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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

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Geschrieben
So etwas sollte ein Moderator nicht schreiben, nicht alles wird als Spaß aufgefasst. :rolleyes:

Die Jungs kennen mich inzwischen, aber Du hast recht, es gibt nur denen wieder Vorschub, die mich absichtlich mißverstehen wollen. :rolleyes:;)

Geschrieben
Es ist doch schön zu wissen, wie man einem CH und einem Mod eine Freude machen kann.

Und wie reagiert wird, wenn es um Polizeibeamte geht. :rolleyes:

Hallo O3A3

Ich nehme an, dass du mit "einem CH" einen Schweizer meinst. (CH heisst übrigens Confoederatio Helvetica)

Es sieht so aus, alls hättest du mit Schweizern, Polizisten und Moderatoren Probleme.

Aber was solls.

Übrigens, musstest du lange suchen, bis du auf SWM einen Schreibfehler meinerseits fandest?

Gruss Eric

Geschrieben

03A3, schrieb deshalb im weiteren Satz, können sich Alkoholisierte noch selbst ...bla,bla,bla.... und wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Handlung der Polizei rechtens war.

Geschrieben
Sehe ich völlig anders. Ob ich mit nem Hörer vom Autotelefon am Ohr oder mit der Freisprechanlage telefoniere, ist für mich das Gleiche. Hatte schon Telefone in meinen Autos, als mancher Polizist, der das heute kontrolliert, nicht mal geboren war. Und ich war noch nie in einer brenzligen Situation dadurch, in einigen Jahrzehnten nicht.

Das Handy-Verbot ist in meinen Augen wieder eine Art Gängelei mehr, um den Bürger in seiner Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung einzuschränken und ihm wegen nix Geld aus der Tasche zu ziehen. Zumal es bspw. nicht mit Bussgeld bewehrt ist, wenn man am Steuer einen Hamburger isst, und die Gefahr, dass einem dabei Ketchup auf die Hose tropft und man dadurch Fahrfehler begeht wohl wesentlich grösser ist als jede Gefahr beim Telefonieren

Daß Versicherungen hingegen im Falle eines dadurch bedingten Unfalls nicht oder weniger zahlen, finde ich hingegen völlig ok. Aber wer verantwortungsvoll mit dem Telefon umgeht während der Fahrt, den sollte der Staat gefälligst in Ruhe lassen mit seinen komischen Bussgeldern.

MfG caligula

Dem kann ich als Vielfahrer absolut ncht zustimmen. Wenn ich die riesige Anzahl gerade von Frauen sehe, die das Handy am Ohr den Wagen kaum um de Kuve kriegen oder beim fahrenden telefonieren noch versuchen im Spiegel die Wimpern zu "bügeln", nach hinten zu den Kindern greifen und dabei aowieso immer langsamer werden, weil das Gespräch so interessant ist.... und dne Blinker kann man so natürlich auch nicht betätigen, von zügig um die Ecke mal ganz zu schweigen.

Und wer behauptet er werde auch mit einer Freisprecheinrichtung beim fahren nicht abgelenkt, der lügt. Jede Hinwendung zu einer zweiten Tätigkeit bedeutet, dass ein Teil der mehr oder weniger zur verfügung stehenden Substanz sich mit dem aufnehmen, verarbeiten un darauf reagieren des zweiten Handlungsablaufs beschäftigt.

Ich habe von Anfang an eine Freisprecheinrichtung, aber wenn ich angerufen werde und weiß, es geht über ein paar Worte hinaus, ist der nächste Parkplatz meiner. Und das ist gut so. Ich möchte nicht für den Ret meines Lebens darüber nachdenken müssen, ob ich vielleicht schneller reagiert hätte wenn...

Ach übrigens: Ich habe in einem anderen Leben mal GELERNT während des Fahrens zu funken mit Hörer in der HAnd. Gab`s damals noch. Und gleichzeitig sehr schnell Auto zu fahren. Das ändert an den Tatsachen aber auch nichts.

Geschrieben
Es sieht so aus, alls hättest du mit Schweizern, Polizisten und Moderatoren Probleme.

Gruss Eric

@Eric, das kann man so nicht sagen. Die einzigen Schweizer, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren Architekten im Rietberg Museum in Zürich. Mit denen bin ich sehr gut ausgekommen trotz einiger Probleme mit der Verständigung. :rolleyes:

Unser SLG-Leiter ist Polizist und von mir als Leiter vorgeschlagen als ich die SLG-Gründung vorbereitete. :rolleyes:

Und mit Hermes als Moderator habe ich auch keine Probleme. :rolleyes:

Geschrieben

Zusammenfassung?

