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IGNORED

Magazine Wesenliche Teil bei Egun


xxlworld

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

jetzt bin ich aber fertig:

habe bei egun Magazine gekauft Verkäufer möchte Scan Personalauweis!!

Habe jetzt egun geschrieben Antwort:

Hallo,

für den Erwerb eines Magazins müssen Sie volljährig sein.

Die Anforderung halten wir für berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eGun - Team

bin ich besoffen oder drehen jetzt alle durch!!

Gruß

XXL

Geschrieben
Hallo,

jetzt bin ich aber fertig:

habe bei egun Magazine gekauft Verkäufer möchte Scan Personalauweis!!

Habe jetzt egun geschrieben Antwort:

Hallo,

für den Erwerb eines Magazins müssen Sie volljährig sein.

Die Anforderung halten wir für berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eGun - Team

bin ich besoffen oder drehen jetzt alle durch!!

Gruß

XXL

Zweiteres trifft eher zu. eGon hat aber oft solche verrückte Einfälle. :peinlich:

Geschrieben

ne aber mal ehrlich muß man sich sowas gefallen lassen!!

Habe jetzt nochmal nachgehagt sie sollen mir jetzt mal zeigen wo das steht!!

Demächst macht hier jeder was er will :peinlich:

Gruß

xxl

Geschrieben
ne aber mal ehrlich muß man sich sowas gefallen lassen!!

Habe jetzt nochmal nachgehagt sie sollen mir jetzt mal zeigen wo das steht!!

Demächst macht hier jeder was er will :peinlich:

Gruß

xxl

Sag uns dann bitte Bescheid, was raus gekommen ist.

Geschrieben
Die gehen mittlerweile auf über sicher, verständlich...
Nein.

Absolut unverständlich.

Von einem Anbieter einer derart speziellen Auktionsplattform wie eGun kann ich verlangen, dass er zumindest die gesetzlichen "basic rules" drauf hat, insbesondere wenn's um erforderliche Erwerbsberechtigungen oder Alterbeschränkungen für bestimmte Artikel geht.

Dass Magazine keine wesentliche Teile von Schusswaffen sind und es demzufolge für den Erwerb keinerlei Beschränkungen gibt, muss ich als hinlänglich bekannt voraussetzen.

CM :angry2:

Geschrieben

.....nur noch Kopfschüttel für Egon....

Problem ist nur, daß die Ihre eigenen ABG machen dürfen. Und Gesetz hin oder her, wenn die sagen ab 18 , dann kannste nix machen, blödsinn, ich weiss.

Alternative zu Egon gibt es ja nicht wirklich, also sauren Apfel verdrücken oder einen Bogen drum rum machen....

Geschrieben

waren es denn eher "seltene" mags oder 08/15 ware?

bei 08/15 würd ich mich drauf setzten, dem verkäufer anmailen und sagen dass du keine personalien übersendest.

der wird sich schon überlegen ob er etwas verkaufen will oder nicht.

ansonsten, mit dem "gewinn" der auktion hat der verkäufer ja eigentlich schon deine personalien,

nur eben nicht deine personalausweis nr..

du könntest nun ja eine kopie deines ausweises machen und die nr. mittels grafik-proggi entfernen und gut is.

Geschrieben

Nein es waren PPK magazine!!

Habe von Egon noch keine Nachricht mehr erhalten und denke das da keine mehr kommt!!

Schade oder nicht anderest zu erwarten!!

Wer nimmt oder besser gibt seine Fehler zu :peinlich:

Aber so ist es!!

Werde Versuchen mal einen kleinen Bericht über Egon zu schreiben

Kritische Jurnalismus ist ja gottseidank noch möglich :eclipsee_gold_cup:

Wie schon gepostet sind das ja nicht die einzigen Probleme!!

Als einstieg für eine neue Forumsseite wäre Problem mit Egon für die Waffen Online

bestimmt eine Option???

So könnte man die ganzen Sperrmüllentscheidungen mal Sammeln und als

Gesammtwerk bearbeiten!

Werde euch informieren was rauskommt wenn überhaupt!!

Gruß

XXL

Geschrieben
Hallo,

jetzt bin ich aber fertig:

habe bei egun Magazine gekauft Verkäufer möchte Scan Personalauweis!!

Habe jetzt egun geschrieben Antwort:

Hallo,

für den Erwerb eines Magazins müssen Sie volljährig sein.

