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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... und eine auf deine Schleuder passende Beschreibung des Fluchtfahrzeugs oder so.

Aldää, suchsd Du Schdreid? Voll korreggde Karre! :chrisgrinst:

Nee, is schon OK. Ich hätte es nur komisch gefunden wenn Du "standardmäßig" in den Kofferraum jedes kontrollierten Autos linsen würdest.

Jürgen

Geschrieben
Wie weiß ich als kleiner Kacker, OB diese Befugnis vorhanden ist?

Ich habe ja nichts zu verbergen mit meinen legalen Waffen, habe nichts geschmuggelt, also ist hier wirklich die Devise angesagt:

Schnauze halten und gehorchen?

DAS möchte ich - verhaltensmäßig als Betroffener- ganz einfach mal erklärt haben- von einem geschulten Polizeibeamten:

MUSS ich bei einer Kontrolle -WANN- den Kofferraum öffnen?

Wenn Warndreieck und Pflasterkasten dort NICHT deponiert sind?

Befugnisse zur Durchsuchung von Sachen (sprich u.a. auch PKWs) können sich z.B. aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Landes oder aus der Strafprozeßordnung ergeben:

Nds. SOG

§ 23 Durchsuchung von Sachen

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache durchsuchen, wenn

1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 22 durchsucht werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die

a ) in Gewahrsam genommen werden darf,

b ) widerrechtlich fest gehalten wird oder

c ) hilflos ist,

3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache

befindet, die sichergestellt werden darf,

4. sie sich an einem in § 13 Abs. 1 Nr. 2 genannten Ort befindet,

5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet

und die weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind oder

6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine

Person befindet, deren Identität nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 festgestellt werden

darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen

Sachen erstrecken.

(2) Bei der Durchsuchung von Sachen hat die Person, die die tatsächliche Gewalt innehat,

das Recht, anwesend zu sein. Ist sie abwesend, so ist, wenn möglich, ihre Vertretung

oder eine andere Person hinzuzuziehen. Der Person, die die tatsächliche Gewalt innehat,

ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

oder auch

StPO

§ 102

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Das sind nur zwei Beispiele, es gibt noch etliche andere Vorschriften, nach denen behördlicherseits Fahrzeuge durchsucht werden können (Zollkontrolle, Schleierfahndung usw.)

Wenn mich jemand in vernünftigem Ton (!!) fragt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ich sein Fahrzeug durchsuchen will, sage ich ihm das, aber ich erkläre ihm nicht haarklein, daß ich aufgrund dieser und jeder Tatsache und irgendwelchen wie auch immer gelagerten polizeilichen Erkenntnissen und Lageinformationen zu dem Tatverdacht oder der Gefahrenprognose gekommen bin. Erstens sind das teilweise Internas, die ich nicht jedem Verkehrsteilnehmer auf die Nase binde, und zweitens führt sowas bei denjenigen, die wirklich was angestellt haben, in 90% der Fälle unweigerlich zu ewig langen Diskussionen und dramatischen Unschuldsbeteuerungen, die ich in einer Kontrollsituation nicht brauchen kann. Wenn der Verkehrsteilnehmer an der Rechtmäßigkeit meiner Maßnahme Zweifel hat, kann er sich gerne im Nachgang an meine Dienststelle wenden und ich nehme dann nötigenfalls schriftlich Stellung zu meinen Handlungen, aber draußen wird nicht groß darüber gequatscht.

Du wirst dich also damit zufriedengeben müssen, daß du dich vor Ort nicht in allen Fällen selber von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugen kannst.

WANN und OB ÜBERHAUPT muß ich VOR einer erweiterten Kontrolle VON MIR AUS, ehe danach gefragt zu werden, mitteilen, daß ich (NATÜRLICH) LEGAL Schußwaffen im Kofferraum habe.

Du mußt überhaupt nix mitteilen. Wenn du es tust, zeigt mir das aber, daß du mitdenkst und dich bemühst, für uns beide in der Kontrolle die Sicherheit zu erhöhen.

