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IGNORED

Waffenschein?


ChrisUnger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Von der Internetseite des Bundestages:

Neue Regeln für Waffenbesitz

Mit einem geänderten Waffengesetz, das der Bundestag am Freitag, dem 22. Februar 2008,verabschiedete, soll das Tragen von Waffennachahmungen verboten werden. Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns dürfen danach nicht mehr öffentlich mitgeführt werden, der Erwerb und Transport der erworbenen Waffe in einem Behälter nach Hause bleibt dagegen erlaubt. Ererbte Waffen müssen nach den Plänen der Bundesregierung zukünftig blockiert werden, wenn der Erbe über keinen Waffenschein verfügt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7717) setzt das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie um.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/200...enum/index.html

Waffenschein für vererbte Waffennachbildungen? :confused:

Geschrieben
Gemeint war wohl das Bedürfnis.

Oder der Besitz einer WBK als "Ausweis für Zuverlässigkeit und Sachkunde". Oder müssen auch ererbte Waffen "geArmatixt" werden für die kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann?

Geschrieben
Oder der Besitz einer WBK als "Ausweis für Zuverlässigkeit und Sachkunde". Oder müssen auch ererbte Waffen "geArmatixt" werden für die kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann?

Ich steig da beim besten willen nicht durch worauf der Chris hinaus will???

Nen Waffenschein bekommst eh nicht weil Unterschied zu WBK und Waffenschein ziemlich groß und Waffenschein nur für spezielle Bedürfnisse......

Geschrieben
Eine WBK alleine reicht eben nicht aus. Nur wer als waffenbehaltendwollender Erbe auch ein Bedürfnis nachweisen kann, entgeht dem Blockiersystem.

zitat aus dem beschluß:

"einer sicherung durch ein blockiersystem bedarf es nicht, wenn der erwerber der erbwaffe beireits aufgrund EINES bedürfnisses nach §8 oder §§13 ff. berechtigter besitzer einer erlaubnispflichtigen schußwaffe ist."

demnach brauch er nicht für JEDE waffe ein eigenes bedürfnis ....

Geschrieben
Eine WBK alleine reicht eben nicht aus. Nur wer als waffenbehaltendwollender Erbe auch ein Bedürfnis nachweisen kann, entgeht dem Blockiersystem.

Holde Dame, das lese ich ein bisschen anders:

Im Gesetzesbeschluss vom 22.02.08 heisst es:

"Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber

der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff.

berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist."

D.h. die vorhandene WBK muss auf einem entsprechenden Bedürfnis fußen (z.B. reicht es nicht aus, bereits einmal in der Vergangenheit geerbt zu haben und deshalb WBK-Inhabe "des Erbes wegen" zu sein).

Auch der Zusammenfassung von Reinhard Grindel (mündlich, ebenfalls vom 22.02.) nach dürfen entsprechend sachkundige Personen die Erbwaffen unblockiert erweben, besitzen und auch nutzen.

Geschrieben
Mit einem geänderten Waffengesetz, das der Bundestag am Freitag, dem 22. Februar 2008,verabschiedete, soll das Tragen von Waffennachahmungen verboten werden. Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns dürfen danach nicht mehr öffentlich mitgeführt werden, der Erwerb und Transport der erworbenen Waffe in einem Behälter nach Hause bleibt dagegen erlaubt. Ererbte Waffen müssen nach den Plänen der Bundesregierung zukünftig blockiert werden, wenn der Erbe über keinen Waffenschein verfügt.

Nach dieser Formulierung bezieht sich der gesammte Wortlaut auf "Waffennachahmungen" oder "Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns", die nun, wenn sie geerbt würden, nur mit Waffenschein nicht blockiert behalten werden dürften! Ob das wirklich im Sinne der EU-Richtlinie für Spielzeug ist ... :00000733:

Geschrieben
Ich steig da beim besten willen nicht durch worauf der Chris hinaus will???

Nen Waffenschein bekommst eh nicht weil Unterschied zu WBK und Waffenschein ziemlich groß und Waffenschein nur für spezielle Bedürfnisse......

Ich will darauf hinaus, dass entweder der Redakteur der Bundestagsseite ziemlichen Mist schreibt, oder die GroKo ziemlichen Mist beschlossen hat.

Und ich glaub dass du keine Informationen darüber hast, für was ich alles Bedürfnisse erhalte bzw. erhalten könnte....

Geschrieben
Ich will darauf hinaus, dass entweder der Redakteur der Bundestagsseite ziemlichen Mist schreibt, oder die GroKo ziemlichen Mist beschlossen hat.

Und ich glaub dass du keine Informationen darüber hast, für was ich alles Bedürfnisse erhalte bzw. erhalten könnte....

Keep cool :peinlich: .... is ja nicht schlecht wenn du für alles Bedürfnisse erhältst oder könntest... MEINEN RESPEKT HASTE!! :rotfl2:

davon kann ich leider nur Träumen als einfacher WBK Grünler......

Was hast denn dann schon alles an Bedürfnissen erhalten .... sprich mal....!

Geschrieben

Die Seite des Bundestages ist alt. Es gibt Hier die selben Meldungen, allerdings aktualisiert. Dort heißt es dann:

...außerdem müssen ererbte Waffen dem Stand der Technik entsprechend blockiert werden, wenn der Erbe über keine Waffenbesitzkarte verfügt.

