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IGNORED

Luftpistole schießen im Walde


k_frohnes

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

1- darf eigentlich fern von jeder Zivilisation z.B. auf einem Acker mit einer Lupi geschossen werden

oder wäre dies nicht erlaubt?

2-muß die Wumme dann transportiert werden wie eine KK, abgeschlossen?

(habe Wbk KK + 9mm)

------------------Ich denke, Lupi wäre möglich, wenn niemand getroffen werden kann.

------------------Transport abgeschlossen.

Wisst Ihr mehr?

danke und Gruß

k_fro

Geschrieben

Nur auf dem eigenen befriedeten Besitztum möglich (bei Waffen bis 7,5J) wenn sichergestellt ist, das die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (d.h. nicht einmal theoretisch bei unbeabsichtigter Schussabgabe).

Solch elementaren Sachen sollte man noch aus der WSK in Erinnerung haben, v.a. auch weil es nicht nur um das unerlaubte Schießen, sondern auch um das Führen einer Waffe geht.

Geschrieben
WBK ? Wohl bei der Sachkunde eingeschlafen?

Bitte mal ins WaffG schauen.

Mir lag es auf der Zunge, als ich die Fragen las.

@k frohnes,

hast du eine Sachkunde gemacht? Von welchem Land bist du denn?

Christian

Geschrieben
hallo,

1- darf eigentlich fern von jeder Zivilisation z.B. auf einem Acker mit einer Lupi geschossen werden

oder wäre dies nicht erlaubt?

Klar, wenn Dir der Acker gehört oder Du hast Zustimmung des Besitzers. Zudem muss er umfriedet sein und es muss sichergestellt sein, dass das Geschoss dieses Grundstück nicht verlassen kann. Also baulich oder Größe. Reichweite ist kleiner als Grundstücksgröße. Das gilt nur für Waffen < 7,5 Joule, also mit "F" Zeichen.

2-muß die Wumme dann transportiert werden wie eine KK, abgeschlossen?

Heute muss jede Schusswaffe im verschlossenen Behältnis transportiert werden.

(habe Wbk KK + 9mm)

Wenn Du obiges missachtest wohl nicht mehr lange.

Geschrieben

Ähhh... das solltest Du eigentlich wissen...... "Nein, so mal eben ab auf den Acker/ in den Wald geht auf keinen Fall"

Ich kenn jetzt nicht die Gegebenheiten wo Du das vor hattest, aber frag doch mal nett den Eigentümer/ Jagdausübungsberechtigten ob er etwas dagegen hätte... Ihr würdet gerne ein bisschen Lufte schießen,

versprecht Ihm das Ihr keinen Müll hinterlaßt und Euch verantwortungsvoll im Wald/Acker benehmen werdet.

Ne ruhige und geeignete Ecke findet sich fast überall (Kiesgrube, etc...). Sollte eigentlich kein Problem sein!

Geschrieben
Ähhh... das solltest Du eigentlich wissen...... "Nein, so mal eben ab auf den Acker/ in den Wald geht auf keinen Fall"

Ich kenn jetzt nicht die Gegebenheiten wo Du das vor hattest, aber frag doch mal nett den Eigentümer/ Jagdausübungsberechtigten ob er etwas dagegen hätte... Ihr würdet gerne ein bisschen Lufte schießen,

versprecht Ihm das Ihr keinen Müll hinterlaßt und Euch verantwortungsvoll im Wald/Acker benehmen werdet.

Ne ruhige und geeignete Ecke findet sich fast überall (Kiesgrube, etc...). Sollte eigentlich kein Problem sein!

Na für die Luftpistole kann er doch einach in seinem Garten (mit entsprechendem Kugelfang natürlich) gehen.... is doch Quatsch da irgendwo rauszufahren.......

ABER am allerbesten is, wenn er da hingeht wo er mit seiner 9mm auch hingeht..... auf nen Stand..... da is er gut aufgehoben und braucht sich keine Gedanken um eventuelle Verstöße machen..... doch ne :gutidee: oder??