Geschrieben

Wobei bei dieser Kontrolle, war Reizgas eine schlechte Alternative um ihn zum Reden zu bringen. Der Fahrer der den Polizisten erschossen hat, wurde einen kurzen Augenblick später von einem Zivilisten erschossen.

Polizist auf Parkplatz erschossen:

das ganze hat ein Vorspiel:

Gruss, Metcalfe

Geschrieben

Was haben die dusseligen Videos aus Amerika nun mit einem deutschen Sportschützen zu tun, der zufällig auf dem Nachhauseweg vom Traning, in eine Verkehrskontrolle gerät? :gaga:

Geschrieben

Sorry, habe immer noch nicht begriffen warum ich einem Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle melden muß das ich legal eine oder mehrere Waffen im Kofferraum transportiere? Was da vorgebracht wird ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar.

Geschrieben
Sorry, habe immer noch nicht begriffen warum ich einem Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle melden muß

Zum wiederholten Male: du mußt nicht.

Geschrieben

Dann ist ja gut!!!!

Dachte schon ich müßte mitdenken!

Ich denke immer, was die nicht Wissen macht sie nicht heiß!

Und, gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

Habe über meine Dienstzeit immer festgestellt, das die besonders Genauen sich die meisten Schwierigkeiten selbst bereiten. Gilt übrigens für beide Seiten.

Gruß, ein im Dienst ergrauter ehemaliger Aufsichtsbeamter

Geschrieben
Wenn mich jemand in vernünftigem Ton (!!) fragt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ich sein Fahrzeug durchsuchen will, sage ich ihm das, aber ich erkläre ihm nicht haarklein, daß ich aufgrund dieser und jeder Tatsache und irgendwelchen wie auch immer gelagerten polizeilichen Erkenntnissen und Lageinformationen zu dem Tatverdacht oder der Gefahrenprognose gekommen bin.

Wie verträgt sich das mit dieser Vorschrift:

Der Person, die die tatsächliche Gewalt innehat, ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

Geschrieben
Sorry, habe immer noch nicht begriffen warum ich einem Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle melden muß das ich legal eine oder mehrere Waffen im Kofferraum transportiere? Was da vorgebracht wird ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar.

achtung hermes , es geht lohos !! :lol:

Geschrieben
Wie verträgt sich das mit dieser Vorschrift:

Der Person, die die tatsächliche Gewalt innehat, ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

DA steht aber nichts von " vor der....." sondern nur dass.

Geschrieben
Sind das alles deine Waffen?

Softair (zumindest dabei) das mit den drunter gesetzten Granatwerfer dürfte wohl kaum der Rechtslage entsprechen,falls

echt :rolleyes:

Desweiteren alles wie Kraut und Rüben, auch wenn ein gemeinsames Behältnis Waffen sollten immer vor Reibung gegeneinander geschütz werden.

Ja bei einer Kontrolle würde ich folgendes sagen, auf jeden Fall höflich formulieren, "Bitte erschrecken Sie nicht ich bin

Jäger,Sportschütze,Paintballer,Sammler (was ebend zutreffend) und habe Waffen im Kofferraum.

Ich würde es auf jeden Fall sagen wenn bevor eine Kontrolle angekündigt wird, meistens wird ja gesagt bitte steigen

Sie aus und öffnen Sie den Kofferraum,nun haben manche gesagt (in einem anderen Thread) man könnte Warndreieck

und Verbandskasten ja auch im Fahrzeuginneren aufbewahren dann müsste man nicht den Kofferraum öffnen, daß

ist aber meistens nur bei normalen verkehrskontrollen der Fall.

Wenn die einen Schwerverbrecher,Terroristen oder auch vermisste Personen suchen wird man in jeden Fall einen

Blick in den Kofferraum werfen wollen,daß war sogar schon in den 70igern so.

Du bist echt süss. :peinlich:

Denk mal 3 Sekunden nach,welche von den Waffen überhaupt als Softair nachgebildet wurden.

Natürlich ich gestehe ich habe 2 Softair Waffen, nämlich eine Glock 17 und eine SIG 225, hast du sie gesehen?

Die Reibung und die Waffen ?

