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IGNORED

waffentransport verschlossenes behältnis ....


isegrim 7,62

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Geschrieben

es muß ein redner der koalitionsfraktion gewesen sein und auch vor dem 20.2., denn danach stand verschlossen im entwurf.

wer hatte sinngemäß die formulierung von "alibi-schlösschen, die keinen sicherheitsgewinn bringt - daher bleibe man weiterhin bei geschlossen statt verschlossen" - es war nicht grindel von der cdu, dessen reden habe ich inzwischen alle gelesen. wer hat den entwurf im frühen stadium in dieser weise beschrieben, weiss das jemand hier und kann evtl. auf die stelle verweisen?

Geschrieben

Aha, es geht noch weiter zurück. Schau mal hier:

Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 20 der 840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

...

25. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG) In Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb ist in Nummer 13 das Wort "geschlossenen" durch das Wort "verschlossenen" zu ersetzen.

Begründung*

Die Begründung des Gesetzesentwurfs führt aus, dass eine Waffe nicht zugriffsbereit ist, wenn mehr als drei Handgriffe und mehr als drei Sekunden erforderlich sind, um sie in Anschlag zu bringen. Dies trifft auf eine Waffe im geschlossenen Handschuhfach eines Wagens oder in einer Jackentasche, die z.B. lediglich mit einem Klettverschluss geschlossen ist, nicht zu. Auch in diesen Fällen ist eine Waffe mit weniger als drei Handgriffen und in weniger als drei Sekunden in Anschlag zu bringen.

Nur bei verschlossenen Behältnissen ist es ausgeschlossen, eine Waffe mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen. Der vorgesehene Wortlaut ist daher in sich widersprüchlich. Die Formulierung "geschlossen" würde sowohl bei den Behörden als auch bei den Gerichten zu unnötigen Auslegungsproblemen führen.

Die Formulierung "verschlossen" hingegen ist eindeutig.

Die durch Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 des Gesetzentwurfs angestrebte Regelung lässt die Mitführung einer Schusswaffe in einem geschlossenen Behältnis zu. Die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis wird als nicht erforderlich erachtet.

Nach dieser Regelung wäre es ausreichend, dass eine Schusswaffe in einem nicht verschlossenen Handschuhfach, Aktenkoffer, Waffenkoffer etc. in einem Fahrzeug aufbewahrt wird.

Gerade aus kinder- und jugendpolitischer Sicht erscheint eine derartige Regelung nicht vertretbar. Es wäre somit leicht möglich, die Schusswaffe zu erlangen.

Geschrieben

im beschlossenen entwurf findet sich folgendes:

ll) im bisherigen buchstabe b doppelbuchstabe bb dreifachbuchstabe bbb wird in nummer 13 das wort "geschlossen" durch das wort "verschlossen" ersetzt.

findet sich auf seite 7

http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0129-08.pdf

ich bin offenbar nicht in der lage, den ursprünglichen passus im waffg zu finden, auf den sich die änderung bezieht - in anlage 1 finde ich kein geschlossen - kann jemand helfen?

Geschrieben

Warum abschließen?

Es wird "verschlossen" gefordert - nicht abgeschlossen.

Jeder intakte Reißverschluss (sagt ja schon das Wort: ReißVERschluss) an Deinem Rangebag tut dies.

Geschrieben
Warum abschließen?

Es wird "verschlossen" gefordert - nicht abgeschlossen.

Jeder intakte Reißverschluss (sagt ja schon das Wort: ReißVERschluss) an Deinem Rangebag tut dies.

oha, ob das dem gesetzgeber genügt? das ist wohl eher geschlossen. verschlossen meint nach den erklärungen zwingend schloß mit schlüssel oder zahlenkombination....

Geschrieben
Dann muß mir jetzt einer nur noch erklären, wie man (in diesem Fall ich) ein Rangebag abschließt.

:00000733:

Viele Grüße,

Ingo

Dann wirst Dir wohl ein neues Behältniss zulegen müssen...

Geschrieben

Das Griffstück des Schiebers des Reissverschlusses hat normalerweise ein Loch, durch das ein Koffervorhangschloss (kosten so knapp einen Euro) durchpasst. Auf der "Zu"-Seite nähst du noch einen Schlüsselring dran - wenn nötig - und das genügt.

Es bringt zwar keinen Jota mehr an Sicherheit, das macht aber nichts.

Geschrieben
verschlossen meint nach den erklärungen zwingend schloß mit schlüssel oder zahlenkombination....

Nach welchen Erklärungen?

Wo zum Nachlesen?

Geschrieben

Wir können uns natürlich über die linguistischen Feinheiten von "geschlossen", "verschlossen" und "abgeschlossen" unterhalten.

