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IGNORED

Der ultimative VERschlossen Thread


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wir gründen eine Theatergruppe:

THE ONE HAND KNIFE OWNERS

Das Tragen und Führen der Messer ist dann quasi Aktionskunst.

Das ist so beknackt, das könnte funktionieren! :D

Geschrieben

Sollte man zumindest mal probieren.

Mal sehen, wann dann die Spielpläne von Theatern genehmigungspflichtig sind und dem BVA vorgelegt werden müssen...

Chinesische Verhältnisse.

Gruß,

André

Geschrieben

Habe heute ein Schreiben vom Bayerischen Innenministerium gelesen, bei dem zur Begriffsbestimmung "verschlossen"

als "mit Schloss verschlossen" beschrieben wurde. Explizit war auch ausgedrückt, dass an das Schloss keinerlei

Anforderungen bezüglich der "Sicherheit" gestellt werden.

Hth UBIK

Geschrieben
Habe heute ein Schreiben vom Bayerischen Innenministerium gelesen, bei dem zur Begriffsbestimmung "verschlossen"

als "mit Schloss verschlossen" beschrieben wurde. Explizit war auch ausgedrückt, dass an das Schloss keinerlei

Anforderungen bezüglich der "Sicherheit" gestellt werden.

Hth UBIK

gleiche "Definition" durch LKA-BW, Info-Stand auf der IWB-Stuttgart, 28.03.08...

wird also recht "interessant" das ganze.....

Geschrieben
dass an das Schloss keinerlei

Anforderungen bezüglich der "Sicherheit" gestellt werden.

Auf zu einer neuen Diskussion!

Wann ist ein Schloss ein Schloss?

Definition aus Wikipedia:

Ein Schloss ist ein groß angelegtes, künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, das dem Landesherrn oder anderen Mitgliedern des Adels als Wohnsitz diente. Ein Schloss ging häufig aus einer Burganlage hervor, einige Schlösser gründen auch auf früheren Klöstern.

---

Tom

Geschrieben

Was ist ein Schloss? Alles was schließt.

An meiner Aktentasche ist es ein Schnappschloss, das sich öffnet wenn man den Knopf nach außen bewegt. An meinem Waffenkoffer ist das ein ähnliches Schloss.

Geschrieben

Wenn man mal im derzeit noch gültigen Waffengesetz nachliest, kommt man an folgende Stelle:

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden.

Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Werden sie

zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung

sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf

gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht im

Fall des Überlassens auf Schießstätten gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder soweit einzelne

Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder Munition einem anderen

lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen

Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.

Ich habe noch kein Schloss an den von mir erworbenen Munitionspackungen gesehen.

Verschlossen ist, wenn's in 'ner Schachtel ist die zu ist!

W.

Geschrieben

So jetzt gebe ich meinen Senf zu diesem Thema auch noch dazu, bzw. ich führe hier ein Teil eines Artikels aus der GDP Zeitung an, den ich für sehr gut halte und der die Problematik ganz gut beschreibt.

Zitatanfang:

Für die polizeiliche Praxis hilfreich ist eine Klarstellung im neuen Waffengesetz, in welcher Weise erlaubnispflichtige Schusswaffen transportiert werden dürfen. Danach bedeutet "nicht zugriffsbereit", dass die Waffe in einem verschlossenen Behältnis stets und in einem lediglich geschlossenen Behältnis nur dann transportiert werden darf, wenn sie nicht unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann,z.B.weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet - so die Begründung zum Gesetz. Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe auf einem Schießstand gilt nicht als erlaubnispflichtiges Führen.

Besonderes gilt für den Transport von Anscheinswaffen. Als Ausdruck der "gesellschaftlichen Ächtung" dieser Waffen - so die Gesetzesbegründung -dürfen diese nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißt oder in einer mit Schloss verriegeltenTasche) transportiert werden. Eine "gesellschaftliche Ächtung" als Grund für eine Transportvorschrift, die noch über die Bedingungen für den Transport scharfer Waffen hinausgeht, anzuführen, mutet schon ein wenig merkwürdig an, zumal es Waffen - Nachbauten gibt, die so gut und teuer (teilweise über 1000 Euro) sind, dass sie kaum in die Hand von übermütigen Jugendlichen und somit in die Öffentlichkiet gelangt sind. Das waren (und sind) reine Sammelobjekte, aber für derlei feinsinnige Unterschiede ist ein Gestzgeber nicht zu haben, wenn er denn einmal gegen das Böse zu Felde zieht.