Wenn ich mein Privatgrundstück verlasse, mich also im öffentlichen Raum bewege, muss ich jederzeit mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle durch die Polizei rechnen. Wenn der Beamte nun dann den Verdacht hegt, ich hätte als Kurier evtl. Drogen geschluckt - werde ich ins Gefängnis verbracht, darf 24 Stunden warten bis der Haftrichter mich sehen will und noch weitere 24 Stunden weil bisher keine Drogen auf dem natürlichen Weg zum Vorschein gekommen sind - denn in unserem Bundesland sind Abführmittel und dauernde Wasserzugabe verrboten!

Somit sollte jedem Bundesbürger klar sein, welche Macht die Polizei hat - und dass jederzeit ein Besuch bei der Polizei für max. 48 Stunden möglich ist d.h. einfach nur so - eben auf Verdacht! Bei einem konkreten Verdacht kann es einen natürlich auch in den eigenen 4 Wänden treffen!

Geschrieben

Huhu @all,

weil mir gerade langweilig ist, meine Meinung:

zuerst die zum Thema:

Ich würde, solange der Schnittlauch seiner befohlenen Arbeit nachgeht, nichts über die Waffen sagen. Erst wenn sich gefühlsmässig heraus stellt dass ihm langweilig ist und er was finden möchte, würde ich ihn bei seinem Tun etwas unterstützen um eine Eskalation zu vermeiden und ihm ein Gefühl der Geborgenheit zu geben. Über eine Rechtmässigkeit des Handelns mache ich mir grundsätzlich erst Gedanken wenn ich es mit einem Paragraphenreiter zu tun habe. Ansonsten erwarte ich das Handeln nach gesundem Menschenverstand und den erwarte ich natürlich von beiden Seiten.

- Hände ans Lenkrad oder gut sichtbar

- Motor aus

- Innenlicht an

- Radio aus

- keine hastigen Bewegungen

- warten auf Anweisung und Erklärung

im Gegenzug erwarte ich dass der Grün/Blau/Schwarze die Kanone stecken lässt, in dem Moment wo er die Kanone zieht würde ich in eine Leichenstarre fallen (in meinem alten Verein hatte ich das zweifelhafte Vergnügen deren Schiesskünste zu bewundern).

So jetzt zu allem was ich lesen musste und was es mir Wert ist kommentiert zu werden:

Im übrigen bringe ich keinerlei Verständniss dafür auf, zu Ausbildungszwecken, vom Staat gegängelt zu werden. In einer kleiner Nachbarstadt in unserer Umgebung ist ein Jungschnittlauchbeet und die schwärmen immer aus um dem Jungschnittlauch die Praxis der Gängelung zu lehren. Sehr nervig teilweise mehrmals am Tag dem Staat als Versuchsobjekt zu dienen...

@Trooper und Kollegen

Ich stelle mir die Frage ob es in Deutschland nicht eigentlich die Unschuldsvermutung gibt. Wenn ihr euch da als Spürhunde betätigt läuft dies doch eigentlich dem Ganzen zu wider, oder täusche ich mich da? Immer wieder stelle ich mir die Frage welcher tiefere Sinn hinter der Frage nach dem

- Warndreieck

- Verbandskasten

- Warnweste

steckt?

Klar man solls dabei haben und es ist wichtig, aber wenn ich nach Drogen oder Alk suche, kann ich da nicht danach fragen? Was hat das Warndreieck mit Alkohol zu tun? Zieh ich mir nen Line auf dem Verbandskasten?

Was versteckt sich hinter dem Begriff "Allgemeine Verkehrskontrolle"?

Will er wissen wie oft ich Sex habe? Ob ich gut bin? Warum will er mich blasen lassen? Er kann doch den Kfz-Verkehr kontrollieren ohne mich aufzuhalten. Die Spurensuche nach vollständiger Ausrüstung des Fahrzeugs gehört zum TÜV aber nicht in die Hände der Polizei (meine Meinung, dass die Realität anders ist weiß ich).

Auf was ich heraus will:

Ein kaputtes Kennzeichenlämpchen lässt in den seltensten Fällen auf eine Trunkenheits/ oder Drogenfahrt schliessen, meist eher auf einen schlampigen Halter des KFZ. Dort ist eine allgemeine Verkehrskontrolle angebracht. Gebündelte also allgemeine Verkehrskontrollen welche NICHT auf ein einzelnes KFZ sondern auf mehrere Kfz ausgelegt sind, stellen eine Gängelung dar.