Geschrieben
Na für die Luftpistole kann er doch einach in seinem Garten (mit entsprechendem Kugelfang natürlich) gehen.... is doch Quatsch da irgendwo rauszufahren.......

rein mit vernünftigen Menschenverstand ja, aber nach dem Gesetz nein.

wenn ich das noch richtig im Kopf habe, kann das Geschoss aus einer 7,5 J Luftdruckwaffe max 100 Meter weit fliegen.

Also müsste rein rechnerisch der Garten eine Kantenlänge von 201 x 201 Meter mindestens haben, damit das Geschoss das Umfriedete Gelände

nicht verlassen kann.

Selbst wenn man im Besitz von einem solchen Gelände ist möchte ich gerne mal den Tanz mit den Grünröckchen miterleben, wenn die Wind von der Sache

bekommen. B)

ABER am allerbesten is, wenn er da hingeht wo er mit seiner 9mm auch hingeht..... auf nen Stand..... da is er gut aufgehoben und braucht sich keine Gedanken um eventuelle Verstöße machen..... doch ne :gutidee: oder??

kann ich nur zustimmen. :s82:

lg

Peter :s75:

Geschrieben

schon klar mit der Gartengröße.... meinte das auch eher so, lieber im eigenen Garten bleiben und ggf gegen die Garage schießen als da mords mäßig in der Weltgeschichte rumfahren.... da birgt der Garten eindeutig weniger Risiko... auch wenns hier vielleicht nicht ganz mit dem Gesetz übereinstimmt... jedoch besser als im freien Feld...

Das mit dem Stand is doch wirklich das einfachste..... :00000733:

Geschrieben

Die Forderung mit dem "nicht verlassen kann" stand schon im uralten WaffG exakt so drin.

Es hat sich 2002 nichts, aber auch gar nichts bezüglich dieser Sache geändert.

Es ist deine Privatinterpretation, dass das Geschoss unter keinen Umständen das umfriedete Gelände verlassen kann.

Meine Privatinterpretation ist, dass es einen festen Kugelfang (z.B. Garagenwand) gibt und die geladene F-Waffe nie aus dem Sicherheitsbereich herausgeschwenkt werden darf.

Dass ich trotzdem nicht in meinem eigenen Garten schieße, sondern nur innerhalb des Hauses, liegt nur daran, dass ich meine Nachbarn nicht auf dumme Ideen bringen will. Die sind z.T. schon von alleine etwas ... seltsam.

Geschrieben

Schießen mit Waffen ist in der Öffentlichkeit verboten!

Auch Luftpistolen sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Daher ist das Schießen im öffentlichen Raum auch damit nicht erlaubt.

Aber: Wie weiter oben schon mehrfach geschrieben wurde, darf mit Luftdruckwaffen auf umfriedetem Besitztum (eigenem oder mit erlaubnis des Eigentümers) geschossen werden, wenn sichergestellt ist daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

Wichtig sind die beiden Worte "umfriedet" und "können".

Ein Grundstück ist umfriedet, wenn man es nicht ohne Überwindung eines Hindernisses betreten kann. Ein Zaun oder eine Mauer muß also ringsum verlaufen und Tore müssen verschließbar sein. Der häufig anzutreffende Gartenzaun, der an den Grundstücksseiten offen ist und kein Tor auweist, gilt nicht als Umfriedung!

Ein Geschoss kann das Grundstück nicht verlassen, wenn es vom Standort des Schützen zur Grundstücksgrenze entweder zu weit ist, so daß das Geschoß vorher zu Boden fällt (so große Grundstücke findet man aber kaum, auch ein Acker ist meist nicht so groß), oder in allen Richtungen (vom Schützenstandpunkt aus gesehen) ist ein Kugelfang irgendeiner Art vorhanden... auch nach oben!

Der Wald ist weder befriedet, noch liegt die Erlaubnis des Besitzers vor. Allerdings ist er groß genug, daß die Geschosse ihn meist nicht verlassen können. Auf einem acker ist keine der drei Bedingungen erfüllt.

Also allgemein:

NO GO!