Die Anforderung halten wir für berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eGun - Team

bin ich besoffen oder drehen jetzt alle durch!!

Gruß

XXL

XXL,

daß Magazine keine wesentlichen Waffenteile sind ist hier wohl jedem klar.

Mir ist auch nicht bekannt, daß irgendwo im Gesetz steht, daß freie Waffenteile nicht an Jugendliche (14 - 18 Jahre) verkauft werden dürfen. Das würde dann ja auch jede Feder, Bolzen, Schraube etc. betreffen.

Trotzdem solltest Du mal grundsätzlich bedenken:

Jedes Geschäft mit einem Jugendlichen oder Kind ist schon mal persee schwebend unwirksam.

Was heißt, daß die Erziehungsberechtigten das Geschäft jederzeit widerufen und für ungültig erklären können.

Ein solches Geschäft muß der Verkäufer sang- und klanglos rückgängig machen.

D. h. Ware zurück - Flocken zurück!

Bei Kindern (unter 14) gibt es sogar einen sogenannten Taschengeld-§.

Die können also nur das kaufen, was im Rahmen ihres Taschengeldes ist.

Aus diesem Grunde gibt es Verkäufer, die generell keine Geschäfte mit Jugendlichen machen wollen.

Wenn dann bei dem Artikel bei eGun steht: "Altersnachweis erforderlich" hat der Verkäufer darauf hingewiesen.

Generell sagt der Verkäufer zu welchen Bedingungen er verkaufen will. Da kommen dann manchmal auch Hämmer raus, z. B. € 20,- Versandkosten für ein Postpäckchen. Aber wenn er darauf hinweist, und Du kaufst, hast Du seine Bedingungen akzeptiert.

Ich finde, daß das keinen großen Aufstand hier im Forum wert ist.

Stand dabei: "Altersnachweis erforderlich"?

Dann tu ihm halt den Gefallen.

Gruß

Rainer

Geschrieben

ne aber mal ehrlich muß man sich sowas gefallen lassen!!
Habe jetzt nochmal nachgehagt sie sollen mir jetzt mal zeigen wo das steht!!
Demächst macht hier jeder was er will :peinlich: 

Gruß

Richtig.Entweder sie geben sie dir so,oder SCH.... drauf. Bei E-Gun scheint das Wort vorauseilender Gehorsam besondere Bedeutung zu haben.Außerdem steht auf dem Personalausweis was drauf was niemanden

was angeht,z.b. eine Nr. die man auf bestimmten Seiten angeben muß um kostenlose Filme o. Bilder anzuschauen.Für mich persönlich niemals den Ausweis hinscannen den ich nicht kenne.Und jetzt mal ganz negativ gedacht.Stell dir vor du bestellst ein Magazin zu dem du keine Waffe besitzt.Sowas können z.b. Behörden mit deiner Personalnr. leicht rausfinden.Was denken die sich?Das du Sammler sein könntest,daran denken die zuletzt.Aber vielleicht zu negativ gedacht.Aber für Waffenzubehör das es noch frei gibt auch Hinter o. Vorderschaf u.s.w. sollte man nie seinen Ausweis vorlegen.Wo leben wir eigentlich.

So langsam kommt es mir vor das man schon in den Knast kommt wenn man nur an Waffen denkt.Sch.... Bananenrepublik. :gaga:

Geschrieben
Da kommen dann manchmal auch Hämmer raus, z. B. € 20,- Versandkosten für ein Postpäckchen.

Was in 9 von 10 Fällen damit zu tun hat, dass die Provisionen für die Auktionshäuser den Endbetrag der Auktion berücksichtigen, nicht jedoch die Portokosten.

Soll heißen, verlange ich 50 Euro Porto und du bietest für meinen Artikel X auf 10 Euro, dann zahle ich an das Auktionshaus eine (Hausnummer) 3% Provision für 10 Euro, also 30ct. Verlange ich hingegen 10 Euro Porto und du bietest auf 50 Euro zahle ich bei der selben Auktion 5mal soviel Provision, nämlich 1.5 Euro. Für dich macht es keinen Unterschied, du zahlst in jedem Fall 60 Euro.

Das hat also in den seltensten Fällen "Abzockhintergrund" seitens des Verkäufers, sondern vielmehr ist es der Versuch die Provisionsgebühr halbwegs nieder zu halten. Und dir steht es ja frei wie hoch du bietest, es kommt schließlich bei Versandgeschäften ohnehin immer auf den Gesamtbetrag inkl. Porto an.

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