest an einer ausgeprägten Legasthenie.

B) Du bist Eigentümer einer extrem respektzertrümmernden Intelligenzbefreiung.

c) Du postest nur aus dem Grund, daß die Tastatur scheppert.

Ich persönlich tendiere eher zu Version "b".

Hast Du´s verstanden, oder soll ich nochmal langsam und ganz groß schreiben?

Übrigens, wenn Du mich zitierst (bei Post 142), schiebs nicht Harlekin in die Schuhe.

Aber was sag ich, da hat Version "b" wieder aufgeleuchtet.

Sorry, der Smilie hätte eigentlich nicht da sein sollen.

Geschrieben

Es wäre nicht das erste Mal, daß irgendwelche zivilen SE-Fahrzeugbesatzungen sich in etwas peinlicher Art und Weise erklären mußten, weil sie bei Observationen Sonderrechte in Anspruch genommen und in diesem Zusammenhang rote Ampeln überfahren, die Geschwindkeitsbegrenzung überschritten hatten usw., ohne daran zu denken, den Einsatz rechtzeitig bei der zuständigen Leitstelle anzumelden... und dann natürlich von einer Funkstreife gestoppt wurden.

Und nein, da ist nix mit "Für Streifenhörnchen halte ich doch nicht an", sondern eher "Ähm... tja, S******e... tut uns echt leid, haben wir irgendwie voll vergessen..." ;)

Geschrieben
Es wäre nicht das erste Mal, daß irgendwelche zivilen SE-Fahrzeugbesatzungen sich in etwas peinlicher Art und Weise erklären mußten, weil sie bei Observationen Sonderrechte in Anspruch genommen und in diesem Zusammenhang rote Ampeln überfahren, die Geschwindkeitsbegrenzung überschritten hatten usw., ohne daran zu denken, den Einsatz rechtzeitig bei der zuständigen Leitstelle anzumelden... und dann natürlich von einer Funkstreife gestoppt wurden.

Und nein, da ist nix mit "Für Streifenhörnchen halte ich doch nicht an", sondern eher "Ähm... tja, S******e... tut uns echt leid, haben wir irgendwie voll vergessen..." ;)

Trooper - vergiss es!!!!! Schon mal gehört? "Meine Meinung steht fest - bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!" :bud:

Geschrieben
Trooper - vergiss es!!!!! Schon mal gehört? "Meine Meinung steht fest - bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!" :bud:

Trooper halt durch! Lass' die Meckerköppe, Besserwisser und Im-Konjunktiv-Schreiber am geistig langen Arm verhungern!

Gruß Habakuk

Geschrieben
Du könntest zB "entscheiden" dass der apfelschälende Rentner das Messer bereits zu einem anerkannten Zweck verwendet und auf die Anzeige verzichten, damit würdest du proaktiv Steuergeld sparen.

Gutes Beispiel. Also wäre das Mitführen eines Einhandmessers zum Schälen von Äpfeln ja eigentlich ein "allgemein anerkannter Zweck", oder? Wahrscheinlich aber nur bei "ausgewählten Personen", (was dann natürlich der kontrollierende Beamte im Rahmen seiner "Verdachtsgewinnung" zu entscheiden hätte), allen anderen würde dieses Argument wohl als Schutzbehauptung ausgelegt,

Es würde mich wirklich nicht wundern, wenn sich doch ein Polizist finden würde, der einen ähnlichen(!) Fall zur Anzeige bringt. Und wo es ein Bussgeld gäbe, und der "Gesetzesbrecher" dann, sollte er Widerspruch einlegen, dem Gericht erklären müsste, warum er denn kein Zweihandmesser zum Schälen von Obst mit sich führte.

Denn: Was hat ein Polizist denn zu verlieren, wenn er selbst solche "Tatbestände" anzeigt? Nix, oder?

MfG caligula

Geschrieben

Wollen wir es mal so sagen, die ganze Angelegenheit mit den Polizeikontrollen ist durch Gesetze gereglt, aber in der Praxis ereignen sich immer wieder Vorfälle die gegen die Regeln verstossen.

Sei es weil der Bürger in solchen Polizeikontrollen nicht richtig reagiert, oder weil die Beamten zu viel Gewalt anwenden.

