Zum Inhalt springen
IGNORED

Schießstandsachverständige nach dem 1. April 2008,


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

§12 Abs 4

Anerkannte Schießstandsachverständige nach (1) sind

1. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Wie sieht es denn nach dem 1. April 2008 oder dann aus, wenn der Bundesköhler das Gesetz unterschrieben hat und ich einen Schießstandsachverständigen für meinen Schießstand brauche?

Mir scheint, da haben alle unseren Vertreter aus dem Schießwesen wie

DSB mit Ambacher als Repräsentant von Mio von Schützen und deren Schießständen,

DSB mit Ambacher als bisheriger Herausgeber der Schießstandrichtlinien,

DSB mit Ambacher + Stiefel als bisheriger Lehrgangsträger für die SSV-Ausbildung

DSB mit Ambacher und Konsorten als Akademie für Schießwesen *

FWR mit Geheimdiplomatie und Keusgen *

AfS bestehend aus DSB, DEVA und anderen *

BVS - Bundesverband der Schießstandbetreiber *

DEVA *

(Mehrfachnennungen sind möglich, * beinhaltet auch, wen wundert es, unseren Streitberger)

aber sowas von gepennt.

Denn ab dann dürfen nur noch öbuv-Sachverständige (bzw. polizeiliche) tätig werden - diese Gattung ist sehr gering, eine Übergangsfrist für die bisherigen SSV-ler gibt es auch nicht.

Aber die ca. 400 Schießstandsachverständigen, welche bisher tätig waren, dürfen wohl nicht mehr.

Da haben uns unsere Schaumschläger, Geheimdiplomaten und sonstige Verbandsgrößen aber ganz schön einen verbraten lassen. Auch so kriegt man den Schießsport kaputt.

Dein Stand befindet sich zur Zeit im Umbau, nach Abschluß der Baumassnahme ist eine Abnahmegutachten fällig. Aber nicht von Deinem bisherigen SSV.

Bei Euch ist nach dem 1. April eine Regelüberprüfung fällig, die der SSV-ler aus der Region nicht mehr durchführen darf, also kommt einer der wenigen noch zulässigen und aktiven SSV-ler von weither angereist.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Pingo

Geschrieben
...Oder verstehe ich da etwas falsch?

Ja. Bisherige Bestellungen behalten für die Übergangsfrist von 5 Jahren ihre Gültigkeit.

Geschrieben
Und dann ?

Können sich die anderen mit vertretbarem Aufwand "upgraden" ?

Sie müssen bis dahin öffentlich bestellt sein, sonst erlischt die Zulassung. Steht so im beschlossenen und vom Bundesrat bestätigten Änderungsgesetz zum WaffG

Geschrieben

Vielleicht ist das Taktik ? Vielleicht sollen nur noch einige wenige als Schießstandsachverständige Geld verdienen ...

Millionär wird man damit nicht - aber das bisher ohnehin regional gebundene Angebot an Sachverständigen läßt sich dann innerhalb der nächsten fünf Jahren vielleicht "verdünnen" und weniger Sachverständige haben mehr zu tun und verdienen dann auch mehr ???

Wäre möglich und wäre vielleicht auch ein Sinn der Sache ... :rolleyes:

Geschrieben
Ja. Bisherige Bestellungen behalten für die Übergangsfrist von 5 Jahren ihre Gültigkeit.

Wenn dem so ist, schön für die nächsten 5 Jahre.

Aber dann kostet der Spass öbuv bei IHK um die 4000€ plus die eingesetzte Zeit, wohlgemerkt für Bau-Ingenieure und andere vorgebildeten Stände. Und alle fünf Jahre nochmals Gebühren.

Aber die Realschulabsolventen oder Abiturienten, die Polizisten wurden und dann z.T. den gleichen Lehrgang wie die obige Gruppe besuchen durften (ohne deren Vorbildung mitzubringen), diese Polizisten bedürfen der Aufwendungen und Mühen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung nicht? Warum eigentlich?

