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IGNORED

waffe selber zerstören ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

moin moin

nehmen wir mal an das ich eine eingetragene waffe im kaliber 4mmm20 (ehemals 9x19)habe die einen defekt an der abzugsmechanik hat,

verkaufen iss schei... weil wegen bedürfnis!

kann ich die knarre total zerflexen und meinem sachbearbeiter vorlegen zum austragen?

mein büma will 70 euro haben fürs unbrauchbar machen :pissed:

oder verstoße ich da gegen gesetze??

gruß mike

Geschrieben

Frag Deinen SB, wenn er gut drauf ist, brauchst Du nciht mal flexen, sondern bringst ihm das Teil komplett zum austragen mit und gut ists.

Geschrieben
4mm M20 sind bedürfnissfrei zu erwerben. Verkaufe die Waffe über eine Internetauktion, ab ein einen Euro, irgendjemad wird sich schon erbarmen...

/Thomas

wir haben aber schon den 3 april das neue waffengesetz ist schon 2 tage alt

Geschrieben

Soweit ich weiß gehört "zerstören" nicht zu den erlaubnispflichtigen Arbeiten an einer Waffe... aber ich bin kein Rechtsverdreher, also alle Angaben ohne Gewähr.

Geschrieben

ist denn kein rechtsverdreher im forum

meine flex iss schon ganz geil :wub:

Geschrieben
Frag Deinen SB, wenn er gut drauf ist, brauchst Du nciht mal flexen, sondern bringst ihm das Teil komplett zum austragen mit und gut ists.

So würde ich es auch machen. Trage das Teil einfach aufs Amt und gebe es ab. Das spart den Strom und den Scheibenverschleiß der Flex.

Geschrieben
Wenn Du willst kann ich die Waffe, (was ist es denn?) übernehmen. Und zahl ggf. noch ein paar euro für Ersatzteile. Irgendwas ist immer noch brauchbar.

Das würde ich mir überlegen. Kompletter Voreintrag zu den bekannten Kosten nötig.

Geschrieben
Das würde ich mir überlegen. Kompletter Voreintrag zu den bekannten Kosten nötig.

Seit wann brauch ich als Händler nen Voreintrag, und was für Kosten? Ach ja, Kugelschreiberabnutzung beim Eintrag ins WHB.

Geschrieben
ist denn kein rechtsverdreher im forum

meine flex iss schon ganz geil :wub:

Viel Spaß:

Auszug aus dem WaffG (vom 01.04.2008):

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Abschnitt 1, Unterabschnitt 1

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)

Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn

1.4.1

das Patronenlager dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,

1.4.2

der Verschluss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.3

in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.4

bei Kurzwaffen der Lauf auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,

– bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder

– im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist,

...

Ob diese "Manipulationen" nur durch einen BüMa oder auch selbst durchgeführt werden dürfen, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, mir deucht aber, ich hätte schon mal so was gelesen.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) .......

Soweit alles richtig, aber er will seine scharfe nicht zu einer Deko-Waffe umbauen und somit "unbrauchbar" machen sondern er will sie verrrrnichten - und da ist schon ein Unterschied.

:rolleyes:

Viele Grüße,

Ingo

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