Könnte es sein, dass die Verunsicherung deshalb so gross ist, weil Polizeikontrollen für den normal Bürger selten sind und für den Beamten ein Risiko darstellen?

Die Rechte bei einer Verkehrskontrolle

Unter Umständen macht es schon Sinn den Weisungen des Beamten zu folgen...

Routine Verkehrskontrolle?

Gibt es solche Webseiten auch mit Bezug für Deutschland?

Gruss, Metcalfe

Geschrieben
Sei es weil der Bürger in solchen Polizeikontrollen nicht richtig reagiert,

Also ich habe die Erfahrung gemacht, daß es schon "verdächtig" wirken kann, wenn man als Bürger seine Rechte kennt, und sich auch ggf. darauf beruft.

Manche Beamte gehen anscheinend davon aus, daß Bürger, die sich damit überhaupt beschäftigen, (Nein, man muss nicht auf einem Bein um´s Auto hüpfen, wenn es der Polizist gerne hätte, um einen "Verdacht" -worauf auch immer- zu "gewinnen", und man muss auch nicht am Strassenrand in irgendwelche Röhrchen pinkeln....), das nicht ohne Grund tun. Denn, wer nichts zu verbergen hätte, hätte ja auch nichts zu befürchten, wenn er denn mehr täte bzw. zuliesse, als er -streng genommen- müsste.

Häufig werden die "freiwilligen" Handlungen des Kontrollierten auch dadurch "beeinflusst", daß es eben nicht heisst: "Sind Sie mit einem Koordinationstest bzw. einer Urinprobe usw. einverstanden?" sondern "So, jetzt machen "wir" ein paar Tests und dann noch eine Urinprobe." Wer schon weiss, daß er beides nicht muss, kann sich darauf gefasst machen, daß dann ganz genau geschaut wird, um irgendetwas zu finden.

Das ist sicherlich zwar noch rechtmässig, stimmt aber irgendwie auch nachdenklich.

MfG caligula

Geschrieben
Also ich habe die Erfahrung gemacht, daß es schon "verdächtig" wirken kann, wenn man als Bürger seine Rechte kennt, und sich auch ggf. darauf beruft.

...... (Nein, man muss nicht auf einem Bein um´s Auto hüpfen, wenn es der Polizist gerne hätte, um einen "Verdacht" -worauf auch immer- zu "gewinnen", und man muss auch nicht am Strassenrand in irgendwelche Röhrchen pinkeln....), .......

.....Wer schon weiss, daß er beides nicht muss, kann sich darauf gefasst machen, daß dann ganz genau geschaut wird, um irgendetwas zu finden.

MfG caligula

Ist es eigentlich sooo schwer zu verstehen. Der Betroffene der Maßnahme MUß "vor Ort" gar nichts tun.

Er MUß nicht anhalten....

Er MUß keine Personalien preisgeben....

Er MUß keine Dokumente aushändigen....

Er MUß nicht um das Fahrzeug hüpfen....

und schon gar nicht MUß er irgendwo reinpinkeln.

usw. (beliebig erweiterbar.)

Ist alles schon durchgekaut.

Nur, es gibt halt Folgemaßnahmen, die dann zwangsweise durchgesetzt werden.

Geschrieben
Dann kann ich also, wenn ich in eine Kontrolle komme, freundlich sagen: "Nein Danke, ich fahre weiter" ?!

Klar! Es gibt sogar Verkehrsteilnehmer, die sagen nicht mal das.

Und fahren weiter. (Einige sogar ganz schön schnell. Mal eine längere Strecke, mal eine kürzere.)

Geschrieben
Dann kann ich also, wenn ich in eine Kontrolle komme, freundlich sagen: "Nein Danke, ich fahre weiter" ?!

Das kannst du tun... die Folgen werden für dich aber eher unschön sein, weil die Polizeibeamten ihre Maßnahmen eben auch notfalls mit Zwang durchsetzen können und es im Regelfall auch tun werden. Die grundlegende Regel ist: du mußt nichts aktiv tun oder sagen, wodurch du dich selber direkt belasten würdest, egal ob es um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geht. Du bist aber gleichzeitig verpflichtet, bei der Verkehrskontrolle insoweit mitzuwirken, daß du dem Polizeibeamten die Möglichkeit gibst, die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs zu überprüfen und deine Fahrtüchtigkeit zu beurteilen.