Und die allermeisten unserer TÜV oder DEKRA-Ing, die unseren Autos die begehrten Plaketten aufkleben, sind nicht öbuv und brauchen es auch nicht. Und trotzdem klappts doch einigermassen auf unseren Straßen und die 4000-6000 jährlichen Verkehrstoten sind sicher nicht diesem vermeintlichen Defizit der Prüfingenieuren zuzurechnen.

Warum dann diesen Bohai bei den Schießstandsachverständigen festschreiben - wann gab es durch unge-öbuv-ten SSVler in der Vergangenheit Misstände, die zu Schäden führten, Mißstände, welche durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung hätten verhindert werden können?

Pingo

PS: Der SSV-ler gibt diese Kosten weiter, an die zu prüfenden Standbetreiber. Und da es wegen der öbuv-Leier in der Zukunft weniger SSVler geben wird, fallen auch höhere Kosten für die Anfahrten zu den Ständen an. Also noch mehr Kosten für die Betreiber. Daher wundert mich, warum sich da DSB, AfS, DEVA, BVS nicht gerührt haben.

Geschrieben

Es ist unverkennbar, das immer mehr gewerbliche "Dienstleister" in den Sport drängen und sich langsam aber sicher die Verbände daran Ausrichten. Brauchen tut man diese "Dienstleister" alle nicht, aber ..........

Geschrieben
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Die meisten Schießsachverständigen SIND doch bereits öffentlich bestellt. :confused:

Ohne Dir ins Wort zu reden, in BaWü wurden die SSVler durch die Regierungspräsidien bestellt, in Bayern (die öbub-Nummer) ähnlich, in Nds. gibt es eine Liste der zugelassenen SSVler beim Innenministerium. Nur dies alles ist nicht gleichzusetzen mit der NUN geforderten öbuv-Geschichte.

Geschrieben
Ja. Bisherige Bestellungen behalten für die Übergangsfrist von 5 Jahren ihre Gültigkeit.

Hallo Sammler,

das war ursprünglich so vorgesehen; ob das jedoch so bleiben wird, muss abgewartet werden.

Derzeit finde ich darüber nichts mehr in den geänderten Textpassagen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Wenn dem so ist, schön für die nächsten 5 Jahre.

Aber dann kostet der Spass öbuv bei IHK um die 4000€ plus die eingesetzte Zeit, wohlgemerkt für Bau-Ingenieure und andere vorgebildeten Stände. Und alle fünf Jahre nochmals Gebühren.

Aber die Realschulabsolventen oder Abiturienten, die Polizisten wurden und dann z.T. den gleichen Lehrgang wie die obige Gruppe besuchen durften (ohne deren Vorbildung mitzubringen), diese Polizisten bedürfen der Aufwendungen und Mühen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung nicht? Warum eigentlich?

Und die allermeisten unserer TÜV oder DEKRA-Ing, die unseren Autos die begehrten Plaketten aufkleben, sind nicht öbuv und brauchen es auch nicht. Und trotzdem klappts doch einigermassen auf unseren Straßen und die 4000-6000 jährlichen Verkehrstoten sind sicher nicht diesem vermeintlichen Defizit der Prüfingenieuren zuzurechnen.

Warum dann diesen Bohai bei den Schießstandsachverständigen festschreiben - wann gab es durch unge-öbuv-ten SSVler in der Vergangenheit Misstände, die zu Schäden führten, Mißstände, welche durch eine öffentliche Bestellung und Vereidigung hätten verhindert werden können?

Pingo

PS: Der SSV-ler gibt diese Kosten weiter, an die zu prüfenden Standbetreiber. Und da es wegen der öbuv-Leier in der Zukunft weniger SSVler geben wird, fallen auch höhere Kosten für die Anfahrten zu den Ständen an. Also noch mehr Kosten für die Betreiber. Daher wundert mich, warum sich da DSB, AfS, DEVA, BVS nicht gerührt haben.