Zitatende

Quelle: Deutsche Polizei Nr. 4 April 2008, Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei, verfasser: W. Dicke

Geschrieben

na, da hat der W. Dicke aber Glück gehabt! Bestimmt hat der Konny den Artikel vorher nicht gelesen :D

Harlekin

Geschrieben

Glaube ich kaum. Wolfgang Dicke vertritt in der "Deutschen Polizei" regelmäßig sehr sinnvolle und praxisnahe Ansichten zum Waffenrecht; ich glaube kaum, daß er das entgegen der Billigung seines Vorstandes tut.

Geschrieben
Glaube ich kaum. Wolfgang Dicke vertritt in der "Deutschen Polizei" regelmäßig sehr sinnvolle und praxisnahe Ansichten zum Waffenrecht; ich glaube kaum, daß er das entgegen der Billigung seines Vorstandes tut.

ja, ja is ja schon gut! Hab ja schon editiert :rolleyes:

Harlekin

Geschrieben
Eine "gesellschaftliche Ächtung" als Grund für eine Transportvorschrift, die noch über die Bedingungen für den Transport scharfer Waffen hinausgeht, anzuführen, mutet schon ein wenig merkwürdig an...

Also ich hätte da eine passendere Bezeichnung parat!

---

Tom

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Ich bat Sie um eine schriftliche Bestätigung des Begriffs "verschlossen"

Hallo

heute kam die versprochene Definition einer an der Gesetzesänderung beteiligten.

Gabriele Fograscher, MdB. Platz der Republik 1. 11011 Berlin

Adresse

Sehr geehrter Herr Steven

Sie hatten mich gebeten, Ihnen darzustellen, was unter einem verschlossenen

Behältnis, das zum Führen einer Anscheinswaffe oder bestimmten tragbaren

Gegenständen (Messer) gem. Waffengesetz zu verstehen ist.

Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige

technische Schließvorrichtung oder auf andere Weise (z. B. durch festes Verschnüren,

Einschweißen) gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert

ist.

Ich hoffe, diese Klarstellung hilft Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher

Hat dieses Schreiben irgendeinen Wert, falls mal einer vorm Kadi wg. unerlaubten Führens landet?

Die Reduzierung auf das Führen von Anscheinswaffen und tragbaren Gegenständen (Messer) wundert mich. Davon war in dem Gespräch nie die Rede. Scheinbar möchte sie ihre Aussage relativieren.

Steven

Geschrieben
Hallo

heute kam die versprochene Definition einer an der Gesetzesänderung beteiligten.

Gabriele Fograscher, MdB. Platz der Republik 1. 11011 Berlin

Adresse

Sehr geehrter Herr Steven

Sie hatten mich gebeten, Ihnen darzustellen, was unter einem verschlossenen

Behältnis, das zum Führen einer Anscheinswaffe oder bestimmten tragbaren

Gegenständen (Messer) gem. Waffengesetz zu verstehen ist.

Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige

technische Schließvorrichtung oder auf andere Weise (z. B. durch festes Verschnüren,

Einschweißen) gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert

ist.

Ich hoffe, diese Klarstellung hilft Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher

Hat dieses Schreiben irgendeinen Wert, falls mal einer vorm Kadi wg. unerlaubten Führens landet?

Die Reduzierung auf das Führen von Anscheinswaffen und tragbaren Gegenständen (Messer) wundert mich. Davon war in dem Gespräch nie die Rede. Scheinbar möchte sie ihre Aussage relativieren.

Steven

Das hat kein Wert, da es eigentlich auch nur ne persönliche Ansicht des MdB ist. Ihre Antwort ist doch genauso schwammig wie der Gesetzeswortlaut. Mit diesem schei... "verschlossen", wurde doch einer willkürlichen Auslegung Tür und Tor geöffnet.