Aber überzeug mal den Richter von deiner Auslegung, wenn im Gesetzgebeungsverfahren explizit das Wort "geschlossen" durch "verschlossen" ersetzt wurde.

Weiterhin lies mal Silke Stokars Antwort-Rundbrief (in einem anderen Fred hier) - da steht genau drin, wie sie über Küchenmessertransporte vom Händler nach Hause denkt. Im übrigen ist das einfach ein übler juristischer Stil, Begriffe in Gesetzen zu verwenden, die nicht eindeutig definiert sind.

Geschrieben
Das Griffstück des Schiebers des Reissverschlusses hat normalerweise ein Loch, durch das ein Koffervorhangschloss (kosten so knapp einen Euro) durchpasst. Auf der "Zu"-Seite nähst du noch einen Schlüsselring dran - wenn nötig - und das genügt.

Ja, so ne "Konstruktion" wird's wohl werden .... muss halt sein. <_<

Es bringt zwar keinen Jota mehr an Sicherheit, das macht aber nichts.

DAS ist das schönste dran, bringen tut's nichts, aber "manche" denken es wäre ein Zugewinn an Sicherheit ... wo wir Sportschützen doch eh (in deren Augen) potentielle Killer und Amokläufer sind .... man könnte grade ..... :bud: ... auf m gsattelta Gaul drvoreita (wie wir Schwaben sagen).

Geschrieben
Bundestagsdrucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf - Seite 11 - ganz unten.

(kann den Text nicht kopieren)

Das ist klar, das kenne ich.

Meine Frage bezieht sich darauf wo steht, dass verschlossen = abgeschlossen bedeuten soll.

Wir können uns natürlich über die linguistischen Feinheiten von "geschlossen", "verschlossen" und "abgeschlossen" unterhalten.

Aber überzeug mal den Richter von deiner Auslegung, wenn im Gesetzgebeungsverfahren explizit das Wort "geschlossen" durch "verschlossen" ersetzt wurde.

Ich will niemanden überzeugen.

Aber es gibt doch sicherlich eine Begriffsdefinition, wie es solche für "ist", "kann", "muss", "soll", "hat"... usw. gibt.

Wie war es denn bisher?

Bisher war es auch so, dass an den Stammtischen immer wieder die Rede davon war, dass Waffen nur im abgeschlossenen Kofferraum transportiert werden dürfen.

Auf meine Frage hin, was ich dann machen soll, wenn ich mit dem Fahrrad komme oder ein Auto ohne Kofferraum besetze, habe ich dann regelmäßig verdutzte Gesichter gesehen.

Jetzt wird schon wieder "verschlossen" mit "abgeschlossen" gleichgesetzt...

Hätte der Gesetzgeber dies so gewollt, hätte er es so ausgedrückt.

Weiterhin lies mal Silke Stokars Antwort-Rundbrief...

Nein, bitte nicht.

Glücklicher Weise wird nicht alles zum Gesetz, was dieser Tante vorschwebt.

Geschrieben
Das ist klar, das kenne ich.

Meine Frage bezieht sich darauf wo steht, dass verschlossen = abgeschlossen bedeuten soll.---

Jetzt wird schon wieder "verschlossen" mit "abgeschlossen" gleichgesetzt...

Hätte der Gesetzgeber dies so gewollt, hätte er es so ausgedrückt.

Gleiche Bundestagdrucksache, jetzt Seite 27 Mitte lesen.

Da steht drin, was die Volksvertreter beispielhaft unter "verschlossen" verstehen.

Geschrieben
Nach welchen Erklärungen?

Wo zum Nachlesen?

Definition: verschlossen iSv § 243 I 2 Nr. 2 StGB

Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.
Geschrieben
Sorry... Ab Seite 20(!) beginnt der Teil des Entwurfes, der abgelehnt wurde!

Übrigens steht auch nix von "abgeschlossen"...

Der Text der abgelehnt wurde geht bis Seite 22, danach folgen die Begründungen zu den eingebrachten Änderungen!

Geschrieben

Seite 27:

"Es wird eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, ... Deren Transport wird künftig nur noch in einem verschlossenen Behältnis (z. B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verrigelten Tasche) vom Erwerbsort zu oder zwischen befriedetem Besitztum möglich sein"

Geschrieben
Allerdings reicht geschlossen, wenn im Kofferraum transportiert wird, weil dann angenommen wird, das die Waffe nicht zugriffsbereit ist.

Das ist vielleicht auch ganz gut so, weil es ja ältere Autos gibt, bei denen man den Kofferraum nicht VERschließen kann. :rolleyes:

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