Auch die Beamten (PB und andere) bedürfen der gleichen Eigenschaften. Bei denen kann es sogar sein, dass sie dann nicht mehr dürfen, es sei denn im dienstlichen Auftrag.

Fakt ist dass nach den 5 Jahren ohne die Bestellung nichts mehr geht. Da man als SSV nichts/sehr wenig verdient sondern gerade seine Kosten (manchmal sogar mit den jährlichen Fortbildungen) gedeckt hat, wird sich jeder überlegen, ob er den Weg (Zeitaufwand) und Geld (siehe oben im Beitrag zwischen 2.500 und 5.000,-) investiert UND sich nach z.T. jahrzehntelanger Tätigkeit nochmals auf Herz und Nieren prüfen lässt wie ein Neuling.

Sehe ich persönlich kein Problem drin, mache meine Arbeit gewissenhaft, schreibe entsprechende Gutachten, keine Ankreuzlisten und bilde mich ständig und regelmäßig fort.

Aber ein weiterer Punkt ist die erforderliche Versicherung. Kostet auch Geld. Und wenn man dann weiß, die Kosten für die Bestellung kriegt man vielleicht nie wieder rein - tja, dann wird`s dünn für die Vereine. Aber selbst wenn alle SSV mitmachen und Zeit, Mühe und Geld investieren: Auch dann werden es die Vereine merken. Billiger wird`s garantiert nicht, kann es auch nicht. Braucht man nur mal in die Vergütungsordnungen zu schauen.

Aber man muß natürlich auch bedenken, dass die Anforderungen in den letzten 15 Jahren enorm gestiegen sind. Nicht umsonst haben viele "alte" SSV aufgehört. Die Gründe mag sich jeder selbst zurechtreimen.

Geschrieben
Ohne Dir ins Wort zu reden, in BaWü wurden die SSVler durch die Regierungspräsidien bestellt, in Bayern (die öbub-Nummer) ähnlich, in Nds. gibt es eine Liste der zugelassenen SSVler beim Innenministerium. Nur dies alles ist nicht gleichzusetzen mit der NUN geforderten öbuv-Geschichte.

Stimmt. In Hessen wurden die SSV`ler komplett privatisiert. Die Vereine müssen sich einen der anerkannten SSV aussuchen, diesen beauftragen und das Gutachten dann der Behörde vorlegen. Die Behörde ist also außen vor, sie kontrolliert und genehmigt nur noch. Manche setzen zwar immer noch in ihrem Bereich SSV`s ein, aber nach den Erlassen ist dies unzulässig.

Geschrieben
Da man als SSV nichts/sehr wenig verdient sondern gerade seine Kosten (manchmal sogar mit den jährlichen Fortbildungen) gedeckt hat, wird sich jeder überlegen, ob er den Weg (Zeitaufwand) und Geld (siehe oben im Beitrag zwischen 2.500 und 5.000,-) investiert ...

Aber ein weiterer Punkt ist die erforderliche Versicherung. Kostet auch Geld.

und was das kostet!

Ich bin selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (nicht für Schießstände!) und sowas macht man meiner Meinung nach aus Idealismus, reich wird man damit nicht.

Die Kosten für Schießstände werden steigen, der SV muß zumindest mehr fahren, wenn es weniger SV gibt. Die Gutachten wird er erstellen müssen, für öbuvSV gilt die Gutachtenerstellungspflicht. D.h. wenn ich nicht völlig überlastet bin, muß ich begutachten.

Meiner Meinung nach geht es darum, einen einheitlichen Standart in die Gutachten zu bekommen.

Gruß aus Köln,

Rolf

Geschrieben
und was das kostet!

Ich bin selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (nicht für Schießstände!) und sowas macht man meiner Meinung nach aus Idealismus, reich wird man damit nicht.

