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IGNORED

Beduerfnis zur gelben WBK


roflcopter2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hast Du Deine Sachkundeprüfung schon? Falls ja, lies einfach nochmal im Waffengesetz nach.

Ja, habe ich.

Warum nennst Du nicht wenigstens Deinen Verband, man könnte glauben Du seist ein Troll! Und ich kenne keinen Verein, dessen Vorstandschaft ein solches Geschäftsgebaren an den Tag legt, mir erscheint Deine Beschreibung reichlich suspekt. Du trägst durch Nichtnennung Deines Verbandes auch reichlich zu meiner Meinung bei.

Warum ist es wichtig den Verband zu wissen? Weiter unten im Topic habe ich ihn (indirekt) genannt :)

Sorry, wenn Du sowieso keine Zeit fürs Schießen hast, wofür also eine eigene Waffe?

Wie gesagt, ist doch jedem seine Sache warum er eine Waffe haben moechte. Wenn er nur 1x im Jahr schiessen geht, ist das doch auch ok und geht niemanden etwas an, und wenn er mal 5 Jahre keine Lust hat ist mir das auch egal.

kannst Du mit Meinungen die Dir nicht passen nicht umgehen?

und im gleichen Beitrag

Den anderen, die den Besitz einer Waffe eigentlich nur geil finden, sie am liebsten jeden Tag streicheln und den Schulterholster auch im Bett nicht ablegen möchten sei gesagt: Geht zum Psyschater

:rolleyes:

edit: Wegen dem "Trollen": ich nenne den Verein nicht da die Sache noch nicht abgeschlossen ist und einige Mitglieder des Vereins auch hier im Forum registriert sind. Wenn die VL weiterhin darauf besteht nur unter diesen bestimmten Umständen (Verkauf GK-LW mit KK-Wechselsystem :rolleyes:) eine Bedürfnisanforderung an den Verband zu stellen, habe ich kein Problem den Verein zu nennen.

Geschrieben

Hallo,

das stimmt doch garnicht für Bayern.

Ein Kumpel im Verein hat mit der Freien Pistole trainiert. 34 Trainingstage in 12 Monaten zusammen und Antrag gestellt auf eine .45 und eine Freie Pistole.

Der Antrag für die Freie Pistole wurde genehmigt da diese auf Neu Gelb eingetragen wird.

Die Grüne wurde nicht genehmigt da der Waffentyp nicht auf diese eingetragen wird.

Hr. Funier macht das nicht anders, was auch so auf den Antrag steht.

Gruss

voyager

Geschrieben

Sorry, wenn Du sowieso keine Zeit fürs Schießen hast, wofür also eine eigene Waffe? Aber ich kenne auch Leute in der 12 Std.-Schicht, die trotzdem regelmäßig schießen. Wenn man will klappt das schon, mal mit der Vorstandschaft sprechen. Wenn man mal 1-2 Jahre im Verein ist, wie auch immer regelmäßig trainiert und sich bei Arbeitseinsätzen sehen lässt, lässt sich auch über zusätzliche Schießtermine verhandeln.

Zusätzliche Schiesstermine ? da müssen aber schon ein paar Schichtarbeiter zusammenkommen die zufälligerweise auch noch dieselbe Schicht haben . Bei 4er-Schicht hat man nur ein Wochenende im Monat frei , an den anderen 3 muss man arbeiten,

wie kann man da regelmässig trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen ?

Geschrieben
So ganz verstehe ich die Diskussion nicht. Für denjenigen, der bereits bei nur 18x Training im Jahr ein Problem hat (... war nicht fleißig genug???) habe ich nur einen Rat: such Dir ein anderes Hobby. Die Vereine sind keine WBK-Beschaffungsstellen.

[...]

Gruß

Kodjak

Was maßt du dir an über mein Hobby zu urteilen? Du kennst weder meine persönliche Situation noch die Umstände. Du leitest aus der Tatsache dass ich in 11 Monaten nicht jeden Monat beim Trainieren war bzw. zweimal dass ich nur alibimäßg sportliche schieße? Ich finde das, mit Verlaub, eine Frechheit.