Beispiel: du mußt auf Nachfragen nicht zugeben, Alkohol oder BTM konsumiert zu haben, und du bist auch nicht verpflichtet, bei einem Koordinationstest oder Atemalkoholtest selber aktiv mitzuwirken. Du mußt aber dem Polizeibeamten die Möglichkeit geben, dich selber und dein Fahrzeug zu begutachten, sprich du mußt ggf. aussteigen, eine Inaugenscheinnahme deiner Person ermöglichen, deine Papiere vorzeigen oder (falls der kontrollierende Beamte einen Anfangsverdacht bezüglich Trunkenheit im Verkehr gewinnt) mit zur Dienststelle kommen und eine Blutprobe entnehmen lassen.

Da eine Blutprobenentnahme und -analyse nicht ganz billig ist und im Falle eines negativen Ergebnisses der Staatskasse zur Last fällt, wird der Polizeibeamte natürlich im Falle eines Trunkenheitsverdachts den Verkehrsteilnehmer zunächst auffordern, an einem freiwilligen Schnelltest teilzunehmen (Koordinations-, Atemalkohol- oder Urintest oder Kombination). Dieser Test hat den Zweck, den Anfangsverdacht entweder zu konkretisieren oder zu zerstreuen. Er kann also je nach Ergebnis be- oder entlastend wirken.

Die Mitwirkung an diesem Test ist wie gesagt freiwillig, aber es ist anzuraten, diesen Test nicht zu verweigern. Der Grund dafür ist ganz einfach: sobald der Polizeibeamte im Bereich des Anfangsverdachts einer Straftat ist (aufgrund von körperlichen Merkmalen wie geröteten Augen, zitternden Händen, auffälliger Sprechweise, Gleichgewichtsstörungen, auffälligen Pupillen, Fahrauffälligkeiten, Alkoholgeruch o.ä.), unterliegt er gemäß § 163 StPO der Verpflichtung zur Strafverfolgung. Er muß also den Verdacht näher erforschen, und um dies zu tun, wird er den Tatverdächtigen zur Sache befragen und ihn zur Absolvierung der o.g. Schnelltests auffordern. Verweigert der Tatverdächtige allerdings die Angaben zur Sache und die Mitwirkung bei dem Test, bleibt als einzige Möglichkeit zur weiteren Erforschung des Sachverhalts die Blutprobenentnahme, zu deren Anordnung der Polizeibeamte in diesem Fall keine Alternative hat.

Sollte sich im Verlauf der Laboranalyse nun ergeben, daß der Tatverdächtige nicht unter dem Einfluß berauschender Mittel stand, ändert das an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht das geringste. Tatsächlich reicht das Vorhandensein von einzelnen der o.g. Verdachtsmomente voll und ganz aus, um vor Gericht ggf. die Blutprobenentnahme zu rechtfertigen. Das Strafverfahren gegen den Tatverdächtigen wird natürlich entsprechend eingestellt - aber er hat sich durch sein Handeln (oder vielmehr Nicht-Handeln) völlig unnötige Schwierigkeiten eingebrockt, nämlich zunächst erstmal den Zeitverzug und die Unannehmlichkeiten der Mitnahme zur Dienststelle und der Blutentnahme und darüberhinaus der temporäre Verlust seines Lappens. Wenn der Verdacht einer strafrechtlich relevanten Trunkenheitsfahrt besteht, wird die Polizei nämlich den Führerschein vor Ort beschlagnahmen, an die Staatsanwaltschaft übersenden und dem Tatverdächtigen das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz. im öffentlichen Straßenverkehr so lange untersagen, bis das zuständige Gericht über die Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden hat. Ein Verstoß dagegen stellt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar und belohnt den Betreffenden mit einer weiteren Strafanzeige.

Langer Rede kurzer Sinn: es ist sinnvoll, die Tests mitzumachen. Wenn ihr nüchtern seid, erspart es euch eine Menge Ärger, und falls ihr doch getrunken oder gekifft haben solltet, kommt es bei der Blutanalyse eh raus.