Die Kosten für Schießstände werden steigen, der SV muß zumindest mehr fahren, wenn es weniger SV gibt. Die Gutachten wird er erstellen müssen, für öbuvSV gilt die Gutachtenerstellungspflicht. D.h. wenn ich nicht völlig überlastet bin, muß ich begutachten.

Meiner Meinung nach geht es darum, einen einheitlichen Standart in die Gutachten zu bekommen.

Gruß aus Köln,

Rolf

Das ist auch ok so! Und z.T. dringend erforderlich wenn ich mir so das eine oder andere "Gutachten" ansehe. Bin nicht öbuv, aber habe meine Arbeit immr (so sagt man/die Behörden und Vereine) gut gemacht. Und ja, man wird weder reich noch berühmt, wenn man Glück hat kommt man nullauf null weg und das Finanzamt macht auch nicht zu viel Streß von wegen der nachzuweisenden Gewinnerzielungsabsicht. Und zum Ausgleich wird man dann noch in den Vereinen von einigen der ewig gestrigen Mitglieder bei der Arbeit beschimpft. Ist dann meist auch für den Vorstand peinlich. Ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich die Kosten und die zusätzliche Arbeit bereit bin aufzubringen. Wenn ich dann an das Gespräch mit der IHK zurückdenke und mir vorstelle, trotz jahrzehntelanger Tätigkeit auf Gedeih und Verderb einer Prüfungskommission "ausgeliefert" zu sein, die vom Grundsatz her schon bemüht sein muß die Zahl der SSV möglichst gering zu halten......

Dann geht es mit den Vereinen weiter - wie, sooo teuer? Ne, danke für deine Beratung, dann suchen wir erst mal einen anderen billigeren... "was hast du für Forderungen? Gibt bestimmt auch einen, der es nicht so eng sieht" usw.

Ist zwar Blödsinn, aber wenn ich für jede Beratung die ich telefonisch gemacht habe nur die Std. bezahlt bekommen würde, hätte ich keine Probleme die öbuv anzugehen.

Aber die Geschichte ist mit diesem Schritt bestimmt noch nicht zu Ende. In einigen JAhren genügt öbuv dann nicht mehr, dann muß es ein EU-SSV sein. Kostet wieder. Wenn es dann noch an die berufliche Ausbildung geknüpft wird, haben "normale" SSV, z.B. aus dem Polizei- oder Behördenbereich oder einfach weil es sie interessiert hat die Ausbildung zu machen (und sebst zu bezahlen) keine Möglichkeiten mehr. Und dann ist es mit 40,-/std. für den SSV endgültig vorbei. Dann beginnen die Stundensätze jenseits der 80,- und es wird auch genau abgerechnet, nicht wie z.Zt bei uns sehr großzügig für den Verein grob über den Daumen.

Aber offensichtlich ist es so gewollt, sonst hätte man einen Weg gefunden (den gibt`s nämlich) die momentan tätigen SSV per Edikt öbuv zu stellen nach Prüfung einiger zur Vorlage zu bringender Gutachten aus jüngster Zeit.

Geschrieben
...

Aber offensichtlich ist es so gewollt, sonst hätte man einen Weg gefunden (den gibt`s nämlich) die momentan tätigen SSV per Edikt öbuv zu stellen nach Prüfung einiger zur Vorlage zu bringender Gutachten aus jüngster Zeit.

Hätte auch vollkommen gereicht, die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungen zu überprüfen.

Geschrieben
Hätte auch vollkommen gereicht, die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungen zu überprüfen.

Das hat ja wohl einigen Herrschaften nicht genügt, denn so wurde es (zumindest in Hessen) auch bisher schon gehandhabt. Neben den Landesinternen Fortbildungen ist ja auch mindestens einmal im Jahr eine Bundesfortbildung (jetzt durch die AfS) angsagt. Und jedesmal Fahrerei mit entsprechenden Kosten und ein Tag Freizeit weg. Das will ja auch niemand bezahlen, vor allem nicht die Vereine. Aber ohne unken zu wollen: Auch bei den Vereinen (und einige haben das sehr wohl schon geschnallt) wird sich auch einiges ändern, wenn dort nicht einige Verhaltensweisen und Prioritäten geändert werden. Es ist immer genug Zustimmung da wenn eine neue Ausstattung für den Vereinsraum ansteht. Aber wenn es um dringend erforderliche Änderungen /Neuerungen in der Anlage geht, dann hört der Vorstand doch meist ..."ja aber... das hat doch bisher auch gelangt" "die sollen mal aufhören zu spinnen!" usw. Da kann wohl jeder ein Lied von singen.