Schützenvereine gibts nicht wie Sand am Meer (und der Verein muss ja zu einem passen, ich lauf garantiert nicht zur Fahnenweihe im Trachtenjanker durchs Dorf, und das ist leider meistens Pflicht..) und der Stand hat auch nicht jeden Tag offen. Es gibt neben dem Hobby nunmal auch Beruf und Familie und im letzten Jahr gings halt nicht so oft. Aber mir daher mein Hobby zu verwehren? :contra:

Schießen macht mir Spaß und ist ein wunderbarer Ausgleich zum Alltag - aber das bedeutet doch nicht dass meine gesamte Freizeit dafür draufgehen muss, soll ja nicht in Stress ausarten sondern Saß machen.

Geschrieben
Derzeit bin ich so alle 2 Wochen dort und fahre zusätzlich zu diversen Wettkämpfen. Ist noch bezahlbar und macht mir zumindest so Spaß. Eigentlich sollte das ja das wichtigste sein...

Das reicht doch vollkommen.....mehr schaffe ich momentan auch nicht. Und der Spaßfaktor darf natürlich nicht zu kurz kommen. :)

Geschrieben
Es gibt also keinen Schießstand, der näher als 50 km zu Deiner Burg liegt?

Schwer zu glauben.

Gruß Kodjak

Hi nochmal,

keinen BDS Schießstand, bzw einen vom BDMP. DSB wäre kein Problem, der ist hier um die Ecke. Aber zum Glück dürfen wir uns die Vereine ja noch auswählen :rolleyes:

noch ein Zitat zum Glauben :D

"Glauben und Wissen verhalten sich wie zwei Schalen einer Waage: in dem Maße, als die Eine steigt, sinkt die Andere"

Arthur Schopenhauer

Grüße

Siebener73

PS: Wie kommst Du auf ne Burg? Wohne in einem Schloss und keine Burg :00000733:

Geschrieben

Wirklich grandios.

Wir brauchen keine verrückten Politiker a la Schäuble, wir schaffen das auch ganz allein, uns unseren Sport gegenseitig madig zu machen. Erstklassige Vorstellung.

:icon13::peinlich:

-Valynor

Geschrieben
Aber dann nicht noch auf die Tränendrüsen drücken und einen Lottogewinn als Lösung finanzieller Unzulänglichkeit einfordern. Wenn Du Dir Deinen Wunschschießstand nicht leisten kannst, nimm doch den der für Dich billiger kommt. Jeder glaubt, er hat auf alles ein Anrecht.

Gruß

Kodjak

Du musst ja echt ein SUPER erfolgreicher SCHÜTZE sein...

Nun aber, sollten vielleicht mal wieder auf den Grund dieses Beitrags kommen und uns nicht mehr gegenseitig anfeinden :s75:

Gast Michael222
Geschrieben
Du musst ja echt ein SUPER erfolgreicher SCHÜTZE sein...

Nun aber, sollten vielleicht mal wieder auf den Grund dieses Beitrags kommen und uns nicht mehr gegenseitig anfeinden :s75:

SUPER....

die ursprüngliche Frage würde ich wie folgt beantworten:

setzen wir einmal voraus, dass die Schießsportordnung des (nicht) genannten Verbandes/Vereines Repetierbüchsen beinhaltet!

Altes WaffG. 12 x Training pro Jahr (regelmäßig übers Jahr verteil)

Neues WaffG. 18 x Training pro Jahr "

Nach 12 Monaten Mitgliedschaft im Verband / Verein und Sachkunde sowie vorgenanntem Training mit Vereinswaffen (da keine eigenen Waffen vorhanden) ist die Beantragung von z.B. einer KW (1. Bedürfnisbescheinigung) und der WBK gelb (2. Bedürfnisbesscheinigung) ohne Probleme möglich.

Immer zu beachten: Was gibt die Schießsportordnung her????

Ist es ggf. nur ein Brauchtumsverein??? :confused:

MfG

M.222

Geschrieben
Immer zu beachten: Was gibt die Schießsportordnung her????

Ist es ggf. nur ein Brauchtumsverein??? :confused:

Guten Abend,

da es mittlerweile ohnehin aus den Posts hervorgeht- der Verband ist DSU.

Der Verein an sich ist in Ordnung, man kommt, schiesst und geht wieder. Keine Trachtenumzüge oder andere Spirenzien. :)

Geschrieben

Kodjak,

ein Problem: Du bist nicht das Maß aller Dinge. Deine Toleranz gegenüber anderen Schützen, bzw. Menschen, die ihr Hobby mit anderer Zielsetzung betreiben, lässt zu wünschen übrig.

