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IGNORED

Fastnachtspistolen


knight

Empfohlene Beiträge

Hallo alle,

sehe ich das richtig: Mit dem neuen WaffG ist das Führen von Fastnachtspistolen verboten? Als Nachahmungen sollten die doch als Anscheinswaffen gelten. Da sie idR nicht 50% größer oder kleiner sind und auch (bisher) keine neonfarbigen Materialien enthalten, gelten diese Ausnahmen auch nicht. Die Ausnahmen mit berechtigtem Interesse, Brauchtumspflege etc. gelten nicht für Anscheinswaffen.

Was meint ihr?

bye knight

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[...] Die Ausnahmen mit berechtigtem Interesse, Brauchtumspflege etc. gelten nicht für Anscheinswaffen. [...]

Echt, ich dachte -> Fasching = Brauchtum -> Faschingspistolen (Anscheinswaffen) = ok.

Dann viel Spass.

Edit: Kann man vielleicht Ausnahmegenehmigungen beantragen?

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"Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, [...] oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

Also wenn auf dem Faschingsrevolver nicht Walther P99 9mm o.ä. draufsteht, sehe ich demnach eine gute Chance, dass er allein schon deshalb nicht als Anscheinswaffe eingestuft wird.

Die originalgetreue Kennzeichnung war ja auch bei der Anhörung im Innenausschuss ein anschauliches Thema.

Interessant wäre auch zu wissen, ob sich die 50% Größe auf jeweils eine Dimension oder das 3-dimensionale Volumen beziehen mag.

Die üblichen für Kinderhände gemachten Geräte aus der Spielzeugabteilung dürften zumindest letzteres imho regelmäßig unterschreiten

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Sehe ich auch so......

Möglichkeit 1: Ähnlich wie das Feuern mit Gasern an Silvester wird es halt stillschweigend geduldet.

Möglichkeit 2: Tausende von durch Polizisten erschossene Cowboys an Fasching

upps' ... dann gehe ich nächstes Jahr als COWgirl' ... :rotfl2:

Schlechter Witz.

Mein Fastnachtfeuerzeugrevolver sieht täuschend echt aus.

Soll ich den jetzt nach Bonn, ähhhh ... Berlin schicken .... ?

Zum einschmelzen ... ?

Die machen sich doch um jeden Scheiß Gedanken.

Wo ist denn das KLEINGEDRUCKTE für solche Anlässe .... ?

Vergessen ... oder was .... ?

Ich hab' so einen Hals ....

Dann lassen wir Fastnacht ausfallen .... :sla:

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"Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, [...] oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

Diese Regelung ist in der Tat auf die Spiel- und Fastnachtspistolen/-revolver gemünzt. Die wollte man nicht erfassen.

Allerdings ist sie ebenfalls - wie vieles zum Waffen-/Messerführen in dieser Novelle - so schlecht formuliert,

dass jede Menge Interpretationsbedarf bleibt.

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Diese Regelung ist in der Tat auf die Spiel- und Fastnachtspistolen/-revolver gemünzt. Die wollte man nicht erfassen.

Achtung:

„Unterabschnitt 2:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

[...]

3.Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.

Damit sagt der Gesetzgeber deutlich, dass auch solche Spielzeugpistolen dem §42a unterliegen. Man wollte die also sehr wohl erfassen!

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