Geschrieben
Klar! Es gibt sogar Verkehrsteilnehmer, die sagen nicht mal das.

Und fahren weiter. (Einige sogar ganz schön schnell. Mal eine längere Strecke, mal eine kürzere.)

Wobei die Frage ist, Pepps und Trooper, was denn nun wirklich passiert, wenn ich einfach weiterfahre, ohne meine KFZ auch nur anzuhalten, aus dem Fenster dem Polizisten nur zurufe, dass es mir sehr leid tut, ich es aber sehr eilig habe.

Werde ich mit Blaulicht und Sirenen verfolgt, oder lassen sie es doch gut sein.....................

Geschrieben
oder lassen sie es doch gut sein

Auf keinen Fall. Wer vor mir wegfährt, tut das nämlich in aller Regel deshalb, weil er etwas zu verbergen hat, und den will ich dann erst recht haben. Im übrigen stellt das Mißachten von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten (und als solches gilt ein Anhaltesignal) eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit einem kräftigen Bußgeld und etlichen Flens-Punkten geahndet wird.

Geschrieben
Werde ich mit Blaulicht und Sirenen verfolgt, oder lassen sie es doch gut sein.....................

Versuch macht kluch! :bud:

Nein, im Ernst! Laß es bleiben.

Trooper war schneller und liefert die Erklärung gleich mit.

Geschrieben

Da wäre zusätzlich das Problem mit den Schleierfahndungen wegen den reduzierten Grenzkontrollen. Wenn wegen Schengen verstärkt im Landesinnern gefahndet werden soll, wegen dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen, so geht es umkegehrt nicht, dass deswegen vermehrt unbescholtene Bürger kontrolliert werden.

Wobei es eine Tatsache ist, dass mit dem Wegfall von Schengen vermehrt im Landesinnern kontrolliert werden muss, wegen der illegalen Immigration, Schmuggel usw. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen worden.

Das Recht frei zu Reisen soll auch im Landesinnern unangetastet bleiben!

Gruss, Metcalfe

Geschrieben
Trooper halt durch! Lass' die Meckerköppe, Besserwisser und Im-Konjunktiv-Schreiber am geistig langen Arm verhungern!

Gruß Habakuk

Mein "vergiss es" war auch nur auf den Versuch abgestellt, eine faktische Information von einigen akzeptiert zu bekommen..

Geschrieben
Da wäre zusätzlich das Problem mit den Schleierfahndungen wegen den reduzierten Grenzkontrollen. Wenn wegen Schengen verstärkt im Landesinnern gefahndet werden soll, wegen dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen, so geht es umkegehrt nicht, dass deswegen vermehrt unbescholtene Bürger kontrolliert werden.

Wobei es eine Tatsache ist, dass mit dem Wegfall von Schengen vermehrt im Landesinnern kontrolliert werden muss, wegen der illegalen Immigration, Schmuggel usw. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen worden.

Das Recht frei zu Reisen soll auch im Landesinnern unangetastet bleiben!

Gruss, Metcalfe

Du bist ja witzig. Wie soll ich denn von außen erkennen, ob der Typ, der in dem Auto sitzt, dein besagter unbescholtener Bürger oder ein Drogenkurier/Schleuser/Waffenschmuggler/Was-auch-immer-für-ein-Schmutzfuß ist?

Geschrieben
Mein "vergiss es" war auch nur auf den Versuch abgestellt, eine faktische Information von einigen akzeptiert zu bekommen..

Hab' Dich schon richtig verstanden.....

Gruß Habakuk

Geschrieben

Mmmh, ich würde vorschlagen, man führt eine Art Plakette ein, analog zu der bewährten Umweltzonenplakette - der unbescholtene Bürger bekommt eine weiße (für weiße Weste) und der Bösewicht/Schurke eine schwarze... die muss man dann an die Windschutzscheibe kleben und schwupps das Problem ist gelöst...und das Ende der staatlichen willkürlichen Repressalien ist eingeläutet. Am besten wärs wenn auf der Plakette des Rechtsbrechers auch gleich noch die Art des Vergehens aufgelistet ist, dann braucht der doofe Büttel noch nicht mal groß nachdenken... :gaga:

@Trooper: Respekt für deine anscheinend unendliche Geduld...

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