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IGNORED

Lauf impotieren - Verbingugserlaubniss


MilDot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hi there :-D

brauch ich als Berechtigter auch beim Überseeimport eines Wechsellaufs eine Verbringungsgenehmigung ?

.

Thema hatten wir erst........ist sehr umstritten.

Meine Meinung: Die Erlaubnis kostet 10,xx €, und erleichtert sicherlich die Zollgeschichte!

Geschrieben

Die Erlaubnis zum Import nach §29 WaffG - hier hatten wir das:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=343211

Fazit: Wird für WS/Wechselläufe nach Anlage 2, Ziffer 2.1 unterschiedlich von den Behörden gesehen, auch wenn sich nach dem Gesetzeswortlaut konsistent schließen lässt, dass man für bezeichnete Gegenstände keine separate Verbringungserlaubnis bräuchte rate ich prophylaktisch dazu, um drohenden Ungemach vorzubeugen.

Geschrieben
:confused: Was ist denn ein "Verbingugserlaubniss" :confused:

ganzschnellwech

ein Schreibrechtsfehler oder eine konsonantenverquatschung :)

aber btt

"Melde jehorsamst, dass ja" würde der alte Schwejk sagen.

Ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert oder sagen wir besser kann die Geschichte erheblich erleichtern.

Ich würde es nicht ohne machen wollen.

Gruß

Frank

Geschrieben
Fazit: Wird für WS/Wechselläufe nach Anlage 2, Ziffer 2.1 unterschiedlich von den Behörden gesehen, auch wenn sich nach dem Gesetzeswortlaut konsistent schließen lässt, dass man für bezeichnete Gegenstände keine separate Verbringungserlaubnis bräuchte rate ich prophylaktisch dazu, um drohenden Ungemach vorzubeugen.

Richtig. Auch durch die seit 01.04.2008 bestehende generelle Eintragungspflicht für WS und WL ändert sich daran nichts.

Die 10,23 Euronen (okay, wird bald etwas teurer werden, wenn die Waffenbehörden selbst die Gebühren kalkuliert haben) würde ich in jedem Fall investieren.

Geschrieben
Thema hatten wir erst........ist sehr umstritten.

Meine Meinung: Die Erlaubnis kostet 10,xx €, und erleichtert sicherlich die Zollgeschichte!

Die Probleme hatten zum größten Teil ihren Ursprung mal wieder in NRW, dort ist es umstritten, je nach SB.

In anderen Teilen der BRD gibt es diese Probleme eher weniger.

Eine Garantie für eine problemlose Zollabwicklung gibt es heutzutage leider nicht.

Für die letzte Nicht-EU-Verbringungserlaubnis (hauptsächlich Kurzwaffen) mußte ich in NRW ganze 40 Euro bezahlen. :angry2:

Mein Tip:

Wenn ihr eine Verbringungserlaubnis beantragen wollt, dann packt gleich das 5-fache an Waffen, Wechselsystemen und Reserveläufen, Einstecksysteme, usw. mit drauf. Wer weiß, wofür man es noch einmal braucht und schlecht werden tut sie nicht die Verbringungserlaubnis. Der Preis ist der gleiche!

Zudem würde ich auch ruhig für uns "freie Teile" mit auf die Verbringungserlaubnis packen (Magazine, Abzüge, Griffe, Montagen, Schäfte, Zweibeine, Visierungen, usw.). ;) Denkt an ALLES! :rolleyes:

Denn wenn ihr mal wieder Kleinzeug bestellt habt und der Zöllner etwas von einer WBK und einer Verbringungserlaubnis beim z.B. "Magazinimport" erzählt, seit ihr bestens gerüstet. Zudem will der Ami sehr oft auch für Kleinzeug eine Kopie eurer Verbringungserlaubnis sehen, auch wenn die Sachen bei uns - noch - "frei" sind.

Geschrieben

Antwort vom SB ->

Ami-Lauf hat keinen gültigen Beschuss, deshalb verbotener Gegenstand, deshalb ich nix anfassen!

Der Lauf müsste direkt vom Zoll zum Beschussamt, soweit so gut. Leider beschiesst das Beschussamt

keine Einzelläufe sondern nur komplette Waffen (Aussage Suhl, Aussage Kiel). Ich müsste den Lauf also

erst in meine Waffe einbauen (lassen) - was aber nicht geht, da ich nix anfassen darf!

Außerdem will der SB eine Exportgenehmigung der Ami´s sehen - wegen neuer EU-Verbringungsrichtline.

Geil was :00000733:

.

Geschrieben
Hi there :-D

brauch ich als Berechtigter auch beim Überseeimport eines Wechsellaufs eine Verbringungsgenehmigung ?

.

Für den Import eines Desert Eagle Wechsellaufes aus USA brauchte ich die Verbringungserlaubnis.

Für meine Behörde und am Flughafen wollte man die auch sehen.