Da ist also doch jemand lernfähig.

Und auch einen Waffenschein bekommt doch jeder, es war ja nie die Rede von einem "großen".

Zum Verständniss: Ist man als Besitzer einer WBK für bedürfnissfreie Waffen (<7,5Joule) damit auch von der Blockierung befreit? Auf welchen § basiert er?

Der Entwurf sagt ja:

Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

Geschrieben

Werter Herr,

nichts anderes ich behauptet habe. :huh: Der Erbe mit Bedürfnis die Erbwaffen nicht blockieren muss. Anderer Erbe große Augen macht und Sperrelement besorgt. Deshalb ich auch geschrieben habe, dass WBK alleine nicht ausreicht.

Ich komisch sprechen, aber wir uns einig sein. :)

Holde Dame, das lese ich ein bisschen anders:

Im Gesetzesbeschluss vom 22.02.08 heisst es:

"Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber

der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff.

berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist."

D.h. die vorhandene WBK muss auf einem entsprechenden Bedürfnis fußen (z.B. reicht es nicht aus, bereits einmal in der Vergangenheit geerbt zu haben und deshalb WBK-Inhabe "des Erbes wegen" zu sein).

Auch der Zusammenfassung von Reinhard Grindel (mündlich, ebenfalls vom 22.02.) nach dürfen entsprechend sachkundige Personen die Erbwaffen unblockiert erweben, besitzen und auch nutzen.

Geschrieben
...außerdem müssen ererbte Waffen dem Stand der Technik entsprechend blockiert werden, wenn der Erbe über keine Waffenbesitzkarte verfügt.

Da ist also doch jemand lernfähig.

Etwas besser, aber halt immer noch falsch. :peinlich:

Geschrieben
Eine WBK alleine reicht eben nicht aus. Nur wer als waffenbehaltendwollender Erbe auch ein Bedürfnis nachweisen kann, entgeht dem Blockiersystem.
Etwas besser, aber halt immer noch falsch. :peinlich:

Nana. liebe SB.

Entweder du bist auf dem Holzweg (das passiert dir selten) oder du willst hier besonders spitzfindig sein und die Leute absichtlich verunsichern (auch das passiert dir selten).

Zur Klarstellung: Wer aufgrund eines Bedürfnisses (darauf könntest du anspielen: "Schon Erben" haben zwar eine WBK aber nicht unbedingt ein Bedürnis) eine waffenrechtliche Erlaubnis hat, der benötigt kein Sperrelement für weitere Erbwaffen.

Für die erbenden Waffen, wird hingegen kein Bedürnis benötigt.

Dies wurde explizit erwähnt.

Dass mit den Waffen auch geschossen werden darf, hast du selbt schon klargestellt.

Grüße nach Schwaben!

Geschrieben
Sperrelement

Irgendwie gefällt mir dieses "Synonym" für Armatixe nicht - auch wenn es sich vermutlich schon endgültig durchgesetzt hat.. Ist ein Sperrelement nicht von der ursprünglichen Bedeutung her etwas, das der Benutzerin einen Lustgewinn verschaffen soll? Die Armatixe hingegen empfinde ich eher als ein Ärgernis. Um auf der Ebene zu bleiben eher eine Art "Keuschheits-Stöpsel" wenn man so will...

Geschrieben
Werter Herr,

nichts anderes ich behauptet habe.

:huh: Dann ich es falsch verstanden habe – ich dachte, Du sprichst von neu geltend zu machenden einzelnen Bedürfnissen.

Für die erbenden Waffen, wird hingegen kein Bedürnis benötigt.

Dies wurde explizit erwähnt.

So war es von meiner Seite – und dem Vernehmen nach auch von SBine auch gemeint.

…oder du willst hier besonders spitzfindig sein und die Leute absichtlich verunsichern…

Ach was, bevor ich ernsthaft verunsichert bin, müssen schon ganz andere Dinge geschehen. ;)

Geschrieben

... also wollte sie tatsächlich besonders spitzfindig sein und die leute verunsichern... schade eigendlich.

PS.

Der Beitrag oben und ihre Antwort hatte sich mit meinem überschnitten.

Geschrieben
Dann ich es falsch verstanden habe – ich dachte, Du sprichst von neu geltend zu machenden einzelnen Bedürfnissen.

Aber niemals nicht ! :o

So war es von meiner Seite – und dem Vernehmen nach auch von SBine auch gemeint.

upp ! :icon14:

Ach was, bevor ich ernsthaft verunsichert bin, müssen schon ganz andere Dinge geschehen. ;)

Änderung des SprengG z.B. ?

Geschrieben
Dass mit den Waffen auch geschossen werden darf, hast du selbt schon klargestellt.

genau das hat der Vertreter des BKA bei der anhörung in frage gestellt. das neue waffengesetz ist also wieder einmal so klar und eindeutig wie alle bisherigen. (bis auf das von vor 1972, da gab`s kaum probleme) :angry2:

Geschrieben

Ach dann soll der Herr doch einfach mal den vom Bundesrat abgesegneten Entwurf zur WaffVwV vom 27.01.2006 durchlesen. Spätestens das sollte bei der Meinungsbildung hinsichtlich schießen mit Erbwaffen helfen. :)

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