Geschrieben

Die Forderung des eigenen bzw. zugestimmten Grundstücks bezieht sich nicht unbedingt auf den Garten. Vielmehr soll das Schießen im Keller oder Dachboden erlaubt bleiben. An sich ist nur dort die Auflagen sichergestellt.

Geschrieben
WBK ? Wohl bei der Sachkunde eingeschlafen?

Bitte mal ins WaffG schauen.

Bitte nicht unken, aber erinnert ihr euch an andere Beioträge hier, wo ich genau dieses "Nichtwissen" trotz SK (nach meinen Erfahrungen) als Bezug nahm um vd. Vorgaben und bereits in den Schublkaden schlummernde "Ideen" einiger SB und Politiker zu prognostizieren? Die Verbalen Hiebe hier waren ok, aber der Beweis, dass die Qualität mancher SK (NICHT aller!!) doch stark angezweifelt werden muß, wird ja immer aufs neue geliefert.

Geschrieben

Hallo,

jetzt möchte ich mal für den Wald/Acker sprechen: :pro:

Als ich noch klein war und ähh "gerade mal nicht im Geltungsbereich der BRD-Gesetzte war",da sind wir Jungs einfach in den Wald gezogen und haben Eicheln von den Bäumen geschossen, oder was weiß ich. Allerdings auch nichts gejagt/getötet/verletzt. Das hat allemal mehr Spaß gemacht, als der dröge Luftdruckwaffenstand im Verein.

Und wenn ich mir es recht überlege sind die Übungen bei der BW, wo man auch etwas rumlaufen darf, ab und an einen eine Fallklappscheibe anlächelt die besten gewesen, weil es am meisten Spaß gemacht hat!

Ernsthaft Ringe kann man auf dem Vereins-Stand machen, aber richtig Spaß hat man woanders. Leider in der BRD nur sehr selten legal möglich...

Und jetzt komm mir bloß nicht einer, daß "Ringe schießen" die Spaßquelle überhaupt ist. Das macht vielleicht zufrieden, und verschafft eine gewisse Genugtuung, aber Spaß???

Verglichen mit dem Autofahren etwa: Spritsparend über die Autobahn oder eben durch Africa Paris-Dakar!

Ich wünsche deshalb allen mal VIEL SPAß !!! :bud:

der carl!

Geschrieben
schon klar mit der Gartengröße.... meinte das auch eher so, lieber im eigenen Garten bleiben und ggf gegen die Garage schießen als da mords mäßig in der Weltgeschichte rumfahren.... da birgt der Garten eindeutig weniger Risiko... auch wenns hier vielleicht nicht ganz mit dem Gesetz übereinstimmt... jedoch besser als im freien Feld...

Das mit dem Stand is doch wirklich das einfachste..... :00000733:

Sobald der Geschossfang den gesetzlichen Vorgaben entspricht ist nichts dagegen (Garage) einzuwenden. Die Vorgaben für die Beschaffenheit eines Geschossgfanges für LD kann man in den Schießstandrichtliniern nachlesen

Ein handelsüblicher Geschoßfangkasten genügt eben meist nicht. In den LD Ständen ist 50 cm allseitig um das Scheibenzentrum herum eine z.B. Stahlblechverkleidung 1,5mm (andere MAterialien siehe RiLi) mit Stoffbespannung

vorgeschrieben. Das Material muss so beschaffen sein, dass Geschoßrückpraller (JA, auch bei LD!) nicht auftreten können. Nicht umsonst ist Tepichboden im Geschoßfangbereich seit JAhren tabu.

Aber am sinnvollsten sit es noch immer, z.B. das Garagentor zu öffnen, die Zieldarstellung an der Rückwand anzubringen und dann die LD einzusetzen. Dann kann keiner meckern, wenn die sonstigen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Die Generalfrage lautet aber - sind die paar Schuß den Aufwand wert, wenn ein Stand zur Verfügung steht und man auf der sicheren Seite ist?