Und wenn dann die festgestellten Mängel wegen der Großzügigkeit der Behörden ewig nicht beseitigt werden, dann ist eben irgendwann die Latte so lang, dass es einer Totalrenovierung gleichkommt. Wenn ich mir so einige 50m Bahnen im Freien ansehe - da sieht doch jeder Schütze, wenn der Wall abgesoffen oder die Bäume bis in die Bahn gewachsen sind.

Und wenn 5 Mann auf den SSV einreden oder ihn beschimpfen weil er klare Mängel feststellt - dann macht`s doch richtig Spaß. Wer sich den Entwurf mal ansieht wird nochwas feststellen. In der WaffVwV wird explizit festgestellt, dass, wenn Mängel die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen KÖNNEN (also immer bei Lüftung) der Betreib einzustellen IST!! Das wird die Behörde dann auch so umsetzen. Und das entsprechende Gutachten, dass keine Gefahren für die Gesundheit (nicht die Sicherheit, für die ist der SSV zuständig) der Nutzer bescheinig, wird dann der Verein erbringen müssen. Und natürlich bezahlen. Und zwar bei einem öbuv Sachverständigen für Lüftungsanlagen, evtl. noch zusätzlich vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft oder einem beamtete Facharzt. DAS sind mehr als 40,-/Std. Und so ein Gutachten braucht schon mal schnell 10 Std, dazu kommen Ortsbesichtigung vor und nach Baumaßnahmen, Fahrtkosten (Fahrtzeit zählt auch),Messungen und und und.

Einige sollten sch mal vor Augen führen, das der SSV vor allem eine Aufgabe hat: Einen sicheren und den Vorschriften entsprechenden Betrieb ZU ERMÖGLICHEN !!, nicht ihn zu verhindern. Das machen ganz andere, oft die Vereine selbst.

Da bracuht man sich nicht zu wundern, wenn solche Änderungen unbemerkt über die Bühne gehen und dann das Wehklagen losgeht.

Geschrieben
Woraus ergibt sich das ? Bitte Quellenangabe... :confused:

Hallo Sachbearbeiter,

das ergibt sich aus dem neuen Text des § 12, Abs. 4 AWaffV.

Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 16/8224 (Seite 13) oder

in der Bundesratsdrucksache Nr. 129/08 (Seite 8).

Klammheimlich ist dort auch (wie von Geisterhand) die ursprünglich

vorgesehene Übergangsfrist (fünf Jahre) entfernt worden.

Herzliche Grüße

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Sachbearbeiter,

das ergibt sich aus dem neuen Text des § 12, Abs. 4 AWaffV.

Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 16/8224 (Seite 13) oder

in der Bundesratsdrucksache Nr. 129/08 (Seite 8).

Klammheimlich ist dort auch (wie von Geisterhand) die ursprünglich

vorgesehene Übergangsfrist (fünf Jahre) entfernt worden.

Herzliche Grüße

Pirol 2

WIE? die 5-Jahresfrist ist weggefallen? Ist mir neu, bin aber momentan auch unterwegs und daher nicht auf dem laufenden. Wenn möglich, bitte Text (PN?) mailen. DAnke!

Geschrieben
...das ergibt sich aus dem neuen Text des § 12, Abs. 4 AWaffV.

Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 16/8224 (Seite 13) oder

in der Bundesratsdrucksache Nr. 129/08 (Seite 8).