Die haben alle schon eine Geschichte und zb eine Thompson die von den Israelis den Engländern abgenommen wurde und 1974 den Weg in die CH gefunden hat, dieser Waffe ist der Transport egal. Die Einzige Waffe in dieser Sammlung die Neu ist, ist eine Beretta S12.

Tja wie mit den HG, von nichts eine Ahnung

@Eric

Da heute ich nur noch mit einem Zahnstocher bewaffnet ich mich öffentlich bewegen darf. Werden solche Transporte ohne Verschluss gemacht, insofern ist es egal wie die Sicherung des Stg 90 ist.

Joker

Geschrieben

@Hermes

Der Überschrift heisst "Waffen und Polizeikontrolle" und da passt dar Fall von Liko Kenney eben rein. Das ist 1:1 Anschaungsmaterial.

Jede Kontrolle ist anders, aus einer harmlosen Situation kann sich etwas ernsthaftes ergeben. Wer hätte am Anfag des Filmes (YouToube) schon daran gedacht, dass es am Ende zwei Tote geben kann. Wenn beide Seiten, der Beamte und der Bürger überreagieren brauchts noch einen Funken und es knallt.

Wobei, den Wagen halbherzig rammen und später noch eine Ladung Pfeffer ins Wageninnere sprayen, führt zwangsläufig zu einer Gegenreaktion. Aber da war noch der Augenzeuge, der Passant der später zugunsten des Rechtes, mit einer Waffe eingegriffen hat. Warum der Passant auf den Fluchtwagen geschossen hat wissen wir nicht. Womöglich war als einziger Augenzeuge das nächste Ziel des Schützen mit dem Sportwagen gewesen. Manchmal sind Situationen sprichwörtlich "verfahren".

Aber jetzt haben die Profis das Wort:

Polizisten in den USA unterstützen Self-Defense

Gruss, Metcalfe

Geschrieben
Wie verträgt sich das mit dieser Vorschrift:

Der Person, die die tatsächliche Gewalt innehat, ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

Oh, im Bedarfsfall bekommt er von mir ein schönes gelbes Formblatt, auf dem "Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll" oben drauf steht. Da kreuze ich dann entweder "Gefahrenabwehr" oder "Strafverfolgung" an und trage ggf. den entsprechenden Straftatbestand ein. Und zwar, wenn ich mit der Maßnahme fertig bin. Aber ich diskutiere mit dem Betroffenen vor Ort bestimmt keine ausführliche rechtliche Würdigung der Sachlage aus.

Geschrieben
@Hermes

Der Überschrift heisst "Waffen und Polizeikontrolle" und da passt dar Fall von Liko Kenney eben rein.

Mumpitz, wir sind hier nicht in Amerika. Den Versuch einen Vergleich mit Europa oder Deutschland zu ziehen, gleicht dem mit dem bekannten "Äpfel und Birnen-Vergleich".

Geschrieben

@Hermes

Wo steht geschrieben, dass Vergleiche zwischen verschiedenen Staaten in Bezug auf ihre Vorgehensweise bei Polizeikontrollen, nicht gestattet sind? Bilder sagen eben oft mehr als 1000 Worte!

Aus Deutschland ist kein 1:1 Bildmaterial zu diesem Thema öffentlich zugänglich. Ich find es es OK eine Polizeikontrolle wo Waffen im Spiel sind öffentlich zu zeigen. Es kann durchaus auch in Deutschland vorkommen, dass eine Kontrolle von Fahrzeugen im Strassenverkehr aus dem Ruder läuft. Der Beamte kann im Grunde genommen nicht wissen woher der Fahrzeuglenker kommt, was er im Innenraum alles mitführt.

In den USA machen die es clever, bei einer Verkehrskontrolle händigt der Lenker beide Permits, das für die Waffen und das für den Wagen, dem Beamten aus. Da sehe ich nichts verkehrtes dabei. Für Deutschland ist dies zugegben nicht denkbar, dies mit den beiden Permits.