Geschrieben
schon klar mit der Gartengröße.... meinte das auch eher so, lieber im eigenen Garten bleiben und ggf gegen die Garage schießen als da mords mäßig in der Weltgeschichte rumfahren.... da birgt der Garten eindeutig weniger Risiko... auch wenns hier vielleicht nicht ganz mit dem Gesetz übereinstimmt... jedoch besser als im freien Feld...

Das mit dem Stand is doch wirklich das einfachste

Sag mal,

das kann doch nicht dein ernst sein, oder? :gaga:

Geschrieben

Da hat der cabu gerade so einen schönen Beitrag pro "Gesunder Menschenverstand" geschrieben und schon hat ihn jemand wegeditiert...

...ihr übertreibts wirklich...

Geschrieben

Wir übertreiben nicht, denn die Fragestellung war eindeutig und die bisherigen Antworten auch.

Aufrufe zu Gesetzesverstößen werden hier nicht geduldet, auch wenn sie noch so harmlos erscheinen mögen.

Geschrieben
Wir übertreiben nicht, denn die Fragestellung war eindeutig und die bisherigen Antworten auch.

Aufrufe zu Gesetzesverstößen werden hier nicht geduldet, auch wenn sie noch so harmlos erscheinen mögen.

Wie wärs mit einem Unterforum "politically incorrect" :eclipsee_gold_cup:

(nur Spass...)

Geschrieben

...abgesehen davon war ich schon dabei, wo Leutz völlig entsspannt und ernsthaft im Garten mit der LuPi geschossen haben.

Oberste Regel dabei ist niemanden zu verletzen, jedoch haben wirklich die wenigsten ein Areal zur Verfügung, das groß genug ist.

Ich habe irgendwas im Kopf mit 300m Flugweite, heisst wenn man im Mittelpunkt eines Felds steht - ringsum 300m und das entspricht dann schon einer sehr großen Fläche.

Wo kein Kläger, da kein Richter.......es empfielt sich aber in jedem Fall die Beachtung der aktuellen Gesetzeslage!!!!!

es gibt sicherlich in guten Nachbarschaftverhältnissen die Möglichkeit auf Privatgelände ganz ungezwungen und legal sowas zu machen, das hängt auch von der Örtlichkeit ab....

manchmal ist sowas jedoch nicht gern gesehen und wird gemeldet, da bekommt man dann echt Stress... das lohnt den Aufwand nicht.

Viele Beiträge, die sagen, dass man das nicht darf - stimmen nicht....

Dennoch sind sicher die wenigsten Großgrundbesitzer, die die rechtliche grundlage für diese Art des Schießens erfüllen.

Bleib eher bedeckt, es lässt sich auch im Keller ein Ziel auf 5-7m finden - und selbst da ist größste Vorsicht geboten....

Bleib bei den gesetzl. Vorschriften und pass auf, denn man sollte das nicht unterschätzen - bei Beschuss auf harte Gegenstände kann es zu Abprallern kommen, die im schlimmsten Fall die Augen ernsthaft verletzen.....

Eine Sportwaffe, auch eine Luftdruckwaffe ist mit Respekt zu genießen und es sind Sicherheitsmaßnahmen zu treffe. Das Gesetz geht sicher über die Gefährdungsgrenzen hinaus, jedoch tut es das nicht ohne Grund!

Wär schade um jeden, der deswegen bleibende Schäden erleidet.... dann hat der Spass ein jähes Ende....

Und Spass solls ja machen! Also mit Bedacht und klarem Kopf und einer realistischen Einschätzung des Gefahrenpotentials sollte man immer noch genügend Spass haben!

Man sollte immer bedenken, dass es sich hier um kein Spielzeug handelt!!!

Geschrieben
wenn er da hingeht wo er mit seiner 9mm auch hingeht..... auf nen Stand..... da is er gut aufgehoben und braucht sich keine Gedanken um eventuelle Verstöße machen..... doch ne :gutidee: oder??

... genau das mache ich auch. das ist doch das allerbeste, auf 25 m schießen dürfte auch kein problem sein (nagut, bei manchen muss man mitzählen bis der diabolo vorne angekommen ist).

und was ich noch ergänzen will, wenn du eine wbk hast, solltest du das eigentlich wissen.

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