IMI

Geschrieben
Antwort vom SB ->

Ami-Lauf hat keinen gültigen Beschuss, deshalb verbotener Gegenstand, deshalb ich nix anfassen!

Der Lauf müsste direkt vom Zoll zum Beschussamt, soweit so gut. Leider beschiesst das Beschussamt

keine Einzelläufe sondern nur komplette Waffen (Aussage Suhl, Aussage Kiel). Ich müsste den Lauf also

erst in meine Waffe einbauen (lassen) - was aber nicht geht, da ich nix anfassen darf!

Außerdem will der SB eine Exportgenehmigung der Ami´s sehen - wegen neuer EU-Verbringungsrichtline.

Geil was :00000733:

.

Somit bleibt im Grunde nur der Import über nen Händler, bzw. du kaufst das Ding und lässt den Lauf zu nem Händler schicken.

Der kann dann Einbau und Beschuss erledigen und dir dann den Beschossenen Lauf " verkaufen".................

Klar, das die Beschussämter NUR komplette Waffen beschiessen....sonst müssten die ja jede erdenkliche Waffe da haben, um den Lauf einzubauen und zu beschiessen. DAS wäre ggf. etwas " viel"...

Geschrieben
Antwort vom SB ->

Ami-Lauf hat keinen gültigen Beschuss, deshalb verbotener Gegenstand, deshalb ich nix anfassen!

Der Lauf müsste direkt vom Zoll zum Beschussamt, soweit so gut. Leider beschiesst das Beschussamt

keine Einzelläufe sondern nur komplette Waffen (Aussage Suhl, Aussage Kiel). Ich müsste den Lauf also

erst in meine Waffe einbauen (lassen) - was aber nicht geht, da ich nix anfassen darf!

Außerdem will der SB eine Exportgenehmigung der Ami´s sehen - wegen neuer EU-Verbringungsrichtline.

Geil was :00000733:

.

Die Aussage Deines SB ist, mit Verlaub, MÜLL und falsch.

Natürlich darfst Du nen unbeschossenen Lauf aus dem Ausland kaufen.

Du darfst ihn dann lediglich nicht benutzen und auch nicht weiterverkaufen, solange er nicht beschossen ist.

Um welche Waffe/Lauf dreht es sich denn?

Geschrieben
Die Aussage Deines SB ist, mit Verlaub, MÜLL und falsch.

Natürlich darfst Du nen unbeschossenen Lauf aus dem Ausland kaufen.

Du darfst ihn dann lediglich nicht benutzen und auch nicht weiterverkaufen, solange er nicht beschossen ist.

Um welche Waffe/Lauf dreht es sich denn?

IMI ghat natürlich " theoretisch" recht............nur wenn der SB sich aufs neue Recht beruft, das er ZUERST ne US-Export-ERlaubnis sehen will, bevor er eine Importerlaubnis ausstellt......hat er Recht und es sieht schlecht aus..

Das ein unbeschossener Lauf " verbotener Gegenstand" ist, ist mehr als " Müll"!

Geschrieben
.....nur wenn der SB sich aufs neue Recht beruft, das er ZUERST ne US-Export-ERlaubnis sehen will, bevor er eine Importerlaubnis ausstellt......hat er Recht und es sieht schlecht aus..

....

Und der Ami (State Dep.) stellt ohne dt. Verbringungserlaubnis in beglaubigter Kopie keine US-Exporterlaubnis aus.

Ist fakt!

Schon ulkig, nicht wahr!?!

Geschrieben
Und der Ami (State Dep.) stellt ohne dt. Verbringungserlaubnis in beglaubigter Kopie keine US-Exporterlaubnis aus.

Ist fakt!

Schon ulkig, nicht wahr!?!

so wars gemeint.....ob es ulkig ist oder Absicht.....kann sich jeder selber überlegen.

Geschrieben
Außerdem will der SB eine Exportgenehmigung der Ami´s sehen - wegen neuer EU-Verbringungsrichtline.

EU-Richtlinie in Verbindung mit Amiland. Häää ? :confused: Grübel, grübel.

Die werden doch nicht etwa die Änderungen im WaffG meinen, die erst zum 01.01.2010 in Kraft treten ?

Geschrieben
Natürlich darfst Du nen unbeschossenen Lauf aus dem Ausland kaufen.

Du darfst ihn dann lediglich nicht benutzen und auch nicht weiterverkaufen, solange er nicht beschossen ist.

Hm, Du beziehst Dich dabei auf die Privatregelung in § 12 Abs. 1 BeschussG. Da steht aber überlassen ODER zum schießen verwendet. Bereits die Überlassung darf deshalb nur in beschossenem Zustand erfolgen.

ABER: es gibt in diesem § 12 Abs. 1 noch einen Satz 2. Da die Beschussprüfung für einen Einzellauf nicht durchgeführt werden kann, gilt diese Regelung nicht, wenn die Behörde dies bestätigt. ;)

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