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IGNORED

Bier am Schießstand verboten?


R.L.B.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, WO-Gemeinde,

habe mit der Suchfunktion sowie bei den Verbänden dazu nichts finden können, komme daher nicht um einen neuen Thread herum...

Die Frage lautet: besteht auf einem Schießstand absolutes Alkoholverbot per Gesetz und/oder von den Verbänden aus?

Hintergrund: die allermeisten Aufsichtsräume sind auch zugleich Aufenthaltsräume, und es ist bei praktisch allen Vereinen, die mir bekannt sind, durchaus üblich, sich nach dem Schießen mal ein Bierchen zu genehmigen - selten mehr als eines, weil die meisten ja per Kfz da sind. Dass vor/während dem Schießen nichts gepichelt wird, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

Jetzt ist in einer unserer Vorstandssitzungen die These aufgekommen, daß auf einer Schießanlage grundsätzliches und totales Alkoholverbot herrschen würde, wir also unseren liebgewonnenen Kühlschrank samt Inhalt dort entsorgen müßten :traurig_16:

Kann da jemand was Greifbares dazu beisteuern? Bitte keine philosphischen Ansätze - daß der Schnaps vom Teufel persönlich kommt, weiß ich selbst... :)

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

Da wird es nichts Greifbares geben - außer einer bescheuerten Hausordnung einer Vorstandschaft eines Vereines, der keinen Umsatz machen will und zum Lachen in den Keller geht.

Geschrieben

Aus dem Sporthandbuch des BDS:

A 5.08 Genuss von Mitteln, die die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen

Personen, die unter dem Einfluss von Mitteln (Alkohol, Tabletten, Drogen)

stehen, welche die Wahrnehmung beeinträchtigen, sind vom Schießen auszuschließen.

Diese Regelung gilt genauso für Schießleiter oder Standaufsichten, die für die

Einhaltung der Sicherheit auf dem Stand verantwortlich sind, auch wenn sie

nicht selbst am Schießen teilnehmen.

Ein grundsätzliches Alkoholverbot kann sicherlich vom Inhaber des Hausrechtes auf der Schießanlage ausgesprochen werden. Da würde ich dann aber nicht mehr hingehen :chrisgrinst:

Jürgen

Geschrieben
Aus dem Sporthandbuch des BDS:

A 5.08 Genuss von Mitteln, die die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen

Personen, die unter dem Einfluss von Mitteln (Alkohol, Tabletten, Drogen)

stehen, welche die Wahrnehmung beeinträchtigen, sind vom Schießen auszuschließen.

Diese Regelung gilt genauso für Schießleiter oder Standaufsichten, die für die

Einhaltung der Sicherheit auf dem Stand verantwortlich sind, auch wenn sie

nicht selbst am Schießen teilnehmen.

Ein grundsätzliches Alkoholverbot kann sicherlich vom Inhaber des Hausrechtes auf der Schießanlage ausgesprochen werden. Da würde ich dann aber nicht mehr hingehen :chrisgrinst:

Jürgen

Ich auch nicht.

Wobei besoffen und Waffen - da hätt ich doch echt was dagegen.

Nach dem Schiessen ein Schorlchen im Kreis der Kumpels und ein bißchen Müll labern - datt mutt !

Und bitte kommt mir nicht wieder hinterher wie die Betschwestern.

Geschrieben

Auf dem Stand hat Alkohol aber auch gar nichts verloren. Im Vereinsheim ist es eine Entscheidung des Vorstandes. Ich selber trinke selten mal nach dem schießen was, aber wenn unser Vorstand nun sagen würde, "ab jetzt kein Alkohol mehr auf der ganzen Anlage", würde ich denken er ist krank :tease:

Christian

Geschrieben

Nachdem wir kürzlich in auffallendem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang nach dem Besuch eines Schießstandes von der Polizei angehalten wurden und der Fahrer einen Alko-Test machen musste (war natürlich negativ) - immer gut aufpassen....!