-Valynor

Geschrieben
Altes WaffG. 12 x Training pro Jahr (regelmäßig übers Jahr verteil)

Neues WaffG. 18 x Training pro Jahr

Ich hab in einem anderen Thread schon einmal gefragt, allerdings ohne eine Antwort zu bekommen:

Wo stehen diese Zahlen im Gesetz? Sie kursieren meintewegen in diversen Verbänden und Behörden, aber wo ist die Fundstelle im Gesetz? Ich habe sie einfach noch nicht finden können...

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Ich hab in einem anderen Thread schon einmal gefragt, allerdings ohne eine Antwort zu bekommen:

Wo stehen diese Zahlen im Gesetz? Sie kursieren meintewegen in diversen Verbänden und Behörden, aber wo ist die Fundstelle im Gesetz? Ich habe sie einfach noch nicht finden können...

Nirgends! Im Gesetz steht nur etwas von "regelmäßig". Wenn überhaupt, findest du eine Zahl nur in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften der entsprechenden Landesbehörden. :-/

-Valynor

Gast Michael222
Geschrieben
Ich hab in einem anderen Thread schon einmal gefragt, allerdings ohne eine Antwort zu bekommen:

Wo stehen diese Zahlen im Gesetz? Sie kursieren meintewegen in diversen Verbänden und Behörden, aber wo ist die Fundstelle im Gesetz? Ich habe sie einfach noch nicht finden können...

Gruß,

Grayson

Hallo zusammen,

sicherlich gibt es diese Zahlen als Vorgaben des Gesetzgebers!!!

Sie stehen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG. (WaffVwV) vom 25.01.2005

Hierin wird das WaffG ausführlich geregelt.

MfG

M.222

Geschrieben
sicherlich gibt es diese Zahlen als Vorgaben des Gesetzgebers!!!

Sie stehen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG. (WaffVwV) vom 25.01.2005

Hierin wird das WaffG ausführlich geregelt.

Danke. Also steht die Zahl nach wie vor im rechtsfreien Raum, weil die Verwaltungsvorschrift ja nach wie vor nicht in Kraft ist. Also kann sie nach wie vor nur als Anhalt dienen und ist eine nette Orientierungshilfe.

Oder hab ich das verpasst? Mein letzter Stand war, daß die WaffVwV zwar parlamentarisch abgesegnet ist, die Bundesregierung sie aber nicht in Kraft gesetzt hat, um die WaffG-Novelle abzuwarten. Ich lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.

Gruß,

Grayson

Geschrieben
...Mein letzter Stand war, daß die WaffVwV zwar parlamentarisch abgesegnet ist, die Bundesregierung sie aber nicht in Kraft gesetzt hat, um die WaffG-Novelle abzuwarten. ...

Stand ist: Die Bundesregierung hat schon im Frühjahr 2007 die Absicht einer bundeseinheitlichen WaffVwV fallen gelassen und im Zuge der Föderalismusreform den Vollzug des WaffG den Ländern überlassen. Inzwischen haben etliche Länder die WaffVwW in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung für das jeweilige Land in Kraft gesetzt, andere in modifizierter Form. Eigentlich alle Länder arbeiten z.Zt. an landesspezifischen Kostenverordnungen.

Geschrieben
Stand ist: Die Bundesregierung hat schon im Frühjahr 2007 die Absicht einer bundeseinheitlichen WaffVwV fallen gelassen und im Zuge der Föderalismusreform den Vollzug des WaffG den Ländern überlassen. Inzwischen haben etliche Länder die WaffVwW in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung für das jeweilige Land in Kraft gesetzt, andere in modifizierter Form. Eigentlich alle Länder arbeiten z.Zt. an landesspezifischen Kostenverordnungen.

Danke. Das war mir tatsächlich nicht bewusst.

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Leute, die nur mal eben so ihre Wumme wollen und dann alle 2 Monate mal zum Ballern vorbeikommen braucht das Sportschießen nicht. Ich meine das

Das entscheidest du jetzt einfach mal oder? Für alle? Seeeehr vernünftig. 18 Trainings sind eigentlich auch zu wenig oder? Und wer nicht mit 7-10 Jahren schon "Interesse am Schießsport" hat, kanns doch eigentlich auch nicht ernst meinen. Vielleicht sollte man auch einfach eine Mindestzahl an Ringen/Treffern pro Jahr einführen, damit ja niemand auf die Idee kommt einfach aus Spass am Schießen/der Waffe an den Schießstand zu fahren.