Gebt dem Kind den Namen dessen Sinn er hat, z.B. Verbrecher Suche, Terroristenfahndung, Drogenfahndung, statistische Führerscheinüberprüfung usw... mit allem kann ich leben, aber nicht mit einer Verallgemeinerung, der Annahme daß jeder kriminell ist oder der ewigen Suche bis ich jemanden kriminalisieren kann. Denn was kommt nach dem Auto? Scheissen Dreck im Auto war nichts, jetzt zu ihm nach Hause und dort ne Haussuchung gemacht...

An die Telefonierer der Autofahrer:

Macht euch mal Gedanken über euer Tun! Ein Auto stellt auch eine Waffe dar. Wenn ihr euch mit dem Telefon ablenkt gefährdet ihr andere (euch auch, aber ihr seid mir ehrlich gesagt scheissegal, weil ihr es nicht für nötig erachtet euch Gedanken über euer Handeln zu machen). Es ist mittlerweile erwiesen dass telefonieren ablenkt und das in einem nicht unerheblichen Maße (selber googlen). Ich möchte vielleicht sogar soweit gehen, dass man daraus einen Straftatsbestand machen sollte. Die Konsequenz zum Waffenbesitz sollte dann jedem klar sein.

Wenn mein Telefon klingelt, fahr ich solange bis ich entweder stehen bleiben kann oder bis ich zu Hause bin und in aller Ruhe zurückrufen kann. Mir fällt seit Jahren kein Grund ein um SOFORT zu telefonieren während ich ein KFZ bewege. Mir fallen aber sofort mehrer Tötungsarten ein wenn ich LKW-Fahrer mit ner Zeitung oder Telefon am Steuer sehe. Frauen die hinter einem LKW hervorbrechen um mit irrwitzigen 85km/h auf der Autobahn zu überholen und die den Schminkspiegel nicht als Rückspiegel benutzen aber ein Telefon in der Hand haben. Kerle die mit 80-100km/h telefonierend an meinem Häuschen vorbeihuschen und mein Kind draussen spielt...

@ all Che, Castros und Robin Hoods

denkt euch doch einfach mal in die andere Seite rein. Nicht jeder Schnittlauch hat es verdient dass man sofort auf Konfrontation geht. Es gibt auch die Gute! Man sollte auch immer Bedenken dass nicht jeder Beamte immer das was er gerade tut auch gerne tut. Manchmal verdienen Sie es auch dass man Ihnen helfend unter die Arme greift!

Und zum Schluss noch etwas, was mir in diesem Fred aufgefallen ist: Wir haben eine Gewaltenteilung in Deutschland und der Schnittlauch kann nicht für die Gesetzgebung verantwortlich gemacht werden! Er darf nämlich nur AUSFÜHREN. Gesetze machen und danach richten dürfen sie nicht, dafür gibts die Männer mit den schwarzen Kuckuksklan Roben und die Regierung. (Dazu möchte ich mich an dieser Stelle nicht Äussern, denn dann würde es etwas länger dauern)

Nach soviel geistigem Erguss erlaube ich jedem der einen Rechtsschreibfehler findet, diesen zu behalten, zu kopieren, zu verteilen usw. ...

Viele Grüße an alle

HL

Geschrieben
Und wer behauptet er werde auch mit einer Freisprecheinrichtung beim fahren nicht abgelenkt, der lügt. Jede Hinwendung zu einer zweiten Tätigkeit bedeutet, dass ein Teil der mehr oder weniger zur verfügung stehenden Substanz sich mit dem aufnehmen, verarbeiten un darauf reagieren des zweiten Handlungsablaufs beschäftigt.

Das tröstet mich, mit meiner Auffassung nicht alleine- als nörgelnder Oberlehrer womöglich- dazustehen.

MfG!

Geschrieben
Vom vielbesungenen Handlungsspielraum bleibt dem Beamten zum Schluß nur noch ein enges Korsett. Die Fesselung des Beamten hat den Vorteil, dass Nasenentscheidungen (Bevor- und Benachteiligung einzelner) unterbunden werden.

Das wird wohl mein Unverständnis über beschriebenes "Wegsehen" erklären-

Ich habe wahrscheinlich zu viele US-Filme gesehen, wo die cops blitzschnell bei (un)rechtlichen Auffälligkeiten den Wagen steinespritzend über den Mittelstreifen wenden und "die Verfolgung" / "Ahndung" in Angriff nehmen.