Klammheimlich ist dort auch (wie von Geisterhand) die ursprünglich

vorgesehene Übergangsfrist (fünf Jahre) entfernt worden.

...

Das ist eine Fehlinterpretation. Die genannten Drucksachen sind die Änderungsempfehlungen des Innenausschusses, die lediglich die vom Innenausschuß gewünschten Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten.

Was tatsächlich beschlossen wurde, ergibt sich aus dem gesetzentwurf der Bundesregierung unter Berücksichtigung der vom Innenausschuß vorgeschlagenen Änderungen.

Geschrieben
Das ist eine Fehlinterpretation. Die genannten Drucksachen sind die Änderungsempfehlungen des Innenausschusses, ........

Was tatsächlich beschlossen wurde, ergibt sich aus dem gesetzentwurf der Bundesregierung unter Berücksichtigung der vom Innenausschuß vorgeschlagenen Änderungen.

Wie heißt der gültige und verabschiedete Gesetzestext?

Sammler, und in wieweit wurden die Änderungsempfehlungen/vorgeschlagenen Änderungen des Innenausschusses berücksichtigt?

Haben die Vorschläge des Innenausschusses Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden? Wie sieht das Gesetz (also das, was nach dem Entwurf kam) endgültig aus? In welcher Fassung/Version ging das Teil durch den Bundesrat?

Geschrieben
Wie heißt der gültige und verabschiedete Gesetzestext?

Eine gute Zusammenfassung dessen, was verabschiedet wurde, findest Du auf der VISIER-Homepage. Die haben sich dort die Mühe gemacht, die beiden Teile (Gesetzentwurf plus Änderungsvorschläge des Innenausschusses) mit dem jetzt (noch) geltenden Waffengesetz abzugleichen.

... in wieweit wurden die Änderungsempfehlungen/vorgeschlagenen Änderungen des Innenausschusses berücksichtigt? Haben die Vorschläge des Innenausschusses Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden?

Beschlossen wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit den Änderungswünschen des Innenausschusses.

Wie sieht das Gesetz (also das, was nach dem Entwurf kam) endgültig aus? In welcher Fassung/Version ging das Teil durch den Bundesrat?

Eine "offizielle" Lesefassung gibt es wohl noch nicht; im Bundesrat ist genau das bestätigt worden, was der Bundestag beschlossen hat.

Geschrieben

Die 5-Jahres-Frist gilt aber nur für die Sachverständigen, die nicht als Sachverstände für nichtmilitärische Anlagen bestellt worden sind. Und bislang mussten alle Sachverständigen ohnehin alle paar Jahre ihre Anerkennung verlängern lassen.

Also viel Wind um nichts !

Geschrieben
Die 5-Jahres-Frist gilt aber nur für die Sachverständigen, die nicht als Sachverstände für nichtmilitärische Anlagen bestellt worden sind. Und bislang mussten alle Sachverständigen ohnehin alle paar Jahre ihre Anerkennung verlängern lassen.

Also viel Wind um nichts !

Sachbearbeiterin, Du sprichst hier wirklich in Rätseln.

1. sind fast alle SSV-ler (für nichtmilitärische Schießstände) nicht bestellt im Sinne öbuv und IHK. Und NUR für diese Majorität gilt es. Beruhigend, gilt doch nur für ca 400 von ca 400 SSV-lern.

2. welche SSV-ler waren wo und wie anerkannt und wann/wie wurde diese Anerkennung verlängert? Also, die mir bekannten SSV-ler haben einen SSV-Ausweis, dessen Gültigkeit immer wieder um in der Regel 3 Jahre verlängert wurde (wenn man innerhalb des Zeitraums auch anerkannte Fortbildungen besucht hat und sich ansonsten nix zu Schulden kommen lies). Das sind Fakten ... und in diesem Zusammenhang erschließt sich mir Dein Statement zur alle paar Jahre zu verlängernden Anerkennung nicht im geringsten. Wo und durch wen sollte die Deiner Meinung nach erfolgt sein?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.