Hast du dein Fahrrad auch wirklich 18 mal pro Jahr ausgeführt? Nicht dass dir dein Bedürfnis für dein Mountainbike aberkannt wird. Leute die nichtmal 18 Nachmittage im Jahr zum Biken verwenden braucht der Radsport nämlich nicht.

Habens dir was ins Essen gemisch Kodjak oder bist du hier der Troll?!

Geschrieben

@cdab

Lass doch solche Leute faseln. Woher sollen die auch wissen, daß Schiessen auch Spass machen soll?

Wenn ich mit dieser Einstellung keine Freunde mehr hätte, mit denen ich mich auf dem Stand treffen könnte, dann wäre ich wohl auch so verbittert und würde auf den Rest der ach so bösen Gemeinschaft wettern. :rotfl2:

Kann einem ja fast schon wieder Leid tun, der Griesgram...

Gast Michael222
Geschrieben
Stand ist: Die Bundesregierung hat schon im Frühjahr 2007 die Absicht einer bundeseinheitlichen WaffVwV fallen gelassen und im Zuge der Föderalismusreform den Vollzug des WaffG den Ländern überlassen. Inzwischen haben etliche Länder die WaffVwW in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung für das jeweilige Land in Kraft gesetzt, andere in modifizierter Form. Eigentlich alle Länder arbeiten z.Zt. an landesspezifischen Kostenverordnungen.

Hallo zusammen,

bereits beim Entwurf in 2005 gab es Alternativen in der WaffVwV: Alternative NRW und Bayern

Warum also jetzt einheitlich (und somit unkompliziert) im gesamten Geltungsbereich des WaffG. :confused:

Das wäre ja zu einfach!

MfG

M.222

Geschrieben

@Kodjak

Nur weil man weniger als 18 mal im Jahr schiessen gehen möchte aus was für Gründen auch immer, disqualifiziert man sich doch nicht als Waffenbesitzer oder Schütze! Zugegebenermassen ich kann leicht reden. Wohne ich ja in einem Land wo man gottseidank noch selber entscheiden darf, wann je nach Zeit, Lust und Laune man Schiessen geht. Schiessen heisst für mich auch nicht unbedingt im Schützenverein. Das darf selbstverständlich mit Spass verbunden im Schiesskeller stattfinden von mir aus. Das sind auch Schützen die vielleicht nicht im klassischem Sinne als solche betrachtet werden. Schade das dies in dem Ausmass in Deutschland nicht geht.

Geschrieben
Ich kenne Schützen, die trainieren keine fünf mal im Jahr sind aber trotzdem bei VM, KM, BM und Rundenwettkämpfen dabei und relativ erfolgreich.

Ist dann natürlich die Frage ob das am Schuetzen oder den anderen Teilnehmern liegt :lol:

@mühli: DU hast es gut :) in Deutschland darf man nichtmal im eigenen Keller schiessen, und dann erzählen sie einem etwas von Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf Eigentum - lächerlich und :peinlich: zugleich.

Geschrieben
Hallo,

das stimmt doch garnicht für Bayern.

Ein Kumpel im Verein hat mit der Freien Pistole trainiert. 34 Trainingstage in 12 Monaten zusammen und Antrag gestellt auf eine .45 und eine Freie Pistole.

Der Antrag für die Freie Pistole wurde genehmigt da diese auf Neu Gelb eingetragen wird.

Die Grüne wurde nicht genehmigt da der Waffentyp nicht auf diese eingetragen wird.

Hr. Funier macht das nicht anders, was auch so auf den Antrag steht.

Gruss

voyager

Hallo,

Hr. Funier ist ja für seine Einstellung bekannt, ich habe ihn mal auf einem Lehrgang für Schießstand Aufsichtspersonen kennen gelernt.

Seine persönlich Meinung ist ja "gute Waffen" LP/LG und KK da Olympisch :eclipsee_gold_cup: , Großkaliber "Hundepfui" :icon13: aber bevor uns alle davon laufen genehmigen wir sie lieber, aber nicht gerne und nur wenn´s nicht anders geht!!

Gruß Tesro22

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