BTT: Wo soll denn ein generelles Verbot von Alkohol auf Schießständen (selbstverständlich NACH dem Schießen, Alkohol ist schließlich auch Doping für Sportschützen ;) ) verankert sein ??? Das wäre die erste Frage, die ich jemandem stellen würde, der ein solches Verbot ins Gespräch bringt....

Geschrieben
Nicht philosophisch aber Waffen und Alkohol passen nicht zusammen

(Nach einigen Bieren dürfte die trefferquote zudem höchst misserabel sein) :00000733:

Hmmmm....

Was, genau, hast du an

Dass vor/während dem Schießen nichts gepichelt wird, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

jetzt nicht verstanden?

Jürgen

Geschrieben

Also, ich bin eigentlich auch gegen so eine Aussprache wie "Absolutes Alkohol Verbot im Verein!",

denn jeder sollte selber wissen ob er "ein" (1) Bierchen nach dem schießen trinken will oder nicht....

Das ist jedem ja schließlich selber überlassen........ heißt das nicht: "persönliche Freiheit"???

1 Bier oder 1 Cola.... jeder so wie er will!!! Egal !!

Leider habe ich hier bei mir im Norden vor ein paar Wochen im Verein ein ganz anderes Erlebnis

machen müßen, wo eine Magnum KW zufällig eine Wirkung Richtung Betonmauer getan hat.

Riesen Knall, riesen Loch und heute hängt dort ein großes Bild!!!! Zum Glück wurde keiner verletzt und

diese Person wurde ausgeschlossen!!!!! Keiner hat es gemerkt das diese Person mehr als "ein" (1) Bier getrunken hatte.

Somit bin ich gegen Alkohol am Schießstand!!

Sorry, aber der Schuß kurz über den Kopf war echt das letzte!!

P.S Hoffe die Person fühlt sich hier im Forum angesprochen!!!

Geschrieben
... Die Frage lautet: besteht auf einem Schießstand absolutes Alkoholverbot per Gesetz und/oder von den Verbänden aus? ...

Beim DSB gilt das Alkoholverbot nur für die Bogenschützen, siehe Kapitel 6.0.9.11 der Sportordnung:

Alkohol und das Rauchen auf dem Wettkampffeld sind untersagt. Der Warteraum und der Gerätebereich gehören zum Wettkampffeld.

Klaas

Geschrieben

Er wollte etwas gesetzliches wissen und nicht irgendeine Sportordnung irgendeiner Abteilung irgendeines Verbandes. Das würde höchstens für eine Meisterschaft dieser Abteilung dieses Verbandes gelten - übrigens wären die Vereine mit Bogensportlern oder die Bogensportabteilungen der Vereine ganz schön blöde wenn sie auf die Einnahmen aus dem Bier- oder Weinverkauf verzichten würden.

Geschrieben

Alkohol spielt nur in den §§ 6 und 41 des WaffG eine Rolle. Über die Sport-, Stand- und Hausordnungen kommt ein Alkoholverbot aber regelmäßig zum Schießen dazu. Ob hier

 die Verbände und Schießstandbetreiber die Verbotstreiber sind oder ob die Verbot

e auf behördlichen Druck verhängt werden, weiß ich nicht. Andere "hemmend" wirkende Mittel, sind i.d.R. aber nicht durch diese Regelwerke verboten, wenn sie nicht berauschend wirken. Jedenfalls ist mir derartiges noch nicht begegnet. 

Geschrieben

Bei uns gibt es kein generelles Alkoholverbot auf dem Schießstand. Folgende Regelung hat sich bewährt: Hat jemand in einer Menge Alkohol getrunken die das Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr zulässt, dann wird auf dem Schießstand auch nicht mit Schusswaffen umgegangen.

Geschrieben
Er wollte etwas gesetzliches wissen und nicht irgendeine Sportordnung irgendeiner Abteilung irgendeines Verbandes. .