Gruss, Metcalfe

Geschrieben
@Hermes

Wo steht geschrieben, dass Vergleiche zwischen verschiedenen Staaten in Bezug auf ihre Vorgehensweise bei Polizeikontrollen, nicht gestattet sind?

Nirgends, trotzdem ist der Versuch eines Vergleichs Blödsinn und das nicht nur, weil dabei zwei unterschiedliche Gesellschaftssysteme ins Spiel gebracht werden, sondern auch zwei verschiedene Rechtssysteme.

In den USA MUSS ein Polizist IMMER damit rechnen, einem bewaffnetem Autofahrer gegenüber zu stehen. In Deutschland dagegen SOLLTE der Beamte damit rechnen. Wobei wir aber eigentlich immer noch bei einer stinknormalen Verkehrskontrolle sind und der Beamte gar nicht wissen kann, das da ein Sportschütze mit gut gefülltem Kofferraum vor ihm ist, was uns wieder zu der URSPRÜNGLICHEN Frage bringt: Sag ich es gleich oder erst wenn das Warndreieck zur Sprache kommt?

Es geht hier ÜBERHAUPT nicht darum, das eine Verkehrskontrolle aus dem Ruder läuft, weil vielleicht der Polizist ein wenig Arrogant ist, der Autofahrer ein genauer Kenner des Grundgesetzes und somit schon beim Anblick des elendigen Büttels ihm der Kamm schwillt und er seine freiheitlichen und demokratischen Rechte einfordert, was der Beamte aber mit Reizgas zu unterdrücken versucht, was wiederum den "gesetzestreuen Steuerzahler" animiert an seinen Kofferraum zu gehen, seine sauber eingeschossene Büchse rausholt und wie ein Irrer um sich ballert, was nun aber auch noch, einen bisher Unbeteiligten, Passanten auf den Plan ruft, der eben auch mal schnell ein Magazin zu leeren hat....

Wenn wir einen Thread über amerikanische Verkehrskontrollen brauchen, dann mach ihn auf, aber verschone uns bitte hier mit weiteren Youtube-Ergüssen aus den USA.

Nachtrag: Die Halbwertzeit des Threads scheint erreicht... wer hatte jetzt auf wieviel Postings gewettet?

Geschrieben
was nun aber auch noch, einen bisher Unbeteiligten, Passanten auf den Plan ruft, der eben auch mal schnell ein Magazin zu leeren hat....

Was, ist Dirty Harry aus Gunboard entkommen? :rolleyes:

Adriaan

Geschrieben
Nachtrag: Die Halbwertzeit des Threads scheint erreicht... wer hatte jetzt auf wieviel Postings gewettet?

ich,ich,ich !!!! :lol: maximal 54 . jetzt mach aber hinne , damit ich recht habe !! :rotfl2:

Geschrieben
Befugnisse zur Durchsuchung von Sachen (sprich u.a. auch PKWs) können sich z.B. aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Landes oder aus der Strafprozeßordnung ergeben:

Nds. SOG

§ 23 Durchsuchung von Sachen

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache durchsuchen, wenn

1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 22 durchsucht werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die

a ) in Gewahrsam genommen werden darf,

b ) widerrechtlich fest gehalten wird oder

c ) hilflos ist,

3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache

befindet, die sichergestellt werden darf,

4. sie sich an einem in § 13 Abs. 1 Nr. 2 genannten Ort befindet,

5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet

und die weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind oder

6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine

Person befindet, deren Identität nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 festgestellt werden

darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen

Sachen erstrecken.

(2) Bei der Durchsuchung von Sachen hat die Person, die die tatsächliche Gewalt innehat,

das Recht, anwesend zu sein. Ist sie abwesend, so ist, wenn möglich, ihre Vertretung

oder eine andere Person hinzuzuziehen. Der Person, die die tatsächliche Gewalt innehat,

ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

oder auch

StPO

§ 102

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Das sind nur zwei Beispiele, es gibt noch etliche andere Vorschriften, nach denen behördlicherseits Fahrzeuge durchsucht werden können (Zollkontrolle, Schleierfahndung usw.)