Nichts für ungut, aber wer kennt sich als Außenstehender in internen Pol-Dienst-Bestimmungen schon aus?

MfG!

Geschrieben
Wären Gesetze eindeutig und klar formuliert, gäbe es so manche Diskussion hier nicht....

Tja, da sagte meine Tante (Volljuristin) zur mir, im Jura Examen gibt es nichts einfacheres durch zu fallen als ein Gesetz falsch zu interpretieren.

Gesetze haben immer ihren Spielraum zur Interpretation. Leider, oder besser doch?

Ansonsten müsste man bestimmt alles explizit erlauben oder verbieten, weil jeder auf die Idee kommt,

ätchi bätsch, im Gesetz ist die Waffe aber nicht ausdrücklich genannt das ich die nicht Besitzen darf, oder oder oder oder oder

gibt es bestimmt jetzt tausende Beispiele die man anbringen könnte.

Geschrieben
Das tröstet mich, mit meiner Auffassung nicht alleine- als nörgelnder Oberlehrer womöglich- dazustehen.

MfG!

Jeder hat halt ne andere Auffassung davon

Ich hatte wohl kaum geschrieben, daß ich mich beim Telefonieren mit dem Hörer am Ohr nebenbei im Innenspiegel schminke, mit plärrenden Blagen auf dem Rücksitz spiele, oder SMS lese oder schreibe.

Auch ist das Verbot wohl nicht damit zu rechtfertigen, daß es manche Frauen(!) gibt, die das klingelnde Handy während der Fahrt erst aus der Handtasche oder dem Handschuhfach kramen müssen, weil ihnen eine 5-Euro Halterung im Griffbereich entschieden zu teuer ist.

Schlimm, diese Gängelei. Reine Geldschneiderei.

MfG caligula

Geschrieben
Ich stelle mir die Frage ob es in Deutschland nicht eigentlich die Unschuldsvermutung gibt. Wenn ihr euch da als Spürhunde betätigt läuft dies doch eigentlich dem Ganzen zu wider, oder täusche ich mich da?

Du täuschst dich. Die Unschuldsvermutung beinhaltet lediglich, daß ich dem Tatverdächtigen seinen Verstoß nachweisen muß (und nicht er mir seine Unschuld). Sie bedeutet nicht, daß ich nicht aktiv im Rahmen des geltenden Rechts nach Verstößen suchen dürfte. Sowas würde nämlich dazu führen, daß wir wirklich nur noch die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgen könnten, die uns völlig offensichtlich vor die Füße fallen, und dadurch würde das Entdeckungsrisiko der Täter und die Aufklärungsquote massiv sinken.

Gute Polizeiarbeit im repressiven Bereich bedeutet die Aufdeckung und beweissichere Verfolgung von möglichst vielen Verstößen.

Immer wieder stelle ich mir die Frage welcher tiefere Sinn hinter der Frage nach dem

- Warndreieck

- Verbandskasten

- Warnweste

steckt?

Klar man solls dabei haben und es ist wichtig, aber wenn ich nach Drogen oder Alk suche, kann ich da nicht danach fragen? Was hat das Warndreieck mit Alkohol zu tun? Zieh ich mir nen Line auf dem Verbandskasten?

Du wirfst da gerade zwei verschiedene Sachen durcheinander. Ich frage dich, ob du das ganze o.g. Gerödel dabei hast, weil du gesetzlich dazu verpflichtet bist, es mitzuführen. Anschließend frage ich dich, ob du berauschende Mittel konsumiert hast, weil es dir gesetzlich verboten ist, unter ihrem Einfluß ein Kfz. zu führen. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Was versteckt sich hinter dem Begriff "Allgemeine Verkehrskontrolle"?

Ein Blick in § 36 Abs. 5 StVO verrät dir das.

Will er wissen wie oft ich Sex habe? Ob ich gut bin? Warum will er mich blasen lassen? Er kann doch den Kfz-Verkehr kontrollieren ohne mich aufzuhalten. Die Spurensuche nach vollständiger Ausrüstung des Fahrzeugs gehört zum TÜV aber nicht in die Hände der Polizei (meine Meinung, dass die Realität anders ist weiß ich).

Nö, er will wissen, ob dein Fahrzeug verkehrssicher ist und ob du berechtigt und imstande bist, es sicher zu führen.