Ach, echt? :rolleyes:

Die Frage lautet: besteht auf einem Schießstand absolutes Alkoholverbot per Gesetz und/oder von den Verbänden aus?

Jürgen

Geschrieben
Er wollte etwas gesetzliches wissen und nicht irgendeine Sportordnung irgendeiner Abteilung irgendeines Verbandes. Das würde höchstens für eine Meisterschaft dieser Abteilung dieses Verbandes gelten - übrigens wären die Vereine mit Bogensportlern oder die Bogensportabteilungen der Vereine ganz schön blöde wenn sie auf die Einnahmen aus dem Bier- oder Weinverkauf verzichten würden.

Die weiter oben zitierte Regelung aus dem BDS-Sporthandbuch

gilt keineswegs nur für Meisterschaften.

Wenn im Training nicht entsprechend den Regeln

des BDS (=Sporthandbuch) geschossen wird,

entfällt der Versicherungsschutz über den Verband.

Ich denke beim DSB wird man nach Regelungen in den

Sportordnungen der einzelnen Landesverbände suchen müssen.

Gruß

Forrest

Geschrieben
Wenn im Training nicht entsprechend den Regeln...

Der Drops ist ausgelutscht.

Trainiert wird nach den Buchstaben des Gesetzes und nach dem Trainingsplan...

... oder steht in Deinem Handbuch des Verbandes etwas von weißer Scheibe, Balkenscheibe, Erstschusstraining... oder Holzscheibe, Adler usw?

Geschrieben

Während meiner aktiven Bundeswehrzeit durften wir in München über Mittag eine halbe Mass trinken.

Und ich vermute mal, dass es auch heute noch so ist...

Betrunken, da stimme ich zu, muß nicht sein aber jeden Gutmenschenquatsch braucht man auch nicht mitzunmachen...

Geschrieben

ind der BDS - Sportordnung liest man folgendes

A 5.08 Genuss von Mitteln, die die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen

Personen, die unter dem Einfluss von Mitteln (Alkohol, Tabletten, Drogen)

stehen, welche die Wahrnehmung beeinträchtigen, sind vom Schießen auszuschließen.

Diese Regelung gilt genauso für Schießleiter oder Standaufsichten, die für die

Einhaltung der Sicherheit auf dem Stand verantwortlich sind, auch wenn sie

nicht selbst am Schießen teilnehmen.

und finde ist doch i.O. vor und wärend den Schießen auf Stoff zu verzichten. Nach dem schießen ein Joint und der Tag ist dein Freund :heuldoch:

Geschrieben

Beim Westernschießen gilt nicht nur auf dem Stand Alkoholverbot, sondern grundsätzlich während des gesamten Wettkampfes. Wer mit 'ner Fahne auf der Stage angetroffen wird, oder in der Mittagspause beim Biertrinken beobachtet wird, geht nach Hause.

Alkohol und geholsterte, geladene Waffen vertragen sich eben nicht.

Nach dem Wettkampf, wenn die Pusten ordenlich verpackt sind, darf gefeiert werden, und das nicht zu knapp. :s75:

Lederstrumpf

Geschrieben
Der Drops ist ausgelutscht.

Trainiert wird nach den Buchstaben des Gesetzes und nach dem Trainingsplan...

... oder steht in Deinem Handbuch des Verbandes etwas von weißer Scheibe, Balkenscheibe, Erstschusstraining... oder Holzscheibe, Adler usw?

Erst genau lesen, dann antworten.

Ich schrieb BDS und Versicherungsschutz!

Und das sind Fakten.

Ich weiß ja nicht, auf was für Scheiben Du

schießt, war aber auch nicht das Thema.