Wenn mich jemand in vernünftigem Ton (!!) fragt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ich sein Fahrzeug durchsuchen will, sage ich ihm das, aber ich erkläre ihm nicht haarklein, daß ich aufgrund dieser und jeder Tatsache und irgendwelchen wie auch immer gelagerten polizeilichen Erkenntnissen und Lageinformationen zu dem Tatverdacht oder der Gefahrenprognose gekommen bin. Erstens sind das teilweise Internas, die ich nicht jedem Verkehrsteilnehmer auf die Nase binde, und zweitens führt sowas bei denjenigen, die wirklich was angestellt haben, in 90% der Fälle unweigerlich zu ewig langen Diskussionen und dramatischen Unschuldsbeteuerungen, die ich in einer Kontrollsituation nicht brauchen kann. Wenn der Verkehrsteilnehmer an der Rechtmäßigkeit meiner Maßnahme Zweifel hat, kann er sich gerne im Nachgang an meine Dienststelle wenden und ich nehme dann nötigenfalls schriftlich Stellung zu meinen Handlungen, aber draußen wird nicht groß darüber gequatscht.

Du wirst dich also damit zufriedengeben müssen, daß du dich vor Ort nicht in allen Fällen selber von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugen kannst.

Du mußt überhaupt nix mitteilen. Wenn du es tust, zeigt mir das aber, daß du mitdenkst und dich bemühst, für uns beide in der Kontrolle die Sicherheit zu erhöhen.

Lobenderweise mache ich kommentierend zu deiner sehr ausführlichen Einlassung keine Zitatauszüge, sondern möchte mich dafür erstmal bedanken.

Wie man sieht, ist die Verhaltensweise nicht so ganz einfach (mein Verhalten).

Ich werde mich (falls es mal vorkommen sollte) so entscheiden (obwohl du sagst, "mußt du nicht"...), daß ich zu meiner eigenen

- sagen wir mal ruhig, Sicherheit, BEGLEITEND während der Aushändigung der Fahrzeugpapiere darauf hinweisen werde, daß ich legal Waffen transportiere- und gleichzeitig meine WBK präsentiere.

Auch wenn Warndreieck und Verbandskasten NICHT im Kofferraum deponiert sind.

Das ist wohl vorauseilender Gehorsam- immer noch MEINE Meinung- aber dieses Verhalten meinerseits könnte verhindern, daß beim Polizeibeamten -unnötigerweise- die Alarmglocken klingeln, WENN und aus welchen Gründen immer, ich im Verlauf einer Kontrolle DOCH zusätzlich den Kofferraum öffnen müßte.

Damit ist für mich MEINE Verhaltensweise für die Zukunft programmiert.

MfG!

Geschrieben

Verstehe nicht,warum Du jedem kontrollierendem Polizisten schon im Vorfeld auf die Nase binden willst,daß Du Waffen transportierst und somit potenziell gegen irgendwelche Vorschriften verstossen könntest.Wenn der Beamte im weiteren Verlauf der Kontrolle in Deinen Kofferraum schauen möchte,bleibt ja wohl immer noch Gelegenheit,auf dessen Inhalt hinzuweisen. :rolleyes:

Gruß André

Geschrieben
Wenn der Beamte im weiteren Verlauf der Kontrolle in Deinen Kofferraum schauen möchte,bleibt ja wohl immer noch Gelegenheit,auf dessen Inhalt hinzuweisen. :rolleyes:

:appl: Genau meine Meinung.

Wenn Herr Trooper meine Papiere sehen will zeige ich sie ihm. Warum soll ich von meinen Geräten im Kofferraum erzählen?

Sollte er nach Warndreieck, Verbandskasten fragen ist es dazu noch früh genung. :s75:

Geschrieben
:appl: Genau meine Meinung.

Wenn Herr Trooper meine Papiere sehen will zeige ich sie ihm. Warum soll ich von meinen Geräten im Kofferraum erzählen?

Sollte er nach Warndreieck, Verbandskasten fragen ist es dazu noch früh genung. :s75:

Mir ist ein Blaurock bekannt, der generell bei jeder Kontrolle fragt, ob Waffen (irgendwelche) an Bord sind.....

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