Ein kaputtes Kennzeichenlämpchen lässt in den seltensten Fällen auf eine Trunkenheits/ oder Drogenfahrt schliessen, meist eher auf einen schlampigen Halter des KFZ. Dort ist eine allgemeine Verkehrskontrolle angebracht.

Erstens übersiehst du den bewiesenen statistischen Zusammenhang zwischen Verkehrsverstößen und allgemein delinquentem Verhalten (auf Deutsch gesagt. fallen Personen, die allgemein gegen die Regeln der Rechtsordnung durch die Begehung von Straftaten verstoßen, überproportional durch geringfügige Verstöße im Straßenverkehr auf). Und zweitens ist auch die Klärung der Frage, ob der Fahrer unter Alkohol oder Drogen steht, ein integraler Bestandteil der besagten allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO. Ich sags gerne nochmal: in der allgemeinen Verkehrskontrolle werden die folgenden Sachen überprüft:

- ist das Fahrzeug verkehrssicher (hat es HU/AU, sind irgendwelche offensichtlichen Defekte oder Sicherheitsmängel ersichtlich, ist die vorgeschriebene Unfallausrüstung an Bord)

- ist der Fahrer zum Führen des Fz. berechtigt (hat er eine Fahrerlaubnis, hat er die Verfügungsgewalt über das Fz. inne, ist gegen ihn ein Fahrverbot verhängt worden)

- ist der Fahrer in der Lage, das Fz. sicher zu führen (steht er unter Alkohol/Drogen, zeigt er gesundheitlich oder altersbedingte Ausfallerscheinungen)

Wenn sich im Rahmen dieser Kontrolle Verdachtsmomente auf Verstöße (gleich welcher Art, also nicht auf verkehrsrechtliche Verstöße beschränkt), ist das natürlich dann der Einstieg in weitere strafprozessuale Maßnahmen und wir sind nicht mehr bei einer bloßen Verkehrskontrolle.

Gebt dem Kind den Namen dessen Sinn er hat, z.B. Verbrecher Suche, Terroristenfahndung, Drogenfahndung, statistische Führerscheinüberprüfung usw... mit allem kann ich leben, aber nicht mit einer Verallgemeinerung, der Annahme daß jeder kriminell ist oder der ewigen Suche bis ich jemanden kriminalisieren kann. Denn was kommt nach dem Auto? Scheissen Dreck im Auto war nichts, jetzt zu ihm nach Hause und dort ne Haussuchung gemacht...

Das Kind hat schon einen durchaus passenden Namen. Es ist eine allgemeine Verkehrskontrolle, deren primärer Zweck die Aufdeckung von Sicherheitsmängeln, fahrerlaubnisrechtlichen Verstößen und Alkohol-/Drogenfahrten ist. Alles andere, was wir zusätzlich entdecken, nehmen wir auch mit.

Geschrieben

Im übrigen... ich versuche hier, die ganze Sache im Interesse beider Seiten mal etwas transparenter zu machen und gehe seit nunmehr dreizehn Seiten auf diverse Argumente ein, die teilweise sinnvoll, teilweise aber auch unterirdisch doof sind. Ich denke, es ist nicht zuviel verlangt, dafür nicht auch noch mit irgendwelchen blöden Bemerkungen á la "Schnittlauch" bezeichnet zu werden.

Geschrieben
Im übrigen... ich versuche hier, die ganze Sache im Interesse beider Seiten mal etwas transparenter zu machen und gehe seit nunmehr dreizehn Seiten auf diverse Argumente ein, die teilweise sinnvoll, teilweise aber auch unterirdisch doof sind. Ich denke, es ist nicht zuviel verlangt, dafür nicht auch noch mit irgendwelchen blöden Bemerkungen á la "Schnittlauch" bezeichnet zu werden.

Möchte mich als Mitleser der 13 Seiten mal für die informativen Ausführungen bedanken und bewundere die unendliche Gelassenheit deinerseits….btw, hätte da noch eine Idee zur Umsetzung des Themas: Bei einem der nächsten WO Treffen :ninja: ok,ok, ein WITZ

Geschrieben
Huhu @all,

weil mir gerade langweilig ist, meine Meinung:

Mir ist auch gerade langweilig, aber Dank dir ist ja jetzt Licht am Horizont.....

Ich hatte (öfter schon) gebeten sich nicht auf ein Niveau zu begeben, das diesem Forum nicht würdig ist.

Diese Kosenamen für Polizeibeamte könnt ihr am Stammtisch ablassen, aber nicht hier. Hier seid ihr Gäste und unter uns sind mehr Polizeibeamte, als mancher glauben mag und es ist mehr als unhöflich (auch wenn es scherzhaft gemeint ist) diesen wichtigen Berufsstand zu verunglimpfen.

MfG. Hermes

Geschrieben
Im übrigen... ich versuche hier, die ganze Sache im Interesse beider Seiten mal etwas transparenter zu machen und gehe seit nunmehr dreizehn Seiten auf diverse Argumente ein, die teilweise sinnvoll, teilweise aber auch unterirdisch doof sind. ...

Danke dafür!

Gruss

B

PS: Trooper: ich wollte Dir ne PN schicken, leider ist Dein Postfach voll!

Geschrieben

Nachdem ich gestern noch den Thread hier durchforstet hatte, hatte ich heute gleich das Vergnügen mein "neu gewonnenes Wissen" umzusetzen. Auf dem Weg vom Schützenverein nach Hause wurde ich doch tatsächlich angehalten. Ich muss sagen, entgegen meiner bisherigen Erfahrungen mit Polizei waren die beiden Beamten äußerst freundlich. Die Sache habe ich dann zwar trotzdem komplizierter gemacht, als es sein hätte müssen, da ich anstatt "nehmen Sie den mal raus" (Fahrzeugschein aus einem Mäppchen) "kommen Sie mal raus" verstanden hatte. Die Dame meinte dann, wenn ich sowieso schon mal draußen wäre, könnte ich doch gleich noch Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen, Ich natürlich vorher noch brav auf die Waffe im Kofferraum hingewiesen, die ich dann auch noch zeigen musste, ein Lob für die strikte Trennung von Waffe und Munition, beides abgeschlossen, bekommen und weiter ging die Fahrt. Übrigens meine erste Kontrolle mit dem Auto :)

Geschrieben
Danke dafür!

Gruss

B

PS: Trooper: ich wollte Dir ne PN schicken, leider ist Dein Postfach voll!

Wahrscheinlich, weil sie ihn da auch noch mit den Hirnfürzen vollknallen.

Geschrieben
Wahrscheinlich, weil sie ihn da auch noch mit den Hirnfürzen vollknallen.

Nee, ich bin nur immer zu faul, mein Postfach aufzuräumen... hab aber gerade wieder etwas Platz gemacht.

Geschrieben

Hhhmmmm.....

was passiert eigentlich, wenn ein falscher Polizist in Uniform von der echten Polizei nach dem Ausweis gefragt wird, und der sagt: "Nö, den muss ich nach OLG Saarbrücken nicht vorzeigen!" :ninja:

bye knight

Geschrieben
Hhhmmmm.....

was passiert eigentlich, wenn ein falscher Polizist in Uniform von der echten Polizei nach dem Ausweis gefragt wird, und der sagt: "Nö, den muss ich nach OLG Saarbrücken nicht vorzeigen!" :ninja:

bye knight

:rotfl2: da würd ich gerne mäuschen spielen .

Geschrieben
Hhhmmmm.....

was passiert eigentlich, wenn ein falscher Polizist in Uniform von der echten Polizei nach dem Ausweis gefragt wird, und der sagt: "Nö, den muss ich nach OLG Saarbrücken nicht vorzeigen!" :ninja:

bye knight

Diese Zeilen sind ja nur für Saarbrücken, aber ich habe im Forum gelesen, dass unter den Mitgliedern nicht wenige Polizeibeamte sind. So möchte ich als Gegenfrage stellen, wie viele Polizeibeamte sind in ihrer Dienstlaufbahn auf Schwindler getroffen, die sich als Beamte ausgegeben haben.

Ich bin nicht bei der Polizei, glaube aber an einen niedrigen Prozentsatz. Und daher auch an eine relativ niedrige Wahrscheinlichkeit mit meinem Durchschnittsauto von falschen Polizisten angehalten zuwerden. :rolleyes:

Geschrieben
.., wie viele Polizeibeamte sind in ihrer Dienstlaufbahn auf Schwindler getroffen, die sich als Beamte ausgegeben haben.

...

ich habe von einem Fall gehört!:

da sind zwei Streifenpolizisten einem "Zivilwagen mit aktiven Blaulicht" hinterhergefahren um "Amtshilfe" zu leisten... bis sie festgestellt haben, dass es ein "Bauarbeiter" war, der nach hause wollte ohne sich an die Verkehrsregeln zu halten...

...

und der macht das garantiert nicht noch mal...

Gruss

B

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