Gruß

Forrest

Geschrieben

Der Artikel ist nicht nur interessant, sondern aus ihm geht auch deutlich hervor, dass es keine gesetzlichen Verbote von Alkohol im Schießsport gibt (Doping- Problematik)....

http://sport.ard.de/sp/weitere/news200802/...reier_sport.jsp

Schützen-Problem Alkohol

Der Anti-Doping-Beauftragte Martin Bauer Bauer sieht den Missbrauch mit einer anderen Droge als viel bedrohlicher: Alkohol. Noch immer gebe es im Sportschießen keine Promille-Grenze, noch immer werde nicht auf Alkohol getestet, das auf den Schützen eine beruhigende Wirkung haben und zudem die Konzentration steigern könne.

"In manchen Funtionärsebenen hat noch immer kein Umdenken stattgefunden. Wir hätten hier Sanktionen dringend nötig", betont Martin Bauer, praktizierender Orthopäde, und verweist auf "verwandte" Sportarten. Im Bogenschießen und Modernen Fünfkampf mit der Disziplin Schießen ist die Promillegrenze bereits auf 0,1 heruntergesetzt worden. Beim Bogenschießen wird sogar regelmäßig wie bei einer Verkehrskontrolle in ein Röhrchen "gepustet".

Die Modernen Fünfkämpfer haben wegen des Problems Alkohol sogar ihren Modus geändert. Früher genehmigten sich die Athleten vor der letzten Disziplin, dem Schießen, gerne noch einen Schluck aus der Flasche. Jetzt könnte sich das "Zielwässerchen" eher negativ auswirken, denn vor jedem Wettkampf wird die Reihenfolge der fünf Disziplinen ausgelost.

Geschrieben
... Alkohol...auf den Schützen eine beruhigende Wirkung haben und zudem die Konzentration steigern könne.

Hab ich auch schon festgestellt.

Wenn ich vor dem Schiessen ein Bier trinke, dann treffe ich besser!!! :eclipsee_gold_cup:

---

Tom

Geschrieben
Erst genau lesen, dann antworten.

Ich schrieb BDS und Versicherungsschutz!

Und das sind Fakten.

Ich weiß ja nicht, auf was für Scheiben Du

schießt, war aber auch nicht das Thema.

Kasper!

Du hast geschrieben, dass man den Versicherungsschutz verlieren würde wenn man nicht nach dem Sporthandbuch des BDS schießen würde...

Hättest du Ahnung von Training, dann... ach lassen wir das.

Nur so viel: Die Schützen sind auch im Training versichert wenn sie nicht auf offizelle Scheiben des BDS schießen, solange sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Das gilt auch für den Umgang mit Alkohol - kein BDS und auch keine Bogensportabteilung kann verbieten, dass es an Theke Alkohol gibt. :gaga:

Das könnte der Gesetzgeber oder Standbetreiber. :heuldoch:

Geschrieben
Hab ich auch schon festgestellt.

Wenn ich vor dem Schiessen ein Bier trinke, dann treffe ich besser!!! :eclipsee_gold_cup:

Leider kann man nicht so einfach sagen, daß Bier oder irgend ein anderer Alkohol die sportliche Leistung positiv beeinflusst. Bei sehr unruhigen Menschen kann man sicherlich ein paar ungewollte Zitterer unterdrücken, aber der tatsächlich sinnvolle Promillebereich ist sehr klein und auch von der Tagesform abhängig. Wenn man zu viel trinkt (und das kann schon 1g Alkohol sein) wird die Feinmotorik beeinflusst und statt die 10 halten zu können verwackelt man.

Auch andere Medikamente sind nicht gerade schützenfreundlich. Viele Beruhigungsmittel (Benzos u.Ä.) schränken auch stark die Urteilsfähigkeit ein, so daß man ebenfalls Probleme bekommt, den genau passenden Schuß abzugeben. Im Grunde genommen ist auch egal was man nimmt - der nicht gedopte Schützte wird im Schnitt besser dran sein.

Wer noch ein paar zusätzliche Informationen will - in einer der letzten Visier-Ausgaben war ein Bericht über Doping enthalten der sowohl infomativ als auch sehr unterhaltsam war.

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