Am Ende zieht man doch eh den kürzeren, wenn der personifizierte "Staat" in Gestalt eines Beamten der Pol. oder Ordnungsbehörde meint, dass man seine Waffe nicht richtig verschlossen geführt (transportiert) hat. :angry2:

Geschrieben
Das hat kein Wert, da es eigentlich auch nur ne persönliche Ansicht des MdB ist. Ihre Antwort ist doch genauso schwammig wie der Gesetzeswortlaut. Mit diesem schei... "verschlossen", wurde doch einer willkürlichen Auslegung Tür und Tor geöffnet.

Und ich dachte bisher immer, daß die deutschsprack besonders präzise ist, was deren Formulierungen angeht.-

Wohl ein Trugschluß!

Wir sollten weltweit vom Kindergartenalter an nur EINE Sprache lernen und sprechen: das Englisch.

Diese Sprache hat teilwise für denselben Begriff an die 10 Auslegungen- was soll's?

Ein Vorteil gegenüber dem Deutschen ist dabei, daß man kürzere Texte schreiben kann.

Wenn schon unsere Gesetzesbäcker mit der eigenen Sprache Schwierigkeiten habe, die bis zum Eiertanz ausufern, um nur EINEN Begriff allgemein verständlich zu formulieren---- also weg damit!

Wenn alle Globusbewohner nur in einer- der besagten- Sprache reden würden (ist doch bisher schon teilweise verwirklicht: Internationaler Luftverkehr, Computertechnik..) wäre das Leben wesentlich einfacher: Gööte und Schilller gäb's dann eben auf Englisch- liest sowieso kaum noch jemand- oder?

Geschrieben
Und ich dachte bisher immer, daß die deutschsprack besonders präzise ist, was deren Formulierungen angeht.-

Wohl ein Trugschluß!

Wir sollten weltweit vom Kindergartenalter an nur EINE Sprache lernen und sprechen: das Englisch.

Diese Sprache hat teilwise für denselben Begriff an die 10 Auslegungen- was soll's?

Ein Vorteil gegenüber dem Deutschen ist dabei, daß man kürzere Texte schreiben kann.

Wenn schon unsere Gesetzesbäcker mit der eigenen Sprache Schwierigkeiten habe, die bis zum Eiertanz ausufern, um nur EINEN Begriff allgemein verständlich zu formulieren---- also weg damit!

Wenn alle Globusbewohner nur in einer- der besagten- Sprache reden würden (ist doch bisher schon teilweise verwirklicht: Internationaler Luftverkehr, Computertechnik..) wäre das Leben wesentlich einfacher: Gööte und Schilller gäb's dann eben auf Englisch- liest sowieso kaum noch jemand- oder?

Hallo gorm,

wie wäre es mit Esperanto? Das kann jeder an der Volkshochschule binnen 2 Wochen ausreichend gut erlernen und Literatur gibts auch jede Menge, von Oliver Twist bis Pippi Langstrumpf. Franzosen, Engländer und Nazis waren damals dagegen, sonst wäre es wohl unsere Weltsprache und die Chinesen, Inder und der Rest würden es als Amtssprache benutzen.

Gruß, Martin

Geschrieben
Franzosen, Engländer und Nazis waren damals dagegen...

Ich bin es heute noch!

...sonst wäre es wohl unsere Weltsprache und die Chinesen, Inder und der Rest würden es als Amtssprache benutzen.

Schreckliche Vorstellung! :contra:

---

Tom

Geschrieben
Meine "technische Schließvorrichtung oder andere Weise" wird mein Reißverschluss bleiben.

Was wollen wir den anderes machen wie dem Zeitgeist huldigen. Wir wollen doch Jäger und Schützen bleiben müssen uns halt ans Gesetz halten! Die Alternative für einen Schützenvereinsvorsitzenden könnte sonst Training mit illegalen Waffen bedeuten. Ob das im Verein gut ankommt? Mit bedauernden Grüssen Georg

Geschrieben
Was wollen wir den anderes machen wie dem Zeitgeist huldigen. Wir wollen doch Jäger und Schützen bleiben müssen uns halt ans Gesetz halten!

Exakt! :icon14:

Deswegen Futteral mit Reißverschluss verschlossen und dieses im Rangebag - ebenfalls mit Reißverschluss verschlossen.

Wenn ich mit dem Auto fahre das Ganze bequem mit dem Spektiv auf dem Rücksitz beim Motorrad in den Seitenkoffer oder den Tankrucksack - schon sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt: nicht zugriffsbereit, verschlossen und getrennt von den Mun.

Macht ihr Eure Schlösser, Haken, Riemen und was weiß ich nicht alles ruhig zusätzlich dran und legt das Ganze in den - im Winter eisgekühlten und im Sommer saunabeheizten - Kofferraum. Ist mir egal.

Geschrieben
Exakt! :icon14:

Deswegen Futteral mit Reißverschluss verschlossen und dieses im Rangebag - ebenfalls mit Reißverschluss verschlossen.

Wenn ich mit dem Auto fahre das Ganze bequem mit dem Spektiv auf dem Rücksitz beim Motorrad in den Seitenkoffer oder den Tankrucksack - schon sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt: nicht zugriffsbereit, verschlossen und getrennt von den Mun.

Macht ihr Eure Schlösser, Haken, Riemen und was weiß ich nicht alles ruhig zusätzlich dran und legt das Ganze in den - im Winter eisgekühlten und im Sommer saunabeheizten - Kofferraum. Ist mir egal.

So würde ich EIGENTLICH auch denken,

ABER

... komm bloß nicht in den Bereich unserer Polizeiinspektion(en) hier (kannste per PN anfordern <_< ), die sehen das seit 2003 schon anders. Der örtliche Büchser hat seit Jahren einen entsprechende Zettel mit SCHLOSS-Info im Laden hängen und beim tonangebenden Schützenverein (dort sind natürlich auch dieser Büchser, lokale Größen und auch maßgebliche Mitarbeiter der PI (!) Mitglied) wurden schon vor dem 1.4.2008 ältere Damen (dort als Gäste beim Seniorenschießen eingeladen) mit ihrem Luftgewehr im Reißverschlussfuteral recht unhöflich "belehrt", dass bei ihnen das Schlößchen am Reißverschluss fehle!!! (Dort weiß man praktischerweise auch gleich was die OWI so kostet...)

Die müssens ja wissen, mit der PI im Boot :rolleyes:

Da wurden auch schon mal Schützen auf der Abreise von der Bezirksmeisterschaft - noch auf der Abfahrt von Parkplatz natürlich - von grünen Männchen auf verschlossene Koffer (im Sinne von SCHLOSS) und getrennten Transport kontrolliert und abgebraten... übrigens auch VOR dem 1.4. 2008.

Ich sehe noch die Kommentare der Bundesregierung zum Gesetzentwurf der Länder vom Januar 2008 vor mir, in dem der Antrag auf die Ergänzung mit der Formulierung VERSCHLOSSEN noch abgelehnt wurde(!!!), mit Hinweis auf die ausreichenden Formulierungen von NICHT ZUGRIFFSBEREIT und sogar noch dem Hinweis auf eben diese mögliche und als völlig unverhältnismäßig eingestufte Gefahr von überzogenen Rechtsfolgen (Verlust der Zuverlässigkeit) falls mal die Kombination eines Billigst-Zahlenschlösschen am Reißverschlussfuteral nicht verdreht sei UND dass man ohnehin keinen Sicherheitsgewinn darin sehr, da solche Taschen mit einem Messer einfach aufgeschlitzt werden könnten!!!

Ich fahre nur noch mit Schloß zum Schießstand, weil ich die Diskussion und die Rechtsfolgen mir einfach nicht antun will, wenn die Sherrifs hier seit Jahren schon so heiß sind.

Ich habs glücklicherweise gut, mein Schießstand liegt im Revier!

meiner auch, ...aber